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Wer haftet für Schäden an Instrumenten während Open Air Gig?

DGLVT
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Habe bald nen Gig Openair und ich frage mich wer zahlt sollte was an meinem Equipment kaputt gehen wenn es regnet. Ich weiss viele denken sich so what? Aber wenn man mal bedenkt das der Veranstalter n Halbes dach nur aufbauen wird würde micj schon interessieren wer dann (falls der schaden eintritt) zahlt.
 
Eigenschaft
 
Meine Meinung, keine rechtliche Beratung ..... Wenn nichts vertraglich vereinbart ist, dann wirst Du auf Deinem Schaden sitzen bleiben.
 
Es zahlt deine Versicherung.
 
Sprich das unbedingt vorher mit dem Veranstalter ab!

Sowas ist mir in vergleichbarer Form bereits passiert, nur dass ich saumäßiges Glück hatte und kein Schaden entstanden war.

Vertraglich war gar nix vereinbart, alles lief mündlich (dazugelernt :rolleyes1: ), und eine Instrumentenversicherung etc. hätte ich auch keine gehabt.
 
wenn vorhanden ja

Und wenn das eigene Verhalten nicht gegen eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag verstößt.

Einfach während eines Regens weiter mit der Gitarre vorne herumzutanzen, dürfte wohl kaum abgedeckt sein. Den Verstärker während der Nutzung dem Regen auszusetzen, würde ich schon auf Grund der eigenen Sicherheit auf keinen Fall.

Das Equipment insgesamt ohne Überdachung unbeaufsichtigt stehen lassen, dürfte wohl auch eher eine Obliegenheitsverletzung sein.

Insofern: Auf jeden Fall darauf achten, dass die Amps überdacht sind und im Zweifel eben den unüberdachten Bereich verlassen. Dann passiert den Instrumenten auch nichts, ist dann natürlich nur noch eingeschränkt Rock´n´Roll :)

Grundsatz: Auch mit einer passenden Versicherung sollte man auf seinen Kram acht geben und nicht mutwillig Schäden herbeiführen. Denn dafür ist man nicht versichert.

Aber wenn man mal bedenkt das der Veranstalter n Halbes dach nur aufbauen wird würde micj schon interessieren wer dann (falls der schaden eintritt) zahlt.

Was schlägt denn der Veranstalter vor, wie die Musiker bei einem plötzlichen Regenschauer zu reagieren haben? Vielleicht sollte da doch über eine vollständige Überdachung geredet werden.
 
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Wahrscheinlich gibt es noch Restbereiche im Leben, für die mal nicht andere Leute verantwortlich sind.
 
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Wahrscheinlich gibt es noch Restbereiche im Leben, für mal nicht andere Leute verantwortlich sind.

Aber irgendwer anders muss doch den Schaden bezahlen. Wo kommen wir denn dahin, wenn das eigene Verhalten auch für einen Selbst Konsequenzen hat :)
 
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Es zahlt deine Versicherung.

Die zahlt sicher nicht, wenn Du Dein Zeug in den Regen stellst.
Zahlen muss erstmal der, der für den Schaden verantwortlich ist. Wenn es keinen gibt, dann man selbst oder gegebenenfalls eine Versicherung. Es hängt also vom Schaden ab. Pauschal kann man da wenig sagen.
 
Die zahlt sicher nicht, wenn Du Dein Zeug in den Regen stellst....

Wenn ich mein Zeug in den Regen stelle, dann handle ich doch absichtlich. Klar zahlt da niemand :rolleyes:

Aber steht mein Zeug irgendwo und es fängt an zu regnen, dann sähe die Sache ggf. anders aus. Selbst überdacht stehend könnte durch Wind mein Zeug nass werden und kaputt gehen - dann würde es sich lohnen zu versuchen, eine ggf. vorhandene Versicherung in Anspruch zu nehmen.
 
Versicherungen leben nicht davon Auszahlungen, sondern Einnahmen. Daher wird in der Regel mit Händen und Füßen versucht eine Auszahlung zu vermeiden.
Wer sein Zeugs bewusst dem Risiko aussetzt z.B. gestohlen zu werden, nass zu werden, überfahren zu werden usw. hat in aller Regel keinen Versicherungsschutz.
Wer das Risiko nicht eingehen möchte, muss entweder mit dem Veranstalter eine (wirksame) Vereinbarung treffen, dass er für Schäden haftet, oder man stellt sein Zeugs nicht auf.
 
Wenn ich mein Zeug in den Regen stelle, dann handle ich doch absichtlich. Klar zahlt da niemand :rolleyes:

Aber steht mein Zeug irgendwo und es fängt an zu regnen, dann sähe die Sache ggf. anders aus. Selbst überdacht stehend könnte durch Wind mein Zeug nass werden und kaputt gehen - dann würde es sich lohnen zu versuchen, eine ggf. vorhandene Versicherung in Anspruch zu nehmen.

die Frage dürfte sein ob auch grobe Fahrlässigkeit in dem jeweiligen versicherungsvertrag mitversichert ist .

seine Ausrüstung oder freiem Himmel abzustellen ohne gleichzeitig dafür zu sorgen, dass bei einsetzendem Regen eine umgehende Abdeckung erfolgen kann, dürfte wohl grob fahrlässig sein. Auch plötzlich einsetzender Regen ist nun mal kein fern liegendes Naturereignis.
 
War der OpenAir-Gig eigentlich schon und wie ist gelaufen?
 
der Veranstalter kann eine tageweise Haftpflicht abschließen. Sonst kommt es natürlich darauf an, ob eine Equipment-Instrumentversicherung Deinerseits besteht.

Normalerweise ist eine Bühne auch überdacht
 

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