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Könnte dieser Song einen Plagiatsvorwurf verursachen?

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Hallo alle zusammen! :)

Ich arbeite momentan mit nem Kumpel an einem neuen Projekt. Er komponiert das Meiste und ich Produziere. Nun ist mir aber aufgefallen dass er oft folgenderweise komponiert. Er nimmt eine richtig gute, bekannte Melodie und verändert sie sehr stark. Es ist meistens nur die erste Note pro Takt die gleich ist wie im Original. Beim Rest bewegt sich die Melodie an ganz anderen Stellen Auf/Ab bzw spielt einen komplett anderen Groove.
Jetzt frage ich mich ob solche Änderungen der Melodie ausreichen dass es als ein "Neuer" Song durchgeht. Oder könnte es da zum Plagiatsvorwurf kommen?


Hier ein Konkretes Beispiel:

Unser Track: https://clyp.it/ypvtfwip?token=4075cf0dc9859af86a6b9e5b2008ad75

Und hier der Track an dem er sich "inspirieren" lassen hat: Guru Josh Project - Infinity 2008 (Aufs Saxophon achten bei 0:17min ;))

 
Eigenschaft
 
Die beschriebene Vorgehensweise klingt für mich nach vorsätzlichem Betrug und, offenbar fühlst du dich damit ja auch grundsätzlich nicht wohl. Ich würde so etwas lassen. Zumal ja auch irgendwie durchklingt, dass das Ganze zum Geldverdienen sein soll.
 
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@punkadiddle Also mir persönlich stört es jetzt nicht so sehr dass er sich von anderen etwas abguckt. Wir hatten da auch schon paar mal diskutiert. Kurz zusammengefasst: Er selbst ist der Meinung solang man innerhalb des Songs keinen kompletten Takt 1:1 übernimmt kann nix passieren, ansonsten müssten schon Haufenweise Künstler für Hits verklagt worden sein da es auch nur eine begrenzte Anzahl an Akkordfolgen gibt die Ohrwurm Charakter haben. Und demenstsprechend gibt es auch nur begrenzt Möglichkeiten gute Melodien (die auch Sinn machen) zu schreiben.
Das alles klingt für mich zwar einleuchtend aber möchte mich dennoch nicht nur auf seine Meinung verlassen. Vorallem wenn es darum geht ob irgendwann nach release mal eine Klage reinkommen könnte oder nicht :eek:
Daher bin ich einfach mal auf Meinungen von Anderen gespannt.

Aber klar, lieber wäre es mir schon wenn unsere Songs komplett original sind. Also überhaupt nirgends abgekuckt
 
Sorry, aber vorher darüber nachzudenken, was passieren wird, wenn ein Urheber euch verklagt, zeugt ja davon, dass dein Kollege schon damit rechnet. Ich glaube nicht, dass das eine geeignete nachhaltige Geschäftsgrundlage ist. Ist der Kollege vielleicht aus dem "Reich der Mitte"? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Daher bin ich einfach mal auf Meinungen von Anderen gespannt.

Das mag ja so sein, aber dann gute Nacht, Marie.

Ganz ohne "sugar coating" und no front: Hier findet keine Rechtsberatung statt und das ist das einzige Kriterium, auf das Du in einem solchen Fall gespannt sein solltest (Meinungen sind wie A....löcher - jeder hat eins). Just my 2c:nix:.
 
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Jetzt frage ich mich ob solche Änderungen der Melodie ausreichen dass es als ein "Neuer" Song durchgeht. Oder könnte es da zum Plagiatsvorwurf kommen?

Hi, das fällt mir in Bezug auf das konkrete Beispiel und Original schwer, da mir "Euer" Stück so bekannt vorkommt, dass mir der konkrete Fall schon fast egal erscheint.

Die beschriebene Vorgehensweise klingt für mich nach vorsätzlichem Betrug

Kannst du das begründen? Jeder Maler hat schon mal ein Stilleben gesehen. Wenn er selber eines malt, kann er sich einfach auf sein Gefühl verlassen, oder schauen, was er gegenüber den ihm bekannten Bildern verändern kann/will.

Jeder hat schon mal einen Krimi gelesen. Die meisten gehen um Mord. Die Kunst beim Schreiben eines Neune Krimis ist es ja gerade, das ausgelutschte Schema zu übernehmen, und durch unerwartete Variationen spannend zu halten.

Am Ende geht es doch noch um den bewussten oder auch unbewussten schöpferischen Anteil?

Ist der Kollege vielleicht aus dem "Reich der Mitte"? :D

Von welcher Seite der Mitte kommt denn so eine unnötige Bemerkung?!

Gruß,
glombi
 
Es ist meistens nur die erste Note pro Takt die gleich ist wie im Original. Beim Rest bewegt sich die Melodie an ganz anderen Stellen Auf/Ab bzw spielt einen komplett anderen Groove.
...
ansonsten müssten schon Haufenweise Künstler für Hits verklagt worden sein da es auch nur eine begrenzte Anzahl an Akkordfolgen gibt die Ohrwurm Charakter haben.

Falls das eine sehr ungeschickte Ausdrucksweise dafür ist, sich an einer Akkord-Folge entlang zu hangeln, ist es tatsächlich so: Eine reine Akkord-Folge ist urheberrechtlich nicht geschützt.

Und demenstsprechend gibt es auch nur begrenzt Möglichkeiten gute Melodien (die auch Sinn machen) zu schreiben.

Melodien sind aber keine Akkordfolgen. Melodien sind urheberrechtlich geschützt. Und es gibt keine Regel, dass man drei oder vier oder fünf Noten ändern muss, um aus dem Schneider zu sein. Sobald das Original identifizierbar ist und irgendjemand sagt "das erinnert mich doch sehr an XY", kann ein Plagiatsvorwurf im Raum stehen.
 
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Nun ist mir aber aufgefallen, ...
Plagiatsvorwürfe sind so alt wie die Welt und schnell erhoben.

Natürlich darf und soll man nicht bei anderen "abkupfern" - aber mal ganz ehrlich: Nach meinem persönlichen Empfinden sind 99,9 % der für europäische Ohren harmonisch klingenden Melodieführungen und -bögen schon mal irgendwo aufgetaucht. Wahrscheinlich gilt dasselbe auch für Akkordfolgen: C - am - F -G dürfte denselben Verbreitungsgrad haben wir das zwölftaktige Bluesschema.

Vorsicht ist geboten, wenn dem Produzenten schon selbst auffällt, dass ihm beim "neuen Lied" spontan zum Verwechseln ähnliche, bestehende Songs durch den Kopf schwirren. Dann sollte man's lieber lassen...
 
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Jetzt frage ich mich ob solche Änderungen der Melodie ausreichen dass es als ein "Neuer" Song durchgeht. Oder könnte es da zum Plagiatsvorwurf kommen?
Das sind sehr gute Fragen an einen Juristen, der neben den Urhebergesetzen auch die internationale Rechtssprechung dazu genauestens kennt.

Wie sagen Juristen zu Recht? Es kommt darauf an ... (und damit meinen sie den Einzelfall)
 
Das heißt also dass alles ok ist solange man nicht feststellen kann woher die Grundidee stammt. Für mich ist es aber immer noch schwer zu sagen wie stark die Ähnlichkeit nun tatsächlich ist. Vorallem da ja nicht nur die Melodie in einem anderen Groove spielt sondern sich das Ganze auch vom Sounddesign her wo anders bewegt.

Hier noch eine Visuelle Darstellung der beiden Songs.
Oben = Infinity,
Unten = Unser track

vergleich.jpg


Man sieht hier recht gut dass der erste Ton im Takt fast immer der selbe ist wie im original, aber rhythmisch komplett anders verläuft. Und dadurch beginnt die Melodie auch nicht an den selben Stellen. Die Vibes und Emotionen von "Infinity" sind aber dennoch da, weil die Melodie ja im Durchschnitt den selben Pfad geht. Nur eben mit anderen Noten zwischen drinnen

Sobald das Original identifizierbar ist und irgendjemand sagt "das erinnert mich doch sehr an XY", kann ein Plagiatsvorwurf im Raum stehen.
Findest du dass hier das Original erkennbar ist?

Vorsicht ist geboten, wenn dem Produzenten schon selbst auffällt, dass ihm beim "neuen Lied" spontan zum Verwechseln ähnliche, bestehende Songs durch den Kopf schwirren
Genau das finde ich grade so schwierig zu beurteilen. Mir selbst ist es anfangs auch nicht aufgefallen. Erst als mein Kumpel einfach mal zum Spaß die Melodie von Infinity auf der Gitarre über unsern track gejammt hat ist es mir klar geworden woher er die Idee hat.

Hi, das fällt mir in Bezug auf das konkrete Beispiel und Original schwer, da mir "Euer" Stück so bekannt vorkommt, dass mir der konkrete Fall schon fast egal erscheint.
Also "egal" im Sinne von "Da wird schon nix passieren bzgl Klage?"

Jeder hat schon mal einen Krimi gelesen. Die meisten gehen um Mord. Die Kunst beim Schreiben eines Neune Krimis ist es ja gerade, das ausgelutschte Schema zu übernehmen, und durch unerwartete Variationen spannend zu halten.
Finde das ist ein guter Vergleich.

Das sind sehr gute Fragen an einen Juristen, der neben den Urhebergesetzen auch die internationale Rechtssprechung dazu genauestens kennt.
Da würd ich auch richtig gerne die Erfahrungen hören falls hier jemand welche gemacht hat.
 
Das heißt also dass alles ok ist solange man nicht feststellen kann woher die Grundidee stammt.
Ich denke, so eine Ansicht ist vor Gericht nicht zu halten.

Denn kommt beispielsweise Vorsatz, wie Jemand hier schon anmerkte, oder gar gewerbsmäßiger Betrug hinzu, ... dann ...

Wie gesagt, es zählt der Einzelfall.

Darin unterscheiden sich Rechtsfälle von Naturrgesetzen - die einen gelten immer und überall, die andern kommen darauf an.

Willst Du es verbindlich wissen, suche fundierte juristische Beratung.
 
Mir kommt die Melodie bekannt vor, also dürfte es auch einer entsprechenden Software nicht schwer fallen, das Vorbild herauszufinden. Ob sich ein Kläger findet, der für seine Komposition Geld sehen will, ist eine andere Sache. Bei den nicht gerade seltenen Fällen, in denen vor Gericht gestritten wird, geht es um bekannte Musiker, die mit Ideen von unbekannten Musikern viel Geld gemacht haben. In einem umgekehrten Fall würde sich eine Klage wahrscheinlich nicht rentieren.
Nicht verwechseln mit einem Plagiat sollte man aber die Tatsache, dass es Ähnlichkeiten bei den Stücken gibt, die zu Hits werden. Die Formel für den Chartbreaker also.
 
Wie sagen Juristen zu Recht? Es kommt darauf an ... (und damit meinen sie den Einzelfall)
Genau so isses! Es kommt immer auf den konkreten Fall an, und wie das Gericht entscheidet, kann man selten vorhersagen.

Was hat man sich gestritten über "Sunshine Reggae" (Laid Back, 1982) und "Die Sonne und Du" (Udo Jürgens), die gleichzeitig auf den Markt kamen und angeblich unabhängig voneinander komponiert wurden - und rausgekommen ist dabei nichts, soweit ich mich erinnere. Die beiden Titel konnte man praktisch parallel laufen lassen, die waren fast identisch.

Wenn ich als Produzent weiß, dass ein "neues" Lied aus den bestehenden Liedern 1, 2 und 3 gemixt wurde, werde ich da wohl eher "Plagiat" rufen als der Hörer, der sich denkt, dass das halt so ähnlich klingt wie... Aber wenn das Weiterverarbeiten / Abändern von veröffentlichten Ideen anderer Komponisten imnmer Plagiat wäre, dann gäbe es vor allem in der volkstümlichen Musik und im Schlagerbereich keine Neuerscheinungen mehr, sondern nur noch Urheberrechtsstreitigkeiten. :evil:
 
Jeder Maler hat schon mal ein Stilleben gesehen. Wenn er selber eines malt, kann er sich einfach auf sein Gefühl verlassen, oder schauen, was er gegenüber den ihm bekannten Bildern verändern kann/will.
Ja nu, bei Stilleben oder auch jedem anderen Bild eines berühmten Malers darf man das ja auch. Jeder, der möchte, darf sich in London, München oder Amsterdam vor ein Bild von Herrn Van Gogh setzen und bis ins kleinste Detail Sonnenblumen abmalen, bis der Arzt kommt. Und solange man da nicht "Vincent" draufschreibt, sondern seinen eigenen Namen oder auch gar keinen, darf man das sogar gegen Geld verkaufen. Wobei mir gerade die Frage in den Sinn kommt, ob man da wohl Vincent draufschreiben darf, wenn man selber Vincent heißt?

Bei Musik darf man das eben nicht. Jedenfalls nicht, wenn man seinen eigenen Namen draufschreibt. Und der Name des Urhebers wäre in diesem Fall eher kontraproduktiv, wenn man es verkaufen will. Jedenfalls, wenn man es mehr als ein mal verkaufen will, was ja eher Sinn der Sache sein könnte.

... als Beispiel also nicht besonders zielführend.
 
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Coverversionen sind etwas anderes. Da bleibt der Name des Titels gleich und der Bezug auf den Ursprung bleibt gewahrt. Wenn man dann noch die GEMA bezahlt, ist das erlaubt. Wenn Willy Müller "Let It Be" von den Beatles eins zu eins nachspielt und es dann als "Halt`dich `raus" von Willy Müller veröffentlicht, ist es verboten. Wenn Willy Müller das Bild "Zwölf Sonnenblumen in einer Vase" von Vincent Van Gogh abmalt und es dann als "Zwölf Sonnenblumen in einer Vase" mit der Signatur Willy Müller verkauft, darf er das.

bissl Äpfel und Birnen verglichen.
 
Euer Track hat das "Original" zum Vorbild und es ist IMO euch auch gelungen -wiedererkennbar- die Melodie-Idee zu übernehmen (zumal die Akkordprogression natürlich auch die selbe ist)...
Wenn der Verlag/Original-Urheber Spass daran und Geld zum Prozessieren hat und diese Aktion mitbekommt, könnte der auf die Idee kommen zu klagen.

Irgendwie aber schon eine merkwürdige Art, zu komponieren.
 
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Natürlich kann der Song einen Plagiatsvorwurf verursachen - sonst würde die Frage ja wohl kaum gestellt. Die andere(!) Frage ist, wie ggf. ein Prozess ausgehen würde, in dem geklärt werden soll, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Kriterium ist dann i.d.R. die eigene Schöpfungshöhe - also nichts, was sich kurz und knackig definieren lässt. Von daher ist eine Kristallkugel zur Beantwortung der Frage wohl ähnlich gut geeignet wie ein Forum (wie ja auch die unterschiedlichen Antworten hier verdeutlichen)...
 
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