Swingaling
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Wahrscheinlich müsst ihr da auf die "Auslegungsrichtlinien" eures Bundeslands warten. Hier in Ba-Wü ist es zum Beispiel meines Wissens so, dass du in deinen privaten Räumlichkeiten Einzelunterricht an Musikschüler geben kannst, aber nicht, wenn du einen externen Raum dafür anmietest. Es ist und bleibt ein einziges Gewurstel.Das mit den triftigen Gründen ist imho gar nicht erlassen worden. Ausserden gilt immer noch "Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen...." ist gestattet. Ich weiss, das läuft irgendwie auf Erbsenzählerei hinaus und vernünftig wäre wahrscheinlich auch, nicht unnötig das Haus zu verlassen. .... aber, wenn der Probenraum nicht öffentlich zugänglich ist und niemandem auf dem Weg dahin begegnet wird, von dem man keinen Abstand halten könnte, ist das auch nix anderes als Spazierengehen. Und zu dritt oder zu viert ist auch das Abstandhalten während einer Probe kein Problem.