What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
  • Erstellt am
trotz höheren Aufwands der Importdoku

Derzeit ebenso das Artenschutzbuch beim Händler ... die Übermittlung aller Importgenehmigungen ... Das wird teurer, das dauert bis zu den Freigaben länger und bindet Kapital. Ich gehe schon davon aus, dass eine Abwanderung stattfindet. Das Holz selbst bleibt wahrscheinlich erst mal recht günstig.

und da kommen dann doch wieder die relavanten Mengen ins Spiel

- Ich habe die 10 kg bis dato immer nur in Verbindung mit dem Transport gefunden - wenn es persönliches Gepäck ist.
- Für Händler gibt es noch ein Kriterium beim Verkauf. Über 250 EUR Wert des geschützten Materiales muss Name und Adresse mit in das Artenschutzbuch welches sie über Waren Ein-/Ausgang führen.

Reisen in das Nicht-EU Ausland:

Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 KG beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet.

Gruß
Martin
 
In Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz, hat mich diese Woche die Sachbearbeiterin angerufen. Eine sehr nette Person, wir hatten sogar unsere Kinder im gleichen musikalischen Vorschulangebot. Im Telefonat hat sie erzählt, wie sie selbst die Holzsorten ihrer Blasinstrumente in Erfahrung gebracht haben, um z.T. selbst Meldung zu machen. Ich fühle mich also in keinster Weise vom Staat durchleuchtet, sondern habe eine Sachbearbeiterin, die als Musikerin selbst betroffen ist.
Es geht bei der Meldung doch nur darum, Instrumente ohne eindeutige Rechnung mit einem Dokument zu versehen, welches angesichts einer noch unklaren Auslegung der Rechtslage z.B. den privaten Weiterverkauf für Käufer und Verkäufer zu einer risikolosen Sache macht.

Ich kann die ganze Aufregung nicht verstehen, glaubt hier wirklich jemand, der Staat hätte ein verschärftes Interesse daran, eine Buchführung über Wertbestände in E-Gitarrenform anzulegen?
Wenn ihr euch ein Auto oder Motorrad zum Vielfachen des Preises eures ganzen E-Gitarren-Gears kauft, müsst ihr es ja auch anmelden, bei der Steuererklärung gibt man üblicherweise auch wesentlich höhere Werte dem Staat preis.

Ok, sorry, ich schweife ab - in Neustadt an der Weinstraße ist also alles paletti, und solange es nur um die neu in Cites II aufgenommennen Hölzer geht, wird es auch kostenlos sein.

Vielen Dank jedenfalls an hack-meck, ohne dessen Thread hier ich nie von der Sache Wiind bekommen hätte - und auch nicht die diversen Bekannten, die ich auch noch auf die Thematik aufmerksam gemacht habe.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 10 Benutzer
Es geht bei der Meldung doch nur darum, Instrumente ohne eindeutige Rechnung mit einem Dokument zu versehen, welches angesichts einer noch unklaren Auslegung der Rechtslage z.B. den privaten Weiterverkauf für Käufer und Verkäufer zu einer risikolosen Sache macht.

So ist es :)

Nun ist es so, dass es für viele aktuell angebotene Instrumente keine Rechnungen seitens des privaten Verkäufers mehr gibt. Genau hier wird die Problematik wieder hochpoppen, wenn ich das Instrument ohne Belege kaufe und dann irgendwann ins nicht EU Ausland verkaufen möchte. Das ist ja gerade bei Sammlern das Problem, denn die sind häufig auch international unterwegs.
 
>>>Der Aufwand ein "billig Instrument" mit CITES II Holz zu bauen, wird das in der Preisklasse wahrscheinlich so oder so verhindern. Vielleicht sehen wir ja sogar die ersten "guten Alternativen" ausgerechnet im Billig Markt. Und diese "Abgrenzung" würde sicher auch ein wenig zur "Wertschätzung" beitragen.

Gruß
Martin<<<

Von wegen ..Billigsegment.....Abgrenzung....Die Hälse mit Rosewoodgriffbrett kosten hier 10 .-€ mehr.....was sollte sich da groß ändern?
http://www.rockinger.com/index.php?list=WG034
 
Zuletzt bearbeitet:
Nee, wenn ich die Mail veröffentlichen wollte, müsste die Genehmigung über deren Pressestelle laufen. Letztendlich geht es in der Mail, als auch im Artikel darum, dass man als Privatperson keine Bescheinigung benötigt bzw. erhält. Wird nur bei einem Verkauf außerhalb der EU notwendig.
 
Prinzipiell sagt das ja auch der Link aus.
Privatverkauf ohne Nachweis ist problemlos möglich, wenn keine 10kg Palisander an der Gitarre kleben. - wäre eine Assoziationsmöglichkeit
 
Privatverkauf ohne Nachweis ist problemlos möglich, wenn keine 10kg Palisander an der Gitarre kleben. - wäre eine Assoziationsmöglichkeit
Im Prinzip richtig, allerdings äußert sich das LUA Saarland auf dieser Website nicht explizit zum Thema Privatverkauf innerhalb der EU, so dass es diesbezüglich noch spannend bleibt. Und die Auslegungshoheit für Deutschland hat das LUA Saarland auch nicht. ;)

Beste Grüße
Dita
 
@DieterWelzel
Jepp - ist alles Auslegungssache.
Ich bin mal gespannt wie man das unter einen Hut bekommt.

Interessant ist zu lesen, wie das jedes Bundesland gerade einzeln handelt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Von wegen ..Billigsegment.....Abgrenzung....Die Hälse mit Rosewoodgriffbrett kosten hier 10 .-€ mehr.....was sollte sich da groß ändern?

189 ,- für den Hals ist jetzt nicht die "Billig-Gitarre" von der weiter oben gesprochen wird. Ich glaube auch nicht, dass Rockinger schon 2017 im Shop hat - es ist also Ware und Kalkulation die noch ohne CITES Erklärungen und Importgenehmigungen kalkuliert wurde. Oder schreiben sie irgendwo das die 10 EUR Preisdifferenz auf CITES Zertifizierung zurück gehen.

Man müsste mal nachfragen ... Freiwillige vor :)

Interessant ist zu lesen, wie das jedes Bundesland gerade einzeln handelt.

Mein Kumpel lebt in den USA ... und dort gibt es Bezirke (also noch nicht mal Bundesländer) in denen es am Sonntag keinen Alkohol zu kaufen gibt. Eine dieser Grenzen liegt an einer viel befahrenen Straße ... auf der anderen Seite gibt es Alkohol. Auf den Weg zu und von den Shops sterben jährlich mehr Menschen als an Alkoholvergiftung in dem Sonntags "trockenen" Bezirk.

Nein, lokale Regelungen machen keinen Sinn. Zuständig aus meiner Sicht das BfN, die in der Pflicht wären einen höheren Detaillierungsgrad in ihren Anweisungen zu erreichen.

Ich denke schon, dass jetzt einige Dienststellen "wach gerüttelt" sind und man in den Behörden brütet wie man eine einheitliche (wirksam, aber lockere und mit dem Personal stemmbare) Reglung hinbekommt.

Gruß
Martin
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Nein, lokale Regelungen machen keinen Sinn. Zuständig aus meiner Sicht das BfN, die in der Pflicht wären einen höheren Detaillierungsgrad in ihren Anweisungen zu erreichen.
Da Stimme ich dir voll und ganz zu.
Mein von Dir zitiertes "gerade" hätte sinniger weise eher "im Moment" heißen können - was eindeutiger gewesen wäre.
Sprich im aktuellen Zeitraum ohne klare Regelung des BfN.
 
Ich habe von meinem Landratsamt eine Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr XXXX,
als zuständige Behörde haben wir erst Mitte Dezember 2016 von der Vorgehensweise der Registrierung der Instrumente aus den nun geschützten Hölzern erfahren.
Wir haben bisher noch keine Informationen des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, ob eine Registrierung nach dem 31.12.2016 bzw. 02.01.2017 von Instrumenten aus Palisanderholz noch möglich ist.
Wir hoffen, dass wir hierzu bald eine zusammenfassende Handlungsanweisung erhalten. Sollte eine Nachregistrierung möglich sein, setzte ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Sollten Sie Ihr Instrument jetzt verkaufen wollen, kann ich Sie derzeit nur auf die Ihnen bereits mitgeteilte freie Beweiswürdigung hinweisen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXX....usw.

Eigentlich ist mir das ziemlich egal,ob das noch möglich ist oder nicht,mich hats halt interessiert,wie das hier gehandhabt wird.Es geht um das LA Traunstein,OBB.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das bedeutet wohl, dass der Käufer sich überlegen muss, ob ihm die mitgegebenen Informationen ausreichend erscheinen ...

Gruß
Martin
 
Gerade berichtet die WAZ...

http://www.waz.de/staedte/duisburg/...-bald-angemeldet-werden-muss-id209246701.html

Interessant ist diese Äußerung hier:

"...Aber auch nach der Verschärfung des Umgangs mit Tropenhölzern werden aber nach Einschätzung des Leiters der Unteren Naturschutzbehörde Flohmärkte weiterhin eine unübersichtliche Grauzone bleiben: „Was dort verkauft wird, kann leider keiner so richtig kontrollieren. Dafür fehlen dem Ordnungsamt die Kontrolleure.“
 
Huiuiui, das liest sich allerdings schon so, als ob da jemand im Ruhrpott ein gigantisches Geltungsbedürfnis auszuleben hat...

Vielleicht kann die Stadt Duisburg sich mal mit der Hamburger Naturschutzbehörde kurzschließen, da liegen ja Welten dazwischen.

Aber genau um nicht solchen Wichtigtuern, die Regeln völlig überspitzt anwenden, zunächst mal ausgeliefert zu sein, bin ich froh um die Registrierung. Klar hab ich ne Rechtsschutz, aber genau wie Anschnallgurte, Sturzhelme oder FI-Schalter will man das ja möglichst nicht in Anspruch nehmen müssen.
 
Danke für den Link! :great:
Ich wusste bisher nicht, dass sich die WAZ auf Bildzeitungsniveau bewegt. Tut sie aber anscheinend zumindest mit diesem Artikel.
Hauptsache etwas geschrieben. Inhalt ist nicht wichtig. In dem Artikel wird nicht auf die Unterscheidung gewerblicher/kommerzieller und privater Handel eingegangen, sondern pauschal unterstellt, dass jeglicher Handel dann ohne Kaufquittung oder Einfuhrdokument verboten ist. Dass man den Nachweis von Vorerwerbsware auch anders führen kann, fällt einfach unter den Tisch.

Und das Datum 1. Februar 2017 für das Verkaufsverbot wäre mir auch neu. Wahrscheinlich war der 2.1.2017 gemeint, ab dem die neuen Regelungen von CITES II in Kraft treten. Möglicherweise hat da ein Schreiberling nicht erkannt, dass die US-amerikanische Schreibweise eines Datums 1/2/17 mitnichten der 1. Februar 2017 ist.

Aufgrund der Fehler in diesem Artikel kann ich diesen einfach nicht ernst nehmen. Just my two Cents.

Beste Grüße
Dita
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Dabei hätten sie nur bei uns abschreiben müssen :)

Gruß
Martin
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben