Naja, wenn jemand einen Kaufvertrag nicht erfüllen kann, ist er auf Verlangen schon zu einigem verpflichtet - zB. auch bei einem Konkurrenten zu einem evtl. höheren Preis einzukaufen, um die Lieferverpflichtung einzuhalten. Aber Recht haben heisst noch nicht Recht bekommen, und bei eher geringem Schaden lohnt sich die Durchsetzung gegenüber unwilligen Verkäufern wohl nicht.
Und die Diskussion darüber ist hier wohl auch eher OT, deswegen sollten wir die auch nicht endlos fortsetzen (obwohl ich ja damit angefangen habe

). Das von mir angesprochene (und auch damals verbrochene) Thema ist:
Online-Bestellung einer Gitarre - ab wann ist das bindend?
Ist keine ganz leichte Kost, aber bei Bedarf könnte man ja da weiterdiskutieren.