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CD mit zwei Cover-Stücken: Frage zu Gema-Gebühren

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Hi Gemeinde,

stellt Euch folgende Situation vor: Eine Band hat im Studio eine CD mit sechs Songs aufgenommen, von denen zwei Covernummern sind. Sie möchte die CD an Veranstalter schicken und ggf. auch auf Konzerten verkaufen. Die Gesamtlänge der CD beträgt ca. 45 Minuten, die Covers dauern zusammen rund acht Minuten. Die Auflage liegt bei ca. 300 Stück. Was glaubt Ihr? Wie viel Gebühren müsste man Eurer Meinung nach für die beiden Covernummern an die Gema zahlen?
Viele Grüße!
Pete
 
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das ist keine glaubens- oder meinungsfrage, sondern das kann exakt nach den GEMA-tarifen berechnet werden.
wenn man sich unsicher ist, dann ruft man am besten dort an, die sind nett und sagen das einem auf den cent genau.
ich würde darauf achten promo- und verkaufsexemplare zu unterscheiden, da ergeben sich nämlich unterschiedliche tarife.
 
Meiner Meinung nach pro CD rund 2,45 % des Verkaufspreises. :)
 
Von wegen hilfsbereit: Ich habe mehrmals bei der Gema angerufen und freundlich um Auskunft gebeten, wurde dann aber von Pontius nach Pilatus verwiesen und letztendlich auf das für mich ziemlich unverständliche Verkaufsformular hingewiesen, das mir letztenendes nicht wirklich weitergeholfen hat.
 
Wie in der Tarifbeschreibung für die Vervielfältigung auf Tonträgern steht: Beträgt der GEMA Anteil an einer CD 13,75% vom Handelsabgabepreis oder 10% vom Verkaufspreis (jeweils ohne Mehrwertsteuer). Mindestens jedoch 0,6199 EUR. Das ganze wird natürlich zeitmäßig anteilig gerechnet, wenn auch nicht GEMA Geschützte Titel auf der CD sind. In eurem Fall bekäme die GEMA also 8/45 von den mindestens 0,6199 Euronen pro CD (Respekt übrigens, dass ihr mit 4 Titeln 37 Minuten gefüllt habt, da könnte ja glatt Dream Theater neidisch werden;))

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit der Gebührenfreistellung für Promoexemplare. Dazu müssen allerdings alle auf der CD enthaltenen Urheber zustimmen und die Promoexemplare müssen als "Unverkäuflich" markiert werden.
Was ihr hoffentlich auch beachtet habt: Falls ihr die 2 geschützten Stücke irgendwie bearbeitet habt, ist zusätzlich noch eine Genehmigung direkt vom Urhber notwendig! Vor allem bei CD Pressungen würde ich da extrem vorsichtig sein.
 
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Dumme Frage: Wenn die CD also 10 Euro kosten würde und in einer 250er-Auflage vervielfältigt wird, bekommt die Gema dann 250 Euro (also 10 Prozent von 10 Euro mal 250) oder einen Euro (also nur zehn Prozent von 10 Euro - egal, wie hoch die Auflage ist)?
 
Das gilt pro Tonträger. In Deinem Beispiel hast Du aber noch nicht berücksichtigt, dass nur 8/45 der CD GEMA-pflichtig sind. Dann landet man bei knapp 45 EUR für die ganze Auflage.
 
Zu der Urhebergeschichte: Die Band hat ein recht unbekanntes Jazz-Stück und ein anderes nicht allzu bekanntes Stück aus dem Bereich der Elektronik gecovert, die sie natürlich recht deutlich verändert hat. Müsste sie dafür den Urheber um Erlaubnis fragen (auch, wenn sie die CD nur zu Promo-Zwecken verschickt)? Wenn ja, wie viel kommt da finanziell ungefähr auf sie zu?
 
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Zu der Urhebergeschichte: Die Band hat ein recht unbekanntes Jazz-Stück und ein anderes nicht allzu bekanntes Stück aus dem Bereich der Elektronik gecovert, die sie natürlich recht deutlich verändert hat. Müsste sie dafür den Urheber um Erlaubnis fragen (auch, wenn sie die CD nur zu Promo-Zwecken verschickt)?

Wenn das Werk soweit verfremdet wurde, dass es nicht mehr reines Nachspielen oder nur ein neues Arrangement ist, braucht man für die Veröffentlichung zwingend die Genehmigung des Urhebers.

Wenn ja, wie viel kommt da finanziell ungefähr auf sie zu?

Völlig unterschiedlich - entweder der Urheber verschenkt die Genehmigung aus Sympathie zur Band oder der Verlag lehnt es von vornherein ab, sich damit zu befassen, weil zu wenig Kohle in Aussicht ist oder verlangt gleich ein paar zehntausend Euro, weil er merkt, dass diese Version nun genau DIE Hitsingle wird.

Und - nur mal angenommen! -, was würdet Ihr sagen, wenn die Band darüber nachdächte, die Covers nur als Hidden Tracks auf die CD zu pressen, sie also nirgendwo im Booklet erwähnt?

Spontan: Ganz schlechte Idee. Der Hidden Track beweist ja dann das schlechte Gewissen. Die Band dokumentiert damit praktisch, dass die Urheberrechtsverletzung sogar vorsätzlich begangen wird. (Ähnlich bescheuert wie Warnblinker anmachen beim Falschparken - dann kann man sich ja auch nicht rausreden, man hätte es nicht gewusst, dass man hier nicht parken darf.
 
Es ist ein neues Arrangement, das zudem instrumental ist (im Gegensatz zum Original, auf dem gesungen wurde).
 
Ich hätte da auch mal eine Frage zu. Nehmen wir mal an man holt sich nicht die Bearbeitungsgenehmigung vom Label oder Verlag und es tritt wirklich der Fall ein, dass ..

Das Label auf die Band aufmerksam wird (obwohl sie nur so eine geringe Stückzahl produzieren und ihren Sitz in Amerika oder Groß Brittanien haben)
Das Label sich tatsächlich die CD anhört und feststellt das die Coverstücke für ihren Geschmack zu weit abgewandelt wurden
In folge darauf rechtliche SChritte einleiten will und einen Rechtstreit plant

Mit welcher Bestrafung könnte man bei so einer geringen Stückzahl rechnen? und welches Label würde es tatsächlich als lohnenswert erachten eine unbekannte Band mit Kleinstauflage rechtlich anzugreifen?

Gerade bei Jazzstücken ist es ja eine unglaubliche Grauzone wo noch nachgespielt ist und was jetzt schon als eigenes Werk gilt. Aber muss ich denn jetzt ein Charlie Parker solo exakt nachspielen wenn ich eine Version von Billies Bounce auf ne Platte mach? Da wirds ja irgendwie schon albern
 
Mit welcher Bestrafung könnte man bei so einer geringen Stückzahl rechnen? und welches Label würde es tatsächlich als lohnenswert erachten eine unbekannte Band mit Kleinstauflage rechtlich anzugreifen?

Kluge Idee, sich dazu verlässliche Auskünfte in einem Internetforum einzuholen. ^^

Gerichtskosten für einstweilige Verfügung, Kosten für Vernichtung der Auflage, zivilrechtlich Schadenersatzzahlung an das Label und dann kommt noch das strafrechtliche Gedöns wegen der Urheberrechtsverletzung dazu.
 
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