Cubase 7 ohne eLicenser?

  • Ersteller lightsrout
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Hehe...
Stell dir vor du hast einen Führerschein und du bekommst ein gestohlenes Auto...
Wenn du dann mit dem Auto fährst, ist es dann legal? ;-)

Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Das sieht doch wohl eher so aus, dass du dein legal erworbenes Auto kurzschließt anstatt den Schlüssel zu benutzen.
 
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Letztendlich spielt es keine Rolle, ob die gecrackte Version benutzt wird oder nicht, allein die Möglichkeit, die Software mehr als einmal gleichzeitig zu benutzen, verstößt gegen die Lizenzregeln.

Das ist doch lächerlich.

Wenn ich mir eine Audio-CD kaufe, habe ich die Möglichkeit, sie zu rippen, und in Sharing-Netzwerken zum Download anzubieten.
So... darf ich mir deswegen dann keine Musik-CDs mehr kaufen?

Da ist genau die gleiche Logik dahinter.
Das ist nebenbei auch die gleiche Logik wie bei der Festplattenabgabe...
 
Mir wäre es lieb es ginge auch ohne.
Melodyn z.B. vergibt genau deshalb zwei Lizensen, die an die Hardware gebunden werden. Ohne großes Brimborium. Sogar als ich meinen Rechner wegen Boarddefekt komplett neu machen musste, konnte ich einfach neu lizensieren lassen.
Dongle bei Steinberg verlieren, läuft sicher auch Neukauf hinaus, oder?
 
@Reflex - sorry, aber das was Du hier jetzt ablässt ist wohl erst recht lächerlich. Ich erspare es mir aber darauf eine Antwort zu geben, da Dir wohl jegliches Rechtsverständnis fehlt und das somit reine Zeitverschwendung wäre. Nur soviel, wenn Du einen Geldschein auf den Kopierer legst und davon eine Kopie machst, dann machst Du Dich schon strafbar - egal ob Du diese Kopie in den Verkehr bringst oder nicht.

@ThomasT - der Verlust des Dongels ist zwar ärgerlich, aber mit entsprechendem Kaufnachweis der Lizenz(en) bekommt man die Lizenzen auf einen neu gekauften Dongle wieder drauf. Beim iLOK kann man dafür sogar eine Art Versicherung abschließen.

Warum fällt es den meisten so schwer, eine Software anders zu betrachten als einen physischen Gegenstand - wenn man eine Gitarre kauft, dann kann damit auch nur immer einer spielen und wenn man sie verliert ist sie halt weg ...
 
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Das ist nebenbei auch die gleiche Logik wie bei der Festplattenabgabe...

...wovon Programmierer aber keinen Cent sehen, obwohl deren Werke auch über die gleichen Kanäle raubmordvergewaltigunskopiert werden. Ebenso Photographen, Soundentwickler, Sample-Erzeuger und und und. Aber dieser erlaubte Diebstahl echten Geldes durch geschickt agierende Lobbyismusgruppen ist ein anderes Thema.
 
@Reflex - sorry, aber das was Du hier jetzt ablässt ist wohl erst recht lächerlich. Ich erspare es mir aber darauf eine Antwort zu geben, da Dir wohl jegliches Rechtsverständnis fehlt und das somit reine Zeitverschwendung wäre.

Du verstehst wohl den Unterschied zwischen Logik und Recht nicht.
Nur weil etwas Recht ist, muss es mit Logik nichts zu tun haben, und das kann man durchaus aufzeigen.

Eine Möglichkeit, etwas tun zu können, ist eben nicht gleich damit, dass man es auch tut.

Deine arrogante und herablassande Antwort, in dem du wir deswegen jegliches Rechtsverständnis (eigentlich eine Frechheit sondergleichen) absprichst, ist eines Mods hier nicht würdig.
Soviel dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Reflex - wenn Du das es als lächerlich bezeichnest, wenn ich hier die, in Deutschland, geltenden Gesetze aufzeige und wenn das für Dich dann arrogant und herablassend erscheint, dann ist das eben so. Mag ja in Österreich alles anders sein :nix:

Die Frage hier war ja, ob es möglich und zulässig ist und nicht, ob die Rechtslage und die Gesetze logisch sind...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nicht das als lächerlich bezeichnet, sondern dass bereits eine Möglichkeit verboten ist, bzw als Tatsache betrachtet wird.

Im Festplattenabgabe-Thread hast du dich noch selbst hierzu ironisch geäußert.

Wenn du den herablassanden und arroganten Ton in deinem Post nicht siehst - dann ist das eben so. :rolleyes:
 
Beim Installieren von Softwareprodukten erscheint oft ein Fenster, wo auf die Nutzungsbedingungen des Produktes hingewiesen wird (bis hin zum Re-Engineering oder wie sich das nennt). Nur mit Klick auf Akzeptieren kann man viele Produkte erst installieren. Insofern hat man sich mit den Nutzungsbedingungen des Herstellers einverstanden erklärt.

Und da wird oft auch auf Rechtslagen und Konsequenzen hingewiesen.
Man schliesst also konkludent einen Nutzungsvertrag durch Antrag und Annahme.

Hinzu kommen diverse Gesetze eine Landes, in dem man Bürger ist und sich somit auch an diese (und international geltendes Recht) halten muss.

Das ist doch klipp und klar und verbietet somit den Ansatz einer illegalen Nutzung und was auch immer.

Wenn jemand das nicht einhält - sein Bier.

Ich halte mich an die Vorgaben und wenn mir die nicht schmecken, brauche ich Produkt X oder Y auch nicht nutzen.
 
Beim Installieren von Softwareprodukten erscheint oft ein Fenster, wo auf die Nutzungsbedingungen des Produktes hingewiesen wird (bis hin zum Re-Engineering oder wie sich das nennt). Nur mit Klick auf Akzeptieren kann man viele Produkte erst installieren. Insofern hat man sich mit den Nutzungsbedingungen des Herstellers einverstanden erklärt.

Hat man nicht. Es gelten nur die Bedingungen, die vor Vertragsabschluss (sprich: dem Kauf) vereinbart wurden. Und das sind nur die Dinge, die außen auf der Verpackung oder direkt neben dem Produkt im Webshop stehen.

Der Sermon, der einem bei der Installation präsentiert wird, ist eine einseitige nachträgliche Vertragsänderung seitens des Softwareherstellers und damit völlig irrelevant. Außerdem kann man geöffnete Software-Verpackungen praktisch nie zurück geben. Es wäre daher dem Verbraucher also praktisch nicht möglich, die Lizenzbedingungen abzulehnen ohne einen Totalverlust zu erleiden. Damit ist der Text in seiner Gesamtheit ebenfalls null und nichtig (siehe Wikipedia und andere).
 
der Verlust des Dongels ist zwar ärgerlich, aber mit entsprechendem Kaufnachweis der Lizenz(en)
das hab ich gerade hinter mir beim upgrade von C 6 auf 7 ist mir mein von Sx1 stammender Dongle gestorben und hab dann über den Steinberg Support eine neue C6 Lizenz bekommen. mit Dongle einschicken und allem Pi Pa Po. so läuft das bei Steinberg:)
 
Der Sermon, der einem bei der Installation präsentiert wird, ist eine einseitige nachträgliche Vertragsänderung seitens des Softwareherstellers und damit völlig irrelevant. Außerdem kann man geöffnete Software-Verpackungen praktisch nie zurück geben. Es wäre daher dem Verbraucher also praktisch nicht möglich, die Lizenzbedingungen abzulehnen ohne einen Totalverlust zu erleiden. Damit ist der Text in seiner Gesamtheit ebenfalls null und nichtig (siehe Wikipedia und andere).
Das ist ja mal interessant!

Langsam weiss ich aber nicht mehr wem ich hier glauben soll. Alle scheinen das Recht am besten zu kennen aber jeder hat ne eigene Meinung :D

Dass man auch eine CD für den eigenen Gebrauch kopieren darf ist wohl schon richtig, aber leider lässt sich das wohl nicht ohne weiteres auf Software übertragen. Logik ist halt wirklich nicht gleich Recht und um genau dieses geht es doch hier eigentlich?
 
Das eigentliche Thema des Threads ist doch schon längst geklärt.

Man darf/kann Cubase ohne eLicenser nicht nutzen.
 
Kompliment: Endlich mal wieder "Butter bei die Fische" - Hast´ aber Recht!.
 
Das eigentliche Thema des Threads ist doch schon längst geklärt.

Man darf/kann Cubase ohne eLicenser nicht nutzen.

Aber mit Dongle auch nicht unbegrenzt.

Wenn ich zum Beispiel meine alte Cubase Score-VST-Version mit LPT-Dongle nehme, dann kann ich die Software heute gar nicht mehr nutzen. Es gibt dafür weder Treiber für aktuelle Betriebssysteme noch läuft die dazu passende Verwaltungssoftware auf aktuellen PCs.

Und selbst wenn ich einen alten PC flott machen würde um wenigstens die Lizenz in die Neuzeit (sprich: auf einen USB-Dongle) zu retten, dann geht das nicht mehr weil Steinberg die dazu nötigen Server abgestellt hat.

Ich habe es zwar nicht ausprobiert aber nach dem, was man so hört, läuft die gecrackte Version von Cubase VST selbst unter Windows8 immer noch tadellos. Nur ich als legaler Nutzer habe hier nur noch ein Stück Elektroschrott und einem Karton voll Plastik- und Papiermüll herum liegen, die einstmals mehr als 1000DM gekostet haben. Ähnliches ist mir auch mit einer 5000 DM CAD-Software passiert. Nur ist hier der Dongle-Hersteller Pleite gegangen und einen neuen Dongle hätte es nur gegeben, wenn ich nochmal 3000€ in eine neue Version der Software mit einem anderen Donglesystem investiert hätte.

Deswegen bin ich unter anderem nach zwanzig Jahren Cubase zu einer anderen DAW gewechselt. Verdongelte Software kommt mir nicht mehr ins Haus. Das darf nur noch Software, wo der Hersteller mir genau so vertraut, wie ich ihm (indem ich ihm mein Geld anvertraue).
 
Aber mit Dongle auch nicht unbegrenzt.

Wenn ich zum Beispiel meine alte Cubase Score-VST-Version mit LPT-Dongle nehme, dann kann ich die Software heute gar nicht mehr nutzen. Es gibt dafür weder Treiber für aktuelle Betriebssysteme noch läuft die dazu passende Verwaltungssoftware auf aktuellen PCs.

Falls man noch die Gelegenheit hat, kann man die VST-Lizenz vom alten LPT-Dongle auf einen USB-Dongle ziehen. Hab ich damals gemacht. Dafür braucht man natürlich einen entsprechend (alten) Rechner mit XP. Abgesehen von der Sinnhaftigkeit ;)
 
Nein, das geht nicht mehr. Der dazu nötige Lizenzserver existiert nicht mehr.

Die Sinnhaftigkeit bestünde darin, dass diese Version die beste Kompatibilität zu den vielen Atari-Cubase-Dateien hat, die ich hier noch herum liegen habe. Die SX-Versionen danach waren diesbezüglich katastrophal, milde ausgedrückt.

Nun könnte man auf die Idee kommen, das alte Atari-Cubase in einen Atari-Simulator hineinzuladen. Aber das geht nicht weil...Trommelwirbel...der Dongle nicht mit simuliert wird.
 
Also mein Cubase VST32 5.1 rennt noch unter Win7 64Bit. Könnte das noch Atari-Files laden?

Banjo
 
Willkommen in der ewig gestrigen Welt :nix:

...und früher hieß Raider noch Twix und Pong spielt heute auch keiner mehr auf einem 1,5 Meter Flachbildfernseher...
 
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