Gemeinsames Komponieren Schädlich???

  • Ersteller bluefunkstuff
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im eingangspost heists doch, das gericht scheint den ansichten der sängerin zu folgen.
kann mal jemand ein link zu dem verfahren posten oder so ?
würd gerne wissen, was daraus geworden ist.

Das Verfahren läuft gerade vor dem Landgericht Mannheim und die klagende Sängerin heißt Jule Neige l. Sie hat ihre komplette ehemalige Band verklagt und auch Menschen aus dem weiteren Umfeld werden mit scheinbar haltlosen Klagen und Anzeigen von ihr überzogen :screwy:.

Soviel ich weiß, sind aber auch schon diverse Verbände am Thema dran und werden der alternden Lady nunmehr Paroli bieten...
 
Der Hammer ist, dass das Gericht nun dieser Ausführung zu folgen scheint :eek: !!!

B.

...und wegen solcher (sorry) "wischi-waschi-Aussagen" wird hier schon mal rein vorsorglich für den Fall der Fälle diskutiert???:screwy:

versteh ich nicht, wartet es doch einfach erstmal ab.

Ohne die Klageschrift und den Verhandlungsverlauf, geschweige denn ein Urteil zu kennen, spekuliert ihr euch noch nen Wolf;)

Blues zum Gruß
Foxy
 
yea find ich auch.

Wird ja im Moment überall über diesen Klimaschutz und so diskutiert...find ich sau daneben,...die sollen doch erstmal abwarten wenn es soweit ist, dass das ganze Klima im Arsch ist ... dann kann man doch immernoch schauen was man macht !
 
achach^^ das ist doch kaum zu vergleichen :)

trotzdem wärs doof, wenn da ein präzedenzfall geschaffen würde.... übrigens hab ich nicht den ganzen thread gelesen^^
 
war ja auch mehr provokativ gemeint...
aber versteh nich was er dagegen hat, dass hier über den möglichen Fall diskutiert wird ...^^ tut doch keinem weh !?
 
ja, da hast du allerdings recht. ist auch mal ne abwechslung zu dem ganzen metal,d er hier gepostet wird :p (provokant gemeint^^, nicht ernstnehmen :>)
 
aber eine Diskussion zu starten auf eine Aussage, "das Gericht scheint der Auffassung zu folgen" ist doch wirklich .... nein, ich schreib das jetzt nicht :rolleyes:

Diskutieren ist Austausch von Argumenten, und wenn es jetzt (noch) keine gibt, braucht man auch nicht "diskutieren" für den Fall, dass, und wenn ,....


Gruß
 
man kann sich aber endlos drüber aufregen was für ne dreiste sau die sängerin zu sein scheint :p
 
Das Verfahren läuft gerade vor dem Landgericht Mannheim und die klagende Sängerin heißt Jule Neige l. Sie hat ihre komplette ehemalige Band verklagt und auch Menschen aus dem weiteren Umfeld werden mit scheinbar haltlosen Klagen und Anzeigen von ihr überzogen :screwy:.

Soviel ich weiß, sind aber auch schon diverse Verbände am Thema dran und werden der alternden Lady nunmehr Paroli bieten...
man kann sich aber endlos drüber aufregen was für ne dreiste sau die sängerin zu sein scheint :p
Ohne die Hintergründe des Verfahrens zu kennen, lässt sich immer leicht schimpfen (über das Niveau, mit dem das teilweise gemacht wird, möchte ich hier jedoch nicht sprechen :rolleyes: ). Da vielleicht nicht jeder die Sängerin und deren Band kennt, hier einige Fakten:

Die Band Jule Neigel besteht im Kern aus 3 Musikern:

:: Jule Neigel (Gesang)
:: Andreas Schmid-Martelle (Gitarre)
:: Axel Schwarz (Tasten)

Die Band war hauptsächlich in den 90er-Jahren aktiv. Gemäß den Booklet-Infos der mir vorliegenden CDs von 1991 bis 1998 wurden die Stücke fast ausnahmslos von der Band selbst komponiert, und zwar im wesentlichen auf 2 Arten:

:: Text: Jule Neigel - Musik: Andreas Schmid-Martelle, Axel Schwarz
:: Text: Jule Neigel - Musik: Jule Neigel, Andreas Schmid-Martelle, Axel Schwarz

Ich hielte es schon für bemerkenswert, wenn einschlägige Copyright-Bestimmungen durch ein Landgericht außer Kraft gesetzt würden. Insofern kann man wirklich nur bis zu einer Urteilsverkündung abwarten.

Übrigens: wer auf stimmgewaltigen Deutsch-Rock steht, dem kann ich die Band absolut empfehlen. Jule Neigel hat eine Mörder-Röhre, die in Deutschland ihresgleichen sucht. Wer auf Stimmbruch-Pop a là Silbermond, Juli & Konsorten steht, wird damit vielleicht nichts anfangen können - wer aber auf kernige Rockmusik, Texte mit Aussage und (nicht nur musikalisch) echte Frauen steht, der wird mit Jule Neigel bestens bedient. :)
 
in ner band würd ich tortzdem nicht mit ihr gehen xD ^^

mfg
 
Ohne die Hintergründe des Verfahrens zu kennen, lässt sich immer leicht schimpfen (über das Niveau, mit dem das teilweise gemacht wird, möchte ich hier jedoch nicht sprechen :rolleyes: ).

Ich kenne die Hintergründe, war aufgrund der Publikationen auf www.julianeigel.de (mit Link zu ihrem Fanclub) interessehalber auch auf der besagten ersten öffentlichen Verhandlung und habe klar gehört, was der Richter gesagt hat. Insofern mache ich mir als Komponist in einer Band durchaus ernsthafte Gedanken, die ich mit weiteren Kollegen teilen möchte, da es, wie in diesem Falle, mit recht unangenehmen Folgen für uns alle enden kann, sofern ein solches Urteil gesprochen wird.

Unabhängig davon sind wie gesagt Verbände wie der Komponistenverband sowie der VUT am Ball, was für mich als ernst zu nehmende Aktivitäten zu verzeichnen ist und zeigt, dass das Vorgehen der Sängerin ein nicht tolerables Thema zu sein scheint...
 
Sehr geehrte Herren Musiker und Musikerinnen,

soeben wurde ich auf die Diskussion in diesem Forum hingewiesen. Da die Darstellung von User BLUEFUNKSTUFF leider falsch ist, möchte ich nun hier kurz für Aufklärung sorgen:


Die Sängerin ist der Auffassung, dass die von ihr gesungene Gesangsmelodie die 100%ige Komposition (Musikanteil!) eines Songs darstellt und somit kein Musiker aus der Band, auch wenn der Titel von diesem vorher (auch ohne Mitwirkung der Sängerin) schon geschrieben wurde, als Komponist gelten darf.
Der Hammer ist, dass das Gericht nun dieser Ausführung zu folgen scheint !!!

Die Sängerin ist keinesfalls der Auffassung dass eine 'nur' gesungene Gesangsmelodie gleichzeitig die 100% Komposition eines Songs darstellt. Vielmehr verhält es, laut GEMA / DKMV, DKV, sich so, dass die geschaffene Melodielinie in der zeitgenössischen Rock & Popmusik, der 100% Kompositionsanteil eines Songs darstellt, somit der wesentliche Kern eines jeden Musikwerkes ist. Da Frau Neigel die Gesangsmelodien ihrer Werke und noch mehr erschaffen und nicht nur ersungen hat und die Musiker vorher keine Lieder komponiert haben, beansprucht Frau Neigel nur ihr gutes Recht. Zuvor wurde ihr suggeriert, dass sie als Nichtinstrumentalistin und Nichtnotistin, grundsätzlich keinen Anspruch auf Kompostitionsrechte hätte und wenn man sie beteiligen würde, dann nur aus Großzügigkeit, was sich später, nach Recherchen, als unwahre Behauptung herausstellte. Insofern handelt es sich hier um einen Rechtsstreit zwischen Melodistin und Arrangeuren.

Ungeachtet dessen wird gegen beide Musiker durch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Apropos: Frau Neigel ist Mitglied des DKV, des DKMV, DTV und der GEMA.

Im Übrigen, möge man sich hier doch bitte niveauvoll an die Gepflogenheiten des üblichen Umgangston halten.

@BLUEFUNKSTUFF Ihr Tread ist am Unseriösesten:
1. Bestand Ihre Band aus einem halben dutzend Musikern und es sind nur zwei wegen Songrechten verklagt. Zudem hat sie immer noch eine Band.
2. Ist tatsächlich der Deutsche Komponistenverband "dran" - allerdings als Zeuge - benannt von Frau Neigel
3. Wenn sie frauenfeindliche Sprüche kloppen wollen, mögen Sie sich bitte in einem Prollforum melden und nicht in einem Musikerforum.

@ADMIN
Würden Sie bitte vermeiden, dass die verbalen Sitten keine diskriminierende Formen annehmen?

Mit den Besten Grüßen

Alexandra Adrian
- Büro Julia Neigel -
http://www.julianeigel.com
 
Ich finde es verwunderlich dass User BLUEFUNKSTUFF sich eigens für den Beitrag 'Gemeinsam Komponieren Schädlich' im hiesigen Forum anmeldet und wissentlich falsche Informationen verbreitet... Es scheint als wollte BLUEFUNKSTUFF die Mitglieder des Forums bewusst gegen Julia Neigel aufwiegeln?
 
Im Übrigen, möge man sich hier doch bitte niveauvoll an die Gepflogenheiten des üblichen Umgangston halten.
Ich möchte niemandem krumm kommen, in den Rücken fallen oder sonstiges, aber:
Dies hier ist ein Musiker-Forum, in dem sich Musiker untereinander austauschen. Dass da der Umgangston nicht mit dem bei Gericht (z.B.) zu vergleichen ist, sollte klar sein. Insofern halten wir uns hier ausnahmslos *alle* an die "Gepflogenheiten des üblichen Umgangstons"

3. Wenn sie frauenfeindliche Sprüche kloppen wollen, mögen Sie sich bitte in einem Prollforum melden und nicht in einem Musikerforum.

@ADMIN
Würden Sie bitte vermeiden, dass die verbalen Sitten keine diskriminierende Formen annehmen?

Kleine Frage: Sind Sie "nur" Angestellte im Büro von Frau Neigel - oder doch eher ihre Anwältin?


Und ganz inoffiziell: Sind hier denn alle bekloppt geworden?
 
Hallo Renegade,

falls "dreiste Sau", oder " alternde Rock-Lady" tatsächlich die allgemeinen Gepflogenheiten aller Musiker sein würden, insbesondere unter dem Aspekt, dass dies Männer mit voraussetzbarem Verstand geschrieben haben müssten, stünde es um die geistige Kompetenz und Verbalität der Musiker unseres Landes schlecht, oder? Ich bin ziemlich sicher, dass dies Frau Neigels Kollegen auch so sehen, falls sie so etwas über Künstler lesen. Noch ist es nämlich so, dass eben Musikerinnen wie Frau Neigel Musikern die Möglichkeit bieten auf Tour zu spielen, oder in einem Studio mitzuarbeiten - also Arbeit bieten - mit Verlaub. Und noch ist es nämlich so, dass auch Künstlerinnen das Recht haben vor Gericht zu gehen, wenn sie ihr Recht beanspruchen - so wie im Falle der Urheberrechtsprozesse, auch wenn sich manche Musiker fälschlicherweise mit den Prozessgegnern identifizieren mögen, da unwissend der Umstände. Wenn man dann zudem liest, was auch noch aus so etwas gemacht wird, wie hier zu lesen, ist es um so verständlicher. Und gerade deswegen bin ich hier - wurden hier doch klar falsche und verdrehte Informationen durch den ach so bemühten Bluefunkstuff getreatet. Ich bin mit dem Thema vertraut. Ich muss keineswegs Anwältin sein, wenn ich falsche Tatsachenbehauptungen korrigiere, falls ich solch ein unausgegorenes Gerede lese, welches zu nicht sonst als zur Hetze und des Rufmordes dienen mögen sollte - worauf Andere auch noch zu unrechten Unverschämtheiten anstachelt wurden - wenn ich es zudem auch noch besser weiss. Wer sich also wirklich richtig zu den Urheberrechtsstreitigkeiten und Ermittlungsverfahren gegen die 2 Männer informieren will, möge daher bitte fairerweise zuerst in den entsprechenden Berichten darüber lesen, anstatt Alles zu glauben, was Jemand anonym - aus vielleicht anderen Gründen, als ihr Alle vermutet - erzählt hatte.

Außerdem: Frau Neigel steht mit dem DKMV, mit der GEMA, sowie mit dem Komponistenverband in Kontakt und ist dort selbst Mitglied. Es ist zudem gelogen zu behaupten, dass irgendeiner dieser Institutionen Grund hätte ihr Rechtsinteresse zu beanstanden, oder gar gegen Frau Neigel vorgehen würde.

Insofern:
Ich bin immer noch der Auffassung, dass - wenn es um das Erlangen von Wissen geht - Menschen, zuerst lesen sollten, danach begreifen und dann erst den Mund öffnen sollten, wenn sie einen Forenpunkt eröffnen, anstatt irgendeinen Schund á la Bluefunkstuff zu glauben. Das sollte auch für Musiker gelten. Es stehen gar Prozessakten im Netz, die Euch helfen die Prozessbasis und Hintergründe zu verstehen, falls ihr wirklich wissen wollt, was läuft. Insofern habe ich Euch nun nur die richtigen rechtlichen Fakten und das Wissen darum geliefert, welches Ihr Alle hier braucht, wenn ihr Euch über diesen Präzendenzfall anständig auszutauschen wollt - und dies aus erster Quelle - ohne Subjektivität und Verdrehung des Rechtsverhaltes. Ich denke, daran ist nichts auszusetzen, selbst in diesem Forum mit diesen sonderbaren Beschimpf-Gepflogenheiten nicht. In diesem Sinne.


Mit den freundlichsten Grüßen

Alexandra Adrian
Büro Julia Neigel
 
Hallo Renegade,

falls "dreiste Sau", oder " alternde Rock-Lady" tatsächlich die allgemeinen Gepflogenheiten aller Musiker sein würden, insbesondere unter dem Aspekt, dass dies Männer mit voraussetzbarem Verstand geschrieben haben müssten, stünde es um die geistige Kompetenz und Verbalität der Musiker unseres Landes schlecht, oder?
Sagen wir es so: Ich würde diese Begriffe zumindest nicht als explizite "Beleidigungen" empfinden, auch wenn ich Betroffener wäre. Ich finde, hier wird etwas zu sehr auf die Goldwaage gelegt. Im Alltag wird mit Sicherheit auch niemand einen aufgebrachten Autofahrer, der ihn als "Arschloch" oder "Blindfisch" oder wasweißichwas bezeichnet, wegen dieser Beleidigungen zur Rechenschaft oder gar vor Gericht ziehen würde. Und selbst wenn, dann hätte das wahrscheinlich wegen der herrschenden Meinung, dass soetwas als "Bagatellverbrechen" zu werten ist, geringe bis keine Aussicht auf Erfolg.
Davon ganz abgesehen sieht man in genügend Bereichen des Forums, dass man keine Bange um die "geistige Kompetenz und Verbalität" der Musiker haben muss ;) Ich sehe auch in diesem Thread (obwohl ich ihn mir im wachen Zustand nochmal durchgelesen habe) keine enormen Verfehlungen, abgesehen von o.g. "Bagatellbeschimpfungen" (ich möcht's mal so nennen).

Noch ist es nämlich so, dass eben Musikerinnen wie Frau Neigel Musikern die Möglichkeit bieten auf Tour zu spielen, oder in einem Studio mitzuarbeiten - also Arbeit bieten - mit Verlaub.
Mag alles sein, das können Sie besser beurteilen als ich ;)

Und noch ist es nämlich so, dass auch Künstlerinnen das Recht haben vor Gericht zu gehen, wenn sie ihr Recht beanspruchen - so wie im Falle der Urheberrechtsprozesse[...]
Wenn man dann zudem liest, was auch noch aus so etwas gemacht wird, wie hier zu lesen, ist es um so verständlicher.[...]Wer sich also wirklich richtig zu den Urheberrechtsstreitigkeiten und Ermittlungsverfahren gegen die 2 Männer informieren will, möge daher bitte fairerweise zuerst in den entsprechenden Berichten darüber lesen, anstatt Alles zu glauben, was Jemand anonym - aus vielleicht anderen Gründen, als ihr Alle vermutet - erzählt hatte.
Jetzt kommen wir zu einem essentiellen Punkt!
Das Recht, vor Gericht zu ziehen, hat jeder. Ebenso besteht auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, auch wenn Sie andeuten, dass Bluesfunkstuff nicht nur diesen objektiven Grund gehabt haben könnte.
Wo ich zustimmen muss, ist aber der Punkt, dass man nicht allem glauben sollte, was irgendwo in nem Forum steht, s. auch Ihre Ausführungen weiter unten.

Insofern:
Ich bin immer noch der Auffassung, dass - wenn es um das Erlangen von Wissen geht - Menschen, zuerst lesen sollten, danach begreifen und dann erst den Mund öffnen sollten, wenn sie einen Forenpunkt eröffnen, anstatt irgendeinen Schund á la Bluefunkstuff zu glauben. Das sollte auch für Musiker gelten. Es stehen gar Prozessakten im Netz, die Euch helfen die Prozessbasis und Hintergründe zu verstehen, falls ihr wirklich wissen wollt, was läuft. Insofern habe ich Euch nun nur die richtigen rechtlichen Fakten und das Wissen darum geliefert, welches Ihr Alle hier braucht, wenn ihr Euch über diesen Präzendenzfall anständig auszutauschen wollt - und dies aus erster Quelle - ohne Subjektivität und Verdrehung des Rechtsverhaltes. Ich denke, daran ist nichts auszusetzen, selbst in diesem Forum mit diesen sonderbaren Beschimpf-Gepflogenheiten nicht. In diesem Sinne.

Der Seitenhieb musste noch sein, oder? ;)
Was mich aber erstaunt, ist, dass Prozessakten im Netz zu finden sein sollte... gibt's da irgendwo nen Link zu?

Gruß,
Renegade
 
Lieber Renegade,

danke für Ihre Antwort.

Einem Einzelnen im Auto den Finger zu zeigen, ist wirklich etwas völlig Anderes, als unappetitliche Beschimpfungen in einem großen Forum zu schreiben, welches 1. öffentlich für Musiker zugänglich ist und 2. bei richtigem Wissen noch mehr als unangebracht sind. Freie Meinungsäußerung darf zudem keineswegs dazu dienen, einen Anderen herabzuwürdigen, insbesondere, wenn es sich um die gleiche Branche handelt. Das sehen auch Gerichte so, gerade weil bei Frau Neigel durch die Prozesse ein "Rächer" ihrer Gegner seit Jahren dauerhaft im Netz, falsche Tatsachen verbreitet und Beschimpfungen und Rufmord provoziert, worüber die Staatsanwaltschaft informiert ist. So etwas ist keine Bagatelle, man sieht es ja bei Euch. Deshalb wäre Vorsicht für dieses Forum geboten, wenn man seriös bleiben will. Eine Meinung ist etwas Anderes, als unsachliche Stimmungsmache und bedarf der Voraussetzung der Tatsachen, um überhaupt mitreden zu können. Dies, solche Äußerungen, wie in meinem letzten Tread zitiert, im Kausalzusammenhang mit falschem Sachverhalt, gelten im Recht als klare Wettbewerbsrechtsverletzung und werden streng gestraft, da sie verunglimpfend sind und dazu dienen können, das Anliegen der Klägerin lächerlich zu machen, welches aber sehr wohl ernst zu nehmen ist. Es sei darum dahingestellt, was Sie tun würden, wenn sie vor 70 000 Menschen auf diese Art diffamiert würden und dies seit Beginn der Prozesse, mit vorheriger Androhung der Gegenseite ihren Ruf schädigen zu wollen, falls ... bei einem Thema, über das scheinbar bisher kaum Einer richtig Ahnung hatte. Frau Neigel klagt zudem keineswegs freiwillig - sie wurde dazu gezwungen, nach langen Versuchen außergerichtlich zu ihrem Recht zu kommen und mehreren Drohungen gegen sie. Frau Neigel ist es daher recht gleich, was ein anderer Mensch darüber denkt, doch eins ist ihr wichtig - Korrektheit und Wahrheit - um weitere Lügen zu unterbinden. Also - letztendlich geht es in erster Linie mir nicht um die unpassende Schimpfe, sondern um die Ursache - nämlich schlichtweg derb falsche Informationen eines anonymen Bluefunkstuff.

An meinem Informationsstatus zu zweifeln und gar von eventueller Interpretation des Klagesachverhaltes oder persönlicher Meinung zu sprechen kann nur ein Scherz sein. Ich bin hier wohl Eine der Wenigen in diesem Tread, die sich ohne Pseudonym angemeldet haben, weil sie sich ihrer Behauptungen nicht zu scheuen brauchen ...

Wer sich also richtig informieren möchte hat die Möglichkeit, Teile von Prozessakten, Beweisen und Zeugenaussagen im Netz durchzulesen und im Groben die Hintergründe zu zu lesen. Dafür sollte er sich etwas Zeit nehmen, denn es ist ein komplexes Thema mit privat-beruflichen Zusammenhängen. Da Frau Neigel fast gänzlich alle Melodien und außerdem alle Texte ihrer Alben selbst erschaffen hat, sie als Künstlerin alle Verträge zu den Tonträgerfirmen alleine unterzeichnet hat, und die Arrangements prägt und leitet, Diese mit auch produziert, und gleichzeitig leider seit ihrer Jugend mit ihrem Gitarristen liiert war, ist die Sache umfassend belastend für ihre Karriere und keineswegs lustig für sie, nicht so bei der GEMA für all ihre Werke gemeldet worden zu sein, wie es von den Tatsachen der Entstehung her ist. Ihr wurde jahrelang über ihr Recht die Unwahrheit gesagt, somit kommt es nun spät zur Korrekturklage vor Gericht. Unter http://julianeigel-fanclub.de/, selbst wenn ein Fanclub, kann man viele Informationen unter der Rubrik JURISTISCHE NEWS finden, die zumindest den Tatsachen entsprechen und Teil der Ermittlungs-, der Zivil - und Strafgerichtslage sind. Prozessakten sind öffentliches Beweismaterial und deswegen auch öffentlich zugänglich, wenn sie Teil eines juristischen Verfahrens sind. Frau Neigel erlaubt es die Öffentlichkeit aufzuklären, insbesondere ihre Mitmusiker, damit das mal aufhört. Dann kann man solche Diskussionen - die an der Sache vorbei führen - in allerorts Zukunft vermeiden.

Um mich noch zur Titelfrage des Treads zu äußern:

Gemeinsam komponieren ist keineswegs schädlich - es kommt nur darauf an, dass auch dann wirklich gemeinsam komponiert würde. Die rechtliche Definition einer Komposition ist klar abgegrenzt von der des Arrangements, der Ideenanregung und der Bearbeitung, welches als reines Handwerk gilt. Der Aspekt der Individualität ist beim Komponieren unabdingbar, besonders durch die Melodie, um das Lied von Anderen zu unterscheiden - zumindest im Pop-und Rocksektor - wo Gesangsmelodien den Hauptwiedererkennungswert ausmachen. Dies begründet sich auf der Auffassung, dass die meisten traditionell komponierten Werke wiedererkannt werden können, wenn man einfach Melodie und Text vortragen würde, gar ohne Instrumentierung. Daher gibt es einen rechtlich besonders definierten Melodienschutz, um Missbrauch vorzubeugen, da das Problem bekannt ist. Es kommt also meist nicht auf die Akkordwahl oder den Groove an, da sie meistens austauschbar sind und ständig in der Popmusik wiederkehren, wobei es da auch Ausnahmen gibt. Es ist also auch kein Vorteil ein Instrumentalist und Notist zu sein und Sänger haben somit mit ihrer Stimme die selbe Möglichkeiten zu komponieren. Wer sich nun hier vielleicht einer Illusion beraubt fühlen sollte, möge mir verzeihen, so ist es rechtlich und das macht auch Sinn. Die GEMA verlangt zudem - um schwerwiegende Urheberrechtsverletzungen, die auf Gruppendruck und Unwissenheit basieren könnten zu vermeiden - tatsachengetreue Werksanmeldungen nach besten Wissen und Gewissen, die einem Eid ähneln. Gleichzeitig kann man weder auf Urheberrecht noch auf dessen Benennung durch Nichtwissen verzichten, was einen Verzicht kaum möglich macht, außer es verzichtet Jemand schriftlich - mit Willenserklärung eines Verzichtes. Nur das Copyright in USA ist unproblematisch verkaufbar an Andere. Diese Definition wird man von der GEMA, des DRMV, des deutschen Komponistenverbandes und in Rechtsbüchern wiederfinden. Wer es nicht glaubt - möge nachfragen. Frau Neigel komponiert ab und an auch mit Anderen, doch im Falle der Prozessgegner sind die Songs falsch - aus ihrer Unwissenheit - zu ihrem massivem Nachteil gemeldet worden. Man konnte allerdings all dieses spezifiziertes Wissen voraussetzen, da Einer der Beiden studiert hatte und die Definition für Autorenrechtsberechtigung stark verfälschte - insofern war das schwelende Problem für die Herren voraussehbar. Ich hoffe damit alle Missverständnisse und Zweifel an meinen Sachkenntnissen aus dem Weg geräumt zu haben.

Ich wünsche fröhliches recherchieren. Danke für Euer Interesse. :)

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Adrian
Büro Julia Neigel
 
Ein weiterer sehr ausführlicher Beitrag, auch wenn ich glaube, dass ich ein wenig falsch verstanden wurde ;) Ich war in meinem Beitrag weder ironisch noch habe ich sonstwie irgendetwas großartig als "negativ" bewertet, daher auch nur ein Kommentar zu einer Sache, wo ich wirklich falsch verstanden wurde:
Lieber Renegade,
danke für Deine Antwort.
[...]
An meinem Informationsstatus zu zweifeln und gar von eventueller Interpretation des Klagesachverhaltes oder persönlicher Meinung zu sprechen kann nur ein Scherz sein. Ich bin hier wohl Eine der Wenigen in diesem Tread, die sich ohne Pseudonym angemeldet haben, weil sie sich ihrer Behauptungen nicht zu scheuen brauchen ...

Ich zweifel und interpretiere nicht, ich habe gesagt "Mag alles sein, das können Sie besser beurteilen als ich ;)" (wortwörtlich). Ich betone noch einmal, dass da *keine* Ironie hintersteckte, auch wenn man's anhand des Smileys so deuten könnte, wenn man wollte... aber wenn man das bei mir anwenden will, dann ist fast jeder Satz Ironie, ich benutze den im Internet irgendwie lieber als Satzschlusszeichen ;)

Ich werde mir im Laufe der Woche mal die Dokumente auf der Fanclubseite ansehen, bevor ich mich (übrigens zum ersten Mal in diesem Thread) zur Sache selbst äußere. Bei eventuellen Rückfragen oder Unklarheiten haben wir hier ja jetzt eine kompetente Ansprechpartnerin :)
 
Jau, wie geht ihr denn ab ? ...

Wenn ich mal was sagen dürfte :

Wenn sie die Songs selber geschrieben hat : gut, dann darf sie sich ihr Recht darauf durchaus erstreiten.

Wenn ein Instrumental von jemand anderem geschrieben wurde und sie dazu Vocals verfasst hat (sie wie es im Eröffnungsthread steht), dann is dasn echter Streitfall. MMn sollte sie den Großteil der Rechte daran erhalten, weil man die Vocals auch über andere Akkorde/Instrumente/Songgefüge singen kann, die Inspiration aber trotzdem von nem fremden Instrumental kam.

"Dreiste Sau" oder "alternde Rocklady" sind bestimmt nicht diskriminierend ^^, sondern alltäglicher Sprachgebrauch. Entspricht absolut den normalmenschlichen Sitten....

Bewusst falsche Informationen zu verbreiten is natürlich nich drin, aber BLUEFUNKIRGENDWAS hat irgendwie nur seinen Standpunkt vertreten.
Sein Standpunkt ist : Instrumental Person A, Vocals Person B = Rechte A+B
Mein Standpunkt wäre eher : Instrumental Person A, Vocals Person B = Rechte Person B, wenn n anderes Instrumental druntergehauen wird....

lg strongtone
 
Lieber Strongtone,

Funkbluestuff hat behauptet, sie habe nur die Songs gesungen und die Kompositionen, also auch die gesamte Melodie mit Arrangement, wären zuvor von den Instrumentalisten erschaffen worden. Nun wolle sie aber Kompositionsanteile, obwohl sie ja nur gesungen habe. Für sie als Sängerin stimmt dies. Aber das hat nichts mit ihrem Autorenrecht zu tun. Außerdem schrieb er, würde sie ihre gesamte Band verklagen. Das Alles ist Quatsch, deswegen habe ich hier recht ausführlich erläutert, da das Thema doch konkret verfehlt war. Da er von Julia Neigel sprach und ich es besser weiß, war eine Korrektur sinnvoll. Sie hat lediglich ihre Autorenrechte im Nachhinein eingeklagt, wo man sie ihr zuvor verwehrte. Der Rechtsstreit basiert auf der Tatsache, dass Frau Neigel Melodistin ist, deren Kompositionsrecht intern nicht zugestanden wurden, da sie weder ein Instrument spielt, noch Noten schreibt. Doch die Melodien, die auf den Alben entstanden, hatten lediglich ab und an Vorabideen, grobe Ideen, die kaum schutzwürdig sind, meist entwickelte sie das Arrangement und entwickelte die dadurch auch die Harmoniegrundlage. Zudem wurden die meisten Werke zuerst durch die Melodie entwickelt. Frau Neigel war auf etlichen, speziell ihren ersten Hits, entweder gar nicht, oder unzulässig gemeldet, später mindergemeldet und vom Gut Dünken der Instrumentalisten abhängig, wobei sie aber ihre Hits als Komponistin prägte. Auch Ihnen empfehle ich daher einen Blick auf den genannten Link. Dort kann man Aufnahmen anhören, die nichts mit dem Resultat, vor Eingreifen durch die Melodistin, mit den Alben zu tun haben und sicher als keine Komposition durchgehen können. Außerdem wurden sie durch Frau Neigel massiv modifiziert.


Sie reden nun hier wiederum von dem Begriff der Vocals. Das versteh ich nicht. Die Vocals sind nicht die Rechte an einer Melodie - einer Komposition, sondern lediglich der Ausdruck für die Spur des Gesangs im Studio, oder auf der Bühne. Beim Autorenrecht darf man nicht von dem ausgehen, was eine Stimme auf einem Album an Platz braucht und dann darauf schließen, dass nach Spuren Autorenrechte vergeben würden, sondern es wird anders gewertet. Eine Melodie kann auch gespielt sein, bleibt es der tragende Teil des Songs. Ihre Sicht der Dinge entspricht einem Musiker, der im Studio zwischen Instrumental und Vocals trennt, so begreife ich Sie. Ich bitte obige, in vorherigem Tread gesetzte, Definition für Kompositionsrechte zu beachten, sie ist wirklich allgemein rechtsgültig. Sie vermischen, so finde ich, rein thematisch, Instrumentalarbeit und Vocalarbeit im Studio mit Kompositionsdefinition und Autorenrecht. Ein Instrumental mit drei Akkorden muss nicht schutzwürdig sein, wenn es Akkorde sind, die dauernd und überall gebraucht werden, allgemeingültige Riffs, die also als rechtlich unschutzwürdig gelten - könnte es aber sein, wenn sie absolut individuell wären. Die Benutzung von Bestandteilen dieser Art, die dem musikalische Allgemeingut zuzurechnen sind, sind nicht schutzwürdig; in diesen Fällen ist der Schutzbereich des Urheberrechts nicht tangiert. Nicht jeder Sänger ist Komponist, genauso wenig wie nicht jeder Instrumentalist, der Instrumentals für einen Sänger, der Melodien erfindet, erschafft, ein Autorenrecht hat, selbst wenn er einige Licks und Riffs als Ideenanregung zuvor gespielt haben könnte, gesetzt hat, damit das Endprodukt entstehen kann. Laut Ihrer Meinung würde das doch immer sofort bedeutet, dass Alle, die bei einem Instrumental aufnehmen und beitragen, Riffs beisteuern, gleichzeitig Autoren wären, oder täusch ich mich da? Gehen sie vom kollektiven Bandgedanken aus, bis hin zum Percussionisten, der einen Groove einspielt? Das würde nicht der Rechtslage entsprechen. Ein komplettes Instrumental, wenn es übernommen werden würde, wäre eine klare Sache des Leistungsschutzrechtes, allerdings eben nicht unbedingt ein Autorenthema. Das kommt konkret auf das Instrumental an. Meist sind es Bearbeitungs-, oder arrangementschutzwürdige Ideen, mehr aber nicht. Aufnahmehonorar als Instrumentalist hat damit nichts zu tun, falls man Spuren übernimmt.

Außerdem: wenn es bei Dir "normal" ist eine Frau "dreiste Sau", oder " alterne Rock-Lady", zu nennen, na dann lese mal die Bestimmungen von Verunglimpfungsgrenzen in der Öffentlichkeit durch. Ungeachtet dessen frage ich mich ernsthaft, was Deine Freundin zu Deiner Auffassung sagt?

@Renegade: es freut mich, wenn Sie sich zuerst einmal informieren wollen, danke für Ihr Interesse.

Liebe Grüße

Alexandra Adrian
Büro Julia Neigel
 

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