Bugera hat sich bisher nicht gerade mit einen "da bin ich aber positiv überrascht" hervorgetan.
Genau das waren meine Gedanken, als ich a) das MusikSchmidt-Video des neuen V5 auf youtube sah und b) als ich ihn dann diesen Monat endlich im Zimmer stehen hatte.
Gott bewahre, vielleicht bin ich ja ein Einzelfall, aber bei mir sind noch alle Potis, Röhren usw. noch heile!!!
Bisher auch keine Aussetzer o.Ä..
Zur Schaltung kann ich leider nichts sagen, ich bin weder Elektronikfachmann, noch habe ich den kleinen bisher geöffnet.
Klang: Selbst in der 0,1 Watt Einstellung begeistert er mich klanglich. Dass man aber dann mit dem eingebauten 8"er nicht komplett "ohne matschen" Gain und Tone auf 10 reißt, leuchtet wohl jedem ein.
Er ist auch kein Hi-Gain-Monster, aber dafür hab ich Effekte und andere Amps. Seine Aufgabe als Zimmer-Blues/Rock-Röhre erfüllt er bisher prima.
In meinem Bekanntenkreis kenne ich alleine schon neben mir 3 Leute, die Bugera-Combos haben, regelmäßig Gigs damit spielen und bei denen ist jetzt seit 2-3 Jahren alles in Ordnung!
Alles ist relativ, und ich bin glücklich mit dem Ding!
Ich frage mich dann, warum Bugera dann seinen Sitz auf den British Virgin Islands angibt.
Vorteile einer Firmengründung auf den BVI:
- Keine Steuern.
- Keinerlei Quellensteuer, Kapitalgewinnsteuer, Erbschaftssteuer oder Körperschaftssteuer.
- Sämtliche Dividenden, Zinsen, Mieten, Ausgleiche bzw jegliche weitere Summen sind von Einkommensteuer ausgenommen.
- Minimale fortwährende Befolgungsanforderungen
- Informationen über Firmendirektoren, -aktionären, -mitglieder usw. sind vertraulich.
- Nur einen Direktor wird benötigt.
- Nur einen Aktionär wird benötigt.
- Der einzige Firmendirektor darf zugleich als Firmenaktionär agieren.
- Keine Aufenthalts- bzw. Staatangehörigkeitseinschränkungen für Firmenmitglieder.
- Einzelpersonen oder Gesellschaften dürfen als Direktor, Sekretär bzw. Aktionären agieren.
- Wohltätige Gesellschaftseigentümer sind erlaubt.
- Gesellschaftsversammlungen dürfen überall in der Welt stattfinden.
- Keine Verpflichtung, eine jährliche Generalversammlung durchzuführen.
- Firmenversammlungen dürfen telefonisch bzw. durch anderen elektronischen Mittel stattfinden.
- Keine Anforderung, jährlichen Firmenberichten einzureichen.
- Keine Notwendigkeit, Konten vorzubereiten / einzureichen bzw. Revisoren einzuschalten.
- Firmenbücher und -aufzeichnungen dürfen überall in der Welt geführt werden.
- Keine Notwendigkeit, den Aktienregister bzw Firmenversammlungsprotokolle beglaubigt werden zu lassen
- Keine Voraussetzung für maximal oder minimales Aktienkapital.
- Keine Einschränkung für herausgegebenes Aktienkapital.
- Inhaberaktien sind erlaubt.
- Eingetragenen Aktien sind erlaubt.
- Abzahlbare Aktien sind erlaubt.
- Mehrfache Aktienkategorien sind erlaubt.
- Aktien können in jeder möglichen Währung herausgegeben werden.
- Anteile können mit oder ohne einen Pariwert herausgegeben werden.
- Keine Notwendigkeit, Register über Direktoren bzw. Firmenoffiziere zu führen.
- Keine Währungseinschränkungen.