Johannes Hofmann
Alterspräsident
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es ist das legitime Recht eines Händlers, eine 2.Wahl Gitarre nicht im Preis zu reduzieren. Es ist daher aber auch das legitime Recht eines Kunden, eine solche Gitarre dann nicht zu kaufen.
Im Versandhandel gibt es daher, weil man so was ja nicht auf Distanz beurteilen kann, ein Rückgaberecht. Da es uns aber nerven würde, wenn eine solche Gitarre dann 3-4 mal wieder zurückgeschickt würde (was ja auch Kohle kostet), reduzieren wir sie lieber und sagen dem Kunden vorher, dass und wo sie Kratzer hat...
Im Versandhandel gibt es daher, weil man so was ja nicht auf Distanz beurteilen kann, ein Rückgaberecht. Da es uns aber nerven würde, wenn eine solche Gitarre dann 3-4 mal wieder zurückgeschickt würde (was ja auch Kohle kostet), reduzieren wir sie lieber und sagen dem Kunden vorher, dass und wo sie Kratzer hat...