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Bereits selbstständig mit Gewerbebetrieb und jetzt Hobbymusiker

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Ardis
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Hallo,

hab mal ne Frage:

Wie ist das, wenn man bereits selbstständig mit Gewerbeberieb (u.a. Onlineshop) ist, auch umsatzsteuerpflichtig und alles.

Und dann aber unabhängig davon CDs im Internet und bei Gigs verkaufen will und überhaupt Geld insoweit verdienen will um die Kosten für Gesangsunterricht, Presswerk, Instrumente, Sprit, etc zu decken. Als Hobby, Liebaberei usw

Kann man da problemlos privat Geld einnehmen, oder kommt man da mit dem eigenen Gewerbe in den Clinch, sprich: kann man der Umsatzsteuerpflicht, Buchhaltugspflicht, etc. seines Gewerbes da entgehen?
 
Eigenschaft
 
das hatten wir hier schon in vielfacher Variation...
Wenn Du mit Deinem "Hobby" Geld verdienst, warum willst Du dann keine Steuern zahlen?

Wenn man mit seinem Hobby kein Geld verdient und das auch nicht vor hat (Gewinnerzielungsabsicht!), dann führt man sorgfältig Buch drüber, was man eingenommen hat, was man ausgeben hat (einfache Exccel-Tabelle reicht aus, Belege abheften) - sollte jemals das FA nachfragen, dann kannst man LÜCKENLOS belegen, daß da keine geschäftlichen Interessen vorlagen und auch kein zu versteuernden Einkommen erzielt wurden.

Zum Thema Rechnungsstellung ohne USt für Hobbyisten bitte die Suchfunkion verwenden.
 
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Es geht um keinen Fall, in dem man vorhat, Geld zu verdienen, sondern nur sein Hobby zu finanzieren. Ich frage mich halt nur, ob das in diesem Fall anders ist.
 
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Es geht um keinen Fall, in dem man vorhat, Geld zu verdienen, sondern nur sein Hobby zu finanzieren. Ich frage mich halt nur, ob das in diesem Fall anders ist..
Warum sollte ein Gewerbetreibender kein Hobby ausüben dürfen? Oder rechtlich anders gestellt sein als ein Arbeiter/Angestellter/Beamter?

Der Knackpunkt ist immer die Gewinnerzielungsabsicht, oder halt die überraschenden Einnahmen jenseits vom Hobby.
 
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Warum sollte ein Gewerbetreibender kein Hobby ausüben dürfen? Oder rechtlich anders gestellt sein als ein Arbeiter/Angestellter/Beamter?
So ist es!
Der Knackpunkt ist immer die Gewinnerzielungsabsicht, oder halt die überraschenden Einnahmen jenseits vom Hobby.
...und wenn jemand CDs, oder was auch immer verkaufen will, dann bewegt man sich sehr stark auf die Gewninnzielungsabsicht zu. Ich kann dem Thredsteller nur raten sich damit an (s)einen Steuerberater zu wenden.
Ich selbst zahle für alle meine musikalischen Tätigkeiten Steuern, kann aber auch natürlich etliches Absetzen. Wie gesagt ein Steuerberater kann da sicherlich besser drüber Auskunft geben.
 
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Steuerberater ist immer richtig!! kostet halt

Egal ob CD-Verkauf oder Gagen, wenn am Ende das Ganze mit den Ausgaben Null auf Null aufgeht oder sogar noch was draufzuzahlen ist, dann ist das dem FA schnurz. Nur halt den Nachweis nicht vergessen für den Fall einer späteren Prüfung.


Ich habe auch meine Gagen versteuert, bei mir wars halt einfacher, ich bin als Selbständiger auch schon Freiberufler, da stand am Ende das gemeinsame zu versteuernde Einkommen.
 
oke, danke. Man weiss ja nie.
 
Aber ganz allgemein gesagt kann ich mir viele Fälle vorstellen, in denen der Gewerbebetrieb klar abgegrenzt werden kann vom Betreiben einer Band. ^^

Auch wenn beides unter selbständige Tätigkeit fällt, sind das ja zwei verschiedene Unternehmungen (in der Band dann in der Regel nur als Beteiligung an einer GbR). In so einer Konstruktion hat es keine Folgen für die Band, wenn der Gewerbebetrieb umsatzsteuerpflichtig ist. Für die Band als GbR wird eine eigene Rechnung mit gesonderter Gewinnfeststellung aufgemacht.
 
Egal ob CD-Verkauf oder Gagen, wenn am Ende das Ganze mit den Ausgaben Null auf Null aufgeht oder sogar noch was draufzuzahlen ist, dann ist das dem FA schnurz.
Sorry, aber das glaube ich nicht. Wenn ich irgendwelche Einkünfte habe und das Geld für mein Hobby ausgebe, warum sollten diese Einkünfte dann steuerfrei sein?
Das geht nur, wenn die Einkünfte aus der Band kommen und auch wieder für die Band ausgegeben werden. Dann ist die Band ein Gewerbebetrieb, der keine Steuern zahlen muss (so lange er unter der Umsatzsteuergrenze bleibt und keinen Gewinn macht).
Wenn dieser Gewerbebetrieb aber mehrere Jahre keinen Gewinn macht, dann wird das FA ihn als Hobby einstufen. Und Ausgaben für ein Hobby kann man nicht absetzen und die Einnahmen sind einkommensteuerpflichtig.

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Nochwas: Die Band (als Gewerbebetrieb) baut sich durch den Instrumentenkauf ein Vermögen auf. Dieses Vermögen ist im Falles des Verkaufs der Instrumente oder der Auflösung des Betriebs zu versteuern.
 
1. er schreibt nichts von Band!!
2. er macht keine Gewinne!

...Theorie + Praxis...
 
1. Das wir in diesem Unterforum nicht von konkreten Fällen reden dürfen, habe ich die Band als Beispiel gebracht.
Das gilt selbstverständlich auch für Einmannunternehmen.

2. dann wird er auch als steuerpflichtiger Hobbyist eingestuft werden

Woher ich das weiß? Ich kenne einen, dem es so gegangen ist.

- - - Aktualisiert - - -

Auf jeden Fall ist, wie Beyme oben schreibt, die rechtliche Situation völlig unabhängig davon, ob er bereits einen Gewerbebetrieb hat oder nicht.
 
Rbur, bei Dir sind aber noch ein paar Unschärfen drin... als Musiker bzw. Band ist man nicht automatisch ein Gewerbebetrieb.
Du hast Recht, dass dann bei der steuerlichen Betrachtung die unterschiedlichen Unternehmungen getrennt anschauen muss. Wenn aber das Musizieren als Liebhaberei einzustufen ist, dann sind tatsächlich auch die Einkünfte aus diesem Bereich steuerlich nicht relevant.
 
Wenn aber das Musizieren als Liebhaberei einzustufen ist, dann sind tatsächlich auch die Einkünfte aus diesem Bereich steuerlich nicht relevant.
Auch nicht für die Einkommensteuer?

Und wir reden ja über ein Beispiel, bei dem Einkünfte zur Finanzierung der Liebhaberei verwendet werden sollen. Und dazu muss es ja schon mehr sein als das Portogeld.
 
Wenn Du als Gewerbetreibender USt-Pflichtig bist, am besten mit dem Finanzamt selber abklären.
Wenn das FA " ja" sagt, ok. Wenn nicht, egal.
Das Spielchen bringt auch Vorteile, bei Anschaffungen gibt es USt zurück, bei Verkauf USt an das FA.
Das muß man allerdings vorher gründlich kalkulieren.

Einkommenssteuer ist ein anderes Kapitel.
Ich mußte als Selbsständiger Handwerker damals eine gesonderte Aufschlüsselung machen, das FA sah bei mir "Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht"
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch nicht für die Einkommensteuer?

Und wir reden ja über ein Beispiel, bei dem Einkünfte zur Finanzierung der Liebhaberei verwendet werden sollen. Und dazu muss es ja schon mehr sein als das Portogeld.

Es entfällt die Grundlage für eine Besteuerung. Wenn das Finanzamt sagt: Das Musizieren ist keine selbständige Tätigkeit und wir erkennen die Ausgaben daher nicht als steuermindernd an, dann können ja auch die Gagen, die mit dem Musizieren kassiert werden, keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sein. ;-) Sie sind dann keine Einkommensart, die unter das Einkommensteuergesetz fällt.
 
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