CandleWaltz schrieb:
War schon beim Direktor. Er meinte, ich wäre halt fahrlässig umgegangen und deswegen koönnen sie mir gar nix erstatten. Eigentlich kommt ja in den Pausen keiner rein, aber wenn unsere dumme Lehrerin die Tür net absperrt .....
Das ist doch ein Witz. Wenn die Lehrerin erlaubt, du könntest den Bass im (gesicherten?) Musikzimmer lassen, dann übernimmt sie auch die Verantwortung dafür, dass er nicht wegkommt. Wenn sie diese Verantwortung nicht übernehmen will, soll sie es gar nicht erst erlauben. Und wenn sie es erst erlaubt, aber dann, wenn es ernst wird, nicht zu der von ihr eingegangenen Verplichtung steht, ist das Kindergarten und dann sollte ihr nicht erlaubt sein, zu unterrichten, weil sie offensichtlich nicht die erforderliche Reife besitzt, Kinder und Jugendliche zu erziehen.
Und wer weiß, ob die Lehrerin sich ihn nicht selber unter den Nagel gerissen hat?
Hab den Bass doch gebraucht gekauft, Rechnung gibt's nicht mehr.
Rechnung brauchst du IMO nicht. Du musst wahrscheinlich nur belegen können, wie hoch der Gebrauchtwert des Geräts ist.
Der Direx an unserer Schule is mit der Lehrerin verheiratet und hat sie für keinesfalls schuldig gesprochen. Kann ja mal passieren hat er nur gesagt ...
Gerade, wenn der Direx der Mann der Lehrerin ist, sollte er besonders vorsichtig sein, damit man ihm am Ende nicht nachsagt, er würde sie bevorzugen, weil sie seine Frau ist. Noch dazu gegenüber einem Schüler, der sich nur schlecht wehren kann, weil er ggf. eine Benachteiligung zB. bei der Benotung fürchten muss.
... und wenn ich noch mal so was (scheiß(is mir rausgerutscht in der blöden Situation)) sag, krieg ich nen verschärften Verweiß.
Der will dir IMO bloß Angst machen, damit du dich nicht wehrst. Damit macht er dir aber keine Angst (oder? ODER??), sondern nur sich selber lächerlich. Wende dich sofort an deine Eltern und such mit denen zusammen einen Anwalt. Wenn deine Eltern nicht mitziehen, mach es ohne sie. Evtl. gibt es eine Rechtsberatung für Jugendliche in Nürnberg. Und mit vierzehn musst du AFAIK für die Rechtsberatung nichts bezahlen, brauchst aber (ebenfalls AFAIK, siehe Beratungshilfegesetz) einen Beratungsschein vom:
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
09 11 / 3 21 26 12
09 11 / 3 21 26 13
09 11 / 3 21 26 14
Den Schein gibst du bei dem Rechtsanwalt ab der dich beraten soll.
Gut wäre es, wenn du Zeugen dafür hättest, dass deine Lehrerin dir erlaubt hat, den Bass bei ihr zu lassen, und ggf. für die Verweisdrohung durch den Direx. Dabei nichts gefallen lassen, aber immer sachlich bleiben. Die glauben, bloß weil du vierzehn bist, könnten die alles mit dir machen.
Gruß,
Mick.