Wie soll das gehen? Ich habe doch nur einen Namen, der auch Fake sein könnte, und Kontodaten...
Aber da frage ich mal bei meiner Rechtsschutz nach.
Das Ganze nennt sich "Gerichtliches Mahnverfahren", Du kannst das entweder über online-mahnantrag.de oder über einen Vordruck regeln, den Du beim Schreibwarenladen erhältst. Du brauchst aber Name und Anschrift des Gegners.
Die Bundesländer haben zentrale Mahngerichte, z.B. Coburg in Bayern. Du musst schauen welches zentrale Mahngericht in Deinem Bundesland ansässig ist.
Den Vordruck schickst Du dort hin und er wird von einem Computer bearbeitet. Eine "sachliche" Prüfung durch ein juristisches Organ bezüglich Deiner Forderung findet nicht statt. Aufgrund Deines Vordruckes wird ein Mahnbescheid an den Gegner geschickt.
Dieser hat dann zwei Wochen Zeit Widerspruch ohne Begründung gegen den Bescheid zu erheben. Ein Formblatt liegt dem Mahnbescheid bei. Sofern Du das Kreuz in Deinem Antrag gesetzt hast, wird ein "streitiges Verfahren", also ein Gerichtsverfahren daraus. Du musst dann eine Klageschrift beim zuständigen Gericht einreichen, nachdem Du von diesem aufgefordert wurdest. Gerichtsstand ist dann in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Beklagten, also Deines Gegners. In Klardeutsch, Du hast dann eine Gerichtsverhandlung dort vor Ort
Wenn der Gegner dem Mahnbescheid
nicht widerspricht, erlässt Dein zentrales Mahngericht einen "Vollstreckungsbescheid" und schickt diesen wiederum zu. Gegen diesen kann man zwei Wochen lang Einspruch erheben. In diesem Fall muss dann aber der Gegner begründen weshalb keine Forderung gegen ihn besteht, aber auch hier kommt wieder das streitige Verfahren.
Sofern der Gegner auch nicht gegen den Vollstreckungsbescheid per Einspruch vorgeht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und zum "vollstreckbaren Titel". Mit dem Mahnbescheid kannst Du nichts anfangen, erst mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid.
Dieser ist Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, d.h. um per Gerichtsvollzieherauftrag den Gerichtsvollzieher loszuschicken, oder um per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Konten/Arbeitslöhne etc. zu pfänden.
Für das reine Mahnverfahren brauchst Du meiner Meinung nach noch keinen Anwalt, die zuständige Rechtsantragstelle bei Deinem Amtsgericht vor Ort kann Dir auch beim Ausfüllen helfen falls Du Fragen hast. Die macht das auch kostenlos
Gruß,
Thorsten