So, spät aber doch:
Hier möchte ich noch ergänzen, dass auch sehr viel von der Art des Anfrage abhängt. Zu allererst sollte man sich einmal im Klaren sein, welches Recht man vom Verlag überhaupt erwerben möchte. Dann sollte man sich überlegen, welche Informationen der Verlag für die Genehmigung benötigt, und all das sollte man dann in die Anfrage stecken.
Eine Anfrage ala: " Ey Mann ich möchte mal ein Leid von dier covern, MP3 Im anhang, Horch mal. Darv ich das?" ist eher unproduktiv, auch wenn es noch so cool klingt
Und wenn ein Verlag alle für ihn relevanten Daten bekommt, gibt es in der Regel auch eine Antwort, egal wie viel die Anfrage wert ist. Ich habe in meiner kompletten Abdruckanfragenkarriere (im Durchschnitt 300€ wert) spätestens nach 3 "Erinnerungen" von jedem Verlag eine Antwort bekommen. Dort werden Menschen nämlich dafür bezahlt, Anfragen zu bearbeiten und in der Regel machen sie das auch, sofern das Begehren erkennbar ist.
Für eine Bearbeitung sind in diesem Fall für den Verlag wichtig: Komponist, Textdichter (wer Eindruck schinden will am Besten mit CAE/IPI Nummer, welche in der
GEMA Datenbank zu finden ist), Art der Bearbeitung, evtl Hörprobe/Notenauszug, Verwendungszweck (Aufführung, CD-Produktion, Verwendung als Download), falls eingranzbar Verbreitungsgebiet, bei CD/Notenproduktion Auflage und Händlerabgabepreis ...
Am Besten schaust du dich einmal bei den großen Verlagen auf den Homepages um, die haben meist entsprechende Formulare zum downloaden wo du sehen kannst, was sie wissen wollen.
Selbst beim Covern, also dem reinen Nachspielen sollte man, falls es über die reinen Live-Aufführung hinaus geht, am Besten beim Urheber nachfragen. Mir ist z.B. ein Fall bekannt, bei dem eine Nachwuchsband, welche einen bekannten Werbejingle originalgetreu auf CD gebannt hat, Probleme mit dem Urheber bekommen hat und die 500 gepressten CDs einstampfen musste. Sie hätten natürlich einen Rechtsstreit riskieren können, aber welche Nachwuchsband kann sich das schon leisten...
Greets wuiii