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Kosten wegen Merch?

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HFU
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hey,
wollen auf unserer Website eine Merchendising Ecke einrichten, wo man T-Shirts, Buttons, Poster und CD's erwerben kann...

Muss man da irgendwelche kosten an irgendjemanden zahlen, oder im Impressum irgendetwas darüber "verlieren".
Brauche hilfe...:(
 
Eigenschaft
 
?

es sind doch EURE eigenen Sachen oder ??

dann muß nix dabeistehen .. das übliche wie bei JEDEM Shop, 14 Tage Widerrufsrecht natürlich .. aber dazu gibts einige Threads im Web.

Ladungsfähige Geschäftsadresse
Korrektes Impressum ...

gruß frank :)
 
was soll ins Impressum
 
U. U. könnte dieses zutreffen - siehe blauer Text:

BEISPIEL 2 / Coverbands:
Keiner von Euch ist bei der GEMA, aber Ihr seid eine Coverband, die aus dem Live-Programm auch zu Promotionzwecken Hörbeispiele von geschützten Songs in die Band-Website eingebunden hat.


HINWEIS: Die Sondervereinberung bzgl. Cover-Bands ist seit dem 01.07.2006 zwar von der GEMA-Website verschwunden und die Sonderkonditionen standen offenbar auch zur Disposition, aber wie die GEMA Generaldirektion uns mitteilt, bleibt die nachfolgend beschriebene Sonderregelung für Coverbands auch weiterhin bestehen! 03.08.2006 / Rock.Büro SÜD

Hierfür fallen GEMA-Gebühren an, die aber überschaubar sind (angesichts der Umsatzzahlen vieler Coverbands)!
Für eine JAHRESPAUSCHALE von 100 € (zzgl. 7 % UST) könnt Ihr bis zu 5 geschützte Songs mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten als Hörbeispiele anbieten.
Solltet Ihr nur Anspielbeispiele anbieten wollen, könnt Ihr alternativ bis zu 10 so genannte Werkteile mit einer Länge von maximal 1:45 Minuten einstellen.
Ihr könnt auch variieren - z.B. 2 komplette Songs (bis max. 5 Minuten) PLUS 6 Anspielbeispiele (bis max. 1:45 Minuten) oder 3+4 etc.. Zwei Werkteile zählt die GEMA hier wie ein komplettes Werk.
(lt. GEMA können 50% der Songs innerhalb eines Jahres ausgetauscht werden.

Bitte beachten: Man muss die GEMA immer informieren BEVOR man die Streams online stellt!

WICHTIG: Die Hörbeispiele dürfen nicht für den Download angeboten werden und auf der Seite sollten keinerlei Erträge (z.B. durch Werbebanner, Bestellmöglichkeit für Tonträger) erzielt werden! Dann fällt man unter einen anderen Tarif und dann wird es auch erheblich teurer
 
Achtung!!! Der zitierte Post von rockbuerosued gilt in dieser Form nur für GEMA-Mitglieder und für Coverbands!!!

Das sollte an dieser Stelle unbedingt deutlich gemacht werden. Ist keiner der Urheber Eurer Songs GEMA-Mitglied, so kann Euch der blau unterlegte Teil des Zitates (wie auch der Rest) vollkommen egal sein. Leider existiert seit geraumer Zeit das Gerücht, dass für sämtliche Musik im Internet GEMA-Vergütungen zu entrichten sind. Das ist natürlich Unsinn. Die GEMA kassiert nur für ihr verwertungsrechtlich geschütztes Repertoire.

Grüße
Marc
 
nochmal:

EIGENE Songs auf der EIGENEN CD
Eigenes Logo auf EIGENEN T-Shirts?

Hier mal ein Impressumgenerator (ohne Gewähr)

http://www.certiorina.de/

gruß frank :)
 
Hi Sonnengott,

also, wenn man, zB als Band, merchandising über seine Homepage betreiben will, gibt es einiges zu beachten. Warum? Weil es sich bei dem Vertrieb von Waren über das Internet zumeist um ein sog. Fernabsatzgeschäft nach § 312b BGB handeln wird. Daran knüpfen zahlreiche gesetzliche Regelungen Pflichten für den unternehmerischen Verkäufer/Anbieter. "Unternehmer" im Sinne von § 312b BGB ist schon jeder, der - auch nebenberuflich (zB auch bei eBay) - planmäßig mit Wiederholungsabsicht Waren zum Kauf anbietet. Das wäre in dem Beispielsfall gegeben.
Konsequenz daraus: Jeder andere Wettbewerber könnte bei einer vermeintlich oder tatsächlich festgestellten Nichtbeachtung der angesprochenen Pflichten zum RA gehen kann, der die Band dann kostenpflichtig abmahnt. Wenn wirklich Pflichten verletzt worden wäre, dann könnte der Abmahnende die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangen, typ. Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall wären z. B. Euro 5.000,- bis 10.000,-, je nach geschätztem Umfang des Merchandising. Die Kosten der Abmahnung wären auch ganz ordentlich, um die Euro 1000,- können da schnell zusammenkommen. Wird auf eine berechtigte Abmahnung nicht reagiert, kann der Wettbewerber auf Unterlassung klagen. Die Kosten steigen damit nochmals an.
Um welche Pflichten gehts? Es geht um Pflichten zur Information der Kunden über alle wesentlichen Vertragsbedingungen beim Kauf (einschl. AGB), um die Pflicht zur umfassenden Information über die Identität des Abieters und über die besonderen Regeln bei Durchführung, Abwicklung oder Widerruf/Rückabwicklung des Vertrags, schließlich auch über die Information über das vom Käufer getätigte Geschäft (Bestätigung des konkret geschlossenen Vertrages).
Wo stehen die Pflichten? Diese finden sich in den §§ 312b - 312f BGB, §§ 355-356 BGB und auch hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov/gesamt.pdf. Der Link führt auch zu einer "Musterbelehrung", die Verwendung finden sollte.
Außerdem: Wenn die Ware dem Käufer gesandt wurde und dieser noch ein Widerrufsrecht hat und dieses dann auch ausübt, dann kann der Verbraucher die Ware unfrei an die Band zurückschicken. In den AGB kann unter bestimmten Voraussetzen allerdings geregelt werden, dass bei Waren unter einem Brutto(!)preis von Euro 40,00 der Käufer die Kosten der Rücksendung trägt. Außerdem gibt es Ausnahmen bei entsiegelten Tonträgern und Printprodukten.
Kurzum: Wenn zB eine Band nicht Opfer eines Abmahnwilligen werden will (Vorsicht: Solche Leute suchen planmäßig nach Verstößen, das geht schneller als man denkt), dann sollte die Sache sauber aufgezogen werden.

Sorry, dass die Antwort nicht einfach lautet, "ja, macht´s, kein Problem"

Grüße

Edit: Die Themen Steuer, GewAnmeldung, GEMA, UrheberR usw. sind natürlich extra.
 
uff das ist ne menge :(
 
@sonnengott: Paßt schon, jetzt bist Du sensibilisiert, es kann nur noch ein Bruchteil von dem schiefgehen, was ohne Risikobewußtsein alles hätte schiefgehen können. Jetzt vielleicht noch ein ganz pragmatischer, kostengünstiger Tip: Bestell´doch einfach mal online irgendeinen merchandising-Artikel der Dir gefällt bei einem Anbieter mit Sitz in Deutschland, der eine gewisse Größe hat und schon eine ganze Weile online anbietet. Schau Dir ganz genau an, was Du auf dessen Seite ließt, was Du anklickst wenn Du kaufen willst und was Du für Bestätigungsmails erhältst. Denn: Wenn der Anbieter schon längere Zeit Fernabsatzverträge schließt, dann wird er mit großer Wahrscheinlichkeit alles richtig machen - andernfalls wäre er wohl längst pleite (insbesondere wenn er immer wieder Vertragsstrafen verwirken würde).

Preisangaben-VO beachten: Immer wenn Verbraucher zu dem Angebot kommen können, müssen alle Preise in brutto angegeben werden. Allein der Verstoß hiergegen würde eine Abmahnung begründen, ebenfalls ziemlich teuer.

Grüße
 

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