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extra Gemagebühren für Jazz Standard

ginod
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Hi habe mal eine Frage und zwar, muss man extra Gemagebühren bezahlen für Jazz Standards wenn man eine Version davon auf seine Cd presst? Weil die Komponisten sind ja in der Regel schon tod.

Weil ich wollte All the things you are als kleinen Bonus Gitarrentrack auf ne cd pressen wo ich ein paar Songs von mir aufgenommen habe, aber eventuell will ich die auch irgendwann mal vermarkten.
 
Eigenschaft
 
bei den Amerikanern läuft das Linzenz-System etwas anders als bei uns, das kann auf die Erben/Verlag/Stiftungen/etc. übertragen und immer wieder verlängert werden - sprich, die Titel, die Geld abwerfen werden auch immer verlängert, egal wie lange der Komponist tot ist...

Die GEMA hat eine wunderschöne Homepage, dort kannst du alle Titel abrufen, die GEMA-pflichtig sind, nur was dort nicht gelistet ist, ist (meistens) frei. Nach "All the things you are" brauchst du gar nicht suchen, ist nicht frei.
 
bei den Amerikanern läuft das Linzenz-System etwas anders als bei uns, das kann auf die Erben/Verlag/Stiftungen/etc. übertragen und immer wieder verlängert werden - sprich, die Titel, die Geld abwerfen werden auch immer verlängert, egal wie lange der Komponist tot ist...

Das ist so meines Wissens nach nicht richtig. Auch in Deutschland sind die Verwertungsrechte uebertragbar, und um die geht's hier ja. Eigenmaechtig verlaengert werden koennen diese Rechte nicht, weder in den USA noch bei uns. Tatsache ist, dass diese Rechte rueckwirkend(!) immer wieder verlaengert worden sind, auf Druck zum Beispiel von Disney ("Micky-Maus-Gesetz"), aber das gilt fuer die USA und Deutschland gleichermassen.

Die tatsaechliche Rechtslage ist mitunter aeusserst kompliziert. Beispiel: Die Komposition St. Louis Blues ist von 1921 und deshalb in den USA im Public Domain, weil von vor 1923. In Deutschland ist die Komposition bis 2029 geschuetzt, weil der Urheber erst 1958 gestorben ist (1958+70 = 2028, es gilt dann der 1. Januar 2029 als Stichtag), in Mexico sogar noch laenger. Auffuehrungen sind natuerlich nochmal individuell geschuetzt.

Die GEMA hat eine wunderschöne Homepage, dort kannst du alle Titel abrufen, die GEMA-pflichtig sind, nur was dort nicht gelistet ist, ist (meistens) frei. Nach "All the things you are" brauchst du gar nicht suchen, ist nicht frei.

Ob die Seite so schoen ist sei dahingestellt :) Was man machen kann: Die Changes von All The Things You Are nehmen und ne neue Melodie drueber komponieren. Dann den Titel aendern, zum Beispiel in "All The Things You Are Not".
 
Das geht wirklich? Einfach ne neue Melodie drüber komponieren und dann verjazzen und ummodeln.... dann gefälts noch vielleicht jemanden :) Ja witzig dann fange ich das Komponieren an.

Das mit den Titel ändern kenne ich schon. Z.B. A night in Burkina Faso.

Damit seien nur Jazz Standards gemeint, ein spezielles Lied angenommen wir nehmen irgendwas von Pat Matheney würde wenig bringen. Das Lied ist auch mit einer anderen Melodie den ursprünglichen Komponisten eindeutig zuzuorden. Da müßte man schon die Changes und die Rhytmik ändern.

Gibt es da Gerichtsurteile oder ähnliches?? Ich wüßte mal sowas gelesen zu haben. Wie ich mich entsinnen kann war es so das es strittig war um die Melodie bzw die Intervallfolge und Melodielänge zwischen den Melodiepassagen. Die Gerichte entschieden dann wieviel Wiedererkennungswert den ursprünglichen Komponisten bzw. Rechteihnhaber zugeschrieben worden ist. Und wenn ich mich weiter entsinne stand da im Artikel dass der eine eine Entschädigung zahlen mußte. Also ganz schön heikel. Natürlich bestritt der andere nichts kopiert zu haben sondern seine eigene Komposition gemacht zu haben.

schönes Wochenende
 
Zuletzt bearbeitet:
Akkorde alleine sind meines Wissens nicht geschützt. Am besten vielleicht die Akkordfolgen von 2 oder 3 Standards nehmen, darauf ne Melodie improvisieren.
 
na ja irgendwo gibts halt auch noch eine moralische Komponente!

Ich für meinen Teil würde mich mindestens ungut fühlen, wahrscheinlich aber richtig schämen, jemanden zu beklauen.
Ein Komponist/Musiker/... hat was erarbeitet und wenn ich das in irgendeiner Form nutze, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, dafür auch was zu bezahlen - egal ob an ihn oder seine Erben.

aber das ist wohl eine Lebenshaltung: mir ist "Geist ist geil" halt viel lieber als "Geiz ist geil". Außerdem finde ich tieftraurig, daß die wirklichen Urheber die "Srafe" zahlen sollen, weil man eine Abneigung gegen die Eintreibergesellschaft GEMA hat.
 
Ich für meinen Teil würde mich mindestens ungut fühlen, wahrscheinlich aber richtig schämen, jemanden zu beklauen.
Das finde ich jetzt auch wieder relativ: z.B. kommen die Changes von Autumn Leaves so oder so ähnlich schon in Händels Passacaglia vor, und in "You never give me your money" von den Beatles oder in "Are you real" von Benny Golson oder in ... Wenn man diese Changes jetzt wieder benutzt, hat man dann Geklautes geklaut? Oder hat man ein muikalisches Gemeingut um einen weiteren Aspekt bereichert?

McCoy
 
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ich danke dir, daß du nicht auch noch die Rhythm Changes genannt hast...:D:cool:

gibt aber wohl doch genug Stücke, bei denen die eine eigen-schöpferische Komponete in der Komposition überwiegt.
 
Ich glaube, an dem Punkt fängt eine Diskussion an, in der man einander endlos lange widersprechen könnte, z.B. was eine eigen-schöpferische Komponente ist und was nicht und wann sie überwiegt. Ich laß das aber jetzt lieber, weil ich glaube, daß das ins Leere führt.

Viele Grüße,
McCoy
 
jetzt aber nochmal eine Frage zur Praxis. Wenn ich jetzt wirklich ein Jazz STandard auf eine CD Presse - wie rechnet das die Gema denn überhaupt ab? Man ist ja Mitglied und bezahlt Gebühren normalerweise.
 
Guten Tag sehr geehrte Gema,

mich würden paar Punkte interessieren ob für mich eine Gema Mitgliedschaft von nutzen ist und welche Vorteile mir eine Mitgliedschaft mit sich bringt.

Ich bin Jazz Pianist und habe auch selbstarrangierte und komponierte Stücke.

Da das Internetmedium immer mehr an stärke gewinnt eröffnen sich auch mehr Möglichkeiten zur eigenständigen Vermarktung. So würde mich Interessieren ob eine GEMA Mitgliedschaft konform mit einem tunecore Anmedlung ist(pendant zu Itunes).


Jetzt mal paar Konkrete Anfragen:

1. Ich habe Selbstkomponierte Stücke die ich bei tunecore hochstelle und diese zum Verkauf anbiete. Welchen Vorteil bringt mir im diesem Fall eine Mitgleidschaft bei der GEMA?

2. Ich habe klassische Stücke von Beethoven, Chopin auf Smoothjazz umarangiert diese neuen arrangierten Werke wären dann mein eigenes Eigentum (das eingespielte und arangierte) oder sehe ich das Falsch.

3. Allgemein wo kann ich mich beraten lassen z.b. zu urheberrechtlich Geschützen Werken (Zusätzlich zu Ihrer Suchmaschinen Anfrage).

4. Konkretes Beispiel darf man die Kompositionen von George Gershwin Stücken heute neu komponieren und verkaufen. Unter Neukomponieren meine ich meine geistige Tätigkeit die Werke zu umharmonisieren nach den heutigen smooth jazz gegebenheiten. Und das neu arrangieren.
Hier wäre der Fall das der Urheber schon seit 70 Jahren tot ist.

5. Ich will ein heutiges Stück neu arrangieren, z.B. vom Komponisten Billy Joel das Lied "Just the way you are". Inwieweit hilft mir im diesem Fall die GEMA-Mitgliedschaft um mit den Komponisten eine Vereinabarung bzw. allgemein näher treten zu können ob der Urheber damit einverstand ist. Beziehungsweise kann mir die GEMA hier weiterhelfen?

6. Eigene Internetseite zur Selbstvermarktung:
Da ich zukünftig eigenes Marketing betreiben werde um Kunden für meine Stücke finden (Konzerte und etc). Wieviele Stücke eigener komponierter, wieviele Stücke arrangierter Musik darf ich als Werbezweck auf meiner Seite zum anhören bereit stellen. Bei arrangierter Musik
A.) komponist hat keine Urhberrechte mehr weil er schon über 70 Jahren tot ist
B.) komponist lebt noch und hat Urheberrechte
 
George Gershwin ist zwar 70 Jahre tot, aber sein Co-Autor nicht.
 
Hallo kamensky,

Du sollstest Dir vor allem mal klar machen, was Urheberrecht ist und was Verwertung ist.

Die GEMA ist nur für die Verwertung zuständig, für die Urheberschaft der Urheber bzw. deren Vertreter.

Das hat beides nichts miteinander zu tun, Du wirfst das aber munter in einen Topf.
Wenn Du z.B. einen Song von Billy Joel bearbeiten willst, dann brauchst Du die Genehmigung von Billy Joel - der GEMA ist das wurscht, Joel u.U. aber nicht, schon gar nicht kostenfrei...
 
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Wenn es um sowas geht, wie instrumental spielen und man keine Bearbeiter-Rechte erwerben will, ginge es auch kostenfrei - aber viele wollen das nicht, zeigen auf Anfragen keine oder ablehnende Reaktion. Du bist ja nicht James Last. :(
 
Im eingentlichen Sinne ist es ganz einfach zu erkären und kann es endlich nach paar Jahren studieren verstehen wie sich die Rechtslage mit den Geistigen gut vereinbaren läßt. Ich habe hier zwei konkrete Fälle :

Fall1:
Ich spiele folgendes lied mit der folgenden Abfolge:
normalo:
dm7,b75b,gm7,f (fmaj7):|
Bridge:
bbmaj7,a7,dm7,g7,gm7,f:|

spiele eine phantasia melodie in fmol dazu und nene es der super-wuper-sound der allerzeiten @alle rechten vorbehalten. und mache einen Bauchtanz dazu weil dass das Lied ausmacht. ich stelle es auf meine Homepage (bin kein gema mitgleid). 63 millionen leute laden den sound runter und zahlen bei itunes dafür 1 euro. Bei ituens bekomme ich dafür auch noch automatisch eine internation labelnummer.

Fall2:
Ich spiele folgendes lied von Stevie Wonder Isn's she lovely
normalo:
dm7,b75b,gm7,f (fmaj7):|
Bridge:
bbmaj7,a7,dm7,g7,gm7,f:|

1. Die Gema verklagt mich und schickt mir einen dunkelblauen brief mit einer zahlung eines nur fünfstellingen Betrages.
2. Der Rechtsanwalt der die Urheberrechte von Stevie Wonder vertritt zwingt mich im Amyland oder hierzulande zu Schadenersatzansprüchen in nur Millionenhöhe.

Komische Anmerkung:
Angenommen ich kenne das Lied von Stevie Wonder nicht udn ein Anwalt (Stevies vertreter) hätte mir Plagiatsvorwurf gemacht mit "der Bitte" um Schadenersatzanspruch. Wäre ich in der Pflciht gewesen bevor ich mein lied komponiert hätte das Weltreportreire mir anzuhüren müssen? Da müßten dann letzendlich die Gerichte entscheiden und so wieter .....

Und stelle fest das die GEMA eine richtig feine Einrichtung ist. Ich werde eines Tages hoffe ich auch ein stolzer Mitglied der GEMA werden.

Schöne liebe grüße in die Abendrunde
 
Ich hau' nochmal in dieselbe Kerbe: Lieber @kamensky, lies Dich doch bitte wirklich mal in ein paar Themen zum Urheber- und Leistungsschutzrecht ein... macht dann mehr Sinn, die Diskussion.

Ganz einfach aber mal so gesehen: Wenn die Akkordfolge C, F und G schützenswert gewesen wäre (oder gerne auch mit einem Am dabei), dann wäre jemand wirklich wirklich reich... es ist ja nun auch wirklich nicht schwierig, sich irgendeine Kadenz zu basteln oder irgendein Klang-Klischee zu bedienen, es ist aber sehr wohl schwierig, eine eingängige und interessante Melodie zu finden, die Leute auch noch gut finden. So isses halt mal. Ansonsten gilt halt auch "die Welt ist bunt, nicht schwarz und weiß" (=es gibt immer Grauzonen und Auslegunssachen) und "Recht haben heißt nicht Recht bekommen".

Also:
Fall 1: hängt wohl davon ab, wie weit Deine Komposition vom Original entfernt ist, wie sehr sie auf Anhieb nach "Isn't She Lovely" klingt und wie ein möglicherweise entsprechend angemeldeter Anspruch vor Gericht vorgetragen und durchgesetzt wird. Selbst wenn Deine Komposition "safe" wäre - was würdest Du tun, wenn im Fall 1 trotzdem 23 Anwälte vor Deiner Tür stehen würden, um die Interessen eines Herrn Steview Wonder bzw. seiner Plattenfirmen zu vertreten mit bösen Blicken in Deine Richtung?

Falls 2: so ähnlicht

Komische Anmerkung: alles schon gegeben, unfreiwillige Plagiate sind immer noch Plagiate. (google mal nach "She's So Fine" und "My Sweet Lord" und "George Harrison" (der von den Beatles)... oder hier: http://de.wikipedia.org/wiki/My_Sweet_Lord (macht auch deutlich, was Gerichte alles so tun).
 

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