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Ersatz Verstärker verweigert

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Riesling
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Hallo

Hab vor circa nem halben Jahr nen neuen Fender Verstärker bei meinem Händler gekauft. Jetz is irgendwas kaputt und er muss eigeschickt werden. Ich hab nach nem Ersatz verlangt der Händler hat mir aber keinen gegeben. Jezt steh ich für ca. 2 Wochen ohne Verstärker da. Wie siehts aus. Muss der Händler mir Ersatz geben?
 
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Hi Riesling,

also, wenn man eine Sache kauft und es tritt in offener Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, sieht die Situation ganz allgemein so aus, dass der Verkäufer das "Recht" und gleichzeitig die Pflicht hat, Nacherfüllung (§ 439 BGB) zu leisten. Normalerweise hat der Käufer die Wahl, ob Nacherfüllung durch Reparatur oder Neulieferung geleistet wird, aber zumeist wird in AGB des Verkäufers das Wahlrecht auf den Verkäufer übertragen. Reparatur ist für den dann meist die mildere Variante. Einen Anspruch auf ein Leihgerät ("Überbrückungsgerät") gib´s grds. nicht. Wenn der Verkäufer mit der Nacherfüllung allerdings in Verzug gerät, schuldet er den Ersatz des entstandenen Schadens (wenns einen gibt), §§ 280, 286 BGB.

So ganz allgemein, natürlich.
 

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