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Klassische Musik auf YouTube

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MusikWilli
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Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage. Wie sieht es rechtlich aus, wenn man Werke wie z.B. von Mozart mit einer Musiksoftware nach erstellt und dann ins Internet stellt? Also ich würde z.B. mit Logic x eine Symphonie von Mozart erstellen und auf Youtube hochladen. Darf ich das? Ist das rechtlich irgendwie geschützt?
Dürfte ich damit auch Geld verdienen? Wenn z.B. die Klickzahlen passen.

Könnt ihr mir hierzu etwas sagen?

Vielen Dank!


MfG
Willi
 
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Wenn der Urheber bzw. dessen bestimmter Nachfolger seit 80 Jahren tot ist, kann man das Werk selbst vertonen, ohne ein Recht zu verletzen. Bin natürlich kein Anwalt.
 
Wenn der Urheber bzw. dessen bestimmter Nachfolger seit 80 Jahren tot ist, [...].

Seit 70 Jahren (nicht 80).

Die Kompositionen von Mozart sind in jedem Fall urheberrechtlich nicht mehr geschützt.

Es könnte allenfalls sein, dass jemand anders bereits etwas ähnliches gemacht hat wie du vorhast, und seine neue Version als Bearbeitung bei der GEMA eintragen lassen hat. (Geht nur, wenn die neue Version kein 1:1 Cover ist, sondern durch Veränderungen im Arrangement eine eigene Schöpfungshöhe erreicht.) In dem Fall wäre diese Bearbeitung geschützt und du müsstest den Bearbeiter vorher fragen.
 
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