Hallo Scharli, 
zunächst mal herzlich willkommen im Forum. 
Hier müssen Fälle aufgrund der Regeln im Forum in ALLGEMEINER Form besprochen werden. 
Also ... 
Nehmen wir mal an ... 

 JEMAND hätte ... 
	
		
	
	
		
		
			einen Künstleroptionsvertrag  im Juli 2006 unterschrieben für maximal 18 Monate (Demophase) .
		
		
	 
Diese Zeit ist seit Januar 2008 abgelaufen. Der Vertrag endete also vor über 1 Jahr. 
	
		
	
	
		
		
			Nach dieser Zeit soll eine Option um weitere 4 Jahre eintreten.
		
		
	 
Diese Aussage macht aus dem oben genannten Rückschluss keinen Sinn. 
Demnach müsste der Vertrag jetzt bereits automatisch verlängert SEIN. 
Und zwar bis Januar 2012 ... nur anhand dieser Infos überlegt. 
	
		
	
	
		
		
			Während dieser Zeit wurde noch keine einzige Songaufname veröffentlicht.
		
		
	 
Das sagt bisher noch nicht aus, wie die Gründe dafür sind oder wie viele Songs produziert, 
möglicherweise live aufgeführt wurden und dergleichen. 
Und es sagt auch nichts darüber aus, wie viel Geld möglicherweise zwischen den Vertrags-
Parteien geflossen ist. ... Was üblicherweise ein Streitpunkt in vielen Vertrags-Geschichten ist. 
Es könnte sein, dass der Künstler dabei Millionen verdient hat. Sehr unwahrscheinlich, 
aber anhand dieser Infos immerhin möglich. 
Jetzt soll JEMAND ... 
	
		
	
	
		
		
			wieder ins Studio und einen Song einsingen. 
Frage: Ist das alles so in Ordnung oder ist das unseriös ?
		
		
	 
Das kann man anhand der bisherigen Fakten nicht beurteilen. 
Die Informationen sind viel zu ungenau. 
Was wäre wenn JEMAND ... 
	
		
	
	
Wenn der Vertrag gültig ist (also nichts verbotenes vereinbart wurde und zwei geschäfts-
fähige Leute unterschrieben haben und die Vertragsdauer noch nicht abgelaufen ist), 
dann wäre das zunächst mal Vertragsbruch. 
	
		
	
	
		
		
			Wenn [dieser jemand] einsing[t] wird dann [der] Vertrag automatisch verlängert ?
		
		
	 
Das kommt darauf an, was in dem Vertrag drin steht. Solche Informationen findet man 
üblicherweise in einem solchen Vertrag. 
Was wäre wenn ... JEMAND ... 
	
		
	
	
		
		
			keine Lust mehr [hätte] mit diesem Management zu arbeiten.
		
		
	 
Dann sollte man den Vertrag bei nächster Gelegenheit auflösen und die Zusammenarbeit 
möglichst friedlich beenden. 
WENN durch das Vertragsverhältnis gravierende Einschränkungen auf Seiten des Künstlers 
entstehen (beispielsweise könnte es sein, dass ein Sänger exklusiv an jemanden gebunden 
ist, aber durch andere Jobs mehr Geld verdienen könnte), dann macht es unter Umständen 
Sinn, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Um das durchzusetzen könnte man eventuell auch 
einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. 
Meiner persönlichen Meinung nach lohnt sich ein Anwalt allerdings erst dann, wenn es um 
entsprechend viel Geld oder andere, sagen wir mal "gravierende Einschränkungen" geht, 
denn zunächst mal kostet ein solcher Anwalt Geld. Und solange die Lage nicht klar ist, 
weiß man auch nicht, ob man das Geld von der anderen Partei erstattet kriegt. 
(Wenn beispielsweise ein Gerichtsprozess gewonnen wird.) 
Alles in allem kann ich nur immer wieder empfehlen: 
MAN möge mit seinem Vertragspartner genau besprechen, worauf beide Parteien sich einlassen 
und sich dann als klug und ehrlich denkender Mensch verhalten, wenn man eine Vereinbarung 
unterschreibt. 
Sollte es ... warum auch immer ... aufgrund einer Vereinbarung zu unangenehmen Dingen 
kommen, würde ich persönlich abwägen: 
- Ist es "zwar etwas unangenehm, aber immerhin habe ich das auch so unterschrieben?"
 
Dann würde ich persönlich tendenziell erstmal damit leben und den Vertrag erfüllen. 
Zudem würde ich ... je nach Situation ... meinem Vertragspartner erklären, dass es mir 
lieber wäre, wenn wir den Vertrag auflösen würden. Vielleicht würde ich auch mal ein 
intensiveres Gespräch mit ihm führen, um darüber zu sprechen, wie man die Situation für 
beide Seiten am besten lösen kann ... 
- oder ist es "sehr unangenehm und nicht länger tragbar?"
 
Dann würde ich erstmal ein Wort mit meinem Vertragspartner reden und nur FALLS das nicht hilft 
UND ich den Vertrag für nicht tragbar halte, einen Anwalt einschalten. 
Bevor ich einen Anwalt einschalte würde ich allerdings erstmal aufgrund ähnlicher Fälle oder Tipps 
und Einschätzungen von Freunden abwägen, welche Chancen ich hätte, dass der Anwalt in meinem 
Auftrag entsprechend erfolgreich handeln kann. 
- oder ist es "gesetzlich verboten oder stark unmoralisch?"
 
Dann würde ich noch immer zuerst intensiv mit meinem Vertragspartner sprechen und 
versuchen eine gute Einigung zu finden. Vielleicht würde ich auch noch mal einen Freund 
oder Bekannten fragen, oder einen anderen Musiker (persönlich; nicht in einem Forum). 
Und nur wenn das alles nicht weiterführt, würde ich tendenziell einen Anwalt einschalten. 
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Alles Gute und beste Grüße 
Nils