Flugpunkt ("Befestigungsplatte") für 15 mm-Holz gesucht

  • Ersteller Ohropax
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Mal ganz abgesehen von der Thematik Zulässigkeit/ Nichtzulässigkeit "Flugpunkte" selber einzubauen, bzw. solche Boxen dann öffentlich zu nutzen:

Wie wäre es denn, im entsprechenden Bereich innen in der Box 3 mm Sperrholz aufzuleimen?
 
Mal ganz abgesehen von der Thematik Zulässigkeit/ Nichtzulässigkeit "Flugpunkte" selber einzubauen, bzw. solche Boxen dann öffentlich zu nutzen:

Wie wäre es denn, im entsprechenden Bereich innen in der Box 3 mm Sperrholz aufzuleimen?

3 mm Sperrholz aufzuleimen wäre mit dem Aufleimen von 3 mm Sperrholz verbunden ... was ich gerne umgehen würde.

Was die Zulässigkeit von nachgerüsteten Flugpunkten angeht, lasse ich mich gerne belehren. Zunächst einmal sehe ich keinen Unterschied, ob die Flugpunkte in einer Fabrik in Großserienfertigung eingebaut werden, oder von Hand nachgerüstet werden. Übersehe ich etwas?

Viele Grüße,
Ohro
 
Zunächst einmal sehe ich keinen Unterschied, ob die Flugpunkte in einer Fabrik in Großserienfertigung eingebaut werden, oder von Hand nachgerüstet werden. Übersehe ich etwas?
Was jetzt erst mal nur den Einbau der Flufpunkte beschreibt. Deine handwerklichen Fähigkeiten kann ich nicht beurteilen, deshalb traue ich mir auch nicht zu, zu beurteilen, ob es da einen Unterschied gibt.

Zur Zulässigkeit ist damit aber noch kein Wort gesagt.
Hersteller, die Boxen mit Flugpunkten in Umlauf bringen, übernehmen damit Verantwortung. Kannst du das auch?
 
Die Verantwortung für den Einbau eines Gewindes (bzw. 3), in der Art, wie oben verlinkt, werde ich übernehmen können.

Für 15 mm Holzstärke ist nichts bekannt?
 
Was die Zulässigkeit von nachgerüsteten Flugpunkten angeht, lasse ich mich gerne belehren. Zunächst einmal sehe ich keinen Unterschied, ob die Flugpunkte in einer Fabrik in Großserienfertigung eingebaut werden, oder von Hand nachgerüstet werden. Übersehe ich etwas?
Ja. Die Prüfung und der Nachweis der Sicherheit / Statik und all dem, was da noch dranhängt, ist bei Einzelanfertigungen in der Regel nicht (zumindest nicht wirtschaftlich) zu führen. Ganz vereinfacht gesagt, ist das so: Bei einer Großserie kann man a) sicherstellen, dass innerhalb einer gewissen Streuung alle Exemplare die gleichen Eigenschaften haben, und b) ein oder mehrere Exemplare für eine (in der Regel zerstörende) Prüfung der Belastbarkeit "opfern" und damit den Nachweis führen, dass die geforderten Kräfte auch wirklich abgefangen werden.

Bei Einzelstücktfertigung müsstest du dir mindestens Gedanken um ein hieb- und stichfestes Statikgutachten machen - für das Geld kriegst du aber auch fertige flugfähige Boxen.

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Die Verantwortung für den Einbau eines Gewindes (bzw. 3), in der Art, wie oben verlinkt, werde ich übernehmen können.
Große Worte. Wenn es schon am Einbau von 3mm zusätzlicher Holzstärke scheitert (warum eigentlich?), dann solltest du wirklich die Finger davon lassen. Dir ist klar, dass du unter Umständen mit 6-7stelligen Summen, die bei Personenschäden schnell zusammenkommen, in die Haftung genommen wirst - und dass keine Versicherung zahlt, wenn du mit nicht abgenommenem Flugmaterial arbeitest? Unterschätz das nicht!
 
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Sicher, dass die flugfähigen und nicht flugfähigen Boxenvarianten ansonsten identisch sind (gleiche Materialstärke, gleiches Holz, gleicher Kleber, gleiche Anzahl Stifte, keine zusätzlichen Versteifungen etc. pp.)? Und welche Gegenplatte, welche Schrauben (Zugklasse), Bohrdurchmesser etc.
Niemand will sowas riskieren!
 
Es geht um 15-kg-Tops.

Wenn ich in die linke und rechte Seitenwand je eine der oben verlinkten Platten einbaue (am besten in 15 mm-Länge) und dann noch hinten eine einbaue für die Neigungseinstellung, muss der Lautsprecher "statisch" dafür ausgelegt sein? Ich kann ihn ja auch am Griff hochheben, ohne dass er auseinanderfällt.

Ich denke, da kann sich auch noch jemand zum Auslockern dranhängen, ohne dass der Lautsprecher Schaden nimmt.

Wenn mir jemand Prüfrichtlinien verlinken kann, wäre ich dankbar und führe dann einen richtlinienkonformen Test durch. Das Risiko der Zerstörung des LS würde ich in Kauf nehmen.
 
Mir scheint, du weißt nicht so recht was da alles dran hängt.
Je nachdem welchen Ordnungsamtsleiter-/leiterin du erwischst - und die müssen die Veranstaltung genehmigen - musst du einen Nachweis bringen, dass die Anlage bzw. die Boxen den Veranstaltungsvorschriften entsprechen. Und bei Selbstbau kannst du das knicken. Da interessieren deine handwerklichen Fertigkeiten und der Klang der Box nicht.

Selbstverständlich: wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn nix passiert interessiert es keine Sau.
Vor 10 oder 20 Jahren hat das sowieso niemand interessiert - heutzutage sieht das leider anders aus.
Reißt dir so eine Box von der Traverse und erschlägt einen darunterstehenden oder verletzt ihn - dann muss ich nicht weiter ausführen was dir bzw. dem Veranstalter dann blüht.
Es geht auch nicht darum, ob die Box 25kg oder 15kg oder nur 5kg wiegt - es geht nur um die Möglichkeit, dass überhaupt was passieren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht um 15-kg-Tops.
15kg mit einem Meter "Anlauf" auf/an den Kopf zu kriegen, kann schonmal das letzte sein, was man im Leben so tut...

Wenn ich in die linke und rechte Seitenwand je eine der oben verlinkten Platten einbaue (am besten in 15 mm-Länge) und dann noch hinten eine einbaue für die Neigungseinstellung, muss der Lautsprecher "statisch" dafür ausgelegt sein? Ich kann ihn ja auch am Griff hochheben, ohne dass er auseinanderfällt.
Hochheben und dran aufhängen sind zwei paar Schuhe. Die Statik muss z.B. auch im Brandfall gewährleistet sein, wenn die Boxen "fliegen", sie muss auch unter dynamischer Belastung gegeben sein usw.

Unterm Strich neige ich dazu zu sagen, dass ein Fliegen an den bereits vorhandenen Griffen im Zweifel wahrscheinlich (obwohl aus guten Gründen genauso verboten!) immer noch weniger gefährlich wäre als an irgendwie selbstgeschusterten Flugpunkten.

Bezüglich dieses "da kann sich noch jemand dranhängen" - die BGV schreibt meines Wissens nach 12fache Sicherheit vor, d.h. die Flugpunkte müssen 12*15kg halten (das wären schonmal zweieinhalb "Normmenschen" - 180kg!).

Dir ist klar, dass du die Boxen dafür ohnehin komplett zerlegen müsstest? Außen anschrauben ist nicht...
 
Flugpunkte müssen ein Vielfaches des Boxengewichts aushalten. Angenommen eine Halterung bricht aus der Wand, die Box fällt ein Stück, entwickelt Schwung und fällt dann in die zweite Sicherung. Da muss die zweite Sicherung das trotzdem abfangen können. Ein 15er Holz bricht da einfach aus.
Bei einer Festinstallation waren da schon bei 12kg Boxen an den vorgesehenen Haltern (mitgekauft) 4x 6x60mm Schrauben mit 8er Dübeln vorgesehen. Und dann noch als Safety nen 10er Dübel, Schraubhaken und Stahlseil... Zeug das eigentlich 200kg hält...

Bei mobilen Sachen, bei denen ggf. noch eher was passieren kann, ist man da noch kritischer.

Und wie du da was testet ist scheiß egal. Wenn musst du das beim TÜV zur Abnahme vorbei bringen und da bist du schnell fünfstellig dabei. Das reicht für sehr schöne flugfähige Boxen.
 
Es kommt öfters mal vor, dass hier von haarsträubenden Installationen berichtet wird. Insbesondere bei fliegendem Equipment - Ton oder Licht, egal. Die meisten von uns haben vermutlich selber schon mal so einen Blödsinn gemacht :D
Daher werden wir keine Tipps geben wie du das selber basteln kannst.
Bei uns hängt schon seit Jahren jeder noch so kleine und leichte Scheinwerfer an einer Safety-Leine. Und selbstgebastelte, fliegende Boxen sind bei öffentlichen VAs NoGo.
 
Irgendwo hab ich noch ein Foto von einem Karaoke Abend in einer Kneipe, da hat der DJ die 36er PARs an eine dünne Alustange mit Gripzangen befestigt... http://de.wikipedia.org/wiki/Feststellzange
.Jens und ich haben uns schnell woanders hin gesetzt...
 
Oh, ja... :D
 

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