Frage zur Stärke von Lasern

mpsdj
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Hallo zusammen,

Ich kenne jemanden (via Internet), der einen Laser mit der Klasse 4 besitzt. Er ist kein LSB.

Meine Frage: Er behauptet ja, dass der Laser wegen dem Nebel nach 20 Metern ungefährlich ist und man nicht mehr erblinden kann?

Stimmt das wirklich bei Klasse 4? Der Nebel müsste ja auch Konstant da sein und wirklich dicht sein, wenn überhaupt.

Hier nochmal die Helligkeits-Daten zu dem Laser:

musik-store.de schrieb:
300mW blau Laser @ 450nm, 80mW grün Laser @ 532nm, 300mW rot Laser @ 650nm

Danke euch.

Schönes Wochennde
 
Eigenschaft
 
Hi,

Laser der Klasse 4 sind grundsätzlich sehr gefährlich! Klasse 4 bedeutet zunächst einmal, dass der Laser eine Leistung > 1W hat, nach oben sind keine Grenzen, also können das richtige Waffen sein. Sofern Dein Kumpel ohne LSB Ausbildung diesen Laser im öffentlichen Bereich einsetzt macht er sich strafbar! Auch im Privaten Bereich kann er zu Rechenschaft gezogen werden, spätestens wenn Dritte zu Schaden kommen und eine Anzeige erstatten.

Es stimmt Nebel verringert die Gefahr, nur kann man eine solche Aussage dass 20 Meter Abstand ausreichen so nicht stehen lassen, ohne die NOHD (Nominal Ocular Hazard Distance) berechnet zu haben oder noch besser nachgemessen zu haben. Ich habe diesen Begriff bereits in einem Thread zu erklären versucht und empfehle jedem, der sich mit Lasern beschäftigt, das zu lesen: https://www.musiker-board.de/threads/gefahren-für-auge-und-haut-bei-laserlicht-aus-showlasern.423048/
Zwei wichtige Begriffe daraus:
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Sicherheitsabstand
(Nominal Ocular Hazard Distance NOHD)

Laserstrahlung ist immer mehr oder weniger divergent. Der Strahldurchmesser vergrößert sich mit zunehmender Entfernung. Entsprechend verringert sich die Bestrahlungsstärke mit dem Abstand vom Laser.
Der Sicherheitsabstand NOHD kennzeichnet bei Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 den Abstand, bei dem die Bestrahlungsstärke der zugeordneten MZB entspricht.
Bei Erreichen des NOHD's entspricht die Bestrahlung oder Bestrahlungsstärke der MZB
Die Berechnung des NOHD ist ebenfalls Aufgabe des LSB.

Maximal zulässige Bestrahlung (MZB)

Die MZB ist in der Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 definiert als Grenzwert von Laserstrahlung, dem Personen unter normalen Umständen ausgesetzt werden dürfen, ohne das schädliche Folgen eintreten.
Die MZB-Werte stellen die maximalen Werte dar, denen das Auge oder die Haut ausgesetzt werden können, ohne dass damit Verletzungen unmittelbar oder nach einer langen Zeit (Zeitbasis) verbunden sind. Die MZB wiederum ist verknüpft mit der Wellenlänge der Strahlung, der Impulsdauer, der Einwirkungsdauer, der Art der exponierten Organe und der Größe des Bildes auf der Netzhaut, bei Strahlung im sichtbaren und im nahen Infrarot-Bereich 400 nm bis 1400 nm (der sichtbare Bereich in dem die Showlaser arbeiten liegt geht von 380nm bis 780nm).
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Du siehst allein der vielen Fachbegriffe wegen, ist das Thema ist nicht ganz profan. Deinen Kumpel kannst Du nur auf seine Leichtsinnigkeit mit diesem Thema hinweisen und hoffen, dass er nicht verantwortungslos handelt!

Gruss Helmut
 
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Dachte ich mir schon. Mein Kumpel ist es aber nicht :D

Es geht um ihn hier:


Danke dir.
 
Als Physikstudent, der schon Experimente mit Lasern durchgeführt hat, kann ich dir sagen:
Bei diesen Leistungen sind Laser definitv höchstgefährlich. Die Grenze dessen, was man als Privatmann verwenden darf, also LaserPointer-Niveau beträgt 1mW. Eine Laserdiode in einem DVD-Brenner macht eine Leistung von vielleicht 100mW bis 150mW. Wenn man diese freilegt und betreiben will, muss man schon eine Schutzbrille tragen und dafür sorgen, dass niemand aus Versehen in den Strahl gucken könnte.

Es stimmt zwar, dass die Intensität durch Nebel geschwächt wird und der Strahl gestreut wird, allerdings kann ich jetzt nicht sagen, ob dann nach 20 Metern eine unbedenkliche Intensität erreicht wird. Außerdem kann niemand ernsthaft behaupten, diese Bedingung kontinuierlich garantieren zu können. Hat schon genügend Fälle von Augenschäden durch Laser auf Technopartys in Moskau gegeben, als dass man da unvorsichtig sein sollte.

Bei den von dir genannten Leistungen ist man aber z.T. schon über die Augengefährdung drüber und landet in einem Bereich, der schon Hautschäden verursachen kann. Ob's auch Haare verkokelt kann, weiß ich gerade nicht. Da fehlt mir zum Glück die praktische Erfahrung.

Um's kurz zu machen: Mit so einem Ding zu hantieren, wenn man damit das Augenlicht anderer Personen riskiert, ist kriminell. Natürlich darf man sich die eigenen Augen wegschmoren, wenn man möchte, ob dann der Versicherungsschutz noch greift, glaub ich aber nicht.

Und zum Schluss noch eine alte Physikerweisheit:
Man kann immer zweimal in einen Laser schauen - einmal mit dem linken und einmal mit dem rechten Auge!
 
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so ich habe den Laser beim Musicstore in Köln gefunden. In der Produktbeschreibung findet man folgenden Text:

Laserschutzbestimmungen:
Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte Lichtenergie auf eine geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl getroffen, kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt, was bei den kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist, ist die Wirkung und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer.

Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser bzw. Geräte, die einen Laser enthalten, gemäß Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [BGV B2] in Klassen eingeteilt. 99% der aktuell auf dem Markt erhältlichen kompakten Showlaser und auch alle von uns angebotenen Laser gehören zur Schutzklasse 3a, 3b und 4. Diese Geräte sind somit genehmigungspflichtig. Zum sicheren Betrieb bei öffentlichen Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6 (BGV-B2)] zu bestellen. Bei Installationen in öffentlichen Gebäuden (Discotheken, Mehrzweckhallen, Gaststätten etc.) sind die Systeme vom örtlich zuständigen TÜV oder der Berufsgenossenschaft abzunehmen. Die in Deutschland gültigen Bestimmungen zum Betrieb einer Showlaser Anlage müssen beachtet werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Berufsgenossenschaft und der zuständigen TÜV Behörde.


Sag mal wie alt ist denn Dein Freund, auf dem Video sieht der für mich wie ein 12 Jähriger aus, wenn gleich er wie ein 16 Jähriger spricht. Wissen denn seine Eltern Bescheid, was er da macht und wie gefährlich das für ihn und Dritte sein kann ? So einen Augenschaden hat man ein Leben lang!
 
Ist immer noch nicht mein Freund.... War nur etwas... SCHOCKIERT darüber.

Schätze aber mal, dass er nicht Älter als 12-13 Jahre ist.
 
Ist der Strahl abgelenkt, was bei den kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist, ist die Wirkung und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer.

Was soll denn diese Verharmlosung? Das ist doch totaler Bullshit, der Laser ist nach den Spiegel immer noch hoch gefährlich und wird in etwas höherwertigen Geräten auch sicherlich nochmals fokusiert.
 
Eben. Ablenken und Streuen im Sinne von Aufweiten ist nicht dasselbe.
Die von mir erwähnten Unfälle in Russland sind übrigens passiert, weil die nach oben gerichteten Laser von der Zeltdecke reflektiert wurden. Wenn man da mal überlegt, was da für eine Leistung hinter gewesen sein muss, wird einem ja schlecht.
 
Was soll denn diese Verharmlosung? Das ist doch totaler Bullshit, der Laser ist nach den Spiegel immer noch hoch gefährlich und wird in etwas höherwertigen Geräten auch sicherlich nochmals fokusiert.
Naja, es ist so pauschal natürlich erstmal eine Verharmlosung - technisch ganz falsch ist es aber nicht (wenn man unter "abgelenkt" eben nicht nur einen Spiegel versteht, sondern einen Scanner). Wenn man durch hinreichend schnelle Strahlbewegung sicherstellt, dass in ausreichender Entfernung (die deutlich kleiner sein kann als die NOHD des stehenden Strahls) das Produkt aus der Leistung, die durch die Pupille eingefangen wird und der Einwirkdauer klein genug ist, dann verringert sich die tatsächliche Gefahr. Sonst dürften Klasse-4-Laser auf Bühnen oder über Publikum überhaupt nicht eingesetzt werden.

Die Schwierigkeit ist ja nun, dass die Berechnung und Auslegung von MZB und Co. bei einem sich bewegenden Strahl nicht einfacher wird und somit ein sicherer Betrieb von Laien schonmal gar nicht gewährleistet werden kann. Selbst ein Profi bräuchte detaillierte Kenntnisse der technischen Details des Geräts, um die notwendigen Berechnungen durchzuführen (z.B. garantierte Mindest-Scangeschwindigkeit, Beschleunigung der Spiegelachsen - also wie lange steht der Strahl im Umkehrpunkt - , Ansprechdauer etwaiger Schutzvorrichtungen, gibt es ein Blanking bei kritisch langsamer Bewegung, etc. pp.)

Nichtsdestotrotz finde ich aber die insgesamt zu harmlosen Angaben und Werbeaussagen der Hersteller auch zum K*** An dem Video sieht man ja, wo das hinführt: Waffen im Kinderzimmer.
 
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Nein, technisch falsch ist das nicht. Aber um zu verstehen was hinter dieser Gefahrabschwächung steckt und unter welchen Bedingungen sie gilt und wann nicht, da benötigt es mehr als ein Wochenende Schulung.

So wie der Händler das darstellt, ist es Halbwissen, welches die Gefahr in erster Linie mal erhöht statt senkt. Und wer sich schon etwas länger mit der Materie beschäftigen durfte, weiß, wie Komplex eine Berechnung der Galvomotoren sein kann und wieviel allein der Spiegel mit seiner Trägheit mit reinspielt. Da glaubt niemand mehr daran, dass er irgendwelche realistischen Werte von einem Hersteller bekommt, der Laser für 200 Euro verkauft. Und selbst wenn er eine Entwicklung hat, die das mal durchsimuliert und getestet hat. Dann hat er Toleranz in der Fertigung, weil vollautomatisiert lohnt sich ja außerhalb Hochlohnkostländern nicht. Und schon sind die Werte in der Pfeife zu rauchen. An eine "echte" Qualitätskontrolle glaubt in dem Preissegment auch niemand.
 
So wie der Händler das darstellt, ist es Halbwissen, welches die Gefahr in erster Linie mal erhöht statt senkt.

An der Stelle stimme ich dir völlig zu.

Ich bin auch mal gespannt wie das weitergeht - und ich habe ebenfalls bis heute nicht verstanden, warum dieses "Inverkehrbringen" solcher Geschosse nach wie vor möglich ist, wo es doch eigentlich nach Produktsicherheitsgesetz (an privat) nicht möglich sein sollte...
 

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