Tab-Sites und die Musikindustrie

  • Ersteller LaeWahn
  • Erstellt am
Ja entschuldige, aber ich sagte ja, ich hab mich nicht so drum gekümmert bisher, da mir noch bis jetzt noch nicht Noten mit soetwas untergekommen sind, was nicht ist kann ja werden. Hat mich halt mal interessiert ;).
Prinzipiell darstellbar ist grundsätzlich alles, soweit ist mir das klar, es stellt sich halt nur die Frage, ob wirklich immer alle Möglichkeiten ausgenutzt werden. ;)
 
dann sollten wir wohl vor 2006 alle tabs aus dem internet saugen ;)
Dumme musikindustrie -.-
 
LeGato schrieb:
Was ich eher suche wären Sites mit vernünftigen Lead-Sheets :rolleyes:

Na wenns doch wenigstens sowas gäbe, dann wär ich nicht auf diese blöden tabs angewiesen
;)
 
Dann kann Arobas Music wohl bald dichtmachen :(

PS: GP PRO
 
Zur Lead-Sheet HP. Mit fehlt bloß jemand der HP machen kann, Webspace hat usw.

Ich hab hier genug rausgehörtes und von meiner Lehrerin abgesegnetes Zeug rumfliegen.
 
Ich würde auch lieber raushören als nach tabs zu spielen, aber ohne ein geübtes gehör ist das wirklich sehr mühsam und man verliert schnell die lust (leider).raushören bringt natürlich viele Vorteile aber wenn mans halt nicht kann........(sowie ich).
Muss ich auch mal üben ,aber wie?
 
Darkninja schrieb:
Ich würde auch lieber raushören als nach tabs zu spielen, aber ohne ein geübtes gehör ist das wirklich sehr mühsam und man verliert schnell die lust (leider).raushören bringt natürlich viele Vorteile aber wenn mans halt nicht kann........(sowie ich).
Muss ich auch mal üben ,aber wie?

Mach's einfach so ähnlich wie ich:
Driver 8 schrieb:
Ich muss mich dann einfach immer mit dem Bass und einem Zettel hinsetzen und das ganze probieren. Zuherst höre ich das Lied meist einmal oder mehrfach durch, damit ich die Struktur habe. Dann höre ich die einzelnen Passagen durch, und versuche zu erkennen, welcher Tonhöhe es in etwa entspricht und ob auf einen Ton ein höherer oder ein tieferer folgt usw. Wenn ich das dann habe, wird probiert, wenigstens ein paar Töne erstmal herauszubekommen. Oft genug kann man schon mit logischem Überlegen nach den einfachen Grundsätzen von Harmonielehre etc. auf die anderen Töne schließen. Dann wird wieder probiert, erneut gehört, überlegt, nochmal probiert, wieder gehört und so kann das dann eine ganze Zeit lang gehen.
Nimm dir zu Anfang ein leichtes Lied raus, am besten eines, wo der Bass die Grundtöne der Gitarrenakkorde spielt. Druck dir den Text aus, setz dich mit einem Stift und Bass hin und verfahre so, wie ich es schon beschrieben habe. Schau dir aber ja nichts anderes vorher im Internet an, egal ob Guitar chords, Bass Tabs, etc. sonst ist der Lerneffekt gleich wieder dahin!
Du trägst dann die "Noten" an den entsprechenden Textstellen ein, so wie es in den im Internet erhältlichen Guitar chords ist. Wenn du meinst, du hast den Bogen raus, dann gehe ins Internet und suche nach betreffendem Guitar chord, denn wenn der Bass nur die Grundtöne der Gitarrenakkorde achtelt, dürfte der auch genügen. Am besten aber einen, der bereits als richtig bewertet wurde. Den vergleichst du dann mit deinen Aufzeichnungen und spielst beides mal durch. Lass dich aber bloß nicht verwirren, denn leider sind auch die Guitar chords gerne mal fehlerhaft!
Der erste Song, bei dem ich so verfahren habe, war übrigens The Reason von Hoobastank. Ein ziemlich simpler Song. Da könntest du auch rein theorethisch mich nach den korrekten Tönen fragen, wenn du es versucht hast, die sind zu 99,9% richtig, da sie auch mein Basslehrer für richtig befunden hat.
Wenn du Unterricht am Bass nimmst, kannst du ja auch deinen Lehrer bitten, mit dir Gehörübungen zu machen, bzw. er kontrolliert deine herausgehörten Lieder. Über meinen Lehrer habe ich so einige gute Tipps und Vorgehensweisen genannt bekommen, wie man am Besten an soetwas rangeht. Auch http://www.musiklehre.at/ hat mir weitergeholfen. Viel mehr fällt mir jetzt nicht ein, was du so als Gehörübungen machen könntest, da hat es halt Vorteile, einen erfahrenen Musiker zu kennen, der einem bei sowas hilft. Vielleicht gibt es aber auch im Internet irgendwo weitere Webseiten, die Tipps geben, bzw. Hörübungen oder Programme zum Download haben, keine Ahnung, ob und wo es sowas gibt, aber wieso sollte es das auch nicht geben, bei dem ganzen Zeug, das schon durch's WWW geistert. Denke aber, hier gibt es noch einige andere, erfahrenere Bassisten im Musiker-Board, die dir bestimmt auch und wahrscheinlich besser helfen können als ich. ;)
 
jo danke ich werds mal versuchen.:) .
Ich probiers mal mit acdc liedern(hab da viele cds von), denn Basstechnisch ist Cliff williams ja nicht so der,der schwere Basslines reinhaut ;).(achtelachtelachtelachtel:D ) .
Und meinen Gitarrenlehrer werde ich bitten mit mir Gehörtraining zu machen.
 
naja, ich finde die ganze diskussion, ob man tabs nun braucht oder nicht, relativ sinnlos. schlussendlich is es immer bisschen geschmackssache, was man lieber hat. finde es aber auch nicht ganz fair, zu meinen, die meisten seien scheisse und im web findet man nix gescheites. klar, gibt viel müll, aber schlussendlich is es mal ein anfang.
ich persönlich war, als ich angefangen habe bass zu spielen, ziemlich froh über tabs, da ich keine noten lesen kann (konnte) und mein gehör noch nich trainiert war.
aber nochmals zurück zum thema, es geht doch einfach ums prinzip, dass die denken, mit allem geld zu machen. mein gott, als ob es denen wirklich so scheisse gehen würde, dass sie sogar drauf angewiesen sind, hobby-musiker noch den letzten cent zu rauben.
meiner meinung nach völlig sinnlos und überhaupt nicht machbar, alles tabs vom internet zu verbannen...
 
Cüüünd schrieb:
(...)meiner meinung nach völlig sinnlos und überhaupt nicht machbar, alles tabs vom internet zu verbannen...

Machbar ist das sowieso nicht. Auch nachdem Napster verboten wurde, gab und gibt es bis heute zahlreiche, allerdings definitiv illegale Wege, kostenfrei im Internet an Musik zu kommen. Ich halte aber sowieso nicht viel von Musik-Downloads, ich kauf mir lieber die Alben der entsprechenden Künstler und lade diese auch net runter, so viel ist es mir dann auch Wert, es auf legalem Wege zu machen, außerdem bietet Musicload mir nicht das originale Cover, Booklet etc, dass ich bei meinen Lieblingsbands nicht missen möchte, als Sammler.
Wer's unbedingt braucht, wird denke ich auch weiter im Netz an Tabs kommen, halt auf mehr oder weniger legalem Wege...:rolleyes:
 
Öhm nur mal so... kann's wohl sein, dass mxtabs.net da jetzt schon betroffen ist? Die Seite ist nämlich seit einigen Tagen down.

Generell find ich dieses Verbieten durch die Musikindustrie langsam viel zu lächerlich. Hab gerade keine Zeit das richtig auszuformulieren...
 
@ All Tab Kritiker: Davon werden wohl auch die Seiten für GT Pro und Powertab betroffen sein... DA gab es immer TABS und NOTEN!
(Und sehr häufig mit nur kleinen Fehlern)

Ich spiel zwar nicht so viel nach Tabs, aber aufregen tut mich diese aktion schon.
Denn gelegentlich will ich schonmal einfach nur wissen was der da jetzt spielt...

und @ raushören: Wie soll ich das machen wenn auf vielen Aufnahmen der Bass dermaßen in den Hintergrund produziert wird das man ihn kaum noch hört?

Klar, bei guter Produktion kann ich auch raushören... aber wenn ich denn Bass überhaupt nicht höre ist ds raushören leider nicht möglich, für mich jedenfalls...

MP3´s und VCD´s vesteh ich voll und ganz, steh ich dahint, Lyrics und jetzt Tabs sind einfach nur lächerlich... wenn man selbst nichtmal soetwas anbietet, wie will man damit dann Geld verdienen?
 
Stammen die ganzen GP Files eigentlich auch von Fans? Kann ich mir nicht so recht vorstellen, wenn ich die mit normalen, rumschwirrenden Tabs vergleiche ^^
 
Hi

Powertabs stammen auf jeden Fall von Fans, bei GP hab ich keine Ahnung, da ich das Programm nicht benutzte.


ASCII-Tabs sind imo nicht brauchbar, aber Powertabs bieten bedeutend mehr als normale Songbücher. Die gibt es sowieso fast nur für Gitarre.



Jedes Lied raushören zu müssen ist imo besch***. Ich kann das einfach nicht, jedenfalls bei komplizierten Sachen wie z.B. Dream Theater.

Gitarre geht ja immer noch, aber der Bass ist oft derbe schwer rauszuhören.



Von daher weiß ich nicht, was dieser ganze Aktionismus soll.


Gruß
Matthias
 
Guten Morgen,

hatte das eben auch im bassic-Forum geschrieben: Gibt es eine Möglichkeit, überhaupt an Bassnotationen für populäre Musik (Zielgruppe in meinem Fall: "gemeiner Coverbassist") dranzukommen? Songbooks die ich bisher sah enthielten meist neben Gitarren- oder Klavierarrangements höchstens die Akkordnotation, aber wenn wir doofe Basser mal die Noten von Stücken bräuchten, die man eben nicht so leicht raushört - sei es schon wegen der Produktion an sich mit einem Kasper an den Fadern, der keinen sauber konturierten Bass haben will - gibts ja oft genug. Ich hab mich bisher seltenst auf Tabs verlassen, aber zum Anregungen holen, was da an manchen Stellen gespielt werden könnte wars bisher immer ne gute Sache.

Also MI, bietet was die Zielgruppe haben will - zu einem angemessenen Preis - und schon macht Ihr Reibach. Aber das wird man hier auch nicht kapieren.

Grüße,

Daniel
 
deejot schrieb:
Guten Morgen,

hatte das eben auch im bassic-Forum geschrieben: Gibt es eine Möglichkeit, überhaupt an Bassnotationen für populäre Musik (Zielgruppe in meinem Fall: "gemeiner Coverbassist") dranzukommen? Songbooks die ich bisher sah enthielten meist neben Gitarren- oder Klavierarrangements höchstens die Akkordnotation, aber wenn wir doofe Basser mal die Noten von Stücken bräuchten, die man eben nicht so leicht raushört - sei es schon wegen der Produktion an sich mit einem Kasper an den Fadern, der keinen sauber konturierten Bass haben will - gibts ja oft genug. Ich hab mich bisher seltenst auf Tabs verlassen, aber zum Anregungen holen, was da an manchen Stellen gespielt werden könnte wars bisher immer ne gute Sache.

Also MI, bietet was die Zielgruppe haben will - zu einem angemessenen Preis - und schon macht Ihr Reibach. Aber das wird man hier auch nicht kapieren.

Grüße,

Daniel

Ich glaub' das hängt vom Songbook ab. In einem guten Songbook sind alle Instrumente ausnotiert. Trotzdem sind diese Bücher speziell, also nur für diese eine Band. Mir ist aufgefallen, das in einigen Songbooks z.B. diverse Fills des Bassisten nicht genau so notiert sind, wie er diese auf der CD eingespielt hat. Das liegt oft an der Zeitspanne -> Veröffentlichung der CD -> Veröffentlichung des dazugehörigen Songbook's.

Ein Buch für alles wird man kaum finden (egal, ob das Thema "populäre Musik" oder eine andere Musikrichtung ist). So ein Buch könnte heißen: "350 Bass-Licks - Stil: Rock - komplett notiert".

Da bleibt einem wohl nichts anderes übrig als im Musikladen ein paar Bücher zu wälzen und zu suchen. Macht mir keinen Spaß...und ist mir zu teuer. Mal eben 5 Bücher kaufen, von denen ich 8, 10 oder 15 ausnotierte Bass-Linien brauchen könnte? Ne... :(
 
P
  • Gelöscht von Gnomine
  • Grund: doppelpost !?!
DaFunkBrother schrieb:
Ein Buch für alles wird man kaum finden (egal, ob das Thema "populäre Musik" oder eine andere Musikrichtung ist). So ein Buch könnte heißen: "350 Bass-Licks - Stil: Rock - komplett notiert".

Das will ich ja garnicht.

Ganz offenbar gibt es ja einen "Markt" für Tab-Angebote. Und die MI ist mal wieder zu doof, diesen Markt aus Ihrer Stellung heraus - sie hat ja alles in der Hand! - zu bedienen. Stattdessen wird kriminalisiert und Krawall gemacht. (Dass hinter Tab-Seiten auch ein gewisser Aufwand steckt wird gerne geflissentlich übersehen)

Was mir vorschwebt wäre ein gezieltes Angebot an Noten/Tabs von Liedern, die man zu fairen Preisen als pdf und mit einem gängigen Payment-System beziehen kann. Meintewegen gleich für die essentiellen Instrumente ausnotiert, kann man im Coverfall dann ja als Bandausgabe ansehen.

Da bleibt einem wohl nichts anderes übrig als im Musikladen ein paar Bücher zu wälzen und zu suchen. Macht mir keinen Spaß...und ist mir zu teuer. Mal eben 5 Bücher kaufen, von denen ich 8, 10 oder 15 ausnotierte Bass-Linien brauchen könnte? Ne... :(

Richtig. Zu teuer. Und in unserer digitalisierten Zeit auch nicht mehr angemessen in allen Fällen. Klar, vieles kommt als Buch besser, aber ich kauf mir auch nicht das gesamte Abba-Werk in Druckform, grad um an die Akkorde von Waterloo zu kommen. (Hier fehlte auch die Basslinie in den Werken, die ich sah)

Grüße,

Daniel
 
Eine kurze Frage:

Woraus generieren hier manche ihren Anspruch auf kostenlose Transkriptionen?

http://bundesrecht.juris.de/urhg/

§2 UrhG schrieb:
§ 2

Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:


2.

Werke der Musik;

...

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen


Erweiternd ( http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/gw02.html#2b ) und da besonders ee):

b) Werke der Musik (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG)

aa) Ausdrucksmittel für die Empfindungen und Gedanken sind bei Werken der Musik im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG Töne. Geschützt ist das individuelle Tongefüge. Urheber solcher Werke sind insbesondere die Komponisten (zusammengeschlossen unter anderem im Deutschen Komponistenverband e.V.). Soweit sie Mitglied der GEMA sind, nimmt diese die meisten ihrer urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse wahr. Ansprechpartner bei Werken der Musik sind im Bildungsbereich beispielsweise der Verband Deutscher Schulmusiker e.V. (VDS) oder der Verband Deutscher Musikschulen e.V.

bb) Für die Erlangung von Urheberrechtsschutz kommt es nicht darauf an, dass das Werk in Noten oder auf Tonträgern fixiert ist. Auch improvisierte Musikstücke sind dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Entscheidend ist, dass die persönliche geistige Schöpfung durch irgendeine Ausdrucksform für die Umwelt wahrnehmbar ist. Die Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit von Werken der Musik sind nicht sehr hoch; auch die sog. ?kleine Münze? ist geschützt (BGH, Urt. v. 03.02.1988 - I ZR 142/86 = URECHT Web-Dok. 9/1999). Nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglich sind mangels individuellen Gestaltungsspielraums Akkorde, Klänge oder allgemeine Prinzipien der Musiklehre. Nur die Umsetzung dieser Lehren mit Hilfe von Tönen ist dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Zur Frage des Schutzes für Werke der Musik in den USA siehe US Copyright Office, Circular 50: Copyright Registration for Musical Compositions.

cc) Gemäß § 3 S. 2 UrhG wird die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik nicht als selbstständiges Werk geschützt. Ergänzend bestimmt § 24 Abs. 2 UrhG, dass ein Werk der Musik, durch welches eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zu Grunde gelegt wird, nicht ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden darf (sog. starrer Melodienschutz).

dd) Nach überwiegender Auffassung handelt es sich bei der Verbindung von Musik und Text nicht um ein einheitliches Werk, sondern um die Kombination eines Werkes der Musik mit einem Sprachwerk. Es handelt sich damit um einen Fall der sog. Werkverbindung nach § 9 UrhG (siehe Grundwissen III). Anders ist dies in den USA (siehe 17 U.S.C. § 102 (a) (2): ?Works of authorship include the following categories: (...) (2) musical works, including any accompanying words (...)?).

ee) Grafische Aufzeichnungen von Musik sind keine Schriftwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, sondern Werke der Musik im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG, denn die Notierung ist kein Ausdrucksmittel der Sprache. Eine solche grafische Aufzeichnung von Musik ist nicht nur die traditionelle Notenschrift, sondern auch die Tabulatur, beispielsweise für die Gitarrenstimme (siehe hierzu das On-Line Guitar Archive (OLGA)).

Beachte: Das Vervielfältigen von solchen grafischen Aufzeichnungen von Musik unterliegt gemäß § 53 Abs. 4 lit. a UrhG besonderen Beschränkungen: Die Vervielfältigung grafischer Aufzeichnungen von Werken der Musik ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UrhG oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. Weitere Informationen enthält der Fall ?Die Aufführung des Schulorchesters?.

§6 UrhG schrieb:
§ 6

Veröffentlichte und erschienene Werke

(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

(2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist.

§7 UrhG schrieb:
§ 7

Urheber

Urheber ist der Schöpfer des Werkes

§8 UrhG schrieb:
§ 8

Miturheber

(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.

(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.

(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.

(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.

Wobei der Miturheber im Falle von Tabulaturen ja fraglich ist, denn auch die zaehlen zum Musikstueck.

§12 UrhG schrieb:
§ 12

Veröffentlichungsrecht

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

§53 UrhG schrieb:
§53

Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

...

2.

zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,

...

(4) Die Vervielfältigung

a)

graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,

...

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
 
lennynero schrieb:
[Viel juristisches Kauderwelsch, mit dem sich angehende Rechtsanwälte auseinandersetzten wollen]

Ist es eigentlich erlaubt sich Songs 'rauszuhören?

Gruesse, Pablo
 
palmann schrieb:
Ist es eigentlich erlaubt sich Songs 'rauszuhören?

Gruesse, Pablo

Klar, nur veroeffentlichen darf man das nicht ohne weiteres.
 

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