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Bandtrennung - Urheberrechte?

Die GEMA entscheidet nicht über dürfen. Die GEMA hilft auch nicht bei einer Einigung. Manchmal hilft die GEMA auch nicht bei der Ausschüttung, manchmal auch nicht beim Ausdifferenzieren der Rechte.
Das hast du falsch verstanden. Die GEMA entscheidet nicht, aber wenn Urheber ein Werk bei der GEMA anmelden (also die Nutzungsrechte zur Verwertung abtreten), darf JEDER das Stück aufführen.

Bei nicht gemeldeten Werken braucht der Interpret die Genehmigung der Urheber. Bei gemeinsamen Werken also die Genehmigung aller Urheber. Zumindest theoretisch, in der Praxis geschieht das eher selten. Eben weil es die GEMA gibt und der Veranstalter aus dem Schneider ist, wenn er die Gebühr zahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn eine Amateurband ohne nennenswerten kreativen Output und fehlende Monetarisierung ihres "Werkes" über die Rechte nach Auflösung der Band sinniert, mag euch selbst das professionell erscheinen. Ich glaube, das ist kilometerweit über's Ziel rausgeschossen. Spiel die Songs, wie du es möchtest, und gesteh dem Rest der Band selbiges zu. Im Moment geht der "Streitwert" gegen Null, wer wollte dafür Anwälte bezahlen?
 
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