• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

GEMA-freie CD produzieren

McCoy
McCoy
HCA Jazz & Piano
Ex-Moderator
HCA
Zuletzt hier
19.04.24
Registriert
28.04.05
Beiträge
12.268
Kekse
113.645
Ort
Süd-West
Hallo Forum,

noch ein GEMA-Aspekt:
Wenn ich eine GEMA-freie CD mit lauter eigenen, nicht GEMA-gemeldeten Stücken aufnehme und mit Labelcode etc. pressen lasse und verkaufe, und das ganze entwickelt sich so, daß ich doch später, vielleicht erst in ein paar Jahren, doch ein GEMA-Mitglied werden will, was passiert dann mit der GEMA-freien CD? Muß man dann nachzahlen und einen Stempel draufdrücken, darf die überhaupt noch verkauft werden, oder wie funktioniert das?

McCoy
 
Eigenschaft
 
Hallo McCoy,

die GEMA-Mitgleidschaft greift auch rückwirkend, d.h. alle auch vor der Mitgliedschaft geschaffenen Werke werden ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft bzw. der Werkeanmeldung GEAM-pflichtig.

Im Grunde müsste das meiner Ansicht nach auch bei allen noch nicht verkauften Exemplaren der CD kenntlich gemacht werden. Eine rückwirkende Lizenzierung der Vervielfältigung ist meiner Einschätzung nach nicht mehr notwendig, da Werke zum Zeitpunkt der Vervielfältigung nicht GEMA-pflichtig waren.

Aus der öffentlichen Wiedergabe der Werke ist aber in jedem Fall eine Tantiemenausschüttung ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft zu erwarten.

Grüße
Marc
 
... und das ganze entwickelt sich so, daß ich doch später, vielleicht erst in ein paar Jahren, doch ein GEMA-Mitglied werden will, was passiert dann ...

Es geht ja nicht nur um's Nachzahlen. Es geht auch um die Ausschüttung.

Sollte z.B. einer Deiner Songs zu einer stattlichen Anzahl von Airplays kommen oder sogar ein Hit werden - sagen wir mal im MAI - dann hast Du noch bis 30. November Zeit, um GEMA-Mitglied zu werden und an der Ausschüttung zu partizipieren.

O-Ton-GEMA:
"Aufnahmefristen: Damit die GEMA-Mitgliedschaft wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen im laufenden Kalenderjahr Musiknutzungen stattfinden, die noch abgerechnet werden können. Wird die Mitgliedschaft jedoch noch bis 30. November beantragt, gilt sie rückwirkend ab dem 1. Januar des laufenden Jahres."

Es ist also nichts verloren, wenn man noch nicht GEMA-Mitglied ist und man - was ich jedem wünsche - einen Megaseller schreibt.

lg.
 
Super, dann macht es ja durchaus Sinn, die Entscheidung GEMA ja oder nein noch aufzuschieben. Die CD-Produktion soll eher zum verkaufen auf Gigs sein als fürs Radio. Und die GEMA wäre für mich nur dann interessant, wenn ich mit meiner Musik richtig viele Gigs im Jahr spiele, was bei Jazz nicht ganz einfach ist. Aber man weiss ja nie, was kommt und will sich nichts verbauen.

In diesem Zusammenhang:
Weiss zufällig jemand, ob das stimmt, was mir erzählt wurde, daß nämlich Radiostationen CDs nur spielen, wenn sie GEMA-gemeldet sind?


Dank für alle schon gegebenen und noch kommenden Antworten.

McCoy
 
Hi
Weiss zufällig jemand, ob das stimmt, was mir erzählt wurde, daß nämlich Radiostationen CDs nur spielen, wenn sie GEMA-gemeldet sind?

Wissen tu' ich's nicht. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass das tatsächlich so ist. Die Radiostationen haben jeweils einen "großen" Vertrag mit der GEMA, durch den die Senderechte aller GEMA- Mitglieder (bzw. auch aller Mitglieder von ausl. Schwestergesellschaften) geklärt sind.
Bei Nich-Mitgliedern müsste die jeweilige Radiostation das jeweils mit allen am Werk beteiligten klären (schriftlich festhalten zum Absichern). Und ich vermute mal, das tut sich keine Station an... - Außer vielleicht ein Nischenradio,d as sich darauf spezialisiert...

LG saxycb
 
Es ist ein bisschen anders.

Das Abrechnungssystem der öffentlich-rechtlichen Sender, aber auch der großen Privatstationen läuft eigentlich nur noch über den Labelcode (die hier oft zitierte LC-Nummer).

Die Radiostationen brauchen zu Verwertung/Sendung der Tonträger eine so genannte Sendeerlaubnis. Diese läuft i.d.R. über die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), die bekanntermaßen auch den LC-Code vergibt. Wenn ein Tonträger also einen LC-Code trägt, dann braucht der Sender nur noch in seine Abrechnung diese Nummer einzutragen.

Bei Eigenproduktionen von unbekannten Künstlern ist diese Sendeerlaubnis aber genauso erforderlich!
Findet ein Redakteur einen unbekannten Tonträger ohne LC-Nummer interessant und würde diesen gerne senden, MUSS er vorher von den Interpreten eine schriftliche Sendeerlaubnis einholen. Das ist natürlich ein immenser bürokratischer Aufwand. Deshalb verzichten Radiostationen (bis auf wenige Nischen bzw. Ausnahmen) auf diesen Vorgang und lassen solche Tonträger unter den Tisch fallen.

Wie Sender das allgemein bewerkstelligen, verdeutlicht vielleicht auch noch ein Interview, das wir vor Jahren mal mit Walter Schmich geführt haben, der inzwischen zum Programmchef von Bayern3 aufgestiegen ist, aber auch lange Jahre deren Musikchef war (siehe: Popinformationszentrum www.allmusic.de - "Das Wichtigste bei uns ist die LC-Nummer" )
Im gleichen bereich unserer Musikertipps findet sich zudem ein Interview mit Raimund Wagner von ANTENNE BAYERN ( Popinformationszentrum www.allmusic.de - "In den USA sind spezielle Radio-Mixes gang und gäbe" )

TIPP: Auch viele kleine Studios haben ein Label angedockt und man sollte die Studios fragen, ob man nicht deren LC-Nummer benutzen darf. Der Income ist relativ überschaubar. Viel wichtiger ist, dass man sich den Sendeweg nicht verbaut.

Wobei aber gesagt werden muss, dass es heute immer schwieriger wird, mit No-name-Produkten on-air zu kommen. Darüber gab es hier aber vor kurzem auch schon einen Thread.

lg.
 
Hi rockbuerosued!
Es ist ein bisschen anders.
Und was genau ist da jetzt "anders" als in meiner Antwort? Du beziehst auch die GVL ein (ich weiß, die Stationen brauchen GEMA und GVL - aber ich wollte nicht noch unnötig verwirren) - aber der Grundtenor unserer Postings ist doch der gleiche... :confused:

LG saxycb
 
Bevor ihr euch an die Kehle geht, lass mich mal so rekapitulieren, wie ich das verstanden habe.

Du , saxycb, vermutest, dass nur GEMA-Musik im Radio gespielt wird, wegen der Abrechnung und der Verträge.

Aus rockbuerosued's Antwort lese ich heraus, dass es den Stationen nicht um die GEMA geht, sondern um den LabelCode. Den man auch haben kann, wenn man nicht bei der GEMA gemeldet ist.
 
Bevor ihr euch an die Kehle geht, lass mich mal so rekapitulieren, wie ich das verstanden habe.
Du , saxycb, vermutest, dass nur GEMA-Musik im Radio gespielt wird, wegen der Abrechnung und der Verträge.
Aus rockbuerosued's Antwort lese ich heraus, dass es den Stationen nicht um die GEMA geht, sondern um den LabelCode. Den man auch haben kann, wenn man nicht bei der GEMA gemeldet ist.

Danke IcePrincess!
(im übrigen: ich sehe keinen Grund saxycb an die Kehle zu gehen)

Die Aufnahmen eines KÜnstlers können durchaus verwertungsrechtlich an die GEMA abgetreten sein OHNE, dass ein Tonträger einen LC-Code trägt. Viele Eigenproduktionen von No-Name-GEMA-Mitgliedern tragen in der Realität diesen LC-Code nicht.

Das ist den Sendern aber wurscht - bzw. muss ihnen wurscht sein. Der Vorgang mit der Sendeerlaubnis ist nicht davon abhängig, ob jemand GEMA-Mitglied ist. Es geht um die Leistungsschutzrechte!

EDIT: @saxycb:
Falls das bei der AKM anders ist, dann korrigiere bzw. ergänze mich bitte, weil hier ja nicht nur Musiker aus dem GEMA-Einzugsgebiet lesen.

lg.
 
Wir gehen uns doch nicht an die Kehle... Oder, tun wir das?!

Meine Message kam es vielleicht nicht richtig durch: Also, eine Radiostation muss sich natürlich rechtlich nach allen Seiten absichern. Dh.
Vertrag mit der GEMA (der die Senderechte u. Vervielfältigungsrechte am Gesamtrepertoire - Kompositionen, Texte! - inkludiert)
Vertrag mit der GVL (der die Senderechte u. Vervielfältigungsrechte am Gesamtrepertoire - Aufnahmen! - includiert)
(Für diverse andere Sparten gibt es noch andere Rechte und Verwertungsgesellschaften, aber auf das möchte ich hier jetzt gar nicht eingehen.)

Eine Radiostation braucht immer beides - was nützt einem die Nutzungsbewilligung für ein Werk, wenn keine einzige Aufnahme davon verwendet werden darf (weil nicht rechtlich geregelt). Oder - was nütz einem die Nutzungsbewilligung für eine Aufnahme, wenn das darin enthaltene Werk nicht benutzt werden kann (weil rechtlich nicht geregelt). Fazit: Man braucht beides.

So - das ist mal der Part mit der Rechteklärung.
Dann gibt es aber noch den Part mit der Abrechnung bzw. dem Reporting. (Woher wissen die Verwertungsgesellschaften welche Werke bzw. Aufnahmen wann wo wie oft gespielt wurden, etc.)
Ganz ganz früher wurde hier mit Papierlisten gearbeitet. Irgenwann ging es - dank Computer - elektronisch. Die Einführung von Codes hat es nochmal vereinfacht (rate mal, wie viele unterschiedliche Bearbeitungen und Aufnahmen es von Amacing Grace gibt - und das muss man mal zuordnen können ohne Code.)
Die GVL arbeitet mit dem ISRC für die Aufnahmen, die GEMA mit ISWC für die Werke (zu jedem Werk kann es mehrere Aufnahmen geben, nicht aber umgekehrt. klaro!).

ISRC kann es auch geben, wenn ein Werk nicht über die GEMA läuft. (Komponist ist nicht GEMA-Mitglied, aber es gibt eine Aufnahme, und die Beteiligten sind GVL-Mitglied.)
ISWC kann es auch geben, ohne dass es dazu einen ISRC gibt. (Werk ist bei der GEMA gemeldet, aber es gibt noch keine offiziell erhältliche Aufnahme zum Lied.)

Wie auch immer: Die Abrechnung bzw. das Reporting sind nur die nächste Schritt, um vertragskonform zu handeln (in den Verträgen mit GEMA und GVL ist natürlich festgehalte, wann und wie abzurechnen bzw. zu reporten ist).
In erster Line geht es aber mal darum, die Rechte (Nutzungsbewilligung) für das zu haben, was man einsetzen möchte.

Wenn ich jetzt weder bei der GEMA noch bei der GVL (oder einer anderen Verwertungsgesellschaft bin) und ein tolles Lied komponiert und aufgenommen habe, werde ich wohl schlechte Karten bei den Radiostationen haben.
1. bräuchte die Station einen Vertrag mit mir bezüglich der Sende- und Vervielfältigungsrechte an der Komposition.
2. einen Vertrag bezüglich der Sende- und Vervielfältigungsrechte an der Aufnahme.
(1a und 1b: wenn noch andere an der Komposition bzw. der Aufnahme beteiligt sind, dann respektive auch mit denen)

(Abrechungs- bzw. Reportingmodalitäten sollten in den Verträgen auch geregelt sein - und wenn drinnen steht: die Vertragspartner verzichten auf jegliches Entgelt und bekommen Null-Komma-Josef-Nix. - Das wäre ja auch eine Regelung... wenn auch nicht die Lukrativste...)

Wenn ich nur bei der GEMA bin, aber nicht bei der GVL, oder umgekehrt - nur bei der GVL aber nicht bei der GEMA. Dann fehlt bei den Verträgen natürlich nur der jeweils "fehlende" Teil - aber trotzdem Aufwand genug (da es Einzelverträge sind und jeder Beistrich neu verhandelt werden könnte, wenn das einer der Beteiligten so will...).
Und drum tun sich das die klassischen Radiostationen nicht an - wenn ich unter zwei Millionen Werken und Aufnahmen wählen kann, unter denen alles geregelt ist, warum soll ich mir dann ausgerechnet eines aussuchen, bei dem ich alles neu aufrollen und regeln muss?! Also wenns mir nicht gerade darum geht, neues zu entdecken und zu präsentieren, werde ichs wohl nicht tun... und aus dem großen standardisiert geregelten Pool schöpfen.

Hoffe, das wurde jetzt klarer.
Und ich bin in Wirklichkeit echt ganz lieb .

LG saxycb

PS: Ich schreibe hier immer GEMA und GVL etc. weil doch die meisten Leser aus Deutschland kommen. In Ö und CH läuft es ziemlich ähnlich - um nicht zu sagen sogar gleich. Jedenfalls sind AKM, AUME, SUISA, LSG, SWISSPERFORM, etc. natürlich immer "mitgemeint"...
 
Danke für die ausführliche Erklärung! Ich glaube, besser kann man's nicht mehr zusammenfassen.
Da hier eh schon so viel Halbwissen durch die Gegend geistert, ist es mir persönlich lieber, wenn wir das etwas *zu* ausführlich dastehen haben.

Ich weiss doch, dass ihr zwei ganz lieb und hochkompetent seid.

Mal was anderes: Sollen wir diese Texte zusammenfassen zu einer "Wann kann mein Song im Radio gespielt werden"- FAQ?
 
Danke für die ausführliche Erklärung! Ich glaube, besser kann man's nicht mehr zusammenfassen.
@ Ice: Danke für das positive Feedback

Mal was anderes: Sollen wir diese Texte zusammenfassen zu einer "Wann kann mein Song im Radio gespielt werden"- FAQ?
Ich würde mal sagen, wir warten noch den Kommentar von rockbuerosued ab, zum abchecken, ob wir nun konform gehen in der Aussage. Und dann kann's losgehen mit den FAQs. Wobei ich eher für den Titel wäre "Was muss ich beachten, damit mein Song im Radio gespielt wird.". Denn "können" geht immer - nur die Chancen stehen unter manchen Konstellationen halt eher schlecht...

Wie ihr wohl schon gemerkt habt, habe ich einen Hang zum lang und ausführlich Schreiben - deshalb wäre es vermutlich besser, wenn jemand anderer das Zusammenfassen übernimmt. Aber ich kann dann gerne noch mal inhaltlich rückchecken. :)

LG saxycb
 
Du hast Recht, der Titel wäre passender.

Na dann: Bernd, sag' was ;)

Zusammenfassen würde ich dann und euch noch mal zum Korrekturlesen zukommen lassen.
 
Na, da hab ich ja eine ganze Lawine von geballtem Fachwissen losgetreten.:great:

Bei uns gibt's das Nischenradio RDL mit einer hervorragenden Jazzredaktion, aber die würden sogar 'ne selbstgebrannte spielen... Aber dann gäb's da halt noch den Musik-Redakteur beim SWR, mit dem ich früher mal ziemlich viel zu tun hatte...

Wenn das stimmt, was rockbuerosued sagt, würde für mich (persönlich) die GEMA wieder mal ein Stück unwichtiger werden. Es käme mir ja nicht darauf an, dadurch Geld zu verdienen, daß mein Song dauernd im Radio gespielt wird, sondern eher darauf, mir die Möglichkeit nicht von vorneherein zu verbauen, in irgend so einer Jazzsendung unter "Neue CD's" mit Tonbeispiel am Rande mal mitzuerwähnt werden (wenn's überhaupt soweit kommt).

McCoy
 
Na dann: Bernd, sag' was ;)
Zusammenfassen würde ich dann und euch noch mal zum Korrekturlesen zukommen lassen.

Sorry, war kurz beim Arzt, um meine OP-Unterlagen zu holen - werde MOntagfrüh leider opieriert und kann mich an der Diskussion bzw. dem Board allgemein sicherlich einige Zeit nicht (mehr) beteiligen. Zu Saxycbs-Post hätte ich noch ein paar Anmerkungen, aber die sind eher marginaler Natur.

Finde es aber toll, dass Du die redaktionelle Arbeit übernehmen willst.

Bei einem Tutorial o.ä. sollte man aber möglichst auf die vielen Organisationskürzel etc. so weit als möglich verzichten, weil es die Leute wirklich nur verwirrt. Vielleicht schaffst Du es ja, das ganze möglichst leicht und verständlich zu komprimieren. Ich drück' Dir die Daumen.

Ich hätte da auch noch den oben schon mal erwähnten zweiten Thread, dessen Content Du dabei vielleicht mit einbinden könntest: https://www.musiker-board.de/vb/sonstiges/180749-song-im-radio-wer-kann-helfen.html#post2018156

Jetzt muss ich mich leider für geraume Zeit oder etliche Tage hier vom Board verabschieden. Halte mein Fähnchen wieder raus, sobald ich wieder eine Tastatur bedienen kann. Muss leider noch etliche wichtige Dinge hier vom Schreibtisch schaufeln...

lg.
 
'kayo. Ich werde mich am Wochenende mal ransetzen und das Ganze zusammenschreiben.
Ich melde mich auf jeden Fall noch mal bei saxybc.

Gute Besserung an Dich, Bernd. Bis bald!
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben