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RalleO
Registrierter Benutzer
Hallo, es wird ja beim Anbieten von gebrauchtem Equipment häufig damit geworben, dass noch Restgarantie vorhanden sei und daher die Originalrechnung beim Kauf mitgeliefert werde. Nur ist mir folgendes passiert: Ich habe einen gebrauchten Preamp gekauft, der vom Vorbesitzer vor ca. einem Jahr bei einem der großen Musikalien-Versandhäuser gekauft wurde. Die Rechnung wurde mitgeschickt. Einige Zeit nach dem Kauf traten Probleme bei der Preset-Anwahl auf, meiner Ansicht nach ein Garantie- bzw. Gewährleistungsfall. Ich habe mich also mit dem Versandhaus in Verbindung gesetzt in der Annahme, dass ich einen Reparaturanspruch hätte. Zu meiner großen Überraschung bekam ich dann einen Anruf eines der Mitarbeiter, dass bei Weiterverkauf an Dritte kein Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch mehr bestehe. Der Erstbesitzer hätte das Gerät einschicken können, ich als Zweitbesitzer hingegen müsse die Reparatur in jedem Falle selbst bezahlen, da bei Weiterverkauf auch der Hersteller selbst nicht mehr zahle. Das hat mich nun ziemlich verblüfft. Heißt das konkret, dass man diese allgegenwärtigen Angaben wie "noch 2 Jahre Restgarantie" in den Verkaufsanzeigen bzw. bei ebay getrost ignorieren kann, da man als Zweitbesitzer (usw.) ohnehin keine Ansprüche hat? Ist das im Grunde gar kein Kauf- (und Verkaufs-)argument?
Danke für die Info und Gruß
Ralle
Danke für die Info und Gruß
Ralle
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