What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
  • Erstellt am
Bei einem sehr teuren/wertvollen Instrument könnte man erwägen, in die USA zu fliegen, das Teil zu kaufen und dann als persönliches Reisegepäck einzuführen. Natürlich sind auch dann Zoll plus MwSt. bei der Einfuhr fällig, und auch die oft diskutierte Problematik Gitarre als Handgepäck im Flieger kommt zum Tragen.


@martin:

Ich habe das aus dem englischen Wikipedia Eintrag über CITES (wohlwissend, daß Wikipedia nur eingeschränkt zitierfähig ist)

https://en.wikipedia.org/wiki/CITES

Zizat:

The convention was opened for signature in 1973 and CITES entered into force on 1 July 1975

Gruß

Andreas
 
Grund: Nachtrag
Zuletzt bearbeitet:
Rein pragmatisch ...

Das du alle Papiere konservieren musst, ist dir erst klar, wenn CITES zugeschlagen hat. Mit dem Export, oder Re-Export wäre eine ganz andere Dokumentation verbunden. Ich schicke denen aber mal eine Mail um das zu klären.

Gruß
Martin
 
Servus zusammen!

Nur eine kurze Bestätigungsfrage.

Wenn ich auf z.B Reverb oder eBay eine Gitarre aus einem EU Land kaufe (in meinem Fall Spanien)
brauch ich dann einen Beleg, oder nicht?
Der Verkäufer behauptet er schickt ständig Gitarren nach Deutschland ohne Dokumente.
Rechnung hat er keine mehr, die Gitarre ist vom Februar 2016.

Was sagt ihr?
 
Fehlt Dir der Beleg, dass die Gitarre vor dem 2.1.17 in der EU war, hast Du das Problem, wenn Du sie nach außerhalb der EU verkaufen willst (Stichwort: Ausfuhrgenehmigung). Bei einem (möglichen) Verkauf innerhalb der EU kommt es auf den Käufer an. Ich persönlich würde jetzt keine Gitarre mehr kaufen, bei der ich
a) den sog. "Vorerwerb" belegen kann (bzw. vom Verkäufer belegt bekomme) oder
b) die die CITES Dokumente über die Einfuhr (falls nach dem 2.1.17) bekomme.
 
brauch ich dann einen Beleg, oder nicht?

Als Käufer und Nutzer nicht unbedingt (du solltest aber Screenshots von Reverb/Ebay machen um zeigen zu können, wie die von dir gekaufte Gitarre beschrieben war. Besser wäre es halt mit Papieren :)

Als Verkäufer wirst du dir einen Teil der Kunden verprellen, wenn du die Dokumente nicht mitliefern kannst. Zusätzlich kommst du nicht mehr aus der EU raus (bei uns auch die Schweiz ... und demnächst dann wohl auch England)

Gruß
Martin
 
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UK heisst doch vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, ergo dessen ergänze ich noch... :rolleyes:

P.S.: Null-komma-Josef aber Kenntnis darüber habe, ob in Nordirland Instrumentenhersteller beheimatet sind. :embarrassed:
 
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UK heisst doch vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Bei Wikipedia nachgeschaut (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Großb...ichnung_.E2.80.9EGro.C3.9Fbritannien.E2.80.9C) und festgestellt, dass ich das besser vorher gemacht hätte. :embarrassed:

P.S.: Null-komma-Josef aber Kenntnis darüber habe, ob in Nordirland Instrumentenhersteller beheimatet sind. :embarrassed:
Es bedarf da keines Instrumentenherstellers. Es reicht, wenn dann da der Vertragspartner (privater oder gewerblicher Käufer oder Verkäufer) seinen (Wohn-)Sitz hat.

Beste Grüße
Dita
 
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Das fehlende Nord-Irland -gewinnt an Bedeutung, wenn es um den Transport geht. Die verhandeln doch gerade über die offen bleibende Grenze zur Warenwirtschaft. Also Gitarre nach Irland verschicken, über die Grenze tragen lassen, dann von Nord-Irland zum eigentlichen Ziel. Passiert im Bodenseeraum wahrscheinlich auch ständig :) ...

UUPPSS - ich habe gelästert :eek: ...

Gruß
Martin
 
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Als Käufer und Nutzer nicht unbedingt (du solltest aber Screenshots von Reverb/Ebay machen um zeigen zu können, wie die von dir gekaufte Gitarre beschrieben war. Besser wäre es halt mit Papieren :)

Als Verkäufer wirst du dir einen Teil der Kunden verprellen, wenn du die Dokumente nicht mitliefern kannst. Zusätzlich kommst du nicht mehr aus der EU raus (bei uns auch die Schweiz ... und demnächst dann wohl auch England)

Gruß
Martin

Vielen Dank für die Antwort.
Da ich der Käufer bin sollte das dann so ausreichen. Screenshots hab ich schon gemacht.
 
Hab jetzt nochmal eine dusselige Frage. Cites Relevant sind alle Arten von Palisander (rosewood), wie schaut es mit Ebenholz (Ebony) aus? Ich hab gelesen das es nur um Arten aus Madagaskar geht...aber das steht ja auf dem Griffbrett nicht drauf wo der Baum mal gestanden hat. :nix:
 
das es nur um Arten aus Madagaskar geht

Ja, praktisch alles aus Madagaskar ist auf der CITES Liste gelandet.

Bei Ebony steht in Produktbeschreibungen müsste es ausgewiesen sein und dann als "Vorerwerb" gekennzeichnet.

Allerdings würde auch "Vorerwerb 2016" nichts bringen, denn es ist bereits mehrere Jahre auf der Liste. In all diesen Jahren haben die Hersteller Ebony nicht als "Nicht-Madagaskar" ausgewiesen ... insofern musst du davon ausgehen, dass die Einschränkungen eingehalten wurden.

Ziemlich früh im Thread gab es dazu allerdings auch sehr gute Information #26 ff ... vielleicht noch mal reinschauen.

Gruß
Martin
 
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Also wenn ich das richtig verstehe muss ich mir bei einer fertigen Gitarre mit einem Griffbrett aus Ebenholz keine Bommel beim Import machen, da sich der Schutz nur das Material beschränkt..also dem Halbzeug/Rohware.
Wenn ich jetzt nur ein Griffbrett importieren möchte oder ein einfach ein schlichtes Brett muss ich belegen können das es nicht aus Madagaskar kommt. Richtig??
 
Wie sollst du beweisen, dass es NICHT aus Madagaskar kommt, wenn es für den Handel nie eine Verpflichtung gab dieses "es kommt NICHT aus Madagaskar" auf einem Dokument auszuweisen.

Und dies basiert, wie richtig erkannt, auf den Fußnoten die das verarbeitete Material von der Nachweispflicht ausnehmen. Die Pflicht endet also beim Baumstamm kaufenden Hersteller. (und dies wäre - aus meiner Sicht - für Mengen unter z.B. 500g auch bei Palisander sinnvoll gewesen.)

Gruß
Martin
 
Sehr gut...da brauch ich mir also keine Bommel machen.
Über Sinn oder Unsinn von Nachweisbarkeiten denke ich lieber nicht nach. Ich sollte einem Amt auch schonmal nachweisen das ich ein Schreiben ihrerseits nicht erhalten habe...nur wie :nix:
Die Pflicht endet also beim Baumstamm kaufenden Hersteller. (und dies wäre - aus meiner Sicht - für Mengen unter z.B. 500g auch bei Palisander sinnvoll gewesen.)
Ja das stimmt. Evtl. kann man ja noch auf Nachbesserungen hoffen.
 
. . . bei einer fertigen Gitarre mit einem Griffbrett aus . . .. keine Bommel beim Import machen, da sich der Schutz nur das Material beschränkt.... Richtig??
Nein!
Sonst gäbe es die ganze Problematik der Gitarren mit Palisandergriffbrett auch nicht, da es dort auch bereits verbaut ist. Auch verbautes Material unterliegt dem Schutz und damit evtl. Belegpflichten oder Handelsverbot, je nachdem.
Nur ist es bei Ebenholz eben so, dass es nie die Pflicht gab, ein "nicht aus Madagaskar" zu bestätigen (so hab ich es verstanden).
 
Nein!
Sonst gäbe es die ganze Problematik der Gitarren mit Palisandergriffbrett auch nicht, da es dort auch bereits verbaut ist. Auch verbautes Material unterliegt dem Schutz und damit evtl. Belegpflichten oder Handelsverbot, je nachdem.
Nur ist es bei Ebenholz eben so, dass es nie die Pflicht gab, ein "nicht aus Madagaskar" zu bestätigen (so hab ich es verstanden).

NEIN ...

Bei Ebony aus Madagaskar gibt es in der CITES Regelung eine explizite Ausnahme für "verbautes Material".

Ein entscheidender Unterschied zwischen der Unterschutzstellung von madagassischem Ebenholz und Palisander ist, dass es bei den neugelisteten Palisandern fast keine Fussnoten gibt.
Die Fußnoten bestimmen, welche Teile oder Erzeugnisse geschützt sind. Bei Ebenholz sind das grob gesagt Rohwaren wie Furniere, Stämme, Bretter.
Bei Palisander gibt es BISSHER keine oder wenige Fußnoten. Das bedeutet, dass auch Produkte geschütz sind, und das ist m.M.n. so gar nicht durchsetzbar.

Und ja, ich habe mir die Fussnote auch selbst angeschaut und sehe das genauso ...

Gruß
Martin
 
@hack_meck Danke für die Aufklärung bzgl. der Fußnoten.

Habe mal nachgeschaut und bin gerade richtig verwirrt. Wenn ich #15 d) zu Palisander richtig verstehe, dann steht Palisander aus Mexiko (so es den gibt) nicht unter Schutz???
 
hab eben erst angefangen, mich mit der problematik auseinanderzusetzen....
seh ich das richtig, dass es (leider) nicht sonderlich ratsam wäre, eine gitarre (in dem fall ne esp eclipse standard) über ebay usa zu kaufen, wenn der VK keine ahnung hat, was eine 'export permit' ist und auch wenig interesse zeigt, sich darum kümmern zu wollen?
 
Ja....das siehst du richtig. Der Aufwand ist nicht ganz gering.
 

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