Nope, ist so alles nicht korrekt. Dem privaten Käufer steht nach § 312a ff. BGB in Verbindung mit § 355 ein Widerrufsrecht resp. in Verbindung mit § 356 BGB ein Rückgaberecht zu.
Voraussetzung:
Fernabsatzgeschäft, also Kauf per Internet oder Telefon bei einem gewerblichen Verkäufer. Dann, nur dann, kann man innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen und den gekauften Gegenstand zurückgeben.
Heißt praktisch: Kauf den Verstärker bei einem Online-Händler, dann kannst du von diesem Recht Gebraucht machen. Manche Anbieter wie z.B. thomann.de oder session.de räumen sogar ein Rückgaberecht ein, das über diese Frist hinaus geht. Aufpassen muss man nur, wenn man das Objekt beschädigt, verändert etc., dann müsste der Schaden natürlich ersetzt werden, aber das würde jetzt zu weit führen.
Warum die Leier? Da, wo der angesprochene gebrauchte Verstärker gekauft wurde (
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/B00DIY1GOY/ref=nosim/mbor-21), handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer. Meiner Auffassung nach greift hier also das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
Aber ansonsten gebe ich meinem Vorredner recht: Kaufverträge sind grundsätzlich einzuhalten und beim Verkauf von privat an privat gibt es absolut kein Widerrufsrecht, Garantie, Gewährleistung etc. pp.
Sorry für die Klugscheißerei, ich will auch nicht vom Thema ablenken, aber das konnte ich so jetzt nicht stehen lassen. Peinlich wird's, wenn mich gleich einer steinigt, der es noch besser weiß