Kosten für die Band-Technik Regelung

  • Ersteller Neisgei
  • Erstellt am
das gesamte Paket wäre teurer
nicht unbedingt. Es ist eher eine Rechenaufgabe - zu Gunsten des Veranstalters.

a)
Wenn die Band eine Rechnung stellt, "Gage 1000 € incl. 7% Mwst", führt der Veranstalter 5% von 1000 € = 50 € an die KSK ab, die Band erhält 1000 € und führt 70 davon ans Finanzamt ab. Die Band hätte also netto 930 €.
Stellt die Band eine Rechnung, "Gage100 € incl. 7% Mwst, PA-Vermietung 900 € incl. 19% ", führt der Veranstalter 5% von 100 € = 5 € an die KSK ab, die Band erhält nach wie vor 1000 €, das Finanzamt davon aber 7 aus der Gage und 171 aus der PA-Vermietung. Die Band hätte somit netto 822 € -> diese Version wäre also für den Veranstalter günstiger als die erste (1050 € gegenüber 1005 €) , aber deutlich schlechter für die Band (930 € gegenüber 822 €).

b)
Wenn die Band mit dem Veranstalter die Vereinbarung hat, netto 1000 €, bezahlt der Veranstalter in der ersten Version 1070 € an die Band und 53,50 an die KSK (sofern die 5% der Brutto-Gage verlangen, wovon ich auch in a) ausgegangen bin). In der zweiten Version bezahlt der Veranstalter an die Band 107 € Gage und 1071 € für die PA und führt 5,35 € an die KSK ab. Die Band hat jeweils die vereinbarten 1000 € netto (aber die Verrechnerei bei der Steuererklärung), der Veranstalter bezahlt insgesamt 1123,5 bzw. alternativ 1.183,35 €.


Disclaimer:
  1. ich bin weder Steuerberater noch Finanzexperte, habe möglicherweise in der Berechnung einen grandiosen Denkfehler drin
  2. ich weiß, dass die Zahlenbeispiele völlig unrealistisch sind
  3. eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen, dass "separate Anmietung der PA" nicht unbedingt von einem separaten Dienstleister sein muss, sondern Vertragssache mit der Band ist ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@lil wir kommen nun in ein ganz anderes Thema rein. Also würde man überwiegen PA vermieten und nur wenig Musik machen dazu: Zu bedenken ist, dass man als KSK-Mitglied nicht zu viel nichtkünstlerisches Einkommen haben darf. Sonst fliegt man aus der KSK raus. Außerdem muss man für seinen PA-Verleih ein Gewerbe anmelden, während die Musikertätigkeit freiberuflich ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man das auch, wenn man rechtlich korrekt seine eigene CD beim Gig verkaufen will. Und: Verkauft man zu viele CDs, fliegt man ggf. aus der KSK raus, weil das keine künstlerische Tätigkeit ist. Ich denke, Tantiemen von einem Label gingen wiederum in Ordnung. (Bitte korrigiert mich, hier ggf. – es ist nicht so einfach, das alles zuverlässig herauszufinden.)

Einen anderen lustigen Unterschied auf der Rechnung machen übrigens Fahrtkosten. Ich kann Fahrtkosten nicht als Betriebsausgabe absetzen, wenn ich sie dem Kunden in Rechnung stelle. Es ist also klüger, beim Honorar mehr zu verlangen und die Fahrt dem Kunden nicht in Rechnung zu stellen. Der Betrag ist derselbe, die Leistung auch, das Etikett bestimmt die Versteuerung – welcome to Tschermännie.

Ich will nun nicht sagen, dass eine separate PA-Vermietung von Seiten der Band nicht möglich ist. Aber was willste inhaltlich machen? Vor allem Bands, die nicht hauptberufliche Tätigkeit sind, sollten doch eher beim Verwaltungs-Overhead sparen. Da ist man doch froh, wenn man zum Üben kommt und die Akquise hinkriegt.
 
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Stellt die Band eine Rechnung, "Gage100 € incl. 7% Mwst, PA-Vermietung 900 € incl. 19% "
Kennst du eine Band, die so eine Aufteilung Gage vs. PA Miete machen würde? ich nicht.

Aber an sich geht es ja hier ja gar nicht darum wie gegenüber dem Veranstalter abgerechnet wird. So wie ich diesen Thread verstehe, gibt es erst mal einen Pauschal Betrag, den man vom Veranstalter als Band bekommt und die Band bringt alles mit. Die Frage ist jetzt nur wie man innerhalb der Band diesen Pauschalbetrag verteilt und inwieweit die benutzte Technik da in den Verteilungsschlüssel einbezogen wird.

Klar, ich betreue als Tontechniker oft Veranstaltungen, bei denen die Band maximal ihre Instrumente mitbringt. Die gesamte Technik muss halt vor Ort sein und nur zu oft auch muss die Backline vom Veranstalter besorgt werden. Das hat aber viel damit zu tun dass diese Bands sehr oft nicht aus dem Umfeld der Veranstaltung kommen (sagen wir mal aus einem Umkreis von weniger als 200 km). Und da ist der Transport der oft sehr sperrigen Teile nicht mehr rentabel, wenn z.B die Band per Flieger anreist. Aber das ist ja auch nicht das Thema hier.

Da die konkrete Situation, so wie ich es sehe, von Band zu Band sehr unterschiedlich ist, sollte da ziemlich genau im Vorfeld ausgemacht sein was wie abgegolten wird. Auch wenn später, aus welchem Grund auch immer, zusätzliche Technik notwendig wird, so sollte der neue Verteilschlüssel noch vor der Anschaffung ausgemacht werden. Und ich finde, dass alles was der Musiker einbringt um seine ursächliche Arbeit zu erledigen, also Instrumente, Amps usw, da nicht in die Rechnung gehören. Wer will schon die 30.000€ Custom Shop Paula aus der Gemeinschaftskasse finanzieren.
Ach es ist wirklich nicht einfach da eine gute und faire Vereinbarung aus der Ferne, ohne die konkrete Situation zu kennen, vorzuschlagen.
 
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Also würde man überwiegen PA vermieten und nur wenig Musik machen
nur zur Verdeutlichung: bei meinem Beispiel handelt es sich um eine "Rechenaufgabe" für ein und denselben Gig in Reaktion auf
Also würde er (der Veranstalter, Anm. @lil ), rein theoretisch, günstiger wegkommen wenn er die Anlage separat anmietet?
bzw. als Hinweis, dass (siehe mein Disclaimer)
Separat anmieten heisst in der Regel separater Transport und zusätzlicher Personalaufwand
"separat anmieten" nicht unbedingt bei einem separaten Dienstleister erfolgen muss. In meinem Beispiel geht es darum, dass sich vom Gig-Ablauf her für die Band überhaupt nichts ändert: sie bringen die PA mit, bauen sie auf, spielen ihr Konzert, bauen die PA wieder ab und nehmen sie mit. Und dass in meinem Beispiel b) das Verhältnis PA - Musik diskussionswürdig ist, steht außer Frage. Ich wollte es nur als extremes Rechenbeispiel so aufführen. Noch extremer wäre natürlich, den Abend als "PA-Test" zu deklarieren, nur die PA in Rechnung zu stellen und die Band wäre "kostenlose Zugabe". Dann bekäme die KSK gar nix ab, die Verleihkosten müssten natürlich mit 19% versteuert werden.
Und was KSK, Finanzamt oder andere dazu sagen würden, ist bei dem Gedankenspiel völlig außen vor. Es war nur reine theoretische Überlegung - nicht mehr, nicht weniger.

Kennst du eine Band, die so eine Aufteilung Gage vs. PA Miete machen würde? ich nicht.
eine tatsächliche Band ist bei einer theoretischen Überlegung völlig unwesentlich :biggrinB:
 
eine tatsächliche Band ist bei einer theoretischen Überlegung völlig unwesentlich
Klar, man kann immer irgendwelche "theoretischen" Annahmen machen nur um eine bestimme Argumentation los zu werden. Ich wäre dann aber trotzdem eher dafür von halbwegs realistischen Zahlen auszugehen.

Abgesehen davon, und ich wieder hole mich da gerne. Es geht an sich hier gar nicht um die Situation mit dem Veranstalter. Es geht hier nur darum wie die Band intern damit umgeht. So habe ich das Startposting zumindest verstanden.
 
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Wir driften gerade etwas ab, und die Überlegungen , was wann für den Veranstalter günstiger ist oder nicht, spielt für mich und auch für den Veranstalter im Grunde überhaupt keine Rolle, abgesehen davon, dass ggf. weniger an KSK abzuführen ist, wenn man Gage und PA trennt, weil m.W. sich die KSK-Gebühr nur aufgrund der Gagenhöhe berechnet. Die unterschiedliche MwSt ist für den Veranstalter eh nur ein durchlaufender Posten, ob er nun 7% oder 19% bezahlen muss, und auch für uns als umsatzsteuerpflichtige Band.
Wie oben beschrieben ist in unserer Gagenforderung die komplette Technik mit drin, die dann zwar nur einigen der Bandmitgliedern gehört, dafür ist die Gagenverteilung auch pro Kopf unterschiedlich, wodurch die Kollegen, die ihre Hardware der Band zur Verfügung stellen, auch mehr bedacht werden. Und am Ende, wenn wir unsere Steuererklärung einreichen, ist halt in dem GbR Vertrag auch geregelt, dass der Gewinn unterschiedlich aufgeteilt wird.
 
Die unterschiedliche MwSt ist für den Veranstalter eh nur ein durchlaufender Posten, ob er nun 7% oder 19% bezahlen muss, und auch für uns als umsatzsteuerpflichtige Band.

Leider für Kulturvereine und kommunale Kulturhäuser nicht zutreffend. Kommunen und Vereine können keine Mehrwertsteuer „durchlaufen“ lassen, die bleiben quasi darauf sitzen. Auch zu privaten Anlässen (Hochzeit, Geburtstag) zahlt der Kunde die Mehrwertsteuer voll.

Somit bleiben rein kommerzielle Veranstalter und Firmenfeiern als der Bereich, in dem die Mehrwertsteuer keine Rolle spielt.
 
Schon klar, dass der Vorteil der Vorsteuer nur bei umsatzsteuerpflichtigen Veranstaltern zutrifft. Aber die rechnen auch immer mit Brutto, so wie jeder Privatmensch, wenn er einkaufen geht. Insofern würde es den nicht-umsatzsteuerpflichtigen eher weh tun, wenn wir 19% ansetzen würden, z.B. wenn wir Gage und Anlagenmiete trennen sollten.
 
Nun ja, hier soll die PA ja Quasi „67%schwarz“ bzw. als Teil der Gage vermietet werden.
 
Nun ja, hier soll die PA ja Quasi „67%schwarz“ bzw. als Teil der Gage vermietet werden.
Verstehe nicht, worauf du hinaus willst. Wer will/soll die PA denn vermieten? Und was heißt "schwarz"?
Wenn wir die PA mitbringen, sowie auch Licht, und alles andere, was wir benötigen, um einen Auftritt durchzuziehen, wie wir es seit über 40 Jahren in denen ich aktiv Musik mache, immer schon gemacht haben, berechnen wir das nicht extra, haben wir noch nie gemacht. Der Handwerker vermietet mir ja auch nicht sein Werkzeug, das er mitbringt, um seine Arbeit zu machen.
Nicht dass wir hier zu weit in OT abdriften: In diesem Thread geht es um die faire Regelung der Kosten bandintern, was die Technik angeht, und da ist es für mich völlig legitim, wenn die Bandmitglieder, die mehr Geld in die gemeinsam genutzte Anlage investiert haben, auch einen höheren Anteil der Gage bekommen, was dem Veranstalter am Ende völlig egal sein kann. Er kann im Grunde froh sein, wenn eine Band alles mitbringt und er nicht noch extra Technik stellen oder dazu mieten muss, was ihn definitiv teurer kommen würde.
 
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