Epiphone Garantiefall Zakk Wylde

  • Ersteller CallMeAstronaut
  • Erstellt am
Bei Chromhardware ist das alles kein Problem, die oxidiert praktisch gar nicht. Sie läuft durch nicht weggewischten Schweiß höchstens ein bißchen dunkel an, aber das läßt sich mit einer handelsüblichen Metallpolitur 100% beheben.
Goldhardware ist jedenfalls äußerst empfindlich und das nicht nur bei Epiphone Gitarren.
 
DU DARFST NIE ! UND ZWAR NIE ! NIE ! NIE ! NIEMALS ! DORT EINE E-MAIL, BRIEF ODER SONSTIGES HINSCHREIBEN

wenn du da nicht anrufst und die so zur sau machst schreiben die dir nämlich einfach solche briefchen zurück

du hast EINDEUTIG recht auf garantie, und dir wird jeder richter dieser erde, jeder anwalt jeder mensch zustimmen und recht geben. lass dich von den deppen da nich verarschen.
 
DU DARFST NIE ! UND ZWAR NIE ! NIE ! NIE ! NIEMALS ! DORT EINE E-MAIL, BRIEF ODER SONSTIGES HINSCHREIBEN

wenn du da nicht anrufst und die so zur sau machst schreiben die dir nämlich einfach solche briefchen zurück

Das muss man jetzt nicht verstehen, oder?

Ist natürlich schwer eine Ferndiagnose zu stellen. Aber so richtig glauben mit dem Handschweiß kann ich das auch nicht. Zumindest nicht nach so kurzer Zeit. Der Einwand mit der schlechten Lagerung klingt für mich schon etwas realistischer. Auch könnte eine mangelhafte Überseeverpackung mit daran Schuld sein.
 
du hast EINDEUTIG recht auf garantie, und dir wird jeder richter dieser erde, jeder anwalt jeder mensch zustimmen und recht geben. lass dich von den deppen da nich verarschen.

so einfach wie du meinst ist das nicht. Urplötzlich bist du als Besitzer dann nämlich in der Nachweispflicht daß der Schaden nicht durch unsachgemäße Behandlung gekommen ist und das mach erst mal.
 
das musst du schon verstehen

wenn die ne e-mail lesen drücken die auf antworten und schreiben so ein blabla

am telefon geht sowas nicht so einfach

ist eine rein psychologische sache

und das ist bei jeder "service-hotline" so...immer
 
so einfach wie du meinst ist das nicht. Urplötzlich bist du als Besitzer dann nämlich in der Nachweispflicht daß der Schaden nicht durch unsachgemäße Behandlung gekommen ist und das mach erst mal.
Prinzipiell gilt 6 Monate nach Gefahrübergang die Vermutung, dass die Sache von vornherein mangelhaft war. Dass nach so kurzer Zeit das Gold verschwindet, hört sich aber schon so dermaßen unüblich an, dass es auch sonst wahrscheinlich unproblematisch wäre. Wenn der Käufer wirklich daran Schuld sein sollte, dann müsste er die Hardware ja ausgebaut und in Salzsäure oder Wasauchimmer eingelegt haben, damit das so schnell geht. ;)
Wie gesagt, ich glaube nicht, dass es auf Dauer Probleme mit den Sekundäransprüchen (hier vielleicht auch wirklich der Garantieabwicklung) geben sollte.
 
@ famulus: mein Reden
@man-o-steel-man: Mir streuben sich die Nackenhaare: Leute, wenn Ihr keine baer auch wirklich gar keine Ahnung von rechtlichen Zusammenhängen habt, dann haltet die Füße still! Bittee!
@3121 funk: Ist unnötig und garantiert nichts, außer die Gewissheit, dass der Brief auch angekommen ist, ne Antwortgarantie haste damit nicht!
@ KlusP: Darin liegt der Sinn der Beweislastumkehr (474 BGB), dass sowas eben nicht passieren darf!

Und insgesamt: Schreien bringt gar nichts, sachlich schreiben, sich auf seine Rechte berufen und diese zu kennen bzw. sich bei einem fachkundigen Anwalt etc. darüber zu informieren ist das einzige, was hilft...

Passt bitte auf mit solchen Ratschlägen!

DD
 
@ famulus: mein Reden
@man-o-steel-man: Mir streuben sich die Nackenhaare: Leute, wenn Ihr keine baer auch wirklich gar keine Ahnung von rechtlichen Zusammenhängen habt, dann haltet die Füße still! Bittee!
@3121 funk: Ist unnötig und garantiert nichts, außer die Gewissheit, dass der Brief auch angekommen ist, ne Antwortgarantie haste damit nicht!
@ KlusP: Darin liegt der Sinn der Beweislastumkehr (474 BGB), dass sowas eben nicht passieren darf!

Und insgesamt: Schreien bringt gar nichts, sachlich schreiben, sich auf seine Rechte berufen und diese zu kennen bzw. sich bei einem fachkundigen Anwalt etc. darüber zu informieren ist das einzige, was hilft...

Passt bitte auf mit solchen Ratschlägen!

DD

Das meinte ich :rolleyes:

deswegen nehms nicht böse.
 
jaaa, leuchtet ein;) nix für ungut!

Gruß

dd
 
@smack

prinzipiell stimmt es ja, dass man mit einem Einschreiben keine garantierte Antwort bekommt. Schriftverkehr sollte aber, wenn es denn zu rechtlichen Schritten kommen sollte, und wenn es nicht von einem Anwalt übernommen wird, immer per Einschreiben vorgenommen werden.

So ganz unsinnig ist das gar nicht mal.

Wobei ich in diesem Fall aber auch definitiv zu einer ruhigen Wortwahl raten kann. Egal ob per Brief, Anruf oder persönlichem Gespräch.
 
Dass nach so kurzer Zeit das Gold verschwindet, hört sich aber schon so dermaßen unüblich an, dass es auch sonst wahrscheinlich unproblematisch wäre. Wenn der Käufer wirklich daran Schuld sein sollte, dann müsste er die Hardware ja ausgebaut und in Salzsäure oder Wasauchimmer eingelegt haben, damit das so schnell geht. ;)

Du begreifst das wohl auch nie...

Du kannst das gleiche ja mal mit Gitarrensaiten probieren. Die fangen bei einigen auch schon innerhalb einer Woche an zu oxidieren. Únd, hast Du mal versucht die Saiten deshalb umzutauschen?!?
Es gibt auch Hersteller die genau das durch Beschichtungen aus Kunstoff u.ä. versuchen zu vermeiden. Sind jetzt die Saiten von Herstellern die das nicht machen von minderer Qualität?
 
Ich sehe da schon einen gewissen Unterschied, denn Saitenverschleiß ist nach einer gewissen Zeit ja "normal". Dass dieser bei einigen schon nach einer Woche intensiven Spielens auftreten kann, ist schon einigermaßen denkbar. Dass sich die Goldbeschichtung der kompletten Hardware einer >700€-Gitarre nach wenigen Wochen auflöst, ist 1. absolut realitätsfremd und - selbst wenn es häufiger (auch nicht nach derart kurzer Zeit) auftritt - keineswegs vom Käufer zu erwarten, geschweige denn ihm zumutbar. Wenn das Problem nach einem Jahr anfängt aufzutreten - bitte. Aber da ist auch die Beweislastumkehr längst passiert und es ist wirklich praktisch unmöglich, da bei Epiphone noch was zu holen. Es spielt m.E. hier also gar keine große Rolle, ob der Käufer jetzt ungewöhnlichen Handschweiß produziert, denn unter gar keinen Umständen darf sowas nach so kurzer Zeit passieren. Ein Sachmangel wird also dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben. Das wollte ich damit sagen.
 
Saiten sind keine HW und da sollte man unterscheiden, das eine ist Vebrauchsmaterial was natürlichem Verschleiss je nach Umgang !!Handfett+Schweiss!! unterliegt, das andere sollte zumindest mehrere Jahre problemlos überstehen... Ja, ihr lest richtig, auch (Haut-)Fett an der Hand macht Saiten schwarz ;)

Was ich hier überhaupt nicht kapiere.. dass neben der Brücke die PU Schrauben ROSTEN. Das ist wirklich abnormal, selbst nach 5-10 Jahren dürfte sowas noch nicht regulär auftreten.
Hab ja selbst noch immer eine EPI LP von 1995, an der ist kein Fleck Rost dran, trotz tiefsten Kratzern am Stoptail, trotz abblätterndem Chrom Überzug an der Brücke.

Wie heissen die Leute die man bei solchen Rechtsfragen dringend braucht.. Richtig, Gutachter, der wird eindeutig klären können ob das alles wirklich "nur" schweißbedingt ist oder doch an billigster Goldlegierung die obendrein noch das Metall darunter angegriffen hat.

Aber mal eine Frage minimal vorbei an der Thematik; SirCumALot, hast du öfters nasse Hände.. Ja oder Nein? ;) Die Frage ist ernst gemeint!
 
Die Saiten waren nur ein Beispiel wie unterschiedlich von Gitarrist zu Gitarrist die Haltbarkeit bzw die Korrosion ist.

Ein gutes Beispiel sind auch Trompeten oder andere Blasinstrumente.
Auch da ist es kein Reklamationsgrund wenn die Oberfläche anläuft.

Nicht umsonst werden diese Instrumente so intensiv gepflegt um die Schäden minimal zu halten. Manche tragen Handschuhe um diesem vorzubeugen.

Wer sich natürlich über Wochen die "Entwicklung" dieses chemischen Vorgangs anguckt ohne einzugreifen muss halt mit den Konsequenzen leben...

Edit:
Und noch eine kleine Info (Gibson/Epiphone Garantiebedingungen) am Rande:

THIS WARRANTY DOES NOT COVER
+ Any instrument that has been subjected to extremes of humidity or temperature.
+ Normal wear and tear (i.e; worn frets, worn machine heads, worn plating, string replacement, scratched pickguards, or damages to or discoloration of the instrument finish for any reason).

Und aus der Gebrauchsanweisung der Epiphone:
Auch Schweiß kann die Lackierung Ihrer Gitarre sowie die Oberfläche der Hardware angreifen. Sie sollten daher Instrument und Hardware nach Gebrauch immer mit einem weichen, nicht synthetischen Tuch abwischen. Damit Lack- und Metalloberflächen lange schön bleiben, empfehlen wir Gibson Hi-Gloss Polish oder ein gutes Carnubawachs.
 
Und noch etwas zu "Mängeln":

Zu welchem Zeitpunkt muss ein Mangel vorliegen?
Grundsätzlich muss die Mangelhaftigkeit der Kaufsache bereits im Zeitpunkt des sogenannten Gefahrübergangs vorliegen. Gefahrübergang ist der Zeitpunkt, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache (Zerstörung, Verlust) auf den Käufer übergeht.
Im Regelfall stellt die Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Käufer den maßgeblichen Zeitpunkt dar. D. h. die Ware muss bereits im Zeitpunkt der Übergabe mit dem Mangel behaftet sein.
Im Zweifelsfall muss daher der Käufer beweisen, dass die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war.
War dem Käufer der Mangel schon bei Abschluss des Kaufvertrages bekannt, dann sind Gewährleistungsansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer nachweisen kann, dass der Mangel erst durch einen unsachgemäßen Umgang mit der Kaufsache nach Gefahrübergang verursacht wurde, beispielsweise durch abweichende Benutzung von der Gebrauchsanweisung, mutwilliges Zerstören etc.

Und er schreibt ja selber das vor 2 Monaten (beim Kauf) die Hardware schon angelaufen war.
Da hätte dann auch die Pflege lt. Gebrauchsanweisung durchgeführt werden müssen.
Wurde das unterlassen wurde nicht nach der Gebrauchsanweisung gehandelt.
 
Hallo!

Ich weiß gar nicht warum er sich mit seinen Ansprüchen an Epiphone und nicht an den Verkäufer wendet. Hinsichtlich der Sachmängelhaftung ist für den Käufer nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer der entsprechende Ansprechpartner. Vertragspartner sind immer nur Verkäufer und Käufer, der Hersteller ist erstmal aussen vor. Ich würde mich an den Verkäufer unter Hinweis auf § 476 BGB wenden und ggf. auf ne Kaufpreis Minderung bestehen (=> § 437 Nr. 2 BGB). Da sollte schon etwas drin sein, da der Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Sachmangel (mangelhafte Legierung der Hardware, etc.) nicht bereits schon zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (grob vereinfacht: Zahlung Kaufpreis und Entgegennahme des Kaufgegenstands) vorgelegen hat. Dies könnte der Verkäufer nur anhand eines unabhängigen Sachverständigengutachten. Liegt dergleiches nicht vor, greift die Rechtsvermutung des § 476 BGB. Der Käufer muß also innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf dem Verkäufer nichts nachweisen!

@Ragmann: Ich vermute mal, dass Dein Zitat in Teilen auf § 434 Absatz 1 BGB anspielt. Ich sehe das aber anders: die Sachmängelhaftung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der entsprechende Mangel bereits bei Kauf bzw. Gefahrenübergang bekannt war. Das "bekannt war" setzt aber voraus, dass der Mangel bereits im Kaufvertrag schriftlich von beiden Vertragspartnern festgehalten worden ist. Ansonsten läuft die Argumentation Deines Zitats ins Leere.
P.S. Zur besseren Nachvollziehbarkeit für andere ist es besser, wenn man die Quelle des entsprechenden Zitats mit angibt.

Okay, genug der Klugscheißerei. Dat oben geschriebene stellt nur meine eigene Auffassung zu der Problematik dar und wie ich für meine Person ggf. handeln würde. Es ist keine Rechtsberatung und kein Ratschlag. Für evtl. Fehler in meiner Argumentation bitte ich um Nachsicht !;)

Gruß
Mindless
 
Ragman, das sind aber mal wieder 2 paar Schuhe ;)
Gerade weil das nicht "üblich" ist, ist es ein Mangel. Bei Trompeten und Co steht es explizit in den AGBs der Versender das sie Schäden davontragen wenn man sie nicht reinigt, den Sabber "ablässt" und das dies kein Mangel am Produkt ist. Aber schreibt den Epi explizit in seine Gebrauchsanweisungen das GoldHW "empfindlicher" ist als reguläre, u.U. nach 1-2 Monaten zum Rost neigt, was normale Chromhardware selbst im übelst zerkratztem Zustand nach Jahren noch nicht tut?!
Das sich Nitrolack schnell verflüchtigt wo Schweiß regelmäßig drauftropft, bei Goldtops zum Grünspan neigt, das die Bünde nicht ewig halten, das man das Griffbrett reinigen sollte etc. das weiß doch fast jeder, aber sowas hier? Hört sich so an wie: Du warst so dumm dir eine teuer mit GoldHW andrehen zu lassen, selbst Schuld.
Da Stellt sich nur die Frage was er hätte tun können um das zu verhindern. Nach jedem spielen sämtliche goldteile mit Spüli und lauwarmem Wasser einweichen und per Heißluft trocknen lassen? Oder gleich mit Rostschutzmittel "rangehen"? Hört sich beides extrem lächerlich an, zugegeben, aber nur mit "Abwischen" hätte er da wohl nicht viel verhindern können.

Wenn in der Anweisung steht: "Damit Lack- und Metalloberflächen lange schön bleiben.." klingt das für den Fall hier ziemlich lächerlich, hier geht's nicht mehr um schönheit hier geht's um einen Schaden.

Das Epi davon nichts wissen will zeigt nur mal wieder wie lustig die drauf sind ;)
 
so tach


also wie gesagt: ich habe einen Brief von Epiphone mit dem Gutachten. Sofern dies erlaubt ist (wo ich mir nicht sicher bin) würde ich diesen mal abtippen.

In ein paar Tagen sollte die Gitarre wohl zurück sein, dann werde ich Bidler machen und sie hier reinstellen. Ich denke, dann kann sich auch jeder ein ganz klares Bild davon machen.

Und dann in Verbindung mit dem Schreiben von Epiphone ein eigenes Urteil bilden
 

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