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Band mit Einkünften - Gewerbe oder so anmelden ????

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deMischa
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Hallo Leute

Wir sind eine Band die mitlerweile schon ganz nette Einkünfte zu verzeichnen hat. Und da auch immer mehr öffentliche Auftritte dazu kommen, stellt sich uns nun die Frage, ob wir die Band eigentlich irgendwie anmelden müssen. Teile der Kohle bleiben in der Band und werden für Equipment und so ausgegeben, teile werden auch ausbezahlt. Müssen wir das ausbezahlte Geld eigentlich irgendwie steuerlich erwähnen und wenn wie? gibt es irgend eine rechtsform die wir für die band wählen müssen.

Ach ja, keine Sorgen, wir werden einen Steuer- oder Unternehmensberater befragen, wollte nur mal ein oder zwei unverbindliche Einschätzungen von Leuten mit Erfahrung hören. Und die scheint es hier ja zu geben (Bei der gelegenheit: DANKE für die massige Hilfe hier wenns um GEMA und so geht ...)

Schöne grüße und vielen Danke

deMischa

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wenn ihr ohnehin einen Fachmann hinzuzieht, macht es wenig Sinn, sich hier über eine bestimmte Rechtsform Gedanken zumachen.

Eine nicht gerade unwichtige Rolle spielt dabei die Höhe des Einkommens, was auf jeden Fall jeder dem Finanzamt angeben muss.
 
@ deMischa : wichtiger ist ein Gang zum Rechtsanwalt (als zum Unternehmensberater), der Band dabei unterstützen kann, einen Vertrag für das Innenverhältnis (die Bandmitglieder unter sich) und für das Aussenverhältnis (Band vs. Veranstalter oder vs. Gema oder vs. Finanzamt) aufzusetzen.

Aus dieser gewählten Rechtsform heraus (und da gibt es sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten) ergeben sich dann die steuerlichen Ansätze für die Band oder/und den Einzelpersonen.

Und denkt einfach daran....Verträge sind nicht unbedingt für die "guten Zeiten" da, sondern auch und ganz besonders für die "schlechten Zeiten" - wenn Streit (mit wem auch immer) usw. da ist !

Wird nichts geregelt oder auch auch nur vage mündlich vereinbart, läuft das immer auf eine gesetztliche Haftung raus. Diese ist nicht immer vorteilhaft (jetzt mal nett vormuliert) !

Topo :cool:
 
topo schrieb:
@ deMischa : wichtiger ist ein Gang zum Rechtsanwalt (als zum Unternehmensberater), der Band dabei unterstützen kann, einen Vertrag für das Innenverhältnis (die Bandmitglieder unter sich) und für das Aussenverhältnis (Band vs. Veranstalter oder vs. Gema oder vs. Finanzamt) aufzusetzen.

Aus dieser gewählten Rechtsform heraus (und da gibt es sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten) ergeben sich dann die steuerlichen Ansätze für die Band oder/und den Einzelpersonen.


Ähem, das mit der "gewählten" Rechtsform stößt mir hier immer wieder auf. Es gibt in gewissen Grenzen nichts zu wählen. Man sucht sich keine Rechtsform aus, sondern man ist automatisch eine. Jedenfalls solange es nicht um juristische Personen (GmbH und AG bzw. Verein) geht.

Das läuft etwa so:
Ein BGB-Gesellschaft wird durch einfachen vertrag mehrerer Personen begründet, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Dieser Vertrag muss weder schriftlich sein, noch irgendeine andere Form haben. Das geht auch "konludent", also durch sogen. schlüssiges Verhalten. Eine Band ist zunächst grundsätzlich automatisch eine BGB-Gesellschaft. Eine Auswahl besteht da nicht. Der nötige Vertrag ist schon in der Gründung enthalten.
Weil das immer wieder Probleme aufwirft: man kann sich das etwa so vorstellen: beim Bäcker morgens schließt man juristisch gesehen mindestens (!) 3 Verträge, nach verbreiteter Ansich in der juristischen Literatur sogar 5 Verträge. "merken" tut man da auch nichts von. Auch werden Kauf- und Erfüllungsverträge über Brötchen selten schriftlich fixiert :D . Aber sie sind trotzdem rechtlich existent.
Die Band hat also keine "Wahl", sondern ist automatisch ein BGB-Gesellschaft. Sogar eine Fahrgemeinschaft ist - jedenfalls wenn sie auf längere Dauer ausgelegt ist - eine BGB-Gesellschaft!

Was hat es dann mit einem Gesellschaftsvertrag auf sich?
Es herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Man kann also den "Gesellschaftsvertrag" der ja nur mündlich existiert abändern. Solange das nicht der Fall ist, gelten die Regelungen der §§705ff. BGB. Die passen aber nicht immer und können daher von jeder Band abgeändert werden. Um das später auch beweisen zu können, macht man am Besten schriftlich einen Gesellschaftvertrag. Dabei sollte man sich durchaus beraten lassen, jedenfalls dann, wenn mit der Band Geld verdient wird bzw "die Band" selbst Vermögen in Form von CDs, PA, Monitoren aber auch Label o.ä. hat.

Welche anderen Gesellschaftformen gibt es für eine Band?
Zunächst exitieren neben der BGB-Gesellschaft noch die OHG und die KG (Kommanditgesellschaft). Beides sind im Grunde nach Gesellschaftformen der Kaufleute (daher sind sie auch im Handelsgesetzbuch und nicht im BGB geregelt). Wichtig ist jetzt, dass ein BGB-Gesellschaft fließend in eine OHG übergeht. Sobald eine BGB-Gesellschaft ein Gewerbe im Sinne des HGB betreibt wird sie automatisch (!) eine OHG.
Für eine KG braucht man grundsätzlich schon eine Eintragung ins Handlesregister, aber diese Gesellschaftsform ist für Bands imho völlig uniteressant.

Ein "Wahlrecht" bzgl der Gesellschaftsform ergibt sich also nur wenn man auf die Gründung einer GmbH oder AG aus ist. Aber das dürfte für Musiker eher weniger in Frage kommen.

Gruß Chris
 
RfC schrieb:
... Das läuft etwa so:
Ein BGB-Gesellschaft wird durch einfachen vertrag mehrerer Personen begründet, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Dieser Vertrag muss weder schriftlich sein, noch irgendeine andere Form haben. Das geht auch "konludent", also durch sogen. schlüssiges Verhalten. Eine Band ist zunächst grundsätzlich automatisch eine BGB-Gesellschaft. Eine Auswahl besteht da nicht. Der nötige Vertrag ist schon in der Gründung enthalten ...
Im Prinzip ja, aber...
es gibt immer noch die Möglichkeit , daß mehrere Freiberufler (und jeder Musiker sollte darauf drängen, einer zu sein!) zur Erzielung von Gewinn ein gemeinsames Projekt durchführen, aber jeder für sich abrechnet.
Gegenüber einem Veranstalter ist das etwas blöde, aber dann besteht immer noch die Möglichkeit, daß ein Freiberufler das Außenverhältnis übernimmt und die anderen Freiberufler als Subunternehmer auftreten.

Hat z.B. den Vorteil, daß die umsatzsteuerrelevante Obergrenze durch die Anzahl der Bandmitglieder geteilt wird und ziemlich sicher seltens erreicht wird, des weiteren kann jeder problemlos Auto, Telefon, Proberaum, Büro, etc. geltend machen, ...
 
Danke danke, alles nicht verkehrt bis hier hin.

Also nach genügend Information bin ich jetzt der Meinung, das ne GbR wohl die unkomplizierteste Form ist, oder? Nen Vernünftigen gesellschaftsvertrag gemacht, immer schöm Quittungen sammeln und dann sollte das schon laufen, oder? :great:

Eins noch zu der Sache mit Freiberuflern: Wenn wir über den betrag vom Finanzamt kommen dann haben wir aber auch soviel Ausgaben, dass wir doch locker den kompletten Steuerbetrag absetzten können, oder? Zumindest am Anfang noch...

Außerdem: Gibt es außer dem idiellen noch irgendeinen Grund das Einkommen nicht als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" sondern als "Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit" zu versteuern. Für mich gibts da keinen großen Unterschied, oder?

Danke für die Hilfe bis jetzt, auf euch ist ja verlass, mann

deMischa:cool:
 
deMischa schrieb:
... Außerdem: Gibt es außer dem idiellen noch irgendeinen Grund das Einkommen nicht als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" sondern als "Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit" zu versteuern. Für mich gibts da keinen großen Unterschied, oder? ...
Gewerbebetriebe haben häßlich Mitesser, z.B. die Berufsgenossenschaft, die IHK, die Gemeinde (Gewerbesteuer), etc., die kosten richtig Geld ohne bauchbare Gegenleistung.
Zum Anderen solltet ihr euch dringend einen Steuerberater suchen, falls nämlich über drei Jahre die Einnahmen die Ausgaben gerade so ausgleichen, wird das ganze vom Finanzamt auf Hobby zurückgestuft und ihr müßt alle Vergünstigungen auf einen Schlag zurückzahlen.

...wobei Gewerbesteuer einen ziemlich großen Freibetrag hat, aber mit dem Finanzamt müßt ihr schon aufpassen, die sind ja auch nicht blöd!
 

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