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Selbst die "Übungskopie" darf man ja nach gängiger Rechtsprechung bei Noten (leider) nicht erstellen, das hat die Verlagslobby in ihrem Sinne ja so durchgedrückt. Allerdings: wo kein Kläger... das Restrisiko muss jeder für sich abwägen. Wenn man denn wirklich die Originale vorweisen kann, sollte sich der potentielle GAU in Grenzen halten.Rein gefühlt ist das nichts anderes als eine "Übungskopie" deiner original Noten, die du ja jederzeit vorweisen könntest.