Der ANTI - Schnäppchen-Thread : Wahnsinn at its best...

  • Ersteller Real-JJCale
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Ich finde 950 für eine 212 schon echt hart. Selbst mit dem Mesa Schild.

 
Interessante Formulierung, die man immer wieder findet:

„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“
( muss leider juristisch so sein ) ... klingt schrecklich... aber keine sorge, alles gut..."


Das muss natürlich nicht so sein. Auch ein privater Verkäufer kann durchaus dafür geradestehen, dass die Box nicht drei Jahre als Kaninchenstall genutzt wurde. Er sollte es sogar. Ich tue das immer.

Letzteres wäre Variante 1.

Dann gibt es zwei weitere Varianten:

Entweder der Gewährleistungsausschluss ist rechtlich korrekt gemacht und damit wirksam. Dann wird es für den Erwerber sehr schwierig, Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen, wenn der neue Amp beim 2. Einsatz das Jugendzentrum sprengt oder die neue Box nach Karnickel stinkt und kein Ton rauskommt.

Oder er ist rechtlich nicht korrekt gemacht, weil der Verkäufer nicht weiß, wie/was/warum und eigentlich nur irgendwas dahinschreibt, weil das alle so machen. Dann wirkt er nicht und dann liegen die Risiken weiter bei ihm.
 
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@NikiRaveolte das ist schon bald "normal" für die 2x12er Mesa Boxen.
 
Interessante Formulierung, die man immer wieder findet:

„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“
( muss leider juristisch so sein ) ... klingt schrecklich... aber keine sorge, alles gut..."
Hallo Schnabelrock,

ja, sowas liest man in der Tat immer wieder in allerlei Varianten und du kennst dich offenbar damit aus.
Denn mir stellt sich die Frage, wie kann man das kurz und knackig juristisch korrekt und wirksam formulieren?

(Ist zwar etwas OT, doch das könnte manche interessieren und auch betreffen, danke für´s Verständnis)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde 950 für eine 212 schon echt hart. Selbst mit dem Mesa Schild.

Der Verkäufer ist offenbar Gil Ofarim - vielleicht ist ein entsprechender Promi-Bonus draufgerechnet. Es sind auch mehrere Lefthand-Gitarren und ein -Bass im Angebot.
 
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Ha ja klar, das ist er :great: in dieser Annonce gibt er sich klar zu erkennen auf Foto 6 mit Namen:
Das hier traf mich unvorbereitet... :oops:
https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ibanez-7-string-lefty-custom-shop-1999-/2725742449-74-6450
 
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Hallo Schnabelrock,

ja, sowas liest man in der Tat immer wieder in allerlei Varianten und du kennst dich offenbar damit aus.
Denn mir stellt sich die Frage, wie kann man das kurz und knackig juristisch korrekt und wirksam formulieren?

(Ist zwar etwas OT, doch das könnte manche interessieren und auch betreffen, danke für´s Verständnis)

Am ehesten so:

"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt. Durch den Abschluss eines Kaufvertrags erkennen Sie diese Bedingungen an."

Das ist aber nicht mein berufliches Arbeitsgebiet, kann sein, dass ich damit nicht 100% im Ziel liege. Um sicher zu sein, müsste ich einiges recherchieren, dazu hab ich aber keine Lust. Man sieht jedenfalls, die Haftung lässt sich in Form solcher vorformulierten, mehrfach verwendeten Klauseln nicht komplett wegdrücken, auch nicht für Privatleute.
 
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"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt. Durch den Abschluss eines Kaufvertrags erkennen Sie diese Bedingungen an."
Vielen Dank :great:
Wäre damit auch, ohne es extra zu erwähnen, eine Rückgabe ausgeschlossen?
Oder sollte man das, wenn man es ausschließen möchte, zusätzlich erwähnen?
 
Vielen Dank :great:
Wäre damit auch, ohne es extra zu erwähnen, eine Rückgabe ausgeschlossen?
Oder sollte man das, wenn man es ausschließen möchte, zusätzlich erwähnen?
Die Rückgabe ist ein Unterfall des Mangelrechts (§ 437 BGB, "zurückzutreten") und muss nicht zusätzlich erwähnt werden.
Aber wichtig: Macht man zu lax: "Ich hafte für nix" oder "Muss leider aus gesetzlichen Gründen ohne Haftung verkaufen" etc., wird die ganze Klausel unwirksam und dann gilt eben Haftung.
 
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Wenn man das dort hinterlegte Bild spiegelt, könnte man meinen, der Session-Olli demonstriert eine Tele. :LOL:

2024-04-04 16_18_58-Gil Ofarim_ Das steckt hinter seiner kryptischen Instagram-Nachricht - FOC...png
 
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Hat er da Fotos von sich selbst an der Wand hängen? 🧐
 
Die Preisvorstellung erscheint mir auch etwas "überambitioniert" ..... Kleinanzeige

Oder habe ich etwas verpasst bzgl. Wertsteigerung?
 
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Tja scheint immer noch so, je Mesa, desto teuer 🤷🏻‍♂️
 
Dies hier, würde ich mir nicht geben, selbst wenn ich den Kaufpreis, verdoppelt, dazu bekommen würde.
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