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Tutorial "Wie schütze ich meine Songs?"

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Boomshop
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Hi@all...

Die Frage nach Titelschutz habe ich nun schon sehr oft gehört und gelesen (auch auf diesem Board, zuletzt hier), deswegen möchte ich hier gern dieses Tutorial veröffentlichen, dass ich mir mal zusammengeschrieben habe. Ich hoffe, dass ich dem einen oder andern Musiker damit ein wenig helfen kann.

Logisch, der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt lediglich (unverbindlich) meine persönlichen Erfahrungen wieder. Viel Spass.


Los geht`s:
Um es hier mal gleich auf den Punkt zu bringen, möchte ich einen Freund zitieren, der ziemlich erfolgreich im Business arbeitet und mit dem ich über genau dieses Problem gesprochen habe: "Titel-/Songschutz? Vergiss es, gaar nich..." war seine spontane Aussage und damit hat er leider verdammt Recht.

Aus diesem Grund ist die Frage nach Titelschutz auch eine gute Frage, denn einerseits ist sie natürlich gut zu beantworten, andererseits könnte man sich das alles aber auch sparen, aber dazu später mehr.

Jetzt möchte ich aber erst einmal die vielen verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, damit man wenigstens mit einem guten Gewissen einschlafen kann, wenn man seine Produktion durch die Weltgeschichte bläst.

Vorweg aber noch n bißchen juristisches Material, muss leider sein:

Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Demo an sich selbst schicken
    Wie hier schon sehr oft angerissen und empfohlen, die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst.

    Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (was das hier soll, mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten, Aufkleber mit dem Copyright-Zeichen über den Klebeverschluss (Siegelersatz) und per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein an sich selbst adressiert der Post überlassen.

    Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt (aber auch nur das).

    Den (natürlich verschlossen,
    monsterwink1.gif
    ) versiegelten Umschlag mit dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.

    Noch effektiver ist es dasselbe mit Personen Eures Vertrauens durchzuziehen (Familie, Freunde, Muckerkollegen etc.), denn doppelt hält besser. Außerdem steigert es die Zeugenanzahl bei einer Verhandlung.

  • Titelschutzanzeige
    Die zweite, auch gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
    Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt).

    Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten, welche genau, kann ich nicht sagen weil nie gemacht. (Sollte jemand einen Tipp haben, bitte hier posten!!)

    Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am besten, Billigsten und Einfachsten ist es aber sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??

    Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
    (wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)

    Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

    Boomshop.net
    BOOMSHOP-Musikproduktion
    BOOMSHOP-Management
    www.boomshop.net
    Tonstudio-Boomshop
    Tonstudio-Braunschweig
    www.tonstudio-braunschweig.de
    www.tonstudio-bs.de
    Boomshop-Allstars

    in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

    Boomshop.net
    M. Schmidt und M. Röbenack
    Gliesmaroderstraße 9
    38106 Braunschweig

    17.Juni 2004


  • GEMA?
    Eine weitere, sehr verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...

    Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst sieht das allerdings anders:

    Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ-Datum, Verlag, Verlags-Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.

    Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...

    Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.

    Ob es aber nun unbedingt Sinn macht, sich zum Ziel zu machen, GEMA-Mitglied zu werden, lasse ich hier mal unkommentiert. Wäre nicht nur Offtopic, sondern auch zu konfrontativ, denn auf die GEMA hat von uns hier keiner Bock. Aber wie gesagt, ist`n anderes Thema...

  • Notarhinterlegung
    Die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste: Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.

    Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu sein (wie gesagt, mehr aber auch nicht).

    Diese Art der Beweissicherung ist nach eigener Erfahrung recht problematisch, ich konnte fast ums verrecken keinen Notar in der Region bei uns finden, der diese Aufgabe übernehmen wollte.

    Hintergrund: Früher haben die Amtsgerichte diesen "Hinterlegungs-Verwaltungsakt" durchgeführt. Da man für diese "leichte" Dienstleistung natürlich Geld verlangen kann, haben sich die Herren Notare zusammengesetzt und beantragt, diese Aufgabe zu übernehmen. Hin und her, die Gerichte (mit ihren großen Kellern) haben den Notaren diese Aufgabe überlassen und diese haben schnell gemerkt, dass sie ja gar nicht so große Keller oder Tresore haben, wie dann Anfragen kamen.
    nana.gif

    Immerhin wird das Material teilweise über Jahrzehnte eingelagert und nimmt Platz weg.

    Dazu kommt das man für diesen relativ kleinen Verwahrungsaufwand keine Tausende von Euros berechnen kann und somit rechnete sich das auf einmal nicht mehr.
    Laut Gesetz aber haben die Notare nun eine Verwahrungspflicht und müssen diese auch praktizieren.

    Wie oft aber habe ich gehört:"..kenne ich gar nicht, machen wir nicht, habe ich keine Erfahrung/rechtliche Grundlage...usw, usw.) Trotzdem: Nicht aufgeben und nerven.
    Nach meinem letzten Info-Stand kostet ein solcher Verwaltungsakt keine 100,- pro Aktion.

Ok, soviel erst mal zu den Möglichkeiten, sein Werk zu schützen...
Ich möchte jetzt aber noch einmal auf die erste Äußerung meines Freundes zurückkommen, der dies alles als Quatsch betrachtet...

Wie ich schon sagte, der Mann hat leider, leider Recht.
Bei allen vorgestellten Praktiken ist doch immer nur der Beweis erbracht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in Besitz des Werkes gewesen, nicht aber der Urheber zu sein!!! Theoretisch hätte man den Titel ja selbst geklaut haben können, um dann schnell damit zu Notar zu rennen. Nee, nee. Im Ernstfall sieht das dann schon ganz anders aus.

Apropos Ernstfall... Ich möchte auch nur einen „kleinen“ Mucker sehen, der im Falle einer Klage gegen z.B. einer Plattenfirma nicht klein beigibt. Man überlege: Ist ein Werk von einem Musiker geklaut worden und ein Label hat da schon Promo, Pressung, Videodreh usw. investiert, fahren die natürlich alle Anwaltsspezialisten im Urheberrecht auf. Der „kleine“ Mucker muss im Gegensatz dazu erst mal Gerichtskostenbeihilfe-Formulare ausfüllen um einen Pflichtverteidiger, der sein Magister in der privaten Fernuni erworben hat, zu bekommen.
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Dazu kommt, dass die Anwälte der Gegenpartei den Streitwert oft künstlich in die Höhe treiben. Denn so`n Song von dem Künstler „Chartbreaker Muckeklau“, schon ewig erfolgreich im Geschäft und milliardenschwer, ist natürlich eh schon Gold wert und damit beläuft sich der Streitwert dann schon mal in den Hunderttausender-Bereich. Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten werden prozentual nach dem Streitwert berechnet und im Falle eines verlorenen Rechtsstreits wünsche ich dann noch eine angenehme Nachtruhe
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Trotzdem. Nach meiner Meinung sollte man alles Mögliche tun, um einen solchen Fall zu verhindern. Und wenn es auch nur darum geht, mit gutem Gewissen seine Kunst möglichen Partner vorzustellen ohne vom Gedanken aufgefressen zu werden jetzt Mist gebaut zu haben.

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Deshalb empfehle ich einen Misch aus allen Vorschlägen:

Schickt ein Demo an Euch und Eure Freunde/Verwanten, schaltet eine Titelschutzanzeige, versucht einen kooperativen und preiswerten Notar zu finden und (wenn Ihr es braucht, empfehle ich aber nicht!) meldet Eure Werke bei der GEMA an. Dann ist schon mal einiges auf der sicheren Seite.

Am sichersten und erstrebenswertesten ist es natürlich, das Werk so schnell wie möglich auf den Markt zu bringen und seinen eigenen Namen mit diesem Werk in Verbindung zu bringen. Hierfür reicht auch schon eine kleine Auflage in Eigenproduktion. Macht nebenher auch n gutes Bild bei Auftritten, wo man die CD mit drei bis vier Stücken dann zu Promozwecken verkaufen kann...

Zum Schluss sei aber noch gesagt, dass die Hysterie und die Horrorgeschichten aus dem Biz oft auch nur an den Haaren herbeigezogen sind. Sicher gab und gibt es hier und da den einen oder anderen Fall in diesem Bereich, aber nicht alle sind schwarze Schafe.

Man überlege sich die Flut von Demos, die tagtäglich bei den Plattenfirmen, Verlagen, Studios usw aufschlagen, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da einer die Zeit und den Nerv hat, einen Song für seinen bekannten Akt zu klauen.
Und kleinere Läden können es sich gar nicht leisten ein so hohes Risiko einzugehen, wie gesagt liegt der Streitwert oft sehr hoch und diese Unternehmen wären im Falle einer Niederlage schlicht und ergreifend pleite.

Deshalb.... macht Euch weiterhin locker, konzentriert Euch lieber mehr auf originelle, neue und individuelle Musik/Produktionen, auf dass sie von vorneherein einen hohen Wiedererkennungswert besitzen und sichert Euch ein wenig ab. Denn ich bin mir ziemlich sicher: Jeder kriegt, was er verdient. Wenn auch nicht Heute, dann eben Morgen


Alles klar, ich hoffe mit meinem Workshop ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche Euch allen da draußen weiterhin viel Spaß.

Keep on rockin`
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Martin


Ach ja, ich vergaß...
Wenn Ihr die Übersicht darüber verliert, wer, wem, wann, welches Demo oder Material von Euch in die Hand gedrückt bekommen hat und vor allem was dann damit geschieht, empfehle ich Demos an Freunde, Familie, Bekannte, Veranstalter oder sonstige möglichen Partner nur als Tape weiterzugeben!!!

Um Deinen Song anderen Leuten vorzustellen ist es in jedem Fall sicherer ihnen ein Tape zu überlassen, damit ist wenigsten gewährleiste, daß der Song in rel. schlechter Qualität kaum kopierbar ist. Man müßte sich dann schon dransetzen und alles neu einspielen. Anders als von CD... Da können die Daten locker weiterbearbeitet werden ohne einen Qualitätsverlußt zu beklagen.

Außerdem sind Tapes auch noch suuuperbillig und es gibt sie in jeder möglichen Länge, also auch passend für nur einen oder zwei Songs...

Solltet Ihr allerdings mit dem Gedanken spielen, Euer Material einer Plattenfirma vorzustellen, dann empfiehlt sich natürlich eine CD. Die A&Rs haben i.d.R. kaum Zeit, Nerv oder Motivation sich zum nächsten Song vorzuspulen. Da fliegt das Tape schneller in den "Bearbeitet- und Absagekasten" als Du es neu eintüten kannst

Alles klar? Denn mal noch viel Spaß weiterhin und
viele Grüße....Martin
 
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Du hast Dir viel Mühe gegeben und deshalb will ich nicht allzuviel Theater machen... aber teilweise steht (neben vielem Richtigen) auch ganz schöner Blödsinn in dem Tutorial... das mit der Notarverpflichtung stimmt nicht (§ 23 BNotO)... die Ausführungen zu nem "Pflichtverteidiger" von ner Fernuni ist auch Quatsch... an dem Satz stimmt mal absolut gar nix... auch das mit dem Einschreiben halte ich für Blödsinn...

aber was soll´s... es war nen Versuch wert...
 
Hey.
Hast Du schlecht geschlafen oder wie? Musst ja nicht gleich so rumpupen, wir können ganz sicher über alles reden.

Also lass mal reingehen:
Du hast Dir viel Mühe gegeben
Danke.

das mit der Notarverpflichtung stimmt nicht (§ 23 BNotO)
Also ich habe die Information von nem Rechtsanwalt, der sich mit Musikerrecht beschäftigt, also dachte ich erstmal, das wär dann auch in Ordnung so. Wenn dem nicht so ist, dann lass ich mich gern korrigieren, aber Dein (§ 23 BNotO) bringt hier auch nicht wirklich klares Licht...

BNotO § 23
Die Notare sind auch zuständig, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten, die ihnen von den Beteiligten übergeben sind, zur Aufbewahrung oder zur Ablieferung an Dritte zu übernehmen;


Und was sagt mir das jetzt? Wär nett, wenn Du mir dann noch mal erläutern könntest, in welchem Zusammenhang der Paragraph jetzt zu meiner Aussage der Aufbewahrungspflicht nicht stimmt.

Weiter:
die Ausführungen zu nem "Pflichtverteidiger" von ner Fernuni ist auch Quatsch
Du meine Güte.... Das war`n Witz. Hallo??

auch das mit dem Einschreiben halte ich für Blödsinn...
Ja, das hast Du auch in dem anderen Thread schon mehr als einmal geäussert. UND??? Es interessiert aber nicht, was Du für Quatsch hälst, sondern vielmehr, was hier die Leute an Informationen weiterbringt. Die Einschreibgeschichte ist ja auch keine wasserdichte Lösung und überhaupt eigentlich gar nicht nötig, da ja Texte und Komposition wie Du sicher weisst schon mit der Entstehung dieser als geistiges Eigentum geschützt sind. Es geht hier vielmehr darum den Leuten die wenigen Möglichkeiten aufzuzeigen, bzw. anzusprechen, die sie haben. Nicht mehr und nicht weniger.

Also im Ernst. Was also soll Dein Posting? Ich verstehe nen Board als Informationsaustausch und nicht als Meinungumfrage, wer, was als "Blödsinn" oder "Quatsch" bezeichnet.

Aber was soll´s...es war nen Versuch wert.
 
Demo an sich selbst schicken
Wie hier schon sehr oft angerissen und empfohlen, die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst.

Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (was das hier soll, mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten, Aufkleber mit dem Copyright-Zeichen über den Klebeverschluss (Siegelersatz) und per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein an sich selbst adressiert der Post überlassen.

Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt (aber auch nur das).

Den (natürlich verschlossen, ) versiegelten Umschlag mit dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.

Noch effektiver ist es dasselbe mit Personen Eures Vertrauens durchzuziehen (Familie, Freunde, Muckerkollegen etc.), denn doppelt hält besser. Außerdem steigert es die Zeugenanzahl bei einer Verhandlung.

Wobei ich hier auf den kommenden Freitag hinweisen darf, da wird die Post 10 Jahre alt und man kann Pakete bis 20kg glaub ich umsonst verschicken. Genau da mach ich die oben genannte Methode auch :D
 
Das war keineswegs böse gemeint.... aber wie soll ich "Blödsinn" besser umschreiben?
Das ist KEIN Angriff... aber Du trägst Tatsachen vor, die einer Prüfung zugänglich sind.... da gibt es keine zwei Meinungen, über die man diskutieren könnte. Ich kann auch nicht auf alles dezidiert eingehen, weil das dann doch den Rahmen sprengen würde... aber der Notar hat natürlich nicht die Pflicht, nen Auftrag anzunehmen... wo kämen wir denn da hin...

vgl:
http://www.notarkammer-hamm.de/seit..._94_1/KR_94_1_VerwahrungstaetigkeitNotare.htm

auch das mit dem Einschreiben ist ein allgemein verbreiteter Irrglaube... so wie die Auffassung, dass man aus ner Wohnung einfach ausziehen kann, wenn man 3 Nachmieter anschleppt...

weisst Du eigentlich überhaupt, was ein Pflichtverteidiger ist?

aber mal grundsätzlich anders formuliert:
wenn jemand schreibt, Steve Vai hätte die Siebensaitige erfunden, so ist dies auch nicht allein deswegen richtig, nur weil es alle glauben und irgendein Klampfenverkäufer das erzählt hat...
 
@M.O.D.

natürlich kann man sich jetzt an Nebensächlichkeiten wie "Pflichtverteidiger" oder was auch immer aufhalten. Das ist doch wirklich egal, wer letztendlich bei Gericht erscheint.
Boomshop hat meines Erachtens tatsächlich ausführlich dargelegt, welche Möglichkeiten es gibt.
Hat von euch überhaupt mal jemand vor Gericht gestanden? Wenn ja, dann solltet ihr auch wissen, dass sich ein Richter durch die Aussagen der verschiedensten Zeugen ein Bild macht, um möglichst neutral zu urteilen. Natürlich hat ein versiegelter Umschlag eines Notars bei Gericht mehr Beweiskraft, als ein Postumschlag. Darum geht es aber nicht. Wenn ein Musiker vor Gericht glaubhaft machen kann, dass er diese Stücke komponiert/getextet oder was auch immer hat, behält er auch seine Rechte daran. Richter haben ein ausgefeiltes Gespür für Abzocker und miese Geschäftemacher (ich will hiermit nicht behaupten, man bekäme immer Recht, nur weil man Recht hat - es kommt auch schon mal anders)

Warum sollte ein Musiker seine Sachen hinterlegen, um später sagen zu können, dann und dann habe ich das schon gehabt? Es ist doch nur dann glaubhaft, wenn Der Zeitpunkt einer Hinterlegung mit einem gewissen Inhalt nachgewiesen werden kann. Der "Musikklauer" kann nicht mit Erfolgen in den charts oder so argumentieren. Auch er muss schon einen Zeitpunkt nachweisen können, seit wann er die Musikstücke besitzt oder komponiert/getextet hat.

Fazit: ohne Datumsnachweis hat der Urheber natürlich keine Chance eines glaubhaften Beweises und sollte wirklich ein paar Euros opfern, sei es nur für den eingeschriebenen Postversand. Das ist in jedem Fall besser als nix. Natürlich genügen auch Zeugen. Da bin ich aber eher zurückhaltend, denn wo sind diese Zeugen nach langer Zeit oder erinnern sie sich überhaupt noch?

Übrigens gibt es wirklich kaum Notare, die das machen. Ich kenne aber einen, der den Inhalt bestätigt und das Paket versiegelt. Er lagert es nicht selbst, sondern man bekommt seine Sachen versiegelt ausgehändigt.
 
@ Strassi

Das ist alles richtig was Du sagst.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, dass falsche Tatsachen falsch sind und falsch bleiben. Die kann man nicht diskutieren. Also wenn Tatsachen vorgetragen werden, dann doch bitte nachgeprüfte.
Ich glaube nicht einmal, dass das, was der Anwalt von Toeti gesagt hat falsch war, aber manchmal kommt das, was ein Jurist einem sagt eben nicht richtig bei nem Nichtjuristen an. Das ist aber wohl bei anderen Branchen genauso...

Ich meinte eben nur, dass man nicht einfach irgendwelche Halbwahrheiten als Fakten hinstellen kann. Womöglich gibt es Leute, die aufgrund Toetis Tutorials zu nem Notar rennen und behaupten, der habe die Pflicht, irgendwas zu verwahren und (ich zitiere Toetis Rat) "Nicht aufgeben und nerven"... das führt zu nichts...

aber wie Du auch selbst schon andeutest: Endeffekt kommt es auf theoretische Konstellationen überhaupt nicht an.

So... und jetzt haben wir uns alle wieder lieb!
love.gif
 
Ähh
M.O.D.

ich habe das nicht geschrieben :) Das war Boomshop, aber danke für den Lob.
mfG
 
Ups... sorry... selbst eine Tasache falsch dargestellt... ich meinte Boomshop... ;)
 
soll halt jeder selbst entscheiden, was er für am besten hält.
Über Anwälte sollten wir auch wirklich nicht diskutieren :rolleyes: :D
 
...auch wenn Ich nicht gleich den Notar würgen werde, bis er endlich meine CD's in den Keller trägt.......Ich fand Boomshop's Tip's recht informativ.
Und Ich glaube, wir sind uns alle einig, daß genau diese Art der Information uns "Neulinge" in der Musikmacherei hilft, einige Anfängerfehler eben nicht zu machen.

Und falls Ich doch mal wegen Titelklau vor Gerichtstehen werde werde Ich vorher auf bei www.Pflichtverteidiger-von-der-Fernuni-board.de vorbeischauen, um die Richter zu beeindrucken.

Dickes Lob an Boomshop..... :great:
 
... und so entsteht der Irrglauben, sich auf rechtlich sicherem Terrain zu bewegen... und hinterher ist das Geschrei imer gross...
 
Auf einem ganz anderen Blatt steht, dass falsche Tatsachen falsch sind und falsch bleiben. Die kann man nicht diskutieren

Falsche tatsachen gibt es nicht, entweder tatsache oder nicht, aber das ist ne Juristenkrankheit... :screwy:

Ich finds toll, dass sich so viel Mühe gegeben wird, um Hinweise anderen Musikern mitzuteilen, im Detail kann man sicher etwas diskutieren, aber generell sehr hilfreich!

Greetz
Dave
 
Wir ham das jetzt mal gemacht mit dem selberzuschicken. und da dachte ich, ich stell unseren "Vertrag" mal hier rein als Muster. Vielleicht bringts ja jmd. was

Vertrag zum Titelschutz


Hiermit untersagt die Band XYZ, bestehend aus:
XYZ (geb... , wohnhaft in ...)
XYZ (geb..., wohnhaft in ...),
XYZ (geb..., wohnhaft in ...)
XYZ (geb..., wohnhaft in ...)
XYZ (geb..., wohnhaft in ...)
die in diesem Paket enthaltenen Musikstücke ("XYZ","XYZ") die von der Band selbst produziert und in den „Muster-Studios“ in ... von XYZ aufgenommen wurden zu kopieren, zu vervielfältigen, zu ändern oder ohne Zustimmung der Band öffentlich zu verwenden.

Des Weiteren sind sämtliche Namen („BANDNAME“), Internet Adressen (www.BANDNAME.de) sowie Bilder, Logos und Songtexte ("XYZ","XYZ") Eigentum der Band.


XYZ, den 26.02.2005


XYZ _____________________________________

XYZ _____________________________________

XYZ _____________________________________

XYZ _____________________________________

XYZ ______________________________________
 
Juristisch gesehen stellen sich da ein paar probleme:

1. rechtsform der band. ihr seid u.U. ne GBR, das heißt, dass auch Verträge diesem gesellschaftstypen angeglichen werden müssen
2. Verträge, welche auf eine Vielzahl von Adressaten zugeschnitten sind, bedürfen u.U. einer gewissen Formvorschrift, sind also vermeindlich rechtsunwirksam, wenn sie diesen Vorschriften nicht entsprechen.

Es ist also nicht alles Vertrag, wo man vertrag draufschreibt. Das ist eine Urheberrechtliche Sache, dort gibt es gewisse Formerfordernisse.

Will sagen: Eine solche Anmerkung ist nicht schlecht, aber u.U. nicht per se rechtsgültig und einklagbar!

Dave
 
wenn es hier um ein Sicherung von Urheberstücken geht, wäre es sinnvoll gewesen, die einzelnen Stücke wie Texte, Musikkompositionen sowie deren jeweilige Urheber aufzulisten.
Natürlich ist ein Zeitraum für die Stücke damit festgehalten. Nur habt ihr damit nicht klar, wer von der Band der jeweilige Urheber ist. Soviel ich weiß, gibt es immer nur einen.
 
yo... da hat Smack wohl Recht...
 
strassi schrieb:
. Nur habt ihr damit nicht klar, wer von der Band der jeweilige Urheber ist. Soviel ich weiß, gibt es immer nur einen.

Da gab`s mal zwei junge leute namens Lennon/McCartney, die ham Musikgeschichte zusammen geschrieben und waren ZWEI Personen... Wer welche Zeile des Liedes komponiert hat, ist dabei unerheblich, also bin ich der Meinung, es gibt mehr als einen Urheber!
 
strassi schrieb:
Nur habt ihr damit nicht klar, wer von der Band der jeweilige Urheber ist. Soviel ich weiß, gibt es immer nur einen.

Wiso? Bei den Urheberrechten geht es immer um Komposition und Text. Was, wenn z.B. drei Sänger der Band zusammen bein nem Bierchen den Text für das Stück geschrieben haben, welches zuvor von dem Drummer, dem Gitarristen und dem Basser komponiert wurde? Dann stehen den Musikern je ein Drittel der Komposition und den Sängern je ein Drittel der Textung zu. Somit hätte das Stück dann insgesammt sechs Urheber, die dann auch so gemeldet werden würden.

Gruss...Martin
 
Ich glaube, es sieht so aus, das da nur einer Eingtragen wird bei Gema/GVL??Also einer für text der andere für Musik.
mfG
 
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