E-Gitarre auf Lufthansa Flug in die USA in der Kabine mitnehmen?

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NellieTheElephant
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Moin!

Es gibt ja schon einiges Threads über dieses Thema.
Allerdings sind die Beiträge alle schon an die 5-15 Jahre her und ich denke mal, dass sich innerhalb der letzten Jahre vielleicht etwas geändert hat.
So ganz werde ich aus den Infos auf der Lufthansa Seite nicht ganz schlau bzw. finde ich diese relativ komisch formuliert.

Ihr Instrument als Handgepäck mitnehmen​


Kleine Instrumente können als Handgepäck mitgenommen werden, wenn sie den Freigepäckbestimmungen (55 x 40 x 23 cm und 8 kg) entsprechen. Auch Musikinstrumente, die diese Maße um wenige Zentimeter überschreiten (z. B. Geige, Flöte usw.) können mitgenommen werden.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Instrument im Gepäckfach über Ihrem Sitz oder unter Ihrem Vordersitz verstaut werden kann.

Buchen Sie einen Sitzplatz für Ihr Instrument​


Instrumente mittlerer Größe (z. B. eine Gitarre) können in der Kabine auf dem Sitzplatz neben Ihnen befördert werden, wenn sie zu groß sind, um im Gepäckfach über Ihrem Sitz oder unter Ihrem Vordersitz verstaut zu werden.
Das Instrument darf folgendes Gewicht und folgende Abmessungen nicht überschreiten:
  • Gewicht: max. 75 kg
  • Abmessungen:
    • max. 155 x 42 x 25 cm für Instrumente, die auf dem Kabinenboden stehen
    • max. 110 x 42 x 50 cm für Instrumente, die auf einem Sitzplatz angeschnallt werden

Wenn ich also eine E-Gitarre im Gigbag mitnehme, welches über meinen Sitz im Gepäckfach transportiert werden kann, muss ich trotzdem einen extra Sitzplatz buchen? Wäre ja dann ja die gleichen Situation als wenn ich ein normales Handgepäck dabei habe.

Vielleicht hat ja einer von euch Erfahrungen, speziell bei Lufthansa? Ich könnte mir vorstellen, dass das Personal aufgrund der Größe des Flugzeuges(Boeing 747) mich einfach durchwinken würde, weil es ja gar keinen Unterschied im Prinzip macht.

Liebe Grüße
 
Selbstverständlich kannst Du Deine 55cm lange Gitarre samt Gigbag im Handgepäckfach verstauen. Hoffen wir, dass die andere nicht zu feste pressen. Für alles andere gilt Sitzplatz. Daran ist nix "komisch formuliert", sondern Deine Vorstellungen sind schlicht Wunschdenken, inklusive "einfach durchwinken" und gar keinen Unterschied etc.
 
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Nimm eine Fenderstyle Gitarre und schraub sie auseinander.
 
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So ganz werde ich aus den Infos auf der Lufthansa Seite nicht ganz schlau bzw. finde ich diese relativ komisch formuliert
Steht doch klar da, bis 55 cm Länge ins Handgepäckfach, wenn länger ein zusätzlicher Sitzplatz erforderlich.
 
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Ich habe mir speziell fürs Fliegen eine Traveler-Gitarre gekauft und bin damit schon oft geflogen und es wurde nie beanstandet. Nur einmal wollte man mir den Inbusschlüssel und den Schlüssel für den Halsstab bei der Sicherheitskontrolle abnehmen, konnte ich aber ausdisktuieren, bzw. die Supervisor sprach ein Machtwort. ;)

Die Traveler ist zwar 71 cm lang, aber zerlegt sehr schmal. Ich hatte auch mit der LH keine Probleme. Davor hatte ich eine alte, billige E-Gitarre genommen, den Hals abgeschraubt und beides in den Reisekoffer gelegt. Saiten nur gelockert und mit einem Capo am Sattel fixiert.
 
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Es gibt dazu relativ viel Stoff hier, der aktuellste Faden/Beiträge ist irgendwas um sieben Monate alt.

Kleine Instrumente können als Handgepäck mitgenommen werden, wenn sie den Freigepäckbestimmungen (55 x 40 x 23 cm und 8 kg) entsprechen. Auch Musikinstrumente, die diese Maße um wenige Zentimeter überschreiten (z. B. Geige, Flöte usw.) können mitgenommen werden.
Wenn Deine Gitarre diese Maße einhält, ist das überhaupt kein Problem. Wenn Du nicht Holz-, sondern Business fliegst, hast Du vielleicht auch bessere Chancen. Ansonsten pflegen Airlines ihre Webseiten in Sachen "Handgepäck" eigentlich ziemlich gut.

ich denke mal, dass sich innerhalb der letzten Jahre vielleicht etwas geändert hat.
Naja, die Flugzeuge sind in der Zeit nicht gewachsen. Allerdings sind die Sitzreihen in vielen Fällen näher zusammengerückt, damit die Preise noch halbwegs realistisch bleiben.
 
Moin!

Allerdings sind die Beiträge alle schon an die 5-15 Jahre her
Stimmt nicht- hatten wir erst letztes Jahr intensiv.

Wie schon alle geantwortet haben. ist das eindeutig geklärt. Wenn man etwas nicht verstehen will, helfen auch keine Beschwörungen anderer.

Ab Businessklasse scheint es aber mit vorheriger Ankündigung durchaus machbar - hab interessehalber eben mit meinem Flugvermittler telefoniert: ER kann das beim Handgepäck auch direkt mit eingeben. Allerdings sollte man bei diesen Ticketpreisen auch in einen Koffer statt ein Gigbag investieren können (für meine Klampfen hatte ich im Flieger jedenfalls immer ein Case und das stellte man in der Businessklasse in den Kleiderschrank (also bei international und insbesondere interkontinental; national hab ich noch nie eine Gitarre im Flieger mitgenommen).
 
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Danke für die Antworten.

Ich selbst habe die Erfahrung in auf europäischer Ebene gemacht, dass ich mit einem Gigbag immer durchgekommen bin. Vor allen Dingen bei Eurowings und Niki Air etc. war dies ohne jegliche Diskussion möglich. Ist allerdings paar Jahre her.
Deswegen wäre ich davon ausgegangen, dass dies bei Lufthansa (keine Billig-Airline) sowieso möglich ist.

Also die Info mit den kleinen Instrumenten als Freigepäck ist auch eindeutig.

Allerdings verstehe ich nicht, dass ich einen zweiten Sitzplatz buchen muss, obwohl die Gitarre vom Personal an einem anderen Ort verstaut werden kann:
Pauschal: überschreitet euer Instrument nicht die gängigen Maße für ein einfaches Handgepäck (55 x 40 x 23 cm, max. 8 kg), könnt ihr es problemlos mit euch ins Flugzeug nehmen. Trifft dies nicht zu, gibt es dennoch Möglichkeiten euch nicht von euer Paula trennen zu müssen. So ist es möglich einen weiteren Sitz neben sich zu buchen und das Instrument dort zu verstauen. Dies kostet den regulären Preis, jedoch entfallen Steuern und Bearbeitungsgebühren. Die Höchstmaße hier sind 110 x 42 x 50 bei einem Maximalgewicht von 75 kg. Auch kann eure Gitarre bei Bedarf woanders an Bord von dem Flugpersonal verstaut werden. Hier darf euer Schmuckstück sogar 155 x 42 x 50 groß sein. Das Personal an der Hotline errechnet euch gerne den genauen Preis für eure Verbindung.

Siehe rot markierten Text.

Wie dem auch sei, ich werde dann die Gitarre als Aufgabegepäck mit einem SafeCase 80 von Thomann aufgeben. Darin sollte sie ja keinen Schaden nehmen können.
 
Allerdings verstehe ich nicht, dass ich einen zweiten Sitzplatz buchen muss, obwohl die Gitarre vom Personal an einem anderen Ort verstaut werden kann
Kann das Personal das tun? Ja, aber wohl nur aus Kulanz, die offiziellen Bedingungen hast Du ja selbst gepostet. Würde jeder große Gegenstände zum Verstauen "an einem anderem Ort" auf Kulanz mitbringen, kann das nicht funktionieren, entsprechende Tarife wie oben beschrieben mit entspr. Infrastruktur und vor allem auch Preisen mal ausgenommen.
Ein Gespräch mit der Lusthansa selbst ist in der Sache aber sicher am zielführendsten ;)
 
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Und dann kannst Du Dir noch schnell weiteren Ärger einhandeln, wenn einer Deiner "Nebensitzer" wegen Dir nicht sein Handgepäck ins Gepäckfach legen kann und es deswegen zwischen die Beine nehmen soll. Das ist nämlich bei längeren Flügen echt ätzend.
 
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... wohl nur aus Kulanz, die offiziellen Bedingungen hast Du ja selbst gepostet.
Genau das ist die Antwort: die offiziellen Bedingungen sind eindeutig, und das Thema Kulanz wird wohl - wie oben geschrieben - unterschiedlich interpretiert, je nachdem, welche Klasse man gebucht hat.


Allerdings verstehe ich nicht, dass ich einen zweiten Sitzplatz buchen muss, obwohl die Gitarre vom Personal an einem anderen Ort verstaut werden kann
...
Auch kann eure Gitarre bei Bedarf woanders an Bord von dem Flugpersonal verstaut werden. Hier darf euer Schmuckstück sogar 155 x 42 x 50 groß sein. Das Personal an der Hotline errechnet euch gerne den genauen Preis für eure Verbindung.
Damit ist Sport- und Sondergepäck gemeint.
 
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Das Gepäck muss übrigens nur in das Hohlmaß passen! ;)
Bei einem kleinen Instrument ist der Koffer vielleicht etwas länger als 55cm aber nicht ganze 40cm breit.
Schräg passt das Ding dann aber ein, es muss quasi nur in ein Paket mit der vorgegebenen Größe passen.
Ich hatte deshalb noch keine Probleme mit Mandolinen oder Ukulelen als Handgepäck.
 
SafeCase 80 von Thomann (...) Darin sollte sie ja keinen Schaden nehmen können.
Betonung auf "sollte". Es sind nicht automatisch beliebige Werte versichert.

Wieso schreibst Du erst
Erfahrungen, speziell bei Lufthansa
und bringst dann selbst
Eurowings und Niki Air etc.

Jetzt hab Dich nicht so, nimm Dir ein Beispiel an:

Steve Howe still travels with the '64 ES-175 his parents bought him when he was a teen. They buy two tickets, one marked "Mr. Howe," one marked "Mr. Gibson."
... und das war die Zeit, als man First Class geflogen ist :D
 
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Nimm den Kaufbeleg der Gitarre mit, dann hast Du bei der Rückreise beim Zoll keine Probleme, sonst könnte man Dir einen Kauf im Ausland mit entsprechender Verzollung und Versteuerung unterstellen.
 
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Der Kaufbeleg der Gitarre nützt gar nichts, wenn man sie mit ins zollpflichtige Ausland mitnimmt. Es gibt für diesen Vorgang extra Papiere, die man bei der Ausfuhr und dann bei der Wiedereinfuhr vorlegen muss - wie das Formular aktuell heißt, weiß ich aber nicht. Im zollfreien europäischen Ausland braucht man logischerweise nichts.
 
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Ein Gespräch mit der Lusthansa selbst ist in der Sache aber sicher am zielführendsten ;)

Da wird das gleiche bei rauskommen wir in den Bestimmungen steht. Die Gitarre - ohne eigenen Sitzplatz - ist immer Kulanz und stark abhängig davon wie voll der Flieger ist und ob das Personal das Thema ausleben möchte.

In Business hatte ich bisher (letztmalig im Januar) keine Probleme eine Gitarre mit in die USA zu nehmen. Reise ich in Europa, zerlege ich sie und packe sie ins reguläre Gepäck.

Ein offizielles Go wirst du aber nie bekommen, denn eigentlich sind die Gepäckstücke größer als in den Handgepäck Bestimmungen ... und damit Kulanz.

Der Kaufbeleg der Gitarre nützt gar nichts, wenn man sie mit ins zollpflichtige Ausland mitnimmt.

Jain ... der offizielle Weg ist hier beschrieben ... https://www.zoll.de/DE/Privatperson...enstaende/persoenliche-gegenstaende_node.html

Und natürlich eher schwammig formuliert, denn "persönliche Gebrauchs und Wertgegenstände" sind prinzipiell ausgenommen (wenn sie mit mir im selben Verkehrsmittel unterwegs sind). Als ich meine Fender Custom Shop anmelden wollte, hat mich der Zoll ziemlich irritiert angeschaut. Obwohl auf ihren Webseiten bereits Kameraausrüstung und Co. als "melden sie es sicherheitshalber an, um Zweifel zu zerstreuen" beschrieben sind.

Ich habe bisher mit den nötigen Rechnungen bei Rückkehr noch keine Probleme gehabt. Den Zollbeamten in Frankfurt/Main hat das - sofern sie überhaupt gefragt haben - immer gereicht.

Gruß
Martin
 
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Ich hatte auch schon den Fall, dass es bei meiner Wiedereinreise überhaupt niemanden interessiert hat, dass ich ein Gitarre im Wert von fast 4000 € dabei hatte. Niemand hat Fragen gestellt oder wollte irgendwelche Papiere sehen. Aber wir geben hier Ratschläge, die sicher funktionieren. Dass jemand einen Kaufbeleg hat, auf dem die Seriennummer einer Gitarre steht und die Gitarre auch eindeutig beschrieben, d.h. eindeutig erkennbar ist, ist nicht zwangsweise gegeben. Daher rate ich in der Allgemeinheit der Aussage
Nimm den Kaufbeleg der Gitarre mit, dann hast Du bei der Rückreise beim Zoll keine Probleme
eben nicht dazu. Dem Betroffenen hilft es nichts, wenn sein Kaufbeleg nicht anerkannt wird. Der sichere Weg ist klar beschrieben (@hack_meck vielen Dank für den Link :prost: , wo klar steht:)

Wertvolle Gegenstände​

Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck, mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland) zu verwenden. Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.

Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten.


Nur am Rande: "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland)" ist kritisch, wenn man nach Europa über ein anderes Land als Deutschland (z.B. Flug von Miami über Amsterdam (mit Umsteigen dort) nach Frankfurt) einreist, weil dieses Formular in den Niederlanden nicht gilt! In der Praxis das verwendete Formular vor der Fahrt zum Flughafen der Abreise in Deutschland beschaffen und ausfüllen und am Flughafen bei der Zollstelle "ausstellen", d.h. stempeln und unterschreiben lassen. Ich empfehle immer "Auskunftsblatt INF 3", weil ja mal bei der Rückreise plötzlich eine Umleitung oder Umbuchung auftreten kann und man landet woanders als man ursprünglich gebucht hat!

Damit geht einfach nichts schief, aber die Anerkennung (und Auslegung) von Rechnungsdokumenten liegt im Ermessen eines Zöllners! Also, wenn wir hier Ratschläge geben, dann am besten
- erstens solche, die klar und eindeutig zielführend sind,
und
- zweitens so, dass nicht nochmal Diskussionen, Missverständnisse und wunschdenkende Interpretationen auftauchen können, auch weil wir hier keine Rechtsberatung machen.
 
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- drittens ... kommt dann bitte mindestens 4 Stunden vorher zum Flughafen. Ich hätte damals meinen Flieger fast verpasst, als ich für die mitzunehmende Gitarre die entsprechenden Papiere haben wollte. :) ... (Im Prinzip weil ich neugierig war, wie es funktioniert ...)

Sollten Sie Waren von höherem Wert,

Das ist die Stelle wo ich halt sage - wachsweich. Bei den von dir genannten 4000 EUR würde praktisch jedes Golfbag drunter fallen. Bei einigen Designer Handtaschen und Kleidungsstücken sähe es nicht besser aus. Im Text steht halt auch keine konkrete Zahl (ausser den 10.000 EUR Barmitteln). Insofern würde ich die Schwelle auch für Gebrauchsgegenstände in diese Größenordnung einsortieren.

Ex Frankfurt reisen täglich ca. 5000 Golfbags ins "Nicht-EU-Ausland". Ich kann nicht erkennen, wie der Zoll das abwickeln können sollte. Denn der Stempel und die Vorführung der Ware ist ja für das INF3 Verfahren notwendig.

Und aus der Richtung kam auch mein oben formuliertes JAIN ... Rechtssicher vs. Praktikabel (also praktikabel für den Reisenden noch eher als für die ausführende Zolldienststelle ... :) Daher ja auch die Formulierung im Link, die zuerst Zugeständnisse macht, um diese dann für Sonderfälle (also Gegenstände von höherem (aber nicht näher definiertem "tatsächlichen") Wert.

Gruß
Martin
 
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Das Thema könnten wir jetzt beliebig ausweiten, aber es gilt ja: Keine Rechtsberatung im Board!

Wie so manches Mal in der Juristerei werden Begriffe teilweise durch ihre Gegensätze definiert:

Z.B. EINFUHR UND AUSFUHR VON SENDUNGEN MIT GERINGEM WERT – MEHRWERTSTEUERPAKET FÜR DEN ELEKTRONISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR„ Leitfaden für die Mitgliedstaaten und für den Handel “Revision 2 Entwurf (15. September 2022)

Waren in Sendungen, die gemäß Artikel 23 Absatz 1 oder Artikel 25 Absatz 1 der Zollbefreiungsverordnung von den Einfuhrabgaben befreit sind
In dem Artikel wird auf die Zollbefreiungsverordnung und insbesondere auf die Artikel 23 Absatz 1 und Artikel 25 Absatz 1 verwiesen, die allgemein als die Regelungen über den Schwellenwert von 150 EUR für Waren mit geringem Wert und über den Schwellenwert von 45 EUR für Geschenke, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen (C2C), bekannt sind.

Daraus ergibt sich, was ein höherer Wert sein soll. Nun muss man noch bedenken, dass eine teurere Armbanduhr i.d.R. getragen wird (hat man 15 teurere Armbanduhren im Gepäck, dann fällt man auf) und man sein (pro Person ein) Golf-Bag mit Schlägern eben zu bestimmten Zielen gerne mal mitnimmt, wozu es so genannte "Lebenserfahrung" gibt - erspart mir bitte jetzt die Definition davon in den Gesetzen. Auch ein Notebook oder ein Fotoapparat ist nach der Lebenserfahrung regelmäßig Reisebegleiter, nicht aber die Sammlung mit 15 Objektiven. Dann gibt es Waren, die grundsätzlich einfach eher unüblich sind und darauf haben es die Zöllner abgesehen. Schaut Euch um: Leute, die mit Gitarre am Flughafen rumlaufen, sind eher rar. Gitarrenhersteller gibt es in den USA und da kann man beim Kauf auch gut Geld sparen. Zöllner achten also auf bestimmte Gegenstände bei Einreise aus bestimmten Ländern. Und die Zöllner haben auch kein Problem, Werte von Gitarren im Internet zu ermitteln, wie ich aus der Einfuhr von zig Gitarren vor allem aus den USA weiß. Nebenbei: Wo Zöllner ihre "Wertermittlungsgrenzen" haben, sind Wertminderungen durch z.B. Schäden, wie ich ebenfalls aus eigener Erfahrung weiß.

So, und nun beende ich aber jedenfalls für mich das Thema: Was ich hier anderen rate sind Fakten, mit denen man auf der sicheren Seite ist, und wenn auch dazu gehört, vier Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, statt an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für eine wiedereingeführte dann auf 4000 € geschätzte Gitarre knapp 1000 € berappen zu müssen, dann gilt für mich die Maxime der juristisch sauberen und schadensvermeidenden Vorgehensweise. Aber letztlich ist natürlich jeder seines Glückes und seines Strafregisters Schmied...
 
Naja, die Flugzeuge sind in der Zeit nicht gewachsen. Allerdings sind die Sitzreihen in vielen Fällen näher zusammengerückt, damit die Preise noch halbwegs realistisch bleiben.
…und nicht nur das. Lufthansa schafft es inzwischen, fast jeden Flug knacke voll zu kriegen. Und es wird nach Boarding Gruppen eingestiegen, vordrängeln geht nicht. Wenn Du in Gruppe vier (Economy) oder höher bist, kannst Du davon ausgehen, das die overhead bins schon voll sind, wenn Du zum Sitz kommst.
 
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