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Angemeldet beim Finanzamt?

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Hoschi74
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Hallo zusammen. Habe mal eine rechtliche Frage. Da ich nur nebenher Gitarre spiele und singe, bin ich nicht beim Finanzamt gemeldet.
Ich habe mal gehört, das geht bis zu einem bestimmten Betrag? Denn ich habe erst gespielt und der Typ will Rechnung mit Steuernummer !?
 
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Generell ist in Foren individuelle Rechtsberatung nicht erlaubt, genauso wenig wie das Auffordern oder Billigen von und zu Straftaten...
Hab das Thema mal gemeldet.

Ganz allgemein gilt in Deutschland auch für Tätigkeiten ohne Gewerbeschein dennoch die Rechnungspflicht.
Da ist es auch egal, ob am Ende irgendwelche Umsatzsteuern abgeführt werden müssten, oder nicht. Es gibt Freibeträge, ja, aber diese müssen dennoch ausgewießen werden.
Das hat einen einfachen und logischen Grund: Wenn der Kunde keine Rechnung bekommt, dann kann er seine Ausgabe (Sprich, die Bezahlung der Dienstleistung) ja auch nicht ordentlich verbuchen. Was er aber im Zweifelsfall muss.

Sowas klärt man aber eigentlich immer vorher ab :rolleyes:
 
Normalerweise ist ja jeder, der irgendwie irgendein Einkommen hat beim Finanzamt gemeldet???

NEBEN-Einkünfte (darum dürfte es wohl gehen) sind frei bis 410 Euro im Jahr(!). Bis 820 Euro rechnet sich das Finanzamt da irgendwas zusammen, das keiner versteht, mehr muss normal versteuert werden.

Als Gewerbe braucht man freiberufliche Nebentätigkeiten nicht anzumelden. Allerdings muss die Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet und begründet werden, dass/wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dann braucht man bis 17.500 € Jahresumsatz keine Umsatzsteuern zu bezahlen, darf sie natürlich auch nicht auf den Rechnungen ausweisen (Hinweis auf Rechnung: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." o.ä.). Es sei denn, man möchte selbst den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen... Es gibt auch die etwas kompliziertere Möglichkeit, dass man sich bescheinigen lässt, dass man im (kulturellen) Auftrag des (Landes-) Herren unterwegs ist. Details siehe:

https://www.michael-bertl.de/besteuerung-von-musikern/
 
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Vielleicht ist Rechnung nicht das richtige Wort. Wenn Dir jemand Geld für eine erbrachte Leistung gibt, dann ist es auch normal, dass er sich das von Dir quittieren lässt, weil Du damit auch bestätigst, das Geld erhalten zu haben. Das nennt man einfache Quittung.
Wenn er das nun in irgendeiner Form als Ausgabe dem Finanzamt gelten machen kann, ist das sein Recht. Das wiederum bedeutet dann aber auch, dass das Finanzamt bei Dir - dem, der das Geld erhalten hat - auch hinterfragen kann, ob Du Deiner Pflicht nachgekommen bist, und dem Staat seinen ihm zustehenden Teil abgeführt hast. Das kann über die jährliche Steuererklärung geschehen, wenn es aufgrund von überschrittenem Freibetrag dort angegeben sein muss, es kann aber auch sein, dass das so viel war (nämlich über 17500EUR), dass das Finanzamt diese Tätigkeit als steuerpflichtig einstuft. In diesem Fall musst Du dann zukünftig auf allen unterschriebenen Quittungen, dem Auftraggeber die Umsatzsteuer ausweisen, die Das Finanzamt dann wiederum von Dir einfordert.
Bevor das jetzt zu weit führt, gehen wir mal vom einfachen Fall aus, Dass Deine Einkünfte durch Musik unter 17500EUR im Jahr bleiben. Dann unterschreibst Du weiterhin Quittungen, weist keine Umsatzsteuer aus, sondern ergänzt höchstens den Kommentar, 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet', wie von Bernd bereits erwähnt. Niemand kann von Dir verlangen, dass Du Umsatzsteuer ausweist, wenn Du sie nicht abführen musst. Auch Deine Steuernummer braucht dann niemanden zu interessieren. Man sollte vielleicht bereits beim Vertrag, wo die Gage festgehalten wird, klarstellen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Dann ist man auf der sicheren Seite.
 
Lieber Hoschi74,

zunächst ist die Umsatzsteuer von der Einkommensteuer zu unterscheiden. Einkommensteuerlich ist man dann draußen wenn es sich um den steuerlich unbeachtlichen Fall der "Liebhaberei" handelt, was bei einem Hobby, bei dem unterm Strich nichts bei rumkommt meistens der Fall sein dürfte.

Für die Umsatzsteuer kann man jedoch trotzdem Unternehmer sein. Die Leistung kann aber steuerfrei sein oder unter die Kleinunternehmeregelung fallen. Aber am besten ist, Du lässt Dich da wirklich von fachkundiger Seite (Steuerberater) beraten. Möglicherweise wollte Dein Kunde die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben. Aber wie gesagt, lasse Dich von jemandem beraten, der es wirklich weiß.

Grüße

Kreissäge
 
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Gewerbliche Auftraggeber bestehen schon gerne mal auf eine 'ordentliche Rechnung' in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Nehmen wir an, Ihr vereinbart eine Gage von 1000EUR, dann gehst du davon aus, dass du 1000EUR ausbezahlt bekommst, bekommst du auch, aber wenn Du eine Rechnung ausstellst, in der Du die Mehrwertsteuer ausweist, und der Auftraggeber ist Vorsteuerabzugsfähig - was im Grunde jeder ist, der ein angemeldetes Gewerbe hat, von dem er auch lebt - dann kostest Du ihn keine 1000EUR, sondern nur 840EUR. Du hast dann aber unterschrieben, dass Du die 19% an das Finanzamt abführst, und genau das ist das Fatale, was einige unwissentlich falsch machen, wenn sie blauäugig eine Mehrwertsteuer ausweisen. Denn diese Steuern führen selbstverständlich nur die ab, die auch umsatzsteuerpflichtig sind.

Also wer hier weiter in das Geschäft einsteigen will, wenn die Einkünft durch Musik möglicherweise in die Nähe der 17.500EUR/Jahr kommen, sollte man sich professionell beraten lassen, wie man am besten vorgeht. Tipps und erfahrungen können wir hier zum besten geben, auch dass man aussagen eines Steuerberaters vielleicht kritisch hinterfragt, denn der erzählt Dir u.U. dass Du ihn unbedingt brauchst - klar, er lebt davon, und kostet natürlich Geld. Wir zahlen um die 800EUR im Jahr, und könnten das theoretisch auch ohne ihn managen.
 
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Völlig egal, ob ein Nebenverdienst gewerblich, freiberuflich sein soll oder meinetwegen am Ende als Liebhaberei durchgeht. In allen Fällen muss man zunächst beim Finanzamt den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Dafür geht man aufs Finanzamt, spricht das mit einem Sachbearbeiter durch und bekommt auch direkt gesagt, ob das ganze freiberuflich und/oder gewerblich machen kann. Dass man bei geringen Umsätzen evtl. keine Steuern auf die Einnahmen zahlen muss, steht auf einem anderen Blatt.

Es ist nicht so, dass man nichts zu melden braucht, weil man (wahrscheinlich) keine Steuern auf die Einnahmen zahlen muss.
 

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