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Da könnte man wohl fast einen Jura-Klausur- Fall draus machen...
Hast du das Geld vom Käufer schon erhalten ?
Meines Wissens bist du als Verbraucher nach deutschem BGB (!) mit Übergabe der Kaufsache an den "sorgfältig ausgewählten" Transporteur schon auf der sicheren Seite und das Transportrisiko liegt beim Käufer...
Einfach mal nach " Versendungskauf" googeln... setzt aber voraus, dass die Kaufsache bei dir noch keinen Mangel hatte...
Ach ja, zu klären wäre noch, ob auf den Kaufertrag deutsches Recht anzuwenden wäre...
Ich bin mittlerweile auch schon dabei mich beim Verpacken zu filmen, um was in der Hand zu haben. Ob es letztendlich im Schadensfall was bringt oder mich eher belastet (unzureichend verpackt o.ä.) weiß ich nicht.
Gruß
Jörg