Im eingentlichen Sinne ist es ganz einfach zu erkären und kann es endlich nach paar Jahren studieren verstehen wie sich die Rechtslage mit den Geistigen gut vereinbaren läßt. Ich habe hier zwei konkrete Fälle :
Fall1:
Ich spiele folgendes lied mit der folgenden Abfolge:
normalo:
dm7,b75b,gm7,f (fmaj7):|
Bridge:
bbmaj7,a7,dm7,g7,gm7,f:|
spiele eine phantasia melodie in fmol dazu und nene es der super-wuper-sound der allerzeiten @alle rechten vorbehalten. und mache einen Bauchtanz dazu weil dass das Lied ausmacht. ich stelle es auf meine Homepage (bin kein gema mitgleid). 63 millionen leute laden den sound runter und zahlen bei itunes dafür 1 euro. Bei ituens bekomme ich dafür auch noch automatisch eine internation labelnummer.
Fall2:
Ich spiele folgendes lied von Stevie Wonder Isn's she lovely
normalo:
dm7,b75b,gm7,f (fmaj7):|
Bridge:
bbmaj7,a7,dm7,g7,gm7,f:|
1. Die Gema verklagt mich und schickt mir einen dunkelblauen brief mit einer zahlung eines nur fünfstellingen Betrages.
2. Der Rechtsanwalt der die Urheberrechte von Stevie Wonder vertritt zwingt mich im Amyland oder hierzulande zu Schadenersatzansprüchen in nur Millionenhöhe.
Komische Anmerkung:
Angenommen ich kenne das Lied von Stevie Wonder nicht udn ein Anwalt (Stevies vertreter) hätte mir Plagiatsvorwurf gemacht mit "der Bitte" um Schadenersatzanspruch. Wäre ich in der Pflciht gewesen bevor ich mein lied komponiert hätte das Weltreportreire mir anzuhüren müssen? Da müßten dann letzendlich die Gerichte entscheiden und so wieter .....
Und stelle fest das die GEMA eine richtig feine Einrichtung ist. Ich werde eines Tages hoffe ich auch ein stolzer Mitglied der GEMA werden.
Schöne liebe grüße in die Abendrunde