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Textzitate aus Nachrichten...

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Phosphoridos
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Hei!

Bin bei weiteren Planungen eines Liedes auf die Idee gestossen, echte Zitate(von anderen Menschen NACHGESPROCHEN)in das Lied mit aufzunehmen...it das rechtlich möglich?Hat ein Mensch, wenn er z.B. in der Tagesschau etwas sagt überhaupt das Recht zu klagen, wenn er zitiert wird?
Und wie sieht es aus, wenn ich ...z.B. Satre nehme? Gilt dann die 70-Jahre grenze?

Phosphoridos
 
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Ooops ...

Also ich würde mal unterscheiden:

1. Öffentlich gesagte Worte
Also für die Öffentlichkeit bestimmte Reden, Interviews, Sätze vor der Kamera (wo man weiß, dass man aufgenommen wird) sind meines Wissens voll zitierfähig - denn sie sind ja bereits veröffentlicht. Das gleiche gilt für Zitate, die man der Presse oder Büchern etc. entnimmt.
Beispiel: das Zitat von dem Kardinal Meißner über das neue Fenster im Kölner Dom mit der Begriffspaarung "entartet" und "Kultur" - oder der Satz von Armstrong bei der Mondlandung oder das "Ich bin ein Berliner" von Kennedy.

Das hat nix mit den 70 Jahren zu tun sondern einfach damit, dass es schon veröffentlicht ist und damit freigegeben für eine weitere Verwendung in der Öffentlichkeit.

2. Nicht öffentlich gesagte Worte
... äh - ist sehr einfach - die meinst Du ja gar nicht ... :D

Also eigentlich ganz einfach: was schon in der Öffentlichkeit war, kann auch verwendet werden ...

x-Riff
 
Hallo,

schauen wir doch mal:

Zitate (§51 UrhG)


Ein erlaubtes Zitat liegt nach dem Gesetz nur vor, wenn Stellen eines Werkes, d.h. kleine Ausschnitte als "Beleg", wiedergegeben werden. Das bedeutet: das Zitat darf im Verhältnis zur eigenen persönlichen geistigen Schöpfung des Zitierenden nur eine völlig untergeordnete Rolle spielen. Es darf nur in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zitiert werden.

Als Ausnahme vom Urheberrecht ist das Zitatrecht stets eng auszulegen. Im Zweifel hat die Entnahme nach den Regeln des Kleinen Senderechts (Meldungen und Zahlungen an VG WORT) zu erfolgen. Bei Besprechungen von Werken wie Büchern oder Filmen etc. - in denen häufig Zitate auftreten - ist die Angabe von Urheber, Titel, Verlag bzw. Filmverleih allgemein üblich. Voraussetzung ist die unveränderte Übernahme und das Kenntlichmachen als Zitat.

Handelt es sich um andere als die oben genannten Fälle, genügt die Angabe des Urhebers auch zur Kenntlichmachung des Zitats.

In diesem Sinne verwendete Schnipsel sind also nicht vergütungspflichtig.

Nimmt der Umfang ein Ausmaß an, durch den das eigentliche Zitat eine übergeordnete Bedeutung erhält, sieht das anders aus. Handelt es sich um das gesprochene Wort von Journalisten, so nimmt in aller Regel die VG Wort diese Rechte wahr, bei allen anderen Personen der Urheber selbst. In diesem Falle müsste bei diesem angefragt werden.

Es kommt also auf den Anteil des Zitates am Gesamtwerk an.

Grüße
Marc
 
Moin.

Kommt es für das Zitatrecht nur auf den Umfang an? Nach der Erläuterung oben scheint es auch auf die Art der Verwendung anzukommen. Es muss als "Beleg" dienen und zudem als Zitat kenntlich gemacht werden. Bei dem Einfliegen von Samples scheint mir das fraglich. Wenn ich zB an ein Nachrichtensprecher-Sample in einem Song denke, dann dient das weder als Beleg noch wird das als Zitat kenntlich gemacht, es soll vielmehr dem Werk einen Teil seiner Wirkung oder seines Charakters geben.
 
Hmm... fraglich ist, ob so ein Nachrichtentext die erforderliche Gestaltungshöhe aufweist, um auch schützenswert zu sein. Schließlich handelt es sich hierbei um einen Text, der nur allgemein zugängliche Informationen in eine Reihenfolge bringt bzw. paraphrasiert.
Ich denke nicht, dass du dir bei der Verwendung Sorgen machen musst...
 
Da hat Glasgow aber mal sowas von Recht. Die VG Wort schreibt auf ihrer Seite Folgendes:

Nicht meldefähig: Bearbeitete Agentur-Meldungen,Wetterberichte, Trailer, Programmhinweise
bzw. - vorschauen ; allgemeine Hinweise und Veranstaltungstipps, Verkehrsberichte,
Jingles, rein redaktionelle Bearbeitungen und Zusammenstellungen
von Texten und Manuskripten - also Beiträge, die keine eigene urheberrechtlich
relevante Leistung (= eigenen Text) enthalten, sowie Werbetexte können
wir nicht vergüten. Nachrichten, Schlagzeilen, Börsen- und Sportmeldungen
berücksichtigen wir nicht.

Grüße
Marc
 
Hmm... fraglich ist, ob so ein Nachrichtentext die erforderliche Gestaltungshöhe aufweist, um auch schützenswert zu sein. Schließlich handelt es sich hierbei um einen Text, der nur allgemein zugängliche Informationen in eine Reihenfolge bringt bzw. paraphrasiert.

Richtige Vermutung, Nachrichten sind nicht urheberrechtlich geschützt. Ich arbeite in der Branche und kann aus dem genannten Grund meine Meldungen auch nicht durch die VG Wort vergüten lassen.
 

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