Ebay-Kauf..Rückgaberecht..meine Rechte

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awos
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Ich habe bei Ebay eine nagelneue Gibson mit 2 Jahren Garantie von einem Händler gekauft. Nach einer Woche war PU defekt.
So entschloss ich mich die Gitarre zurückzuschicken.
Der Händler behauptet die Gitarre sei abgenutzt( Riss) und will mir keinen vollen Preis erstatten. Darf er das? Ich habe die Gitarre schlieslich nur zuhause gespielt. Es ist schon nicht gerade üblich dass eine nagelneue Gibson nach einer Woche kaputt geht. Man hört immer wieder von schlechten Serien von nahmhaften Gitarrenhersteller....
Darf der Händler den Preis mindern wenn die Gibson nach einer Woche defekt ist?
 
Eigenschaft
 
Wenn sie nach einer Woche defekt ist und du nicht selbst diesen Defekt verursacht hast oder es sich um ein Verschleissteil handelt, welches defekt ist, so hast du Garantieanspruch und er muss diesen Defekt beheben.
Desweiteren hast du ja nach dem Fernabsatzrecht innerhalb 14 Tage die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten. Wenn du vom Kauf zurücktrittst und der Artikel durch Gebrauch eine Wertminderung erfahren hat geht diese Wertminderung zu deinen Lasten.
In deinem Fall: Den Defekten PU muss er auf Garantie tauschen (sofern er das überhaupt kann, ich weiß ja nicht ob der Händler Ahnung davon hat), wenn du einen Kratzer verursacht hast, dann geht der auf deine Kappe und er darf dir den Wertverlust abziehen, wenn du vom Rückgaberecht gebrauch machst.

Warum willst du sie zurückgeben? Nur wegen dem PU oder weil die Gitarre für dich nix taugt? Wenn es nur wegen dem PU ist, dann einfach die Garantie in anspruch nehmen und er muss dir den Fehler kostenfrei beheben. Ansonsten musst du halt die Wertminderung in Kauf nehmen und vom Rückgaberecht gebrauch machen.
 
awos schrieb:
Ich habe bei Ebay eine nagelneue Gibson mit 2 Jahren Garantie von einem Händler gekauft. Nach einer Woche war PU defekt.
So entschloss ich mich die Gitarre zurückzuschicken.
Der Händler behauptet die Gitarre sei abgenutzt( Riss) und will mir keinen vollen Preis erstatten. Darf er das? Ich habe die Gitarre schlieslich nur zuhause gespielt. Es ist schon nicht gerade üblich dass eine nagelneue Gibson nach einer Woche kaputt geht. Man hört immer wieder von schlechten Serien von nahmhaften Gitarrenhersteller....
Darf der Händler den Preis mindern wenn die Gibson nach einer Woche defekt ist?

die frage ist doch schlicht und ergreifend:

hat die Gitarre den Riss wirklich und hat sie ihn gehabt als du sie losgeschickt hast, hoffentlich versichert weil dann transportschaden .....
ansonsten, ne pickup kann halt auch ma kaputt gehen .....
hast du sie nur zum antesten bestellt?
oder wolltest du sie wirklich?
 
TelosNox schrieb:
Warum willst du sie zurückgeben? Nur wegen dem PU oder weil die Gitarre für dich nix taugt? Wenn es nur wegen dem PU ist, dann einfach die Garantie in anspruch nehmen und er muss dir den Fehler kostenfrei beheben. Ansonsten musst du halt die Wertminderung in Kauf nehmen und vom Rückgaberecht gebrauch machen.

Ich habe schlechte Erfahrung mit Sachen die bereits nach wenigen Tagen kaputt gehen......Da gibts nur Ärger. Nach einer Woche PU nach 2 Monaten der PU-Schalter..usw. Es gibt schlechte Serien auch bei Gibson..und sowas wollte ich vermeiden.ich Eine Gibson ist etwas fürs Leben.
 

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