Feuerwehreinsatz wegen Nebelmaschine > wer zahlt ?

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LuMaKi
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Wenn ich in meinem Zimmer neble, und jemand denkt es Brennt und ruft die Feuerwehr,
wer muss den einsatz dann bezahlen? :confused: Unseren direkten Nachbarn hab ich zwar bescheid gesagt, dass ich ne Nebelmaschine hab, doch es gehen ja auch noch andere leute die Straße auf und ab.
 
Eigenschaft
 
Eig. musst du bezahlen, denn du lässt es ja so aussehen, als ob es brennen würde. Aber ich finde, dass kaum merkt wenn man auf der Straße ist. Kann ja genau so gut Wasserdampf sein.

MfG Heath
 
1. Als wir ne VorFi mit der alten Abistufe gemacht haben hatten wir das Problem, dass plötzlich die Feuerwehr mit 3 Löschzügen am großen angemieteten Stadtsaal angerückt ist, evakuiert hat und eingerückt ist! ^^ Da wars allerdings nen Feuermelder - auch aufgrund einer Nebelmaschine.

Wer musste zahlen? Die Stadt, die uns die Räumlichkeiten vermietet hat: Grund: Wir hatten die Nebelmaschine bei ihnen angemeldet, sie jedoch nicht bei der Feuerwehr und die hochsensiblen Brandmelder haben sie auch einfach dran gelassen ohne die Einstellungen ändern zu lassen.

2. -> Es muss immer der zahlen, der den Alarm durch seine Fahrlässigkeit auslöst! Ich weiß aber nicht ob du als Privatperson eine Nebelmaschine für "immer" bei der Feuerwehr anmelden kannst, sodass diese bei Meldungen nicht sofort ausrücken!

3. Wofür braucht man Zuhause eine Nebelmaschine? Bei großen Parties - ok! Aber sonst?

Beste Grüße, Czebo
 
ich neble daheim einfach nur so aus fun, aber darum geht es ja eig. nicht.
aber wiso muss ich denn im schlimmsten fall den einsatz zahlen, ich hab denen
ja nicht gesagt, sie sollen die FW anrufen.
 
... ich hab denen
ja nicht gesagt, sie sollen die FW anrufen.
Aber wenn die Feuerwehr mal kommt, wenns bei Dir brennt (und nicht nebelt), wärst Du vielleicht doch ganz froh :eek:.
Ich versteh den Quatsch nicht :confused::mad:.
 
ich neble daheim einfach nur so aus fun, aber darum geht es ja eig. nicht.
aber wiso muss ich denn im schlimmsten fall den einsatz zahlen, ich hab denen
ja nicht gesagt, sie sollen die FW anrufen.

Weil du FAHRLÄSSIG handelst und die ganze Situation provozierst!

Sollte es Aufgrund deines Handelns zu einem Einsatz kommen - egal ob du oder deine Nachbarn die Feuerwehr rufen - bist du dafür verantwortlich!

Vorrausgesetzt, deine Nachbarn rufen aufgrund belegbarer Gründe wie bsp. aufsteigendem Rauch - STICHWORT: Nebelmaschine - bei der Notrufzentrale an!

Ist doch eig. logisch oder? Du kannst doch nicht von deinen Nachbarn erwarten den Einsatz zu bezahlen, nur weil sie helfen wollten und begründete Sorgen an die zuständigen Behörden getragen haben *rolleyes*

MfG, Czebo
 
:.
Ich versteh den Quatsch nicht :confused::mad:.

Ich ehrlich gesagt auch nicht... :nix:

Qualmt es so bei dir aus dem Fenster dass es einem Brand ähnlich kommt und ein Passant/Nachbar
ruft die Feuerwehr wirst du den Einsatz zahlen müssen.

Wieso? Grobe Fahrlässigkeit... auch wenn du nicht vorhast deine Nachbarn denken
zu lassen es würde brennen (dies wäre dann Vorsatz) gibst du ihnen allen Grund dazu.
 
Meine Rede ;)
 
Ok, am besten halt ich mich dann wohl mit dem nebeln vorneraus etwas zurück ;)
 
Ok, am besten halt ich mich dann wohl mit dem nebeln vorneraus etwas zurück ;)
Lass doch ganz einfach die Fenster zu?!

In der Tagespresse ist mindestens 2-20x von Feuerwehreinsätzen zu lesen, die auf Grund eines angebrannten Mittagessens (schwarz verkohlt), nötig waren.

Vorschlag - alle Fenster (und auch die Wohnungstür incl. Schlüsselloch) gut abdichten (Gaffa), dann kannst Du nebeln, bis Du umfällst :cool:.
 
Die Einsätze der Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Notlagen und bei Bränden sind grundsätzlich kostenlos. So sieht es das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg vor.

Bitte zögern Sie also nicht, im Notfall den Feuerwehr-Notruf 112 zu wählen. Das gilt auch, wenn die Feuerwehr irrtümlich alarmiert wurde, zum Beispiel weil sich Brandrauch aus einem Keller später als Wasserdampf aus der Waschküche herausstellt.

Quelle: Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg / Internetseite FFW-Waiblingen

Alles klar?
 
Nein.


Selbst die Männer der Freiwilligen Feuerwehr bekommen eine Aufwandsentschädigung, also ist der Einsatz vielleicht umsonst, aber definitiv nicht kostenlos.

Schön, wenn in BaWü das Säckerl noch genügend gefüllt ist um solche sinnlosen Spaßeinsätze zu finanzieren, in anderen Bundesländern ist das nicht so gut bestellt.

Schließlich bezahlt jeder Bürger, auch Du, ich und der Threadsteller seine Steuern u.a. auch für solche Lebens-Sicherung (Brandschutz...).

Nebeln im Kinderzimmer zum Spaß - gehört nicht wirklich zu den lebensbedrohlichen Notlagen, oder?

Aber die Helfer können das ja nicht wissen, und rücken in voller Montur aus - nur um festzustellen, daß sie von einem Spaßmacher verarscht wurden?

Ich spare mir weitere Worte :mad:
 
OK, wenn du vorsätzlich die Nebelmaschine bei offenem Fenster laufen lässt. Können dir unter umständen sicher die Kosten auferlegt werden. Wobei hier rein rechtlich sicher lücken sind. Es ist ja nicht verboten Nebelmaschinen zu Hause zu betreiben und anmeldpflichtig sind die Teile auch nicht. Rechtlich sicher eine dumme Situation.
Und sicher wird das von Bundesland zu Bundesland auch etwas anders gehandhabt. :(

Allerdings kann ich nur an die Vernunft der Betreiber appelieren!!!!!
 
Ich finde das die mit Abstand genialste Idee!
Daneben machste ein Schild mit
Achtung, nur eine Musikanlage
dann kann dir die Polizei nix, wenn du wegen Rühestörung angezeigt wirst.
Praktisch.
Rechtlich tappe ich allerdings auch im Nebel
Oli
 
Allerdings kann ich nur an die Vernunft der Betreiber appelieren!!!!!

Genau richtig!!!
Aber muss man sein zimmer unbedingt so richtig zunebeln?? Ich meine, dass es ja auch schon mit ein bisschen Nebel geht :gruebel:. Dann merkt das ganze draußen auch keiner:great:.
MfG Heath
 
Ich finde das die mit Abstand genialste Idee!
Daneben machste ein Schild mit

Vorsicht, nur eine Musikanlage

dann kann dir die Polizei nix, wenn du wegen Rühestörung angezeigt wirst.
Praktisch.
Rechtlich tappe ich allerdings auch im Nebel
Oli

Vorsicht, vorhergehende Beiträge von mir in diesem Thread könnten Ironie enthalten....
 
Genau richtig!!!
Aber muss man sein zimmer unbedingt so richtig zunebeln?? Ich meine, dass es ja auch schon mit ein bisschen Nebel geht :gruebel:. Dann merkt das ganze draußen auch keiner:great:.
MfG Heath

doch doch ordenlich Nebelm muss schon sein ;) :D:D
 
Hallo, habs eben im Radio in den Nachrichten gehört:

Baden-Würtemberg will die Beteiligten an Feuerwehreinsätzen beteiligen. Die Regierung will durch eine Gesetzesänderung im Feuerwehrgesetz die Gemeinden entlasten.

Ist aber noch in der Diskussion, steht noch nicht fest.
 
Das die verursacher an den RF einsätzen beteiligt werden ist nix neues, nur wird es oft nicht eingetrieben. Mit ausnahme von Brandeinsätzen ist alles kostenpflichtig beinahe.

So nen Fehlalarm einer BMA kann dann schon mal schnell fast nen 4 stelligen Betrag kosten!
 
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