Ebay Kauf von 1960 AV

  • Ersteller CallMeAstronaut
  • Erstellt am
Das einzigste woran man erkennen kann was das für ne Box war ist die Seriennr. und nix anderes. Die Nummern von den AV beginnen mit V.
300 Watt sagt nix aus, es gibt auch Serien von AV Boxen die so ausgeliefert wurden. Die letzten Jahre jedoch - allso alle neueren - tragen die 280 Watt Bezeichnung. Ebenso die Speaker Bezeichnung - bei den neueren steht Vintage 30 drauf. Früher auch schonmal V30 oder nur Vintage.
Ich vermute bei dem was du da vor dir hattest ne ältere Vintage Box mit ausgetauschten Speakern - die V30er waren nicht immer so gefragt wie heute.
Insgesamt würd ich die Finger davon lassen, egal ob er es wusste oder nicht.

Gruß
Bagnsbelts
 
zum allgemeinen verständnis:
auf der platine stand auch 1960A !
 
und seit wann ist 1960A = 1960AV?
 
Alter Schwede, wenn ich mir das so durchlese bin ich richtig froh, dass meine AX Box wirklich Greenbacks drinne hatte als ich sie beim ebay-Verkäufer geholt hab.
Und das waren nicht nur 20 Km hin und her.
Nürnberg-München ca. 160 km :D
 
Noelch schrieb:
und seit wann ist 1960A = 1960AV?

darum gehts ja
der hat sie als AV angeboten
hatte auch ein VINTAGE schildchen vorne unten links aber ALLES andere war A
die speaker die wattzahl und de platinenbezeichnung!
 
also um ganz ehrlich zu sein...

als ich meine engl 4x12 vintage (gebraucht gekauft, aber nie reingeschaut) verkauft habe, hab ich auch zum ersten mal reingeschaut und war sehr froh die richtigen speaker drin zu finden ;-)

@SirCumALot: in dem Angebot steht nix von AV
 
ne aber was von vintage.....außerdem sieht man ganz genau das vintage schildchen unten links am rand. das sollte ja wohl reichen um zu zeigen das er versucht hat sie als AV zu verkaufen.
 
also mein Mitleid verfliegt langsam...

Gutgläubigkeit, Annahmen und Vertrauen sind Dinge die bei Ebay nichts zu suchen haben... Also frag in Zukunft nach, löcher den Verkäufer! Wenn der Erfahrung hat und nix böses im Sinn hat, wird er dir freundlich und hilfsbereit antworten.
Wilde Vermutungen, noch dazu gepaart mit realitätsfernem Rechtsempfinden machen dich in der Welt der Onlineauktionen nur arm und sehr traurig!

Gut, war dein erster Kauf - also akzeptier doch bitte einfach daß du zu gutgläubig warst und verarxxxt wurdest. Ich wiederhole mich, aber: sei froh wenn du aus der Sache rauskommst ohne was zu zahlen und pass beim nächsten mal besser auf!
 
Noelch schrieb:
also um ganz ehrlich zu sein...

als ich meine engl 4x12 vintage (gebraucht gekauft, aber nie reingeschaut) verkauft habe, hab ich auch zum ersten mal reingeschaut und war sehr froh die richtigen speaker drin zu finden ;-)

@SirCumALot: in dem Angebot steht nix von AV


doch
angeboten als : 4x12 Marshall 1960 Vintage


ausser dem das Modelschild auf der box
 
ok, jetz bin ich raus aus dem Thread...

du wirst es schon noch lernen... hoffentlich kostets dich nicht allzuviel Geld!
 
Noelch schrieb:
ok, jetz bin ich raus aus dem Thread...

du wirst es schon noch lernen... hoffentlich kostets dich nicht allzuviel Geld!

was bist du so angepisst??? oder bist du der Verkäufer?

der Threadersteller ist klar im Recht!

Hier liegt ein versuchter Betrug vor. Angeboten wurde was anderes als verkauft.
Deskalb braucht er nichts zu befürchten oder zu bezahlen. Einfach negativ bewerten und bei EBAY MELDEN!!!! Dan bleibt auch möglicherweise die Gegenbewertung erspart.

wegen verursachten (Benzin) Kosten kann man sich informieren, aber das wohl eher aus Prinzip, als aus Geld.

also nicht Verarschen lassen! :screwy: :great:
 
Janis schrieb:
was bist du so angepisst??? oder bist du der Verkäufer?
der Threadersteller ist klar im Recht!
Hier liegt ein versuchter Betrug vor. Angeboten wurde was anderes als verkauft.

ich bin nicht angepisst... eher verzweifelt weil ich nicht nachvollziehen kann wo ihr eure realitätsfremde Rechtsauffassung herhabt!

Zudem brauch ich mich nicht anblöken lassen wenn ich wiederholt darauf hinweise, daß der Fragende allerhöchstens mit ganz viel Glück und Wohlwollen im Recht ist und ich ihm noch Tipps gebe! Also bitte erst rumstänkern, nachdem man zumindest einmal kurz über die rechtlichen Grundlagen nachgedacht hat!

Bitte geht mit dem Kram zu nem Anwalt/Richter/wasauchimmer... und lasst euch auslachen! Wer auf eine Artikelbeschreibung bietet, die mit "kann nix dazu sagen" beginnt und nirgends die erwartete, bzw. vermutete Produktbezeichnung aufweist, noch deren originalen Zustand anmerkt oder gar zusichert, ist leider überall, aber nicht im Recht, wenn er die Ware einfordert, die er sich aus geschickt gesetzten Indizien zusammengewünscht hat!
 
also für mich ist das die sache ganz klar..... da steht was von 1960 vintage.....und vintage sind die AV boxen....und da der keine AV bekam aber der verkäufer eine vintage (=AV) anbot ist er im recht.
 
@Noelch

du irrst dich. Die Rechtslage ist eindeutig. Hier handelt es sich zwar um gekauft, wie gesehen, allerdings auch um Irreführung in einer wichtigen eigenschaft der Sache. Nämlich Vintage oder nicht. Das macht bei den Gebrauchtpreisen schon mal einen Unterschied von 200 €. Ob ich den typen jetzt anzeigen würde.... eher nicht... warum auch... negativ bewerten und Ebay melden.

Wegen der Negativen Bewertungen... die kann man auch wieder LÖSCHEN lassen. Man muss eine Eideststattliche Erklärung abgeben, das sie ungerechtfertig ist, was in deinem Falle bei einer Rache-Gegen-Negativbewertung eindeutig der Fall ist, und schwupp ist der Akkount wieder Makellos...

Google hilft hier...
 
danke für die antworten!

ich werde die sache auf jeden fall dem anwalt übergeben

egal ob es hier um 5€ oder um 50.000€ geht
der kerl hat versucht mich zu verarschen. Er hat mir eine AV angeboten und eine A Box genommen, auf die er ein AV schild geklebt hat.
Hat dann drauf spekuliert, dass ich das nicht merke.
fängt dann danach sogar noch an mit dem Preis zu handeln.
Ich habe schon meinen Anwalt kontaktiert. Die Lage sihet so aus:
Wenn der Artikel nicht der Artikelbeschreibung genau entspricht, wie in diesem Fall, kommt kein Kaufvertrag zu stande.
Ich hatte zum Glück jemanden dabei, der als Zeuge aussagt und ein Bild von der Box.
Dieses Bild mitsamt der Zeugenaussage ist rechtens und kann als Grundlage für die netscheidung dienen.


Ich danke euch allen noch für die Beiträge!!
 
SirCumALot schrieb:
danke für die antworten!

ich werde die sache auf jeden fall dem anwalt übergeben

egal ob es hier um 5€ oder um 50.000€ geht
Dann werdet Ihr Euch vergleichen und Du kannst Deinem Anwalt 400,- zahlen.

Denk nochmal nach.
 
Wenn er die sache seinem Anwalt einfach so gibt, dann wird er wohl Rechtschutz haben...
 
bin ja im rechtsschutz die übernehmen das


ich wollte mit dem thread nur zeigen, wie manche leute versuchen, andere abzuzocken!

und warnen, falls jemand hier zufälligerweise mal eine solche box kaufen will und an diesen verkäufer gerät!
 
Ich habe keine Ahnung, ob in den Vintage-Box nur V30 dirn sind, zu vermuten wäre es aber. Es gibt ja auch 1960er Boxen mit G12T-75-Speakern, hab´ aber noch nie gesehen, dass da Vintage drauf steht.
Hast Du das Teil mal mit Deinem Amp getestet? Es gibt Amps, an denen klingen die G12T-75 besser als die Vintage.
Als Abzocken würde ich das nicht unbeding bezeichnen, denn der Preisunterschied zwischen G12T-75 und V30 ist ja nicht sonderlich groß. Wenn man allerdings unbeding V30 haben möchte ist das sehr ägerlich und für mich auch nachvollziehbar.
Ich hatte bei Ebay leider immer das Pech, dass ich gegen den Betrug nicht viel machen konnte, jedoch war der bei mir nie in dieser preislichen Größenordnung.
 

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