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Tutorial "Wie schütze ich meine Songs?"

  • Ersteller Boomshop
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Nein. Definitiv nicht.
Mein Partner Markus hatte mal für nen "Star" zusammen mit nem Gitarristen einen Song angeboten, der auch von der BMG verwertet wurde. Der Verlagsvertrag sah dann eine 50/50-Verteilung für die Beide im Bereich Komposition vor.

Gruss...Martin
 
Dass ich das jemals sagen würde... ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein... ;)

Gesetz
 
Das ist im Gegensatz zum Notar Wucher.
Schöne Preisliste haben die. Beim Notar zahle ich nur einmal.

Ansonsten, ok dann habt ihr wohl recht.

Gruß
 
ich behaupte ja nicht etwas, was ich nicht mit Sicherheit weis. Aus dem Posting ging aber nicht hervor, wieviele oder wer an den Stücken beteiligt war. Diese Angabe fehlt definitiv. Wenn alle beteiligt waren, sollte es schon angegeben werden, weil es nach langer Zeit, vor allem auch bei Personalwechsel in der Band niemand mehr genau weiß
 
Boomshop schrieb:
[*]Titelschutzanzeige
Die zweite, auch gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt).

Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten, welche genau, kann ich nicht sagen weil nie gemacht. (Sollte jemand einen Tipp haben, bitte hier posten!!)

Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am besten, Billigsten und Einfachsten ist es aber sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??

Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Boomshop.net
BOOMSHOP-Musikproduktion
BOOMSHOP-Management
www.boomshop.net
Tonstudio-Boomshop
Tonstudio-Braunschweig
www.tonstudio-braunschweig.de
www.tonstudio-bs.de
Boomshop-Allstars

in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

Boomshop.net
M. Schmidt und M. Röbenack
Gliesmaroderstraße 9
38106 Braunschweig

17.Juni 2004


heißt das, dass wenn ich so ne titelschutzanzeige auf unserer homepage ins impressum z.b. reinschreibe, dass dann unser name/internetadresse/songs etc. geschützt sind?
kann ich mir nämlich irgendwie net vorstellen, dann würds doch jeder machen oder nich??


cu

evil


p.s.: meiner meinung nach sehr gutes tut :great:
 
geschützt sind die auch so... alles nur ne Frage des Beweises...
 
aber hilft das wirklich, im extremfall auch vor gericht?
 
das hängt vom grossen Manitu ab... wenn man´s auf der Homepage hat, muss man halt irgendwie nachweisen, dass die Seite so und ungeändert seit dem Soundsovielten besteht... das will ich mal sehen, wie man das macht... vielleicht mit Logfiles...
 
wobei ungeändert doof is, wenn man die songs schützen will, kommen ja immer mehr dazu, darum muss ja die lsite auch erweitert werden...
 
Ja...Ihr habt Recht. Und wenn ich ehrlich bin, dann haben nicht mal wir, so wie im Tutorial als Beispiel von mir gezeichnet, so eine Titelschutzanzeige drin stehen... Denn es soll auch nur eine der Möglichkeiten aufzeigen, die mann unter Umständen hat, wenn man deswegen nicht mehr schlafen kann.

Ich persönlich schliesse mich tatsächlich den kritischen Stimmen hier an, meine eigene und auf mich/uns persönlich bezogene Meinung ist, das ich ebenfalls nicht an den "sicheren" Schutz glaube. Klar ist nach wie vor, dass man das Urheberrecht schon in der kreativen Phase hat, der Titel oder was auch immer ist schon im Enstehungsprozess geschützt.

Jetzt will der eine oder andere das ganz sicher und nur für ihn selbst schützen, also verschafft man sich einige Aktionen, mit denen ein paar Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten werden. Nicht mehr und nicht weniger.

Willst Du eine Titelschutzanzeige auf Deiner Seite veröffentlichen, so würd ich das tatsächlich mit ins Impressum schreiben (was Du ja rein rechtlich sowiso haben musst) und schreibst es wie im Beispiel rein. Datum drunter und fertig. Bei Aktualisierungen halt darunter und wieder mit aktuellem Datum drunter. Das alles ist nicht wasserdicht, natürlich ist all das Fakebar, deswegen müssten fpür nen ernsthaften Nachweis tatsächlich nen Logfile gespeichert sein und nicht mal das würde Stand halten. Aber es macht Dir vielleicht die Rübe freier, weil die potentiellen Diebe Deiner Urheberrechte gleich mal sehen, dass Du Dir darüber Gedanken gemacht hast und werden abgeschreckt. :eek:

By the way: Ich glaube der DRMV schaltet in seiner Musiker-Zeitschrift genau solche Titelschutzdisclaimer für Bands für ein paar Euro. Kauf Dir mal die Zeitschrift (gibts glaube ich nur an Bahnhöfen oder Flughäfen), da sind im hinteren Teil 2-3 Seiten mit solchen Anzeigen. Da geht es aber nur um Namensschutz, musst Du mal schauen.

Viele Grüsse...Martin
 
Kurze nette story am rande.
Gary moore hat soeben in erster instanz gegen eine ehemalige deutsche band namens "Nordrach" einen Prozess verloren. Diese band konnte wohl nachweisen, dass die Lead-Figur von Still got the blues original von ihnen ist.

Weiß jemand mehr?

Die haben das dann wohl richtig gemacht;-)
 
Korrigiere. die band heißt "Jud`s gallery", der song "nordrach".
Hier ein artikel aus dem netz dazu:

Streit um Moore-Hit geht weiter




Im Prozess um die Urheberrechte an dem Mega-Hit „Still Got The Blues“ von Gary Moore (1990) wird es eng für den Musiker. Das Landgericht München hat entschieden, dass es die begründete Vermutung gebe, ein Teil des Songs sei in Anlehnung an ein viel älteres Stück entstanden. Das angebliche Original, „Nordrach“ der deutschen Band „Jud’s Gallery“ ist in den 70er Jahren für eine Radiosendung des Südwestfunks aufgenommen worden, danach hat sich die Band getrennt. Die inzwischen Vergriffene CD ist erst 2001 auf den Markt gekommen.

Jetzt ist Gary Moores Plattenfirma Virgin am Zug: Sie muss beweisen, dass der Musiker keine Möglichkeit hatte, „Nordrach“ damals im Radio gehört zu haben. Moore soll Mitte der 70er Jahre im Raum Bonn gelebt haben, im Sendegebiet des Südwestfunks.

Ein Gutachter hat im November vergangenen Jahres vor Gericht erklärt, die Gitarrenpassage in „Nordrach“ sei so individuell, dass es schwer vorstellbar sei, dass Moore auf einen fast identischen Melodieverlauf gekommen sei. Jürgen Winter, der frühere Kopf von „Jud’s Gallery“, fordert neben Schadensersatz u.a. von Moore, seinen Hit nicht mehr in der Öffentlichkeit zu spielen. Das endgültige Urteil soll frühestens Ende des Jahres fallen.

alles dazu:
http://www.juds-gallery.com/
 
da ham wir´s ja schon wieder... die Beweisproblematik...

ich kann´s eigentlich kaum glauben, dass Master Moore sowas nötig hätte... egal... die Situation ist jetzt nunmal so und Gary ist am Zug... warum haben die nix gegen das Gutachten unternommen... finde ich schon komisch... vielleicht ham sie´s ja und wir wissen es nur nicht...
den Beweis anzutreten, dass man etwas nicht hören konnte ist echt nicht allzu leicht... mal sehen, was draus wird
 
Jaaa... sehr interessant :great:

Und wie Mod gerade sagt, nun geht es um die "Beweispflicht" des Angeklagten, das heisst, er muss nun beweisen, dass das Teil nur aus seiner Rübe geschrieben wurde, wie ich es am Anfang schon schrieb:
Boomshop schrieb:
Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht.

Hier ist es schon eine Stufe weiter: Die Musiker nehmen in einer Radioshow einen Titel auf, bringen diesen aber offensichtlich nur in einer kleinen Auflage oder gar nicht raus und kommt dann 2001(!), nach dem Erfolg von Moore an.
Meine Fresse, dass halte ich für echt schwer. Moore oder sein Management hat offensichtlich kein schlüssiges Beweismaterial, also muss er nun nachweisen, ob er in der Zeit die Möglichkeit hatte, den Song zu hören.

Muss man sich mal vorstellen. Egal ob er es geklaut hat oder nicht, der Urheber des Teil hat wahrscheinlich schon ewig nichts mehr mit Musik zu tun, hat seine Band schon 15Jahre vorher aufgelöst und Moore wacht eine Morgens auf, mit ner Linie im Kopf, die er mal vor fast zwei Jahrzehnten gehört hat. Der weiss sicher nichtmal, woher er nun diese Inspiration her hat und da kommt denn nen "Irgendwer" und erzählt, dass er nun die Kohle an dem Erfolg der Nummer einfordert. *lach*
Die Vermarktung, die Promo vorweg, so ein Ding professionell aufzunehmen und dann mit nem grossen Aufwand zu Geld zu machen und all dass mit dem Namen eines grossen Künstlers, der schon ewig erfolgreich mit Musik ist, wird da einfach mal gar nicht mit eingerechnet. Es nervt einfach.

Und hier sehe ich schon wieder eine Berechtigung dieses Threads:
Die Künstler machen sich halt durch diese Geschichten einen Kopf. Sie lesen oder hören von miesen Abzockergeschichten und stellen sich die berechtigte Frage, diesen Mist zu verhindern. Da nimmt man sich ein paar Möglichkeiten und kann sich zumindest selber sagen: "..ich hab wenigstens mein Bestes getan...". Vielleicht beruhigt es ja ein wenig.

Dass es keinen 100%igen und wasserdichten Sinn macht, wollen wir noch einmal unterstreichen, aber es einfach auch mal machen, bricht auch keinem nen Zacken aus der Krone. Wenn man bedenkt, wieviel Zeit Ihr Musiker so in Eure Instrumente und Übungsräume investiert :p

Bleibe aber auch weiter gespannt, was au diesem "Moore-Fall" wird, wer da neue Infos hat, gern hierrein. Passt ganz gut, finde ich.

Gruss...Martin
 
Hallo!

Danke fuer das Tutorial und die Diskussion, es hat mir sehr geholfen. Ich wusste nicht, dass man rechtlich so ruecksichtslos ausgeliefert ist. Ich habe 2 Anmerkungen/Fragen:

1. Tipp fuer Elektronikliebhaber

Was ist, wenn man nicht nur die fertigen Lieder, sondern auch das Rohmaterial hineinpackt (Notar oder Selbstschicken)? Bei elektronischer Musik ist es
sehr schwierig ein Lied nachzubasteln. Man muss vieles aus dem Original heraushoeren und dann die richtigen Klaenge treffen. Sonst kann ein Superhit
auf einmal billig klingen. Das liegt daran, das der Klang und nicht die Melodie im Vordergrund steht (schwieriger wirds bei den Texten). Demnach ist zu
erwarten, dass die Boesen das Lied einfach kopieren, aber welch fuer eine Blamage, wenn man auftaucht mit den vielen Samples, Effekte, Spuren usw. und
mit Hilfe von einem Programm genau das gleiche Lied herstellt? Die anderen werden so was nicht haben... Sogar wenn sie mit Filtern, Kompressoren und
allem, was es noch gibt, versuchen, das Lied zu aendern, wird ein Expert hoechstwahrscheinlich behaupten koennen, dass es sich um eine veraenderte Kopie
handelt.

Ich kenne mich aber nicht mit rechtlichen Fragen aus. Was denkt ihr?

2. Andere Laender

Ich glaube, in anderen Laendern gibt es die Moeglichkeit, Lieder und Texte beim entsprechenden Amt zu registrieren, wie bei Marken. Das ist eh, was ich
erwartet hatte. Ist es nicht einfacher zu sagen: wer es registriert hat, dem gehoert es? Und wenn es so ist, waere es nicht ein Versuch wert, die Lieder
bei diesem anderen Land zu registrieren?
 
hmmm... also echt, ich muss schon sagen: Ihr macht Euch echt ganz schön Sorgen. Deine Frage übersteigt eindeutig mein Wissen. Muss passen.
 
zu 1.: da sehe ich absolut keinen Unterschied zu sonstiger Musik

zu 2.: keine Ahnung, wie das im Ausland läuft... aber warum machen das dann nicht alle? wieso sollte das dann in Deutschland auch geschützt sein?
 
zu 1: wenn man z.b. die melodien von einem Radiohead-lied kopiert, wie "street spirit", dann ist es immer noch gut, egal, ob man es mit einer anderen gitarre spielt und die stimme nicht so wunderbar klingt. Aber versuch mal aphex twin zu kopieren... Es sollte keineswegs heissen, elektro ist irgendwie sehr kompliziert und alles andere "einfach". Ich stehe auf viele bands, die ueberhaupt keine elektronik haben, wie divine comedy. Und die kompositionen sind da viel aufwaendiger. Aber wenn man eine geige aus divine comedy hoert, dann kann man problemlos die geige nachspielen. Weil es eben auf die melodie ankommt, nicht auf den klang.

zu 2: warum sollte man lieder registrieren koennen? weil man sonst alles registrieren, patentieren usw. lassen kann. am ende kommt es bei solchen rechtsfragen aufs geld an. wer sich einen guten anwalt leisten kann, gewinnt den prozess. ich glaube, es muesste eine sichere art geben, die urheberschaft von musik zu schuetzen. ich will nicht darauf angewiesen sein, dass ein richter etwa mir mehr glaubwuerdigkeit schenkt, weil ein pfarrer mitunterschreibt... beispiel: heirat. stellt euch vor, man muesse eine heirat auf so einer weise "schuetzen"!! Da sorgt der staat dafuer, dass die heirat registriert wird. und schon ist das problem geloest. einfacher gehts nicht. gloob ick.
 
zu 1.: wenn es klingt wie ein anderes Lied, kann es leicht Probleme geben... egal, wie das Lied gebastelt worden ist

zu 2.: das ist nunmal so. Es gibt keine derartige Registrierungsstelle. das wäre aber cool... dann würde ich alle mathematisch möglichen (und nach dem abendländischen Gehör erträglichen) Tonfolgen schützen lassen...

aber da kannst Du strampeln wie Du willst... es ist nunmal so...
 
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