• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Texte des Ex-Sängers singen

  • Ersteller Micha2010
  • Erstellt am
Micha2010
Micha2010
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
11.12.19
Registriert
24.01.06
Beiträge
129
Kekse
0
Ort
Dresden
Liebes Forum,

gesetzt dem Fall, es gäbe eine Band, die sich von ihrem Sänger oder ihrer Sängerin getrennt hat. Könnte dieser oder diese darauf bestehen, dass die Texte von Liedern, die er oder sie geschrieben hat, nicht mehr gesungen werden? Wie würde sich dies bei Melodien verhalten, die die Band gemeinsam entworfen hat?

Vielen Dank für Eure Meinungen.
 
Eigenschaft
 
Nein, die Songs sind ein "verbundenes Werk", da müsste jemand einen sehr triftigen Grund haben. Aus Bocklosigkeit kann ein Miturheber die Verwertung nicht einfach verweigern.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__9.html

Es besteht allerdings immer ein Anspruch auf "angemessene Vergütung".
Soweit die Theorie.

Wenn ein solcher Fall in der Praxis auftreten sollte, stellt sich aber immer auch die Frage, ob Paragrafen das Problem lösen und ob es zielführender ist, einfach einen neuen Text zu schreiben. Dann ist es geräuschlos gelöst und man muss sich nicht gegenseitig mit Anwaltsschreiben annerven.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich würde auf jeden Fall dazu raten, sich mal erst getrennt schlau zu machen (der post von Beyme ist meines Erachtens zutreffend) und dann vernünftig zu einigen. Vernünftig heißt für mich, dass jede berechtigten Interessen auf den Tisch kommen und ein guter Kompromiss gefunden wird, mit dem alle Beteiligten gut leben können.

Vermutlich sind in der Band, die nun auseinandergegangen ist, songs gemacht worden, bei denen ein Bandmitglied, das nun kein Bandmitglied mehr ist, die Texte beigesteuert hat (vermutlich auch die Gesangsmelodie).

Die alte Band will die songs weiterspielen. Sie bedient sich dann des Eigentums eines Menschen, der nicht mehr in der Band spielt. Der kann das nicht einfach verweigern, weil das bedeuten würde, dass die anderen auf ihr Eigentum an diesen songs verzichten müßten. Aber er hat Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Wenn ich davon ausgehe, dass auch der aus der Band ausgeschiedene Mensch diese songs oder einen Teil davon weiter verwenden will, könnte ein Kompromiss darin liegen, dass man sich das gegenseitig gestattet. Eine mögliche Linie wäre, dass man dann auch finanziell keine Ansprüche aneinander stellt (denn beide Seiten können die songs verwenden) oder falls die jeweiligen Beiträge zu den songs zu sehr auseinanderfallen kann man auch Verhältisse aufstellen.

Wenn der ausgeschiedene Mensch mit den songs nichts mehr machen will, wird es etwas komplizierter. Dann müßte man tatsächlich darüber sprechen, was man jeweils unter "angemessener Vergütung" versteht.
 
Angemessene Vergütung ist/kann das sein, was die GEMA für die Verwertung eines Songs zahlen würde. Ich habe das für die seit wenigen Tagen verfügbaren INKA-Zahlen der GEMA für die Ausschüttung des Aufführungsrechts/Livekonzerte des Jahres 2014 gerade erst online gestellt.

Nachdem ich bis vorgestern sechs Jahre Board-Pause eingelegt hatte, bin ich mit der neuen Software noch nicht so 100prozentig fit und weiß im Moment nicht, ob oder wie ich ein pdf-file in diesen Beitrag einfügen kann/darf. Ich versuche mal den Link direkt zu unserer Dokumentendatenbank auf allmusic.de einzubinden - und hoffe, dass das funzt:
https://www.allmusic.de/module.php5...sbeispiel_einzeltitelwert.pdf&fid=2&mod=files

Dort sind in der Spalte "GESAMTLIZENZ JE TITEL" die Ausschüttungen der GEMA des Jahres 2014 aufgelistet, die für jeweils eine Aufführung eines Werkes in den jeweiligen INKA-Segmenten (die GEMA unterteilt nach den Lizenzzahlungen, die ein Veranstalter an die GEMA zahlt und schüttet entsprechend gruppiert aus. Das bedeutet aber auch, dass ein Titel mal bei einem Gig unter 50 € Lizenzaufkommen aufgeführt werden kann. Wenn beim nächsten Gig mehr Leute kommen und mehr Eintritt erzielt wird, weswegen der Veranstalter dann auch mehr GEMA-Lizenz zu zahlen hat, dann kann das gleiche Werk in einem der nächsthöheren Segmente eine Ausschüttung generieren, die dann logischerweise höher ist - hoffe, das ist logisch genug erklärt!).
HINWEIS: Dieser Betrag wird an alle beteiligten Rechteinhaber (plus ggf. Musikverlag) ausgeschüttet. Will heißen: wenn ein Sänger nur einer von mehreren am Werk beteiligten war, dann steht ihm auch nur ein Teil dieser Ausschüttung für die Aufführung/en des Werkes zu.
Spielt eine Band den Titel mit/vom Ex-Mitglieder z.B. bei 20 Shows, dann ist der entsprechende Wert des Werkes ebenfalls leicht zu ermitteln. Dazu muss man gar nicht lange streiten. Und dass ehemalige Mit-Autoren die Aufführung des Werkes nicht verhindern können, wurde ja hier bereits sachlich erläutert.

Falls sich das pdf-file nicht direkt aufrufen lassen sollte, wäre hier der Link zu dem bereits in einem anderen Thread verlinkten Artikel über die aktuellen GEMA-Ausschüttungsberechnungen für Live-Konzerte des Jahres 2014 (vom April 2015).
https://www.allmusic.de/module.php5?fid=7&ident=334&mod=vorlagen

BG, Bernd
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben