Actor-Topteile fliegend! Geht das?

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Hobercha Michl
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Hallo ihr da draußen!

Ich besitze eine HK-Audio Actor.
Leider muß ich immer wieder feststellen, dass die Topteile (gestackt) viel zu niedrig sind. Da ich auch zwei Traversenlifte besitze, habe ich mir schon oft gedacht, dass es doch viel besser wäre, die Topteile fliegend zu betreiben.
Nur konnte mir bis jetzt niemand auskunft geben, ob das möglich ist.
Daher meine Fragen an Euch:
1. Ist es möglich die Topteile umzubauen- und wenn ja was muß ich machen?
2. Müssen die Topteile im Falle eines Umbaus vom TÜV oder ähnliches abgenommen bzw. begutachtet werden?
3. Macht es denn überhaupt Sinn die Topteile fliegend zu betreiben?

Danke für Eure Antworten!
 
Eigenschaft
 
kann man da keine distanzstangen zwischensetzen?
 
Ja, natürlich kann man Distanzstangen benutzen! Dies aber nur wenn die Bässe liegen.
Man kann auch Kisten dazwischen stellen, oder Poteste verwenden. Es gibt sicherlich viele Möglichkeiten dem entgegenzuwirken. Ich wollte aber eigentlich Antorten zu meinen Fragen!:confused:
 
zu 1: natürlich ist das möglich, umbauen kann man alles.. du must eine geeignete flyware + die befestigung der flyware an der box und eine geeignete sicherung entwerfen/berechnen. dann musst du das ganze bauen.
im klartext: schau dir schon ab werk geflogene lösungen an, gibt z.b. einige mit großen einschlag/press/klebmuttern in der box, flyware ist ein stahlrahmen in der das ganze nachher fliegt. diesen kreieren mase, möglichkeit zu winkeln etc, möglichkeit zum saven an die box z.b. einschraubhaken auch in einpressmuttern o.ä. dann das ganze schweißen lackieren etc

zu 2: aber hallo, auf jeden fall, ist nicht nur pflicht sondern vllt sogar (über)lebenswichtig

zu 3: gefolgene tops können je nach venue schon sinn machen, ich bezweifel aber das das ganze vorhaben viel sinn hat. wenn du mal die zeit(kosten) für planung/berechnung/bau, die materialkosten, die tüfzulassung etc rechnest, dann wird sich das ganze finanziell einfach nicht lohnen. ich persöhnlich würde abraten

Hoffe geholfen zu haben
LG Tobse
 
Tobse schrieb:
zu 2: aber hallo, auf jeden fall, ist nicht nur pflicht sondern vllt sogar (über)lebenswichtig
Nein, Pflicht ist das nicht. Nur im Falle eines Unfalls gibt's große Probleme, die Haftung liegt dann allein bei demjenigen der die Flugvorrichtung gebaut hat bzw. auf einer VA bei dem der sie einsetzt, d.h. Versicherung zahlt da keine.


zu 3. Es lohnt eigentlich fast immer Topteile zu fliegen, man bekommt so eine bessere Pegelverteilung. Nur der Umbau lohnt sich in dem konkrete Fall nicht.
 
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich glaube, ich laß das lieber mit dem Umbau!
Hab den letzten Gig folgendermaßen bestritten:

Beide Bassboxen liegend übereinander; dann mit Distanzstange und Schrägsteller die Topteile drauf! Die Bassteile noch mit nem Zurrgurt gesichert! War echt ok!:great:
 
www.hkaudio.de

Dies gilt aber nur für die neue Actor DX Serie


Zitat: Flugpunkte: 4x M10 zur Montage des optionalen Flugbügels Wenn kein Anschlägerschein oder Riggerschein vorhanden ist, Finger weg vom Fliegen !Nebst Flugbügel setzt dies eine Traverse mit entsprechender Tragkraft voraus & speziellem Coupler mit TV-Zapfen am Bügel der Box. Technisch wäre das von der Konstruktion der Box her möglich.Es gab schon Tote (u. a. in Bad Oeynhausen der Lichtmeister, der von einer Kurbel erschlagen wurde)
 

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