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Projekt "Offener Proberaum" - Versicherung?

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Shammer
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Hallo,
ich werde warscheinlich im Laufe des Jahres für meine Zivistelle das Projekt "Offener Proberaum" planen. Wir haben hier eine Bühne und auch einen Proberaum, mit Instrumenten von Privatpersonen (die den Proberaum zur Miete haben). Bei dem Projekt wollten wir Instrumente -evtl ganz einfach aus dem Proberaum- auf die Bühne stellen. Wenn wir die privaten Sachen der anderen Musiker nehmen, werde ich selbstverständlich erst nachfragen und das Zeug nur nehmen, wenn garkeine Zweifel bei denen bestehen. Andernfalls haben wir noch Aldi-Gitare&Bass hier rumstehen, die wir ebenso gut hinstellen können. Dazu habe ich noch ein altes Schlagzeug bei mir aufm Speicher, an dem mir nichtmehr viel liegt. Die Instrumente von Plan B können also getrost kaputt gehen =). Dazu werden noch die jeweiligen Instrumentalisten dabei sein, aufpassen und ggf. etwas auf dem Instrument zeigen.

Jetzt meine Frage: Was denkt ihr, muss man bei solch einer Veranstaltung versichern? Gibt es Hintertürchen, die ich übersehe? Dürfen sie Come as you are Auf der Klampfe lernen oder klopft mir dann die GEMA auf die Finger?
Ich hoffe, die Frage ist nicht zu speziell *husthust*
Lg
Shammer
 
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Hallo Shammer,

ganz allgemein sieht es meines Wissens so aus: GEMA-Gebühren fallen an, wenn GEMA-pflichtige Musik bei einer öffentlichen Veranstaltung gespielt wird. Anders wäre das bei einer privaten Veranstaltung. Die Grenzen sind aber eng gesteckt, die GEMA versteht unter Privatveranstaltung praktisch nur solche, bei denen die Gäste persönlich eingeladen wurden bzw. in einer verwandschaftlichen oder sonst engeren Beziehung zum Veranstalter stehen. Das Wort "Offener Proberaum" hört sich für mich nicht danach an, als ob am Eingang eine Gästeliste geführt wird.

Genaueres kannst du auf der GEMA-Website selbst nachlesen, es gibt auch sicher schon einige Threads zu dem Thema.

Was die Instrumentenbenutzung angeht, wäre ich mit dem Eigentum der anderen Nutzer vorsichtig. Auch wenn die erst mal kein Problem damit haben - das Problem kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, wenn wirklich was kaputt geht. Da würde ich mich nicht auf mündliche Zusagen/Abnicken verlassen sondern lieber gleich Plan B angehen.

(EDIT) das ist natürlich keine Beratung, sondern meine 2 Cent dazu, was ich vorher bedenken würde. ;)
 
Hi Shammer!

Also wegen der GEMA würde ich mir nicht allzuviel sorgen machen, theoretisch müsstest du die Veranstaltungen melden, aber das ist ja wie ich das verstehe sowieso eher im kleinen Rahmen und nicht kommerziell. Von dem her glaube ich kaum dass die GEMA überhaupt was davon mitbekommt, kommt halt drauf an wie stark du die Werbetrommel rührst.

Zu den Instrumenten. Da wäre ich auch vorsichtig. Eine Versicherung wäre nicht das dümmste. Wenn allerdings jemand offensichtlich ein Instrument beschädigt, so dass es klar ist wers war, dann ist es nicht so ein Problem diesen zur Kasse zu bitten denke ich. Problematisch wirds erst wenn z.B. zwei Tage danach ein Defekt festgestellt wird, und keiner hat 'ne Ahnung wer das Ding überhaupt in den Händen hatte... Vielleicht sollte eine Liste geführt werden, wo jeder der auf einem Instrument spielt sich mit Unterschrift eintragen muss, mit welcher er auch gleich bestätigt für einen von Ihm verursachten Schaden aufzukommen. Man füge eine Portion gesunden Menschenverstand und ein paar wachsame Augen hinzu und dann sollte das schon gehen denke ich. Ausserdem denke ich dass viele die ein Portables Instrument besitzen, ihr eigenes zu einer solchen Session mitnehmen werden (also ich würde es so machen).

Coole Idee übrigens :great:

Cheerio
Mätze
 
Hi Shammer!

Also wegen der GEMA würde ich mir nicht allzuviel sorgen machen, theoretisch müsstest du die Veranstaltungen melden, aber das ist ja wie ich das verstehe sowieso eher im kleinen Rahmen und nicht kommerziell. Von dem her glaube ich kaum dass die GEMA überhaupt was davon mitbekommt, kommt halt drauf an wie stark du die Werbetrommel rührst.

Ob kommerziell oder nicht interessiert die GEMA kaum.
Klar, in 95% der Fälle kriegen die nix mit. Aber wenn man zu den anderen 5% gehört - wer zahlt dann die Rechnung?

Am besten dort informieren und vorher absichern.
 
Ja diese von dir geschätzten 5% sind eben das risiko das jeder für sich abwägen muss ob er es eingehen will oder nicht...
 
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet GEMA, aber gitb es nicht eine Regelung, dass wenn kein Eintrittverlang wird man keine Gebühren zahlen muss?
Es kann aber auch sein, dass ich gerade totalen Schwachsinn erzähle...
 
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet GEMA, aber gitb es nicht eine Regelung, dass wenn kein Eintrittverlang wird man keine Gebühren zahlen muss?

Auch Eintritt spielt keine Rolle.
Ich wollte hier aber kein großes Fass aufmachen von wegen "die GEMA will euch auf jeden Fall ans Leder", aber Fakt ist halt, dass bei öffentlich aufgeführten Cover-Stücken Vorsicht geboten ist. ;)
 
Hmmm ich glaub, ich habe mich misverständlich ausgedrückt. Wir sind ein stereotypischer Jugendtreff, wir sprechen somit vor allen Dingen Jugendliche an, die sich solches Zeug nicht leisten können. Somit werden keine (GEMA-pflichtigen, jedoch vllt eigene) Songs präsentiert. Meine Frage bezog sich merh darauf, wenn ein Gitarrist einem Kind zeigt, wie man Come as you are (oder ein anderes Pobellied) auf der Klampfe spielt. Also "aufführen" kann man das ja nicht bezeichnen, oder?

Eintritt wird es keinen Kosten, Anmeldungen wird es keine geben. Es ist also vollkommen öffentlich. Die Kids werden so 11-13 Jahre alt sein, wie schauts denn da aus mit "Gib mir mal da deine Unterschrift"? Dann haben wir noch ne Cafeteria, in der wir eben Trinken und Essen verkaufen.

Danke schonmal für die bisherigen und für die kommenden Antworten!
Lg
Shammer
 
Meine Frage bezog sich merh darauf, wenn ein Gitarrist einem Kind zeigt, wie man Come as you are (oder ein anderes Pobellied) auf der Klampfe spielt.

Das ist dann schon was anderes. Hab ich nicht so verstanden, sorry.
Was meinst du mit der Unterschrift? Wen willst du was unterschreiben lassen?
 
Es gibt Spezialversicherer oder auch Makler. Du mußt Dich als Zivi darum kümmern ?

www.erpam.de ist recht bekannt als Makler der Branche. Dort gibt es auch tageweise Veranstalterhaftpflicht sowie für zugemietete Geräte
 
Hi Shammer!
[...] Problematisch wirds erst wenn z.B. zwei Tage danach ein Defekt festgestellt wird, und keiner hat 'ne Ahnung wer das Ding überhaupt in den Händen hatte... Vielleicht sollte eine Liste geführt werden, wo jeder der auf einem Instrument spielt sich mit Unterschrift eintragen muss, mit welcher er auch gleich bestätigt für einen von Ihm verursachten Schaden aufzukommen.[...]

Hi,
sein Vorschlag war es, diejenigen, die das Instrument benutzen, mit einer Unterschrift festzuhalten, dass sie es tatsächlich benutzt haben. Geht das mit 11-13 jährigen?

Du mußt Dich als Zivi darum kümmern ?

müssen ist das falsche Wort... ich DARF es tun. Ich will in der Branche mein Geld verdienen (Kultumanagement o.ä.) und je mehr ich vorweisen kann, desto lieber ist es mir. Ein paar Monate später wird von mir der Rockpreis hier organisiert :) [natürlich alles unte Beaufsichtigung].
Aber danke für den Link, werd ich mir gleich mal anschauen!
Lg
Shammer
 
Hi,
sein Vorschlag war es, diejenigen, die das Instrument benutzen, mit einer Unterschrift festzuhalten, dass sie es tatsächlich benutzt haben. Geht das mit 11-13 jährigen?

Warum sollte das nicht gehen? Wie es mit der Rechtsgültigkeit der Unterschrift eines 11-13 jährigen aussieht kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen. Es hätte aber auf jeden Fall einen positiven Effekt, man muss dem unterschreibenden Kind ja nicht unter die Nase binden dass seine Unterschrift gar nichts bewirkt (falls das so ist), und animiert somit zur Sorgfalt zum Material. Vielleicht hätte es aber auch einen negativen Effekt im Sinne von Abschreckung ("Au weia, wenn mir da ein Missgeschick passiert geht's mir voll an den Kragen")...

Da ich in der Schweiz lebe weiss ich nicht wie es in Deutschland mit Haftpflichtversicherung aussieht, in der Schweiz ist die obligatorisch. Sprich, wenn man eine (rechtsgültige) Unterschrift hat, kann man im Schadensfall ohne Probleme auf die Haftpflichtversicherung des Verursachers (bzw. dessen Eltern) zurückgreifen.
 

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