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Bandtrennung - Urheberrechte?

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Endariel
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Hi Leute!

ich habe mal folgendes Problem...ich bin aus meiner Metalband ausgestiegen und suche nun neue Leute.
Wir hatten zwei Songs fertig.
Jetzt meine Problem, ich würde die gerne mitnehmen und weiternutzen, da ich die einfach fett finde.
Folgendes kommt dazu:
- Struktur, Gesangsmelodie und Text ist von mir

Ich hatte das Thema mit meinem Gesangslehrer, der ist seit ca. 20 Jahren als Singer/Songwriter und Produzent unterwegs, selbst einige Alben rausgebracht, hatte mit GEMA zu tun und etc..
Der meinte dazu "Struktur, Gesang und Text sind von dir? Dann heißt das, 70-80% des Songs gehen anteilig an dich." und zuckte mit den Schultern, was den Urheber der Riffs angeht...fand ich etwas seltsam, ich meine ja, da steckt ne Menge Arbeit drin, Songs zusammengeschnippelt, Strukturen erstellt (mehrere Versionen bis zur Final-Version), Gesang etc pp.
Ich kann ja auch nicht so einfach den Gesang aus den Songs "herausziehen", die sind mit den Songs eins...

Gibt es dazu irgendwo eine Gesetzesgrundlage? Über google habe ich ehrlich gesagt, nichts gefunden und ich dachte mir, auch wenn ich meinem Lehrer, der ne Menge davon anscheinend weiß, glaube, evt. weiß hier jemand ja mehr.

schöne Grüße

Endariel
 
Auch Riffs sind, wenn ich es richtig verstanden habe, urheberrechtlich geschützt. Also dein Co-Songwriter ist entsprechend Miturheber und muss entsprechend dafür "entlohnt" werden. Am besten ihr redet mal miteinander. Oft ist es so, wenn ihr euch jetzt nicht im übelsten Hass und Streit getrennt habt, dass beide Parteien die Songs nutzen dürfen ohne jedes Mal um Erlaubnis zu fragen, es muss aber eine namentliche Erwähnung stattfinden. Wenn dir der Miturheber die Nutzung der Songs nicht genehmigt, dann hilft dir das herzlich wenig, dass dein Anteil größer war, du darfst die Songs in dieser Form nicht mehr nutzen. Aber ich denke, kannst du problemlos deinen Text, der ja nur du geschaffen hast, über einen neuen Song legen. Bei der Gesangsmelodie kann das komplizierter werden.
Seid ihr eigentlich bei der GEMA bzw. sind die Songs GEMA-Repertoire? Wenn ja, ist das wieder was anderes.
 
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Also wenn ich Urheberrecht und Song im Netz suche finde ich direkt diese ausführliche Erklärung: https://www.urheberrecht.de/musik/

Aber der wichtigste Aspekt ist der: im Normalfall sind die Urheber der bzw. die Komponisten und der bzw. die Textautoren. Bei euch scheint es so zu sein, dass ihr gemeinsam die Komponisten seid und du der Textautor. Welche Rechte das jetzt mit sich bringt findest du unter obigem Link. Ihr könnt euch z. B. einig werden, wie das mit der weiteren Nutzung läuft, denn ein Rechtsstreit im Nachhinein lohnt sich meist gar nicht. Wie das bei gemeinsamer Autorenschaft läuft, wenn man sich gegenseitig blockieren will kann ich nicht sagen, aber mein Bauchgefühl sagt mir dass das meist keine gute Idee ist.
 
Hey Kollesche ... um was geht es Dir? Um den Spaß an der Musik, oder um den "Spaß" diesen Deinen Ex-Kollegen abspenstig zu machen?

Wenn Du Dir bereits nach zwei Songs Gedanken über Medienrecht machst, dann ziehst Du die Sache womöglich vom völlig falschen Ende her auf ...

OK, ich bin vielleicht bereits ein alter Sack, aber ich mach seit 40 Jahren Mucke, incl. "Major-Deal" und zwei Europa-Tourneen ...

Aber über "Gesetzes-Grundlagen" in Sachen Mucke hab ich mir in all dieser Zeit quasi null Gedanken machen müssen ...

Lass Deine Ex-Band in Ruhe ... und mach Du in Ruhe Dein Ding!

Wenn denn dann irgendwann ein Mega-Hit aus diesen zwei Songs wird, der millionenhaftigst gestreamt wird, ist immer noch genug Zeit, die "Rechte" von irgendwelchen Anwalts-Zecken klären zu lassen.

Also echt jetzt ... ich bin sowas von froh, in diesen mega-verwirrten Zeiten nicht mehr jung sein zu müssen ... ;)!!!

Cheers :)
 
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Wenn Gesangsmelodie und Text vom TE sind, kann er das Lied natürlich auch mit der neuen Band aufführen oder bearbeiten. Und bei Anmeldung des Werkes bei der GEMA gingen dann auch 100 % an ihn, außer, er räumt dem ehemaligen Kollegen einen Anteil für Bearbeitung ein (das sind aber keine 20–30 %, sondern normalerweise 8,33 %, bei "erhöhtem Bearbeiteranteil gemäß § 198" 16,6 %). Ansonsten gibt es die Möglichkeit der freien Vereinbarung zwischen den Urhebern.
 
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Sehe ich auch so, wenn Melodie und Text von Dir sind, ist das Dein Song. Die ihn tragende Melodie wird in der Rechtsprechung als Kern der Komposition angesehen, der Rest ist im Grunde nur Arrangement. Du kannst den Song auch ohne weiteres mit einer anderen Begleitung versehen und als Dein alleiniges Werk verwerten.

Man kann nun speziell bei Metal über den Anteil der Riffs an der Komposition aber schon streiten, in dieser Musikrichtung sind die Gitarren ja doch nicht nur "Gesangsbegleitung", sondern stellen oft sogar kontrapunktische, eigene Melodien dar. Es gibt ja Songs, bei denen das Publikum sogar vorzugsweise bestimmte Gitarrenriffs mitsingt, bei Iron Maiden gibt es das durchaus öfter mal - und das trotz der für Metal oft ungewöhnlich melodiebetonten Vocals. Von daher muss man immer auch den Einzelfall sehen, und die Abgrenzung Bearbeitung/Arrangement/Komposition ist in der Musikrichtung mMn oft weniger trennscharf als im Pop- oder gar Schlagerbereich.

Ob die jetzt unbedingt entscheidend wäre, ist aber noch die Frage. Denn selbst bei Mitkomponisten gilt noch immer (wie in allen gegenseitigen Rechtsbeziehungen) der allgemeine Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben; in dem Fall dürfte das heißen, dass sie die Aufführung durch den Hauptkomponisten nicht ohne triftigen Grund verweigern dürfen. @Burkhard Ihme hat sicher recht, dass das nicht ohne einen gewissen Ausgleich geschehen muss, aber wenns nicht gerade echt hässlich zu Ende gegangen ist, sollte es doch kein Problem sein, sich da zu einigen. Das kann durchaus so aussehen, dass dann einfach beide die Songs weiter spielen.

Wirds tatsächlich mal offiziell veröffentlicht und für einen von beiden ein Verkaufshit (gibts sowas überhaupt noch...?), verdient der andere dann doch auch mit. Bis dahin dürfte die Tantiemenfrage eher akademischer Natur sein. Es will sich doch hoffentlich keiner streiten, ob von 100 € für einen Kneipengig 2,50 € für die Riffs von zwei Songs an den Kollegen abgeführt werden müssen.

@33eins:
die "Rechte" von irgendwelchen Anwalts-Zecken klären zu lassen.
🤮

Wenn Du Anwälte für nutzlose Blutsauger hältst, steht es Dir ja völlig frei, Deine rechtlichen Angelegenheiten mit Deiner eigenen Fachkenntnis zu regeln :evil:. Und falls Du mal richtig krank bist, kannst Du Dich auch gleich selber operieren, denn Ärzte arbeiten ja unverschämterweise auch nicht für lau...

Ach ja: Mit der Einstellung findest Du es auch sicher völlig okay, dass heute keiner mehr was für Musik bezahlen will. Diese faulen Tunichtgute sollen gefälligst was richtiges arbeiten, statt für ihr Geklimper Geld zu erwarten.
 
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Sehe ich auch so, wenn Melodie und Text von Dir sind, ist das Dein Song.
Das sehe ich bei weitem nicht so.
Nach Aussage des TE, ist er für Struktur, Gesangsmelodie und Text verantwortlich bzw. wurde von ihm eingebracht.
Aber der Song besteht nicht nur aus Gesangsmelodie und Text. Sondern jemand anderes hat die Grundidee zu diesem Song (Instrumental) geschaffen - also die Akkorde, die Riffs etc. pp.
Der TE hat in diese Grundlage dann "Struktur" gebracht - also er hat das Arrangement gemacht. Deshalb bleibt der Ideengeber immer noch der Autor und somit Rechteinhaber des Songs (Instrumental). Grundsätzlich gilt, das derjenige der die Grundidee zu einem Song hat auch der Autor ist und die Rechte hält. Unabhängig davon ob und wer noch "Arrangement-mäßg" eingegriffen hat. Bei einem Buch ist ja auch nicht der Lektor der Rechteinhaber, sondern der Schreiberling.
Andererseits hat der TE den Text geschrieben und die dazu passende Gesangsmelodie entwickelt (das eine geht nicht ohne das andere - wie soll man einen Text schreiben wenn es keine Melodie gibt?)

Üblicherweise stehen in so einem Fall beim Song zwei Namen (m = music & l = lyric).
Wem jetzt wie viel Prozent des Songs gehören kann ich nicht beurteilen aber Dir gehören 100% des Textes und der Gesangsmelodie und Deinem Ex-Kollegen gehören 100% des Songs.

Allerdings Frage ich mich was das alles überhaupt soll. Warum stellst Du die Frage hier im Forum?
Wie wäre es mit der guten alten Kommunikation (Altdeutsch = Gespräch)? Warum stellst Du diese Frage nicht Deinem Ex-Kollegen?
Rede mit Deinem Ex-Kollegen und werdet Euch einig. Was spricht dagegen, das ihr beide den Song spielt? Jeder in seiner Band sein Interpretation.
Abgesehen davon, kann man den Text mit Sicherheit auch für andere Song benutzen (umschreiben)
Dann muss sich Dein Ex-Kollege einen eigenen Text schreiben und Du Dir einen Song "basteln".

Nix für ungut aber diese Streiterei um einen Song im Hobby-Amateurbereich empfinde ich als Lächerlich - setzt Euch zusammen und redet und werdet Euch einig.
Aber das scheint ja heutzutage nicht mehr "in" zu sein, da trägt man es lieber in die sozialen Medien und Foren.

Gruß
 
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Nix für ungut aber diese Streiterei um einen Song im Hobby-Amateurbereich empfinde ich als Lächerlich - setzt Euch zusammen und redet und werdet Euch einig.
+1 redet miteinander und nicht übereinander und schon gar nicht in einem Forum, das hier zwar Meinungen hat, aber keine Rechtsberatung gibt.
 
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Bei einem sogenannten "verbundenen Werk" von mehreren Urhebern ist es in der Regel so, dass ein einzelner Miturheber den anderen die "Verwertung" (also zum Beispiel live Aufführung) nicht einfach so verbieten kann.

Jeder Urheber hat bei jeder Verwertung einen Anspruch auf "angemessene Vergütung".

Das ist die allgemeine Lage auf dem Papier.
Falls das anwendbar auf deinen Fall wäre, bedeutet das: spielen kannste, der andere sollte irgendwas dafür bekommen, müsste man besprechen.

Zielführend ist es meist, nicht von Anfang an mit Paragraphen und Rechtslage zu kommen, sondern freundlich sein Bedürfnis zu formulieren und auf das gegenüber einzugehen.
 
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Grundsätzlich gilt, das derjenige der die Grundidee zu einem Song hat auch der Autor ist und die Rechte hält.
Das gilt nicht grundsätzlich, sondern nur im Einzelfall. Ideen sind vom Urheberrecht überhaupt nicht geschützt, nur die Ausführung. Und Akkorde haben nicht immer eine Schöpfungshöhe, aus der sich ein eigenes Recht ableitet.
 
Es geht doch offensichtlich erstmal nicht um die Millionen, sondern daß miteinander geredet wird, daß der andere die Songs weiter spielt. Das ist kein Problem mit "Rechten", sondern es geht um Einigung. Für Einigung und "dürfen" und sowas ist weder die GEMA noch Rechtsanwälte zuständig, sondern guter Wille.
 
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Wenn Lieder bei der GEMA gemeldet sind, ist diese fürs "Dürfen" sehr wohl zuständig. Zugegeben, bei nur zwei fertiggestellten Songs ist eine GEMA-Mitgliedschaft noch kein Thema.
 
Wenn Lieder bei der GEMA gemeldet sind, ist diese fürs "Dürfen" sehr wohl zuständig.
Die GEMA entscheidet nicht über dürfen. Die GEMA hilft auch nicht bei einer Einigung. Manchmal hilft die GEMA auch nicht bei der Ausschüttung, manchmal auch nicht beim Ausdifferenzieren der Rechte.
 
Für Einigung und "dürfen" und sowas ist weder ... Rechtsanwälte zuständig ...
Doch, durchaus. Die Idee, dass man Anwälte (erst) dann braucht, wenn es ums Gericht geht, ist im Kern amateurhaft.
Die allermeisten Profis, egal welcher Sparte, machen das vorher, um die Sache gut einzutüten bzw. zu lösen, bevor alles kurz und klein gehauen wird.
Bedingung dafür ist allein, dass sie eine wirtschaftliche Bedeutung zumindest in Aussicht hat, die professionelle Arbeit rechtfertigt. Ob das beim TE so ist, kann ich nicht sagen. Es klingt eher nicht danach.
 
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eigentlich sollte dieses Thema fast „alltäglich“ sein. “Song-Erbe“ aus Bands, die sich aufgelöst haben, gibt es bestimmt in rauen Mengen.
Es ist die Frage, ob die Frage nach den „Rechten“ daran, überhaup irgendwann mal relevant wird.

So wie ich es beim TE rauslese (…es sind zwei (!) Songs entstanden…) gab es da noch keinerlei „Erfolge“ mit dem Material. Da stellt sich für mich die Frage, worum geht es überhaupt?
Eine neue Band gibt es noch gar nicht. Wollen die die Songs überhaupt (so) spielen?
Will die andere Band die beiden Songs weiter spielen, die sollen das aber nicht? …und wenn, warum nicht?


…aus meiner Jugend Zeit gibt es noch ein komplettes Deutschrock Programm; die ehemaligen Mitglieder sind über die Republik verstreut und wir haben keinen Kontakt mehr. Wenn ich Bock hätte das Material und ich mir die Arbeit machen würde, das noch mal aufleben zulassen, würde ich es einfach machen. Würde sich entgegen aller Wahrscheinlichkeit irgendein kommerzieller Erfolg daraus ergeben, würde abwarten, ob sich jemand meldet und Ansprüche erhebt und das dann entsprechend besprechen/verhandeln.
 
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Sondern jemand anderes hat die Grundidee zu diesem Song (Instrumental) geschaffen - also die Akkorde, die Riffs etc. pp.
Als Instrumentalist neigt man gerne dazu, die Wertigkeit anders zu sehen, das ist aber halt nicht die Sichtweise der Rechtsprechung. Als Grundidee eines Liedes wird dort schon immer die im Vordergrund hörbare Melodie angesehen, ob gesungen oder Instrumental.

Typisch dafür ein Urteil des LG Mannheim vom 12.08.2005, Az. 7 O 514/04 : Die Sängerin konnte gar kein Instrument spielen, hat sich aber die Gesangsmelodien ausgedacht. Alleine das wurde schon mit "mindestens 50%" bewertet. Und da ist der Anteil des Textes und der Songstruktur (der beim Fragesteller noch hinzukommt) noch gar nicht berücksichtigt.

Als Gitarrist denke ich auch gerne, "Da habe ich mich hingesetzt und rumprobiert und mit mühevoller Arbeit einen Song entworfen, und am Schluss kommt da eine/r und singt halt was zu meinem Song." Nur ist das Ding noch überhaupt kein Song, bis da eine Melodie dazu kommt. Okay, bei Grindcore ist das vielleicht anders, aber da habe ich nicht so arg viel Ahnung von.

Das sieht die Masse der Zuhörer aber eben so, und die Sichtweise ist auch rechtlich die dominierende. Ich hab mich früher schon geärgert, wenn im Radio ein genialer neuer Van Halen-Song lief und dann einer ganz unschuldig fragte: "Oh, ist ja geil - wer singt 'n des?" Für den 18jährigen zukünftigen Gitarrenhelden war die Erkenntnis schon ein bisschen ernüchternd: Keine Sau hat gefragt, wer die geniale Begleitung gespielt hat, denn als mehr wird das von Außenstehenden nun mal nicht angesehen.

Das sieht man auch daran, dass kein Mensch unter der Coverversion eines Songs versteht, die Gitarre 1:1 zu kopieren und eine neue Gesangsmeldodie darüber zu legen. Das heißt nicht, dass es kein Plagiat wäre, die Begleitung zu kapern, aber es wäre rechtlich ein neuer Song mit plagiierten Elementen.

Wie ich schon schrub: über die Anteile der Urheberschaft kann man bei rifflastiger Gitarrenmusik (oder vermutlich auch einem Rap, bei dem die Melodie zu 80% aus einer wiederholten Synthi-Linie besteht) trefflich streiten. Aber auch Beethovens 9. Symphonie erkennt der Laie schon beim Pfeifen der Hauptmelodie. Versuch das mal mit den Noten der Hörner oder Geigen...

Und mal ehrlich: ich für meinen Teil habe einen Song nie als fertig angesehen, solange ich keine Gesangsmelodie für das Ding hatte. Meistens kam die dann auch von mir selbs. Aber ich weiß nicht mehr, wie viele vielversprechende Riffs ich in die Tonne gekloppt bzw. "für später aufgehoben" (und nie verwendet) habe, weil einfach kein guter Song daraus werden wollte.

Gruß, bagotrix
 
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Eben.
D A Em G ist kein Song. Scheissegal, wie man den zupft oder muted oder durchhaut.

Sing mal

Let it go, let it roll right off your shoulder
Don't you know, the hardest part is over


drüber. Das ist ein Song.
 
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@all
Danke erstmal für euren Input und wie ich es mir schon dachte, scheiden sich doch die Geister daran und am Ende bin ich genauso schlau wie am Anfang 👹

Nein, es geht nicht um GEMA, nein wir sind nicht im bösen auseinander gegangen und ich hätte auch kein Problem damit, den Jungs die 2,5€ anteilig eines 100€ Kneipengigs zu spendieren ;)

Ich wollte es halt einfach wissen, wie die genaue Rechtslage dazu aussieht, WEIL ich halt widersprüchliches gehört habe.

Das ich mit den Beiden nochmal darüber reden werde, steht fest, weil ich halt 1. die Songs geil finde und 2. ich da ne Menge Arbeit reingesteckt habe und, da bin ich ehrlich, diese Arbeit wird nicht umsonst sein. So.

Aber interessant, dass man es anscheinend doch nicht so einfach erklären kann, DASS hätte ich nicht gedacht und erwartet.

Aber nochmals, danke für euren Input und eure Zeit 💪:rock:

schöne Grüße
 
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Es ist vielleicht günstig, sich vor dem Gespräch eine Einigung auszumalen, die für beide Seiten fruchtbar ist.
Es ist eher anzuzweifeln, dass bei einer gemeinsamen Urheberschaft (und als solche würde ich das klassifizieren) eine Partei der anderen untersagen kann, den song zu spielen.

Insofern würde es nur um eine Einigung der möglichen Einnahmen gehen.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten: fällt wenig an Einnahmen an, lohnt ein Streit darüber nicht. Kommt viel rein, fällt für beide was ab. Solange keiner von Euch der GEMA beizutreten gedenkt, geht es sowieo nicht um Einnahmen aus der Urheberschaft, sondern um Einnahmem von Konzerten/Auftritten.
Da es sich um 2 songs handelt, man in der Regel aber unter 10 songs nicht auftritt, ginge es also um bei einer angenommen Gage von 200 € für eine vierköpfige Band (Kosten schon abgerechnet) um 50 € pro Kopf und Abend. Davon 20% bei 10 songs, ergibt 10 €. Diese 10 € durch die beiden Parteien, die den song gemeinsam aus der Taufe gehoben haben, wären 5 €. Und eigentlich noch weniger, weil ja die aufführenden Musiker auch was bekommen. Da sind wir dann bei 2,5 € oder einem großen Bier pro Auftritt.

Das wäre in etwa die Situation wie ich sie nach Lage der dargestellten Dinge sehe.

Herzliche Grüße

x-Riff
 

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