Texmex Stratocaster von Fender?

  • Ersteller Zigeunerschnitze
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Ich war mir sicher, dass man das nicht darf, aber je mehr ich im Internet recheriere desto verwirrender wirds. Momentan möchte ich nur sagen: Ich bin mir nicht sicher... Hier im Board habe ich schon zwei Threads zu so was gefunden, aber auch da gabs keine definitiven Aussagen.

Betrug ists natürlich nicht, du hast die Gitarre ja nicht als Fender ausgegeben. Es betrifft IMHO "lediglich" das Markenrecht. Wenn da also jemand was gegen hat dann wahrscheinlich nur Fender selbst.

P.S.:
Wenn wir noch lange über die Gitte reden setzt mein GAS wieder ein und ich riskier den Kauf einfach.
Ahhh, ich muss widerstehen, ich habe schon genug Gitarren...
 
@Xanadu: Soweit ich den Thread richtig verfolgt habe, wollte unser "Neuling" ein Schnäppchen machen, da er dachte eine "Fender" für 120,- Euro kaufen zu können. Dass es keine ist, hatte sich sehr schnell geklärt. Alle weiteren Argumente (bis auf den Hinweis mit dem Plagiat) waren (auf die eigentliche Thematik gewertet) im besten Fall "amüsant".

Gruß

Andreas
 
Wobei mich jetzt übrigens wirklich interessiert ob das legal ist.

Bei eBay flöge die Gitarre sicherlich sofort wegen der eBay AGB raus, da sind die nicht zimperlich und schütten gerne mal das Kind mit dem Bade aus. Fender ist auf jeden Fall eine eingetragene Marke (www.dpma.de), gewerblich darf man solche Gitarren nicht verkaufen aber wie das bei Privatverkauf aussieht weiß ich nicht.
 
Doch, ich denke, dass es bei einem Privatverkauf nicht anders ist. Das Interesse liegt ja bei der Ursprungsfirma (in unserem Fall Fender), die durch das Plagiat geschädigt werden. Wird ein solcher Fall in deren Rechtsabteilung gemeldet, gehen diese gegen den Betrug vor. Ähnlich wie bei gestohlener Ware, wird das Plagiat eingezogen, d.h. der Käufer wird zwar nicht strafrechtlich verfolgt, bleibt aber auf dem Schaden sitzen. Die Produktion solcher Plagiate kann man nur selten verhindern (finden im Ausland legal statt), deshalb wird man beim Handel (den Netzwerken) tätig. Da ebay schnell in ein solches Netzwerk (als Marktplatz) eingebunden werden könnte, reagieren diese bei einer Meldung entsprechend schnell.

Im Detail kann ich da aber auch nichts zu sagen, bin ja kein Rechtsanwalt. Hatte mich, wie du, nur selbst schlau gemacht, da mir bei ebay jemand ein Plagiat verkaufte. Mit der Aussage "wußte ich nicht, danke für den Hinweis" ( - habe ich das neulich nicht erst wieder gelesen? ;)) zog er sich aus der Affäre. Allerdings, damit hier keine Missverständnisse auftreten, hatte der Verkäufer das Plagiat als "echte Markenware" angeboten. Das ist hier, mit der angeblichen Fendergitarre, nicht passiert (demnach unterstelle ich auch keine Betrugsabsichten)!

Gruß

Andreas
 
Hallo Saitenstechen,

zunächst möchte ich klar zugeben, dass ich von E-Gitarren weit weniger Ahnung hab als Du.

Möchte trotzdem auf ein paar Punkte eingehen:

1. Ob das Holz einen Einfluss den Klang hat?
Meiner Meinung nach ganz klar jaaa!!!! Ich bin nach langer Suche bei Mahagoni für den
Korpus hängengeblieben. Und ich hab noch nie eine Nicht-Mahagoni-Strat gesehen, die diese warme Grundcharakteristik hatte. Es handelt sich um eine alte Ibanez Blazer. Eine absolut gleiche Blazer (gliecher Hals, gleiche Pickups, gleiche Fabrik...) aus der Zeit mit Esche-Korpus klingt ganz anders. Konnte ich direkt vergleichen, da ich auch eine solche mal hatte. Ich beziehe das mal mit meinem E-Gitarren-Halbwissen auf den Korpus.

2. Ist ein 1-teiliger Korpus besser als ein mehrteiliger?
Genau diese Frage hatte ich mal vor ca. einem Jahr hier gestellt. Es ging um folgendes: Ich hatte 2 von diesen Ibanez-Mahagoni-Strats. Absolut identische Gitarren, außer: die eine hatte einen 3-teiligen Korpus, die andere einen einteiligen (Ibanez hat das wohl zu der Zeit nach Verfügbarkeit des Holzes mal so mal so gemacht.
Die überwiegende Meinung im Forum war, dass eine 1-teiliger Korpus nicht zwangsläufig besser sein muss und ein mehrteiliger nicht zwangsläufig schlechter (es gab auch andere Meinungen).
Da ich eine verkaufen wollte, hab ich im Blindtest genau getestet, welche besser klingt (akustisch, ohne Amp) Ergebnis: sehr, sehr ähnlich, fast identisch. Die mit dem 1teiligen Korpus hatte eine etwas schnellere Ansprache und die einzelnen Töne klangen etwas fetter. Aber wie gesagt, kaum der Rede wert und über Amp gar nicht der Rede wert.
Ich denke auch nicht, dass die eine Gitarre nur wegen des Korpus besser klang. Das kann an sonstwas liegen. Trotzdem hab ich die mit dem 1teiligen behalten und die andere verkauft.

Man kann übrigens an den "Zargen" oft ziemlich gut erkennen, wo die Gitarre zusammengesetzt ist.

ich habe auch nie geschrieben, dass ein 1-teiliger Korpus besser klingt. Aber wie du bemerkt hast: er ist einfach teurer. Eine Fender USA Custom Shop Strat für 2000.- wird sich wohl kaum mit 5-teiligem Korpus verkaufen lassen. Warum eigentlich nicht? Wenn´s doch egal ist?

Und zum Thema "Bastelgitarren". Müssen die immer schlecht sein? Ganz im Gegenteil, das kann eine (industriell hergestellte) Gitarre erst richtig gut machen.
2 Beispiele (ok, wieder Akustikgitarre):
-Kumpel kauft neue Yamaha Konzertgitarre für ca 300.-. Klang: scheiße! Dumpf, keine Ansprache, keine Tonentfaltung. Er hat dann mal die Lackierung runtergemacht, die abwartig dick war und dünn nachlackiert. Ergebnis: spritzige, perlige Ansprache und alles schwingt viel besser.

- Manchmal ist auch einfach der Steg (nicht Stegeinlage) zu massig für die Gitarre. Hab schon gute Ergebnisse erzielt, wenn ich bei dieser oder jene Gitarre den ein oder anderen Milimeter abgeschliffen habe. Hab ich bisher 5x gemacht und nie bereut. Einmal sogar bei einer alten Guild. Da war ich schon etwas nervös, war aber die richtige Entscheidung. Man kann sich nicht vorstellen, wie das den Klang einer Western verändert (Achtung: verändert ist nicht gleich verbessert).

- Und wenn ich eine minderwertige Kunststoffstegeinlage einer Gitarre durch einen aus Knochen ersetze, ist es auch eine "Bastelgitarre".

Grüße, venturini
 
Moin

@venturini
hast du die pickups selber eingebaut oder waren die schon im korpus verbaut als du die Gitarre gekauft hast ?
 
Bei einer Westerngitarre hatte ich den Steg (war aber in meinem Fall eine Einlage :D) mit Sandpapier bearbeitet und auch ein gutes Ergebnis in der Saitenlage erzielt. Alles, was du zu den Akustikgitarren gesagt hast, kann ich nur unterschreiben. :great:

Mit dem Thema E-Gitarrenbau beschäftige ich mich tatsächlich in den letzten Monaten sehr intensiv. Persönlich tendiere ich zu der Meinung, dass das Gesamtkonzept einer E-Gitarre den Ton bzw. die Klangfarbe bestimmt und das Holz des Solid-Body eine eher untergeordnete Rolle spielt. Ab einer gewissen Dichte (= qualitativ hochwertiges Hartholz) werden keine Frequenzen mehr durch den Korpus gedämpft. Demnach müßte man, um einen weicheren Ton zu erzeugen eher ein Tonholz wählen, dass noch Dämpfungseigenschaften hat. Linde oder Rotzeder( welche beide unter den anspruchsvollen Käufern recht verpönt sind) stellen in dem Bezug eigentlich eine gute Wahl da.

Ob ein Korpus nun aus mehreren Teilen geleimt ist, gewinnt wohl nur an Bedeutung, wenn man an die Auswirkungen der Zellstruktur glaubt. Der Leim unterbricht, aus dieser Sicht, die Zellstrukturen (ändert den Ton) oder wirkt dämpfend. Aber das ist mir schon zu viel Voodoo. :rolleyes: Immerhin wird der Hals (dessen Festigkeit und Mensur nachweislich großen Einfluss ausübt) auch eingeleimt oder verschraubt.

Für ein edles Instrument, bei dem auch der ästhetische Wert wichtig ist, würde ich auch auf einen einteiligen Korpus eines besonderen Tonholzes achten. Ein Gitarre darf ja ruhig etwas besonderes sein, d.h. ein kleines Kunstwerk. Aber gerade bei den günstigen Instrumenten sollte man den Voodoozauber hinten anstellen und auf die Bespielbarkeit und den Sound (in der Preisklasse) achten. Wenn eine Chinastrat aus Linde ordentlich verarbeitet ist und die Grundcharakteristik einer Strat im Sound spiegelt, dann ist völlig egal, ob sie ein Puzzle oder Brett ist. :D Da sind wir, denke ich, auch völlig einer Meinung (was ich so aus deinen geschriebenen Zeilen herauslesen konnte).

Gruß

Andreas
 
Ihr könnt auf eure Gitarren draufkleben was ihr wollt.

Haut ihr Fender Decals auf die Kopfplatte, muss man als Verkäufer darauf hinweisen, dass es keine Fender ist, sondern irgendein No-Name Produkt, falls man den Herstellernamen nicht kennt.
Bei ebay dürft ihr die Gitarre nicht in die Rubrik "Fender" einstellen. Besser "Sonstige" oder "Anfänger Gitarren". Und auch hier natürlich darauf hinweisen, dass dies keine "Fender" ist.
 
Ihr könnt auf eure Gitarren draufkleben was ihr wollt.

Haut ihr Fender Decals auf die Kopfplatte, muss man als Verkäufer darauf hinweisen, dass es keine Fender ist, sondern irgendein No-Name Produkt, falls man den Herstellernamen nicht kennt.
Bei ebay dürft ihr die Gitarre nicht in die Rubrik "Fender" einstellen. Besser "Sonstige" oder "Anfänger Gitarren". Und auch hier natürlich darauf hinweisen, dass dies keine "Fender" ist.

Nö, Ebay wird sehr, sehr wahrscheinlich die Auktion beenden, da in deren AGB steht, dass man dort keine Kopien von Markenartikeln verkaufen darf. Das hat nichts mit Gesetzen zu tun sondern fällt unter die Vertragsfreiheit. Wenn Ebay in seine AGB schreiben würde, dass man dort keine roten Schuhe verkaufen darf wäre das auch legal, Vertragsfreiheit halt.

Klar, sagt man nicht, dass es eine Kopie ist, wäre es Betrug. Das folgt aus dem Strafrecht. Darum geht hier aber nicht.

Es gibt aber auch noch das Markenrecht.
"Fender" ist eine geschützte Marke.

Erst mal darf man so eine Gitarre weder einführen noch ausführen:
"
Beschlagnahme

Unrechtmäßig gekennzeichnete Ware kann auf Antrag des Markeninhabers bei Einfuhr oder Ausfuhr durch die zuständige Zollbehörde gem. § 146 MarkenG beschlagnahmt werden. Gem. § 148 Abs. 1 MarkenG ist der Antrag bei der zuständigen Oberfinanzdirektion zu stellen und gilt in der Regel 2 Jahre. Die Kosten der Beschlagnahme hat der Antragsteller zu tragen (zu verauslagen).
"

Und wenn Fender als Markeninhaber was gegen die Gitarre hat heißt es wohl "Ab in die Müllpresse":

"
Vernichtungsanspruch

Neben den Ansprüchen aus §§ 14, 15 MarkenG besteht gem. § 18 MarkenG ein Anspruch auf Vernichtung der gekennzeichneten Gegenstände sowie der im Eigentum des Verletzers befindlichen, der widerrechtlichen Kennzeichnung dienenden, Vorrichtungen. Begrenzt wird der Vernichtungsanspruch vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
"

Man korrigiere mich, falls ich mich irre. :)
 
Der Fall hier könnte meiner Meinung nach auf die Gitarrenkopie übertragen werden:
http://www.marken-recht.de/markenrecht_forum/showthread.php?t=759

Zusammenfassung:
Zitat eines Promienten auf T-Shirt gedruckt -> bei Ebay angeboten -> Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung der Wortmarke, Kosten 900€ -> Geweigert zu zahlen -> Gerichtstermin...
 
@Stratfier

Die Pickups waren schon drin. Hab´s aber im Laden bestätigen lassen.

Grüße
 
Einen "Fender" Hals (sofern es einer ist) darf man durchaus in einen anderen Korpus verbauen und natürlich auch die Kopfplatte nach eigenem Ermessen gestalten. Nur darf man ein "Plagiat" nicht verkaufen oder besitzen. Ob es jedoch ein Plagiat ist, bleibt weiterhin reine Mutmaßung.

Gruß

Andreas

Du darfst ein Plagiat besitzen und auch verkaufen, sofern du darauf hinweist!
 
Nein, man darf so ein Plagiat nicht verkaufen, das kann schnell teuer werden wenn der Markeninhaber da Klage einricht (oder auch nur über einen Anwalt zivilrechtlich eine Zahlung verlangt). Fender ist eine eingetragene Marke, damit darf eben nur Fender Fender auf seine Gitarren schreiben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_(Recht)#Rechte_aus_einer_Marke_.28Markenschutz.29

"
Der Markeninhaber hat gegen einen Verletzer einen Unterlassungsanspruch gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke, sofern das verwendete Zeichen mit der eingetragenen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist und das Zeichen für identische oder ähnliche Dienstleistungen bzw. Waren verwendet wird, für die die Marke eingetragen ist (umgangssprachlich "Markenpiraterie"). Vom Verletzer kann Unterlassung, Beseitigung durch Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke versehenen Waren oder zumindest Entfernung der Marke, Auskunft über den Umfang der Benutzung und Schadenersatz verlangt werden. Der Schadenersatz kann auf drei verschiedene Weisen berechnet werden: Der Markeninhaber kann Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, Herausgabe des Verletzergewinns oder Ersatz der eigenen Mindereinnahmen verlangen. Auf Antrag (vgl. Strafantrag) des Verletzten wird auch eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet.
"
 

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