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infection82
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Hi;
also folgende Problemdarstellung:
Ein Bandmitglied ist der Gema beigetreten für 2 Studioalben, im Register steht er bei einem Album als Komponist und bei dem zweiten als Textdichter.
Folgendes Bandmitglied ist jetzt freiwillig ausgeschieden, sprich die Band exestiert weiter mit neuen Musikern .
Hat die Band die Möglichkeit die beiden Studioalben neu zu veröffentlichen ohne die Genehmigung des ausgeschiedenen Bandmitgliedes einzuholen .
Wie verhält sich das mit dem Urheberrecht , wird sowas von der Gema mit aufgenommen?
vielen Dank
also folgende Problemdarstellung:
Ein Bandmitglied ist der Gema beigetreten für 2 Studioalben, im Register steht er bei einem Album als Komponist und bei dem zweiten als Textdichter.
Folgendes Bandmitglied ist jetzt freiwillig ausgeschieden, sprich die Band exestiert weiter mit neuen Musikern .
Hat die Band die Möglichkeit die beiden Studioalben neu zu veröffentlichen ohne die Genehmigung des ausgeschiedenen Bandmitgliedes einzuholen .
Wie verhält sich das mit dem Urheberrecht , wird sowas von der Gema mit aufgenommen?
vielen Dank
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