Hi,
Ich bezweifle dass die Sicht von Vir2 vor einem europäischen Gericht Bestand haben würde. Hierzulande darf man Software weiterverkaufen. Und ein VST Instrument ist Software. Und wenn sie nach Deutschland verkaufen müssen sie sich auch an deutsches bzw europäisches Recht halten.
Ich würde den Hersteller einfach mal anschreiben, auf das europäische Softwarerecht hinweisen, und einfach mal nachfragen. Es ist nicht unüblich dass sie dann einlenken. Kann aber dazu führen dass sie eine kleine Gebühr für den Transfer auf den neuen User verlangen. So macht es zum Beispiel die 3D Grafiksoftware ZBrush. Bei denen steht auch drin dass das Programm nicht weiterverkauft werden darf. Wie gesagt EU Recht sieht das ein wenig anders ^^
LG Tiles