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Sprachsamples

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Hi,
ich hab mal eine rechtliche Frage und zwar habe ich eine Aufnahme von meiner Band online gestellt. Am Anfang von dieser Aufnahme kommt als Intro ein ca. 20 Sek. langes Sprachsample aus einem Film. Nun machte mich jemand drauf aufmerksam, dass wir, da wir nicht an die Gema zahlen, nur Sprachsamples bis max. 10 Sek. nutzen dürfen. Bis jetzt habe ich aber noch nichts genaueres dazu herausgefunden.
Weiß vielleicht jemand Bescheid wie das rechtlich aussieht???
 

Hi Feindbild,

das ist richtig, mit der GEMA habt Ihr in diesem Zusammenhang nichts zu tun (Ihr nutzt keine Musik)und nach meiner Auffassung auch nicht mit der VG Wort (Pendant zur GEMA in Bezug auf Sprachwerke).

Vielmehr sehe ich hier das Benutzungsrecht berührt. Dieses wird sowohl bei Werken der Musik als auch bei anderen Werken geistigen Eigentums durch den Urheber selbst bzw. durch den Verlag wahrgenommen.

Zweckmäßiger Weise würde ich die Anfrage an den Verlag des Filmes bzw. hier der Original-DVD (?) richten. Dieser sollte Euch zumindest Auskunft geben und ggf. sogar das Benutzungsrecht für die Verwendung in Eurem Song vergeben können.

Verabschieden können werdet Ihr Euch von der Annahme, dass es bestimmte zeitliche Begrenzungen hinsichtlich einer Vergütungsfreiheit geben wird. Im Urheberrecht gibt es keine "Freigrenzen". Geschützt ist geschützt, sobald als dieses geschützte Werk identifizierbar und dann auch lizenzpflichtig. Jedoch kann es vorkommen, dass Verlage für bestimmte Verwendungszwecke Rechte vergütungsfrei vergeben. Das hat aber nichts mit der Dauer der Werke zu tun.

Verwertungsgesellschaften dürfen dies übrigens von Gesetz wegen nicht. Wenn sie einen Anspruch haben, müssen sie diesen auch berechnen.

Grüße
Marc
 
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ok, danke für die info.
 
Hallo,

ich habe eine ähnliche Frage zum Thema Sprachsamples und wollte dafür keinen eigenen Thread aufmachen. Also verzeiht mir bitte die Totengräberei.

Es geht um Folgendes:
Ich würde gerne Sprachsamples aus Nachrichten und Berichterstattungen der letzten 25 Jahre verwenden, jedoch bin ich mir absolut unsicher,
ob ich mich damit ggf. auch wie bei den oben genannten Filmsamples im Bereich der Urheberrechtsverletzung bewege.

Schonmal vielen Dank für's lesen!
 
Hier darf keine persönliche Rechtsberatung stattfinden. Bitte besondere Forenregeln beachten und deine Frage allgemein formulieren.
 
Ich würde gerne Sprachsamples aus Nachrichten und Berichterstattungen der letzten 25 Jahre verwenden, jedoch bin ich mir absolut unsicher,
ob ich mich damit ggf. auch wie bei den oben genannten Filmsamples im Bereich der Urheberrechtsverletzung bewege.

Im Allgemeinen ist das so.
 

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