Beckengarantie!

Also Musik Service hat mir geschrieben!

Das Becken wird eingesendet, und dann wird entschieden ob es ein Produktionsfehler ist!
 
Also Musik Service hat mir geschrieben!

Das Becken wird eingesendet, und dann wird entschieden ob es ein Produktionsfehler ist!
Da würde ich mir aber nicht die allergrössten Hoffnungen machen. Denn wie Simon schon gesagt hat, ist das eher selbstverschuldet. Bei Materialfehlern sind die Risse meist in konzentrischen Kreisen entlang der Ton-Rillen. Bei deinen Becken ist der Riss genau am Rand. Für mich sieht es so aus als hätte das Becken öfter mal Kantenschläge abbekommen. Das sollte man nicht machen und das wird kaum von der Garantie abgedeckt. Aber vielleicht hast du ja Glück. ;)
 
Ich weiß, ich glaube eh das es nicht getauscht wird aber Musik-Service hat gesagt sie senden es ein! Probieren kann man es ja!
 
Natürlich - eigenverschulden. Aber Verschleiß kann man das auch nicht unbedingt nennen. Hatte mal einen ähnlichen Schaden und konnte es problemlos umtauschen. War zwar ein anderer Hersteller und 13 Monate alt, aber auf jedenfall ein Fall für die Garantieleistung.

Ps.: meine das beige-braun gestreifte auf Bild 3
 
Also versuchen kann man es ja mal!

@ MB-West:

Ja das ist ein beiger Fleck von meiner Tarnhose, das ist die Tasche!
 
Moin! Wie lange dauert denn sowas,wenn man das Becken einschickt? Also ich habe mir vor gut einem Jahr 2 Becken bestellt ...Zildjian Avedis medium crash 17,18! Das 17er ist mir vor ca 4 Monaten kaputt gegangen...es war erst ein kleiner Riis der ziemlich nah an der Kuppe war und in einer der Rillen lief! Leider wusste ich nichts davon das man die Becken zurück schicken kann...Jetzt hab ich aber ein Splash:) Mein Problem ist jetzt das ich das gleiche Problem mit meinem 18er habe ...wieder ein Riss entlang der Rillen bzw. einer Rille sehr nah an der Kuppe....und ca 2cm drunter (weiter nach aussen) ein kleiner Riss der diagonal reinläuft! Was meint ihr ist das ein Garantiefall bzw Produktionsfehler? Ist der diagonale Riss durch den anderen entstanden...oder umgekehrt? Was vermutet ihr? Kann es auch vieleicht sein das ich die Becken zu fest angezogen habe und dadurch der Riss so nah an der Kuppe entstanden ist? Wohin geht das Becken denn dann ..wird das dann zu Zildjian geschickt und die entscheiden das dann???
 
Auf jeden Fall mal versuchen Garantieansprüche geltend zu machen und einschicken!!
Das kaputte 18er ist ein Jahr alt (Riss in der Rille) und das Splash(Riss in der Rille und einer quer der Rillen)?

Kontaktiere deinen Händler. Der wird das dann bestimmt einschicken und ich bin der Meinung, dass du zumindestens das 18er ersetzt bekommst.
 
Die sind beide 1 Jahr alt ! Das 17 und das 18! Das 17 ist aber mitlerweile ein "Splash" weil man darauf garnicht mehr spielen konnte und eine hälftze komplett runterhing :)
Ich hab bei dem Händler schon angerufen...die haben allerdings ihre eigene Wekstatt und wollen es ggf reparieren...wenn ich das richtig verstanden habe! Aber wie lange dauert denn sowas?
 
Die sind beide 1 Jahr alt ! Das 17 und das 18! Das 17 ist aber mitlerweile ein "Splash" weil man darauf garnicht mehr spielen konnte und eine hälftze komplett runterhing :)
Ach... jetzt macht es klick!!;)
Das 17er (oder Splash) kannst du vergessen. Warum sollten sie Sachen umtauschen, die sie gar nicht hergestellt haben...;)

Das 18er würde ich immer noch EINSCHICKEN!!

Ich hab bei dem Händler schon angerufen...die haben allerdings ihre eigene Wekstatt und wollen es ggf reparieren...wenn ich das richtig verstanden habe! Aber wie lange dauert denn sowas?
Was ist das für ein Blödsinn?? Lass dir nichts erzählen. Du hast eine Garantie bei Zildjian und die willst du in Anspruch nehmen.
Der Händler hat sich da rauszuhalten! Er will wohl nur nicht die Lieferkosten zu Zildjian übernehmen.
Reparieren... Ich fasse es nicht.:cool:

Ich würde sein Angebot "dankend" ablehnen, so :screwy: machen und ihn bitten das Becken einzuschicken, wie es jeder seriöser Händler machen würde.

Da der Riss in einer Riller verläuft hast du wohl gute Chancen ein neues Becken zu bekommen!!
 
Ich hab bei dem Händler schon angerufen...die haben allerdings ihre eigene Wekstatt und wollen es ggf reparieren...wenn ich das richtig verstanden habe! Aber wie lange dauert denn sowas?

Ablehnen!Du hast Anspruch auf Neuware.
 
Schließ mich dem an.
Denke auch, dass du Anspruch auf Neuware hast. Mach das den Leuten klar, bleib konstant und beharre darauf, dass dir Neuware zusteht. !
 
Eigenltich darf der Hersteller wählen, ob er dir eine Nacherfüllung, sprich Reparatur, gibt oder dir eine neues Becken schickt. Nach 2 maliger Nacherfüllung hast du erst Anspruch auf Neuware. Vorher kannst du zwar deine Meinung und deinen Wunsch äußern, aber der Hersteller hat das Sagen, ob er Nacherfüllt oder neu liefert. Mit der Einschränkung, dass der Hersteller (Verkäufer) einen wirtschaftlichen Grund dafür angibt.

Allerdings! Die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. D.h. wenn die das Becken so reparieren, dass es nicht mehr 100% schwingt oder dir durch die Reparatur der Klang nicht mehr gefällt, fals er sich großartig ändern sollte, kannst du Einspruch erheben und ein neues Becken verlangen.

Zur Garantie:

"Sie beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden..."

Becken werden als Gebrauchware geführt. Genau wie Schuhe, Kleidung etc. D.h. das erste Jahr ist Garantie und das zweite Jahr Kulanz. Allerdings verkaufen das die Hersteller als Garantie.
 
Die sind beide 1 Jahr alt ! Das 17 und das 18! Das 17 ist aber mitlerweile ein "Splash" weil man darauf garnicht mehr spielen konnte und eine hälftze komplett runterhing :)
Ich hab bei dem Händler schon angerufen...die haben allerdings ihre eigene Wekstatt und wollen es ggf reparieren...wenn ich das richtig verstanden habe! Aber wie lange dauert denn sowas?
Was und wie wollen die bitte schon reparieren? Einzige sinnvolle Möglichkeit wäre das Becken abzudrehen. Dann ist es halt kein Crash mehr und es klingt wie Sch.... Man kann aus einem Crash nur durch Abdrehen halt kein Splash machen - da es ja auch eine andere Materialstärke hat, und die Kuppe passt im Verhältnis auch nicht - man müsste es wohl erwärmen, neue Kuppe einpressen und neu hämmern aber dann hast du ein völlig anderes Becken.
 
Allerdings! Die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. D.h. wenn die das Becken so reparieren, dass es nicht mehr 100% schwingt oder dir durch die Reparatur der Klang nicht mehr gefällt, fals er sich großartig ändern sollte, kannst du Einspruch erheben und ein neues Becken verlangen.

Schön auf den Punkt gebracht! Deshalb meine ich, wenn du wirklich ein neues Becken haben willst - und nicht um die Nacherfüllungen rumkommst, dann beharr' weiterhin auf einen Austausch, da dir der Klang nicht gefällt.
 
Eigenltich darf der Hersteller wählen, ob er dir eine Nacherfüllung, sprich Reparatur, gibt oder dir eine neues Becken schickt. Nach 2 maliger Nacherfüllung hast du erst Anspruch auf Neuware. Vorher kannst du zwar deine Meinung und deinen Wunsch äußern, aber der Hersteller hat das Sagen, ob er Nacherfüllt oder neu liefert.

Eigentlich nicht.Du,als Konsument,darfst zwischen Reperatur und Neuware wählen.Dabei gibst du an,dass du das Produkt schnell brauchst,und durch die zeitliche Verzögerung,die durch eine Reperatur entstehen kann,dein Recht auf Neuware auch geltend machen kannst.Media Markt-Mitarbeiter haben einst auch behauptet,dass sie mir meinen defekten Fernseher nicht direkt ersetzen müssen,sondern ich auf die angebotene Reperatur zurückgreifen müsste.Ätsch!Habe mich mit einem Bekannten,der Jurist ist,in Verbindung gesetzt,der mir gleich ein Schreiben mit den passenden Paragraphen mitgab.Der zuständige Mitarbeiter hat sich anschließend mit der Rechtsabteilung in Verbindung gesetzt,und ich habe meine Neuware bekommen.Sprich:Mit einer ausreichenden Begründung,z.B. zeitlicher Druck und Notwendigkeit des Artikels,bekommst du Neuware.
 
Zitat:"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhätlnismäßigen Kosten möglich ist; der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung."

Quelle: Sicher zum Industriekaufmann
Merkur Verlag Rinteln

So habe ich es gelernt.

Natürlich hat ein Jurist davon mehr Ahnung. Deswegen fühge ich mich einfach mal dem Schicksaal, dass ich wohl im Unrecht bin. ;)

Tante Edit:

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Ich weiß nun nicht wie dein Jura-Mensch das durchbekommen hat bei Media Markt, aber wenn ich mal Probleme mit den Leuten da haben, kann ich ihn mir mal ausleihen?! :D

Evtl. kann es auch sein, dass Media Markt der Aufwand einfach zu hoch war. Sich mit solchen "Kleinigkeiten" ab zu geben und hat dann einfach Gnare vor Recht walten lassen.
 
Wenn man sich den Paragraph genauer anschaut:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
 
Natürlich muss man das von Fall zu Fall abwägen,und kann das gar nicht so pauschalisieren-da muss ich meine Aussage auch 'stornieren'.Ich kenne aber auch den Fall,von dem doch recht bekannten 'Staranwalt',der diese ganzen Rechtsirrtum-Lexikas auf den Markt geworfen hat.Dieser hatte einen Drucker,einige Wochen alt,reklamieren wollen.Der Verkäufer wollte ihm aber nur die Reperatur bieten.Der Anwalt sagte aber,dass er den Drucker für eine wichtige Arbeit zum Ende der Woche braucht,und die Reperatur,nach Aussagen des Verkäufers,4 Wochen dauern würde.Das würde erhebliche Nachteile für ihn (Anwalt) haben.Der Verkäufer rief dann die zuständige Abteilung an,und gab ihm einen neuen Drucker mit auf den Weg.In unserem Falle,also das Becken,kann man definitiv auf Neuware bestehen.
 
Mal so kurz nebenbei...:redface:

Welcher Beckenhersteller repariert seine Becken?:rolleyes:
Ich behaupte ganz frech mal NIEMAND!
Es ist doch gar nicht möglich.
Haensi hat es doch schon auf den Punkt gebracht.

Nacherfüllung, 12 Monate, blabla....
Es geht hier um Becken und um keine Fussmaschine!

Einschicken-> neues Becken-> fertig!;):D

Nochmal kurz zum Thema MediaMarkt usw.:
Ich habe auch mal Ohrstöpsel (gute Teile von Sony) reklamiert und MediaMarkt wollte sie wirklich einschicken! Da war ich aber auf 180.... OHRSTÖPSEL?? EINSCHICKEN?? NACHERFÜLLUNG?? Da habe ich mir den Chef kommen lassen und sie haben mir nagelneue mitgegeben.
Man muss in solchen Situationen einfach mal frech sein und ein wenig Streß machen, dann klappt das schon!
 
Natürlich muss man das von Fall zu Fall abwägen,und kann das gar nicht so pauschalisieren-da muss ich meine Aussage auch 'stornieren'.Ich kenne aber auch den Fall,von dem doch recht bekannten 'Staranwalt',der diese ganzen Rechtsirrtum-Lexikas auf den Markt geworfen hat.Dieser hatte einen Drucker,einige Wochen alt,reklamieren wollen.Der Verkäufer wollte ihm aber nur die Reperatur bieten.Der Anwalt sagte aber,dass er den Drucker für eine wichtige Arbeit zum Ende der Woche braucht,und die Reperatur,nach Aussagen des Verkäufers,4 Wochen dauern würde.Das würde erhebliche Nachteile für ihn (Anwalt) haben.Der Verkäufer rief dann die zuständige Abteilung an,und gab ihm einen neuen Drucker mit auf den Weg.In unserem Falle,also das Becken,kann man definitiv auf Neuware bestehen.

Leute, Leute, Leute....:) allein das Studium der - tatsächlich sehr unterhaltsamen - Bücher über Rechtsirrtümer usw. hilft einem eben doch nicht weiter! Das Becken und der Drucker haben eben rechtlich gesehen NICHTS gemeinsam, zumindest was die Neuwaregeschichte anbelangt.
§ 439 I sichert dem VERKÄUFER nämlich erst mal das "Recht zur zweiten Andienung", d.h. erst nach einem vergeblichen Nacherfüllungsversuch des VERkäufers (zumindest ist das die herrschende Meinung, andere wollen erst zwei gelten lassen) kann der Käufer wählen, was passiert - und dann eben bspw. auch gem. §§ 437 Nr. 2 iVm § 323 zurücktreten.
Der Fall mit dem Drucker ist quasi eine Ausnahme von dem Recht zur zweiten Andienung - dieses soll einen Interessenausgleich zwischen Käufer und Verkäufer schaffen, damit nicht jeder Käufer gleich unverhältnismäßigerweise (Naht offen: ich will ne komplett neue Jacke!) Neuware verlangen kann. Da es in dem Druckerfall aber eine Interessenverlagerung (wirtschaftliche Gründe auf Seiten des Käufers!) gab, konnte dieser sofort einen neuen Drucker verlangen. Zudem war in diesem Fall die Nacherfüllung in Form von Neuware dem Händler auch leicht zuzumuten. Vorliegend könnte der Verkäufer eben von seinem Recht auf zweite Andienung Gebrauch machen, da es wohl kaum Gründe gibt, EIN Becken UNBEDINGT und SOFORT zu ersetzen...
Das dazu grundsätzlich!
Denn wie Simon hervorragend festgestellt hat - Nacherfüllung in Form von RepAratur (und nicht immer RepEratur...:rolleyes:) bei Becken ist Nonsens...also nicht in die Hose machen, die können die Becken nur umtauschen und sonst nix. Das mit dem EINSCHICKEN bei Verschleißartikeln liegt ggf daran, dass beim Unternehmerrückgriff auf den Hersteller/Vertieb o.Ä. ggf. erst mal festgestellt werden muss/will, dass der Mangel an der Ware lag und nicht am Käufer...sonst wirds eng...

so long and thanks for all the fish
 

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